22. Montagsgespräch vom 11. August 2025: Die Juso-Erbschaftssteuer – vernünftig oder gefährlich?

Das Buchser Montagsgespräch vom 11. August setzte sich mit der von den Juso initiierten Erbschaftssteuer auseinander, über die am 30. November dieses Jahres abgestimmt wird. Bei einer Annahme der Initiative käme es zur Einführung einer Steuer von 50 Prozent für Erbschaften und Schenkungen, die über einen Freibetrag von 50 Millionen Franken hinausgehen. Die dadurch jährlich anfallenden rund 6 Milliarden Franken wären zweckbestimmt für die Bekämpfung der Klimakrise. Von dieser neuen Steuer betroffen wären schweizweit etwa 2000 Personen oder 0,05 Prozent sämtlicher Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.

Was könnte es angesichts der Tatsache, dass die 300 Reichsten der Schweiz heute bereits mehr als 833 Milliarden Franken besitzen, überhaupt für ein einleuchtendes Argument gegen diese Initiative geben, so ein erstes Votum in der Diskussion. Es wäre ja höchstens ein winziger Tropfen auf den heissen Stein, auf das zunehmende Auseinanderklaffen einer superreichen und jährlich immer noch reicher werdenden Minderheit und der breiten Bevölkerung, wo die Löhne seit Jahren weitgehend stagnieren.

Dieser Argumentation widersprach eine Unternehmerin in der Runde, die zu bedenken gab, dass Firmen ja nicht einfach das Ziel hätten, möglichst viel Reichtum für einzelne Privatpersonen zu schaffen, sondern dass sie eine soziale Verantwortung trügen und die von ihnen erzielten Gewinne wiederum für Investitionen nötig seien, um Arbeitsplätze für die Bevölkerung zu schaffen. Die grossen sozialen Unterschiede gäben aber auch ihr zu denken, allerdings würde sie anstelle einer Erbschafts- und Schenkungssteuer eher die Einführung einer Kapitalsteuer befürworten.

Im Laufe der weiteren Diskussion wurde auch die Frage aufgeworfen, ob die Einführung einer solchen Erbschaftssteuer nicht zu einer untragbaren Mehrfachbelastung der Betroffenen führen würde, die ja bereits Gewinn-, Einkommens- und Vermögenssteuer bezahlen würden. Diesem oft gegen die Initiative ins Feld geführten Behauptung wurde die Tatsache entgegen gehalten, dass die Erbschaftssteuer ja nicht von den jeweiligen Firmenbesitzern bezahlt werden müsste, sondern ausschliesslich von deren Nachkommen. Ebenfalls erinnerte ein Diskussionsteilnehmer daran, dass es ja bis 1991 in sämtlichen Kantonen eine Erbschaftsteuer gegeben hätte, ohne dass offensichtlich die Wirtschaft darunter zu leiden gehabt hätte. Die Erbschaftssteuer sei in der Folge in einem Kanton nach dem andern abgeschafft worden, nicht weil sie grundsätzlich wirtschaftsfeindlich sei, sondern als Folge eines Steuerwettbewerbs, bei dem jeder Kanton im Konkurrenzkampf mit den anderen bemüht ist, möglichst gewinnträchtige Firmen und reiche Privatpersonen anzulocken.

Ob die Drohungen einzelner Unternehmer, bei einer Annahme der Initiative die Schweiz zu verlassen, ernstzunehmen oder doch eher ein Versuch sind, durch Angstmacherei eine Annahme der Initiative zu verhindern, darüber waren die Meinungen geteilt.