Tagesschau des Schweizer Fernsehens SRF1, 22. September 2026, 19.30 Uhr. Berichtet wird unter anderem über den Auftritt von US-Präsident Donald Trump an der heutigen UNO-Generalversammlung. Nach einer kurzen Einleitung, wo Trump gezeigt wird, wie er ein paar CNN-Journalisten beschimpft, sie hätten hier nichts zu suchen, und er dann kurz darauf auf einer Rolltreppe zu sehen ist, die jetzt, wie der Kommentator bemerkt, im Gegensatz zur letzten UNO-Generalversammlung zum Glück wieder funktioniere, sieht man sodann den UNO-Generalsekretär António Guterres bei seinen Begrüssungsworten zur Eröffnung der Versammlung…
Kommentar des Tagesschausprechers:
Nachdem UNO-Generalsekretär António Guterres in seiner Eröffnungsrede die Werte der UNO – Frieden, Menschenrechte, Gleichheit der Staaten und Gewaltverzicht – beschwört hat, wird klar, dass der amerikanische Präsident Donald Trump nicht in erster Linie als Bote des Friedens gekommen ist.
Nachdem der Applaus für die Worte von Guterres verklungen ist, sieht man Trump und hat sogleich den Eindruck, dass hier einer vor der UNO-Vollversammlung steht, dem es ausschliesslich um seine Selbstdarstellung geht und der sich wie ein gekränktes Kind verhält, das endlich die Gelegenheit bekommen hat, im Scheinwerferlicht der Weltöffentlichkeit zu stehen und an dieser bösen Welt für all die erlittenen Kränkungen bitterlich Rache zu nehmen…
Trump wörtlich:
Entweder gibt es einen Deal mit dem Iran oder ich vernichte die Islamische Republik, und zwar schnell. Ich schicke sie zur Hölle, ohne Hoffnung und ohne Überlebenschance für nachfolgende Generationen…
Der Blick in die Reihen der Versammlung während dieser und der folgenden Worte, in denen Trump wieder einmal, wie schon oft, über den Internationalen Strafgerichtshof herzieht, zeigt durchwegs regungslose, völlig emotionslose Gesichter, denen keinerlei Reaktion auf die Ankündigung Trumps, den Iran ohne jegliche Hoffnung auf eine Überlebenschance auszulöschen, abzulesen ist, kein Aufschrei der Empörung, nichts. Vereinzelt da und dort ein Delegierter, der halb oder ganz eingeschlafen ist, andere, die demonstrativ gähnen. Alle bleiben brav und regungslos sitzen. Nur dort, wo die iranische Delegation ihren Platz hat, sind die Sitze leer, haben diese Delegierten doch soeben während der Worte Trumps den Saal verlassen. Nur einer von der Iran-Delegation sitzt noch da, mit versteinerter Miene, als wäre er tiefgefroren…
Weiter geht es mit dem Kommentar des Tagesschausprechers:
Donald Trump war also ganz er selber vor der UNO-Generalversammlung, vieles hat man auch schon gehört.
Zu einer Bemerkung des Sprechers bezüglich der Ankündigung Trumps, den Iran auszulöschen, lässt sich der Tagesschausprechers nicht hinreissen. Mit der Feststellung, Trump sei wieder einmal „ganz er selber“ gewesen, zieht er sich elegant aus der Affäre, es sei dem TV-Publikum überlassen, was man sich darunter vorstellen mag…
Jetzt wird SRF-Korrespondent Sebastian Ramspeck, zurzeit in New York, in die Sendung zugeschaltet und kommentiert den Auftritt Trumps wie folgt:
Nun, für Trumpsche Verhältnisse war das doch eine sehr überraschungsfreie Rede, muss man sagen. Und man hat auch gespürt, die Anspannung im Publikum im grossen UNO-Saal war deutlich gelassener, deutlich weniger gross als noch vor einem Jahr, als Trump zu einem riesigen Rundumschlag gegen alle möglichen Verbündeten, auch gegen die UNO selber, ausgeholt hatte. Heute war der Rundumschlag doch sehr viel dosierter, ja, wir haben es gehört, es gab eine Vernichtungsdrohung gegen den Iran wieder einmal, aber insgesamt schien mir Trump doch eher defensiv aufzutreten als auch schon…
Wieder einmal bleiben mir die Worte im Hals stecken und ich muss mir minutenlang überlegen, was ich dazu schreiben könnte, um diesen Gefühlen, denen ich mich bei diesem kurzen Blick in die UNO-Generalversammlung wie einem ohrenbetäubenden Gewitter innerhalb weniger Sekunden hilflos ausgeliefert gefühlt habe, auch nur einen einigermassen adäquaten Ausdruck zu verleihen.
So weit also sind wir schon, dass die Ankündigung des US-Präsidenten, ein Volk von 90 Millionen Menschen in die Hölle zu schicken, selbst von einem Korrespondenten des Schweizer Fernsehens als etwas „Dosiertes“ bezeichnet wird. Dass man also offensichtlich schon dankbar dafür sein muss, dass nur ein einziges Volk in die Hölle geschickt wird und nicht gleich auch noch alle anderen…
Und dann spule ich kurz noch einmal zurück: Tatsächlich, fast alle der Delegierten, die zu Beginn der Versammlung nach den Eröffnungsworten des Generalsekretärs mit dem Bekenntnis zu Frieden, Menschenrechten und Gewaltverzicht applaudiert hatten, applaudieren jetzt, nach der Ankündigung Trumps, 90 Millionen Menschen zu vernichten und damit auch alle ihre Abermillionen zukünftiger Nachfahren, erneut, mit den gleichen teilnahmslosen, regungslosen Gesichtern. Offensichtlich sind wir schon so weit, dass Krieg und Frieden, Zerstören und Aufbauen, Hass und Liebe Begriffe geworden sind, die man beliebig gegeneinander austauschen kann ohne zu befürchten, dass man am Schluss dafür keinen Applaus mehr bekommt. Zu Ende gedacht, würden die alle möglicherweise ja sogar dann noch mit den gleichen regungslosen Gesichtern applaudieren, wenn Trump an der nächsten UNO-Generalversammlung mit stolz geschwellter Brust verkünden würde, er hätte es tatsächlich geschafft, sämtliche 90 Millionen Iranerinnen und Iraner bis auf das letzten Mann, die letzte Frau und das letzte Kind auszulöschen. Ich frage mich: Weshalb sind die drei UNO-Delegierten des Iran die Einzigen, die bei diesen Worten Trumps den Saal verlassen haben, die Einzigen, die hierfür den Mut hatten? Was ist mit all den andern? Sitzen, schlafen und gähnen sie vielleicht nur deshalb in diesem Saal vor sich hin, weil sie damit ein ganz gutes Stück Geld verdienen ohne auch nur einen Finger rühren zu müssen für das, was eigentlich ihre Pflicht wäre, nämlich, wie Guterres kurz daran erinnerte, der Einsatz für Frieden, Gerechtigkeit und Menschenrechte? Sind sie nicht allesamt abgrundtiefe Verräter ihrer eigenen Völker und Staaten, deren Rechte sie doch hier eigentlich vertreten müssten? Unwillkürlich kommen mir diese Worte des irischen Schriftstellers Oscar Wilde in den Sinn: „Die meisten Menschen sind andere Menschen, ihre Gedanken sind die Meinungen anderer, ihr Leben Nachahmungen, ihre Leidenschaften nur Zitate.“ Es ist diese verheerende Wirkung der Masse: Wenn alle anderen das Gleiche machen wie ich, dann kann es ja nicht etwas Schlechtes sein. Diese verheerende Wirkung der Masse, bis das eigene Denken irgendwann aufgehört hat, auch das eigene Gewissen ausgelöscht ist und man nichts mehr empfindet, wenn anderen Menschen Unrecht zugefügt wird. Diese verheerende Wirkung der Masse, die zu einer allumfassenden Gleichgültigkeit und Teilnahmslosigkeit führt, welche all jenen, welche die Macht nur um ihrer selbst Willen anstreben und nicht um damit Gutes für andere zu tun, unendlichen Spielraum lässt für das Ausleben ihrer verrücktesten und gefährlichsten Phantasien. Wenn Trump seine Ankündigung, 90 Millionen Iranerinnen und Iraner und Abermillionen ihrer Nachfahren auszulöschen, in die Tat umsetzen würde, dann hätten sich sämtliche der rund 500 UNO-Delegierten, die nichts dagegen unternahmen, mitschuldig gemacht, ausser die drei Vertreter des Irans, die während der Rede Trumps den Saal verliessen. Denn, wie Albert Einstein sagte: „Die Welt ist viel zu gefährlich, um darin zu leben. Nicht wegen der Menschen, die Böses tun. Sondern wegen der Menschen, die daneben stehen und sie gewähren lassen.“
Wenn es denn überhaupt noch Menschen sind. Denn Menschen, die selber nicht mehr denken und nichts mehr empfinden, weil alle anderen auch nichts denken und nichts empfinden, kann man ja ebenso gut auch durch Maschinen ersetzen, es geht schneller und ist billiger und es müssen keine langen Flüge aus allen Ecken der Welt in Kauf genommen werden. KI hat schon vieles gerichtet und würde vermutlich auch das noch schaffen.
Es gab eine Zeit, so werden vielleicht die Grossmütter und Grossväter in 100 oder 150 Jahren ihren Enkelkindern erzählen, da durften potenzielle Massenmörder vor Vertreterinnen und Vertretern aller Länder der Welt ganz offiziell ihre Vernichtungspläne ausbreiten. Und niemand störte sie dabei, niemand pfiff sie aus oder schrie sie an, niemand riss sie von ihren Podesten herunter, und es gab auch keine Gerichte, vor denen sie sich zu verantworten hatten, im Gegenteil, sie bekamen das beste Essen, die schönsten Kleider, ganze Paläste für ihre Luxusvergnügungen jeglicher Exzesse, riesige Schiffe, ja sogar ganze Raketen, um am Wochenende in den Weltraum zu fliegen. Während gleichzeitig Abermillionen von Menschen nicht genug zu essen hatten, aus Kriegs-, Hunger- und Dürregebieten gefährlichste Fluchtwege auf sich nehmen mussten und nächtelang nicht schlafen konnten, weil sie keine Sekunde lang sicher sein konnten vor den überall bereitstehenden Bomben und Raketen, die jederzeit ihre Häuser treffen und ihr ganzes Leben zerstören könnten.
Doch höchstwahrscheinlich werden die Kinder in 100 oder 150 Jahren auch unter Aufbietung aller ihrer Phantasie dies alles nicht mehr glauben können.
Hast du gewusst, dass die afghanischen Taliban auch in der Schweiz einen Ableger haben, wo sie ihre frauenfeindliche Politik systematisch vorantreiben? Und dies sogar an einem sehr prominenten Ort, am Quellenweg 6 in Bern-Wabern…
Doch alles schön der Reihe nach…
Amal V. (Name geändert), von deren Schicksal ich in meiner kürzlich veröffentlichten Flüchtlingsgeschichte 19 ausführlicher berichtet habe, ist eine im Irak aufgewachsene Kurdin. Weil sie den „falschen“ Mann geheiratet hatte, wurde sie von ihrer Familie ausgestossen, beschimpft, geschlagen, aus dem Haus gejagt und mit dem Tode bedroht. In ihrer letzten Verzweiflung flüchtete sie mit ihrem Mann und ihrer zwölfjährigen Tochter in die Schweiz, wo die Familie ein Asylgesuch stellte und um Schutz vor der lebensgefährlichen Bedrohung bat. Doch sowohl das SEM wie auch das Bundesverwaltungsgericht lehnten das Asylgesuch ab. Angesichts der Todesgefahr, welcher sie und ihr Mann bei einer Rückkehr in den Irak ausgesetzt sein würden, flüchtete die Familie weiter, nach Deutschland, wo aber die zuständige Migrationsbehörde, wie nicht anders zu erwarten war, ihr Asylgesuch mit dem Verweis auf das Dublin-Abkommen ablehnte, ohne auch nur ansatzweise auf die Notsituation der Betroffenen einzugehen. Amals Mann, der dadurch jegliche Hoffnung auf ein Bleiberecht in einem europäischen Land verloren hatte, tauchte in Deutschland unter und ist seither spurlos verschwunden, während Amal und ihre Tochter wieder in die Schweiz zurückkehrten, wo die Behörden auf ein Wiedererwägungsgesuch gar nicht erst eingingen und Amal mit ihrer Tochter jetzt kurz davor steht, in ihr Heimatland zurückgeschafft zu werden, wo Amal mit grösster Wahrscheinlichkeit von ihrer Familie aufgespürt und im schlimmsten Falle sogar umgebracht wird.
In den Ausführungen des SEM und des Bundesverwaltungsgerichts zu den negativen Asylentscheiden ist unter anderem Folgendes zu lesen:
Übergriffe durch Dritte oder Befürchtungen, künftig solchen ausgesetzt zu sein, sind nur dann flüchtlingsrelevant, wenn der Staat nicht schutzwillig oder schutzfähig ist. Generell ist Schutz gewährleistet, wenn funktionierende und wirksame Polizei- und Justizorgane zur Ermittlung, Strafverfolgung und Ahndung von Verfolgshandlungen bestehen… Gemäss dem Subsidiaritätsprinzip sind Personen mit einer innerstaatlichen Schutzalternative nicht auf den Schutz eines Drittstaates angewiesen… Ein Bundesverwaltungsgerichtsentscheid vom 20. September 2012 bestätigt den grundsätzlichen Willen und die Fähigkeit der kurdischen Behörden in der Autonomen Region Kurdistan, die Bürger vor den von ihnen geltend gemachten Bedrohungen zu schützen, wobei sich die Schutzgewährung auch auf Bedrohungen, welche im Zusammenhang mit der Ehre stehen, ausdehnt… Dass Sie, Frau V., aus Angst vor Vergeltung auf eine Kontaktierung der Sicherheitsbehörden verzichteten, vermag noch nicht eine fehlende Schutzfähigkeit oder einen mangelnden Schutzwillen der heimatlichen Behörden zu begründen… Sie machen weiter geltend, Ihre Familie sei in der Stadt sehr bekannt und einflussreich und Ihr Bruder sei Anwalt und gut vernetzt im Gericht. Sie sagen diesbezüglich, dass er nach Belieben Haftbefehle und Dokumente ausstellen lassen könne. Dabei handelt es sich auch hierbei primär um eine Mutmassung Ihrerseits, kann lediglich aufgrund der Bekannt- und Vernetztheit Ihrer Familie nicht von vornherein darauf geschlossen werden, dass eine tatsächliche Einflussnahme bei den Behörden durch Ihre Familie vorliegt und dass ein Hilfesuchen pauschal nutzlos wäre… Aufgrund Ihres Profils als wohlhabende, gebildete Frau, die als Gymnasiallehrerin arbeitete und bereits eine Scheidung hinter sich hatte, wäre Ihnen zuzumuten gewesen, dass Sie sich in der von Ihnen geschilderten Bedrohungs- und Leidenssituation im Allgemeinen vehementer Schutz gesucht hätten. Aus den Akten geht jedoch nicht hervor, dass Sie sich ausreichend darum bemüht hätten… Da sowohl Sie und Ihr Mann nicht erst den Versuch unternommen haben, bei den nordirakischen Behörden um Schutz zu ersuchen, kann diesen auch nicht mangelnder Schutzwille und fehlende Schutzfähigkeit vorgeworfen werden. Viel mehr haben Sie, indem Sie sich aufgrund der erwähnten Ereignisse nie an die Behörden gewandt haben, darauf verzichtet, den Behörden die Möglichkeit zu geben, ihrer Schutzpflicht nachzukommen… Sie machen geltend, dass Sie sich Ihrer Verfolgung durch Dritte auch mithilfe eines Wegzugs in eine andere Region des Irak nicht hätten entziehen können. Diesbezüglich gaben Sie, Frau V., an, dass die Stammesgesetze verlangt hätten, dass man Sie weiterverfolgt und Ihre Familie Sie überall erwischt und zurückgebracht hätte, da diese eine „lange Hand“ habe. Bei diesen Begründungen handelt es sich um reine Mutmassungen. Es wäre Ihnen zuzumuten gewesen, dass Sie Bemühungen unternommen hätten, sich dem Einflussgebiet Ihrer Verfolger innerhalb des Iraks zu entziehen… Demzufolge erfüllen Sie die Flüchtlingseigenschaft nicht, so dass Ihre Asylgesuche abzulehnen sind… Sie sind verpflichtet, das Staatsgebiet der Schweiz zu verlassen, Wenn Sie Ihrer Verpflichtung nicht innert Frist nachkommen, kann die Wegweisung unter Zwang vollzogen werden…
Die Argumentationen des SEM und, im Einklang damit, des Bundesverwaltungsgerichts, gleichen einem Kartenhaus, das bei der leisesten Berührung mit den tatsächlichen Fakten augenblicklich in sich zusammenfallen würde. Einem tödlichen Kartenhaus. Denn alle, die sich nur ein ganz klein wenig mit den Praktiken der Familienfehden und der Blutrache, welche in diesen Regionen und Ländern noch immer herrschen, befasst haben, wissen ganz genau, dass die dortigen Behörden weder willens noch in der Lage sind, von Blutrache betroffenen Frauen Schutz zu gewähren. Zudem lässt sich die dort herrschende allumfassende Bedeutung der Familienbande auch nicht im Entferntesten mit dem Rechtssystem eines demokratischen Staates wie der Schweiz vergleichen – ohne Schutz einer Familienbande kann man in diesen Gebieten nicht menschenwürdig leben, da nützt es auch nichts, wenn man „gebildet“ und eine „Gymnasiallehrerin“ ist. Und auch das Wegziehen in eine andere Region ist pure Illusion, nur schon wegen der immensen administrativen und finanziellen Hürden. Es lässt sich absurderweise sogar in einem vergleichbaren Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, bei dem es ebenfalls um Blutrache ging, folgender Passus finden: „Wenn Übergriffe von politischen Parteien, deren Organen oder Mitgliedern ausgehen, kann nicht mit einer staatlichen Schutzgewährung gerechnet werden.“ Mit anderen Worten: Asylentscheide wie jener für Amal und ihren Mann sind nicht seriöse und menschenrechtlich abgestützte Gutachten. Sie können jederzeit schlicht und einfach nichts anderes sein als potenzielle Todesurteile.
Yara (Name ebenfalls geändert) ist eine in der Türkei aufgewachsene Kurdin. Anfangs 2023 erfuhr sie von ihrer Mutter, dass zwei ihrer Onkel, einer väterlicherseits, der andere mütterlicherseits, geplant hatten, sie mit einem Cousin, dem Sohn des Onkel mütterlicherseits, unter Zwang religiös zu verheiraten. Der Entscheid der beiden Onkel beruhte darauf, dass dieser Cousin mit seiner Ehefrau, einer Cousine väterlicherseits, keine Kinder zeugen konnte, er aber unbedingt ein Kind haben sollte. Da es sich bei diesen Onkeln um die „Ältesten“ der Familie handelt, hatten Yara und der betreffende Cousin keine Möglichkeit, sich diesem Beschluss zu widersetzen. Yara sah ihre eigene Chance, dieser Zwangsverheiratung zu entgehen, darin, ihre Heimat zu verlassen und an einem sicheren Ort Zuflucht und Schutz zu finden. So reiste Yara anfangs März 2023 nach Istanbul und flog regulär mit ihrem Reisepass nach Bosnien, um von dort mithilfe von Schleppern in die Schweiz weiterzureisen, wo sie ein Asylgesuch stellte. Doch wie schon Amal, die Kurdin aus dem Irak, wurde auch Yaras Asylgesuch sowohl vom SEM wie anschliessend auch vom Bundesverwaltungsgericht abgelehnt. Und wie im Fall von Amal, wurde dies auch bei Yara vor allem damit begründet, ihre Aussagen seien nicht glaubwürdig und es würde für sie nach einer Rückkehr in ihre Heimat nicht die geringsten Schwierigkeiten geben. In den vorliegenden Erläuterungen fällt zusätzlich vor allem die geradezu pirouettenartige Zuspitzung einer durch und durch akademisierten Sprache auf, die vielleicht mit irgendwelchen Hirngespinsten einiger übereifriger Rechtsstudenten etwas zu tun haben mögen, aber gewiss nicht mit einer Kurdin aus der Türkei, die im Alter von zehn Jahren die Schule abbrechen und von früh bis spät auf dem Feld arbeiten musste, um eines Tages von ihrer Mutter zu erfahren, dass ihre Verheiratung bereits organisiert worden sei, bevor noch irgendwer auf die Idee gekommen wäre, sie zu fragen, ob sie damit einverstanden sei oder nicht.
Befürchtungen, künftig Verfolgungsmassnahmen ausgesetzt zu sein, sind nur dann flüchtlingsrelevant, wenn begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass sich die Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit und in absehbarer Zukunft verwirklichen wird. Die begründete Furcht beinhaltet ein subjektives und ein objektives Element: Eine Person muss sich vor Verfolgung in der Zukunft fürchten (subjektives Element) und gleichzeitig muss die Gefahr für andere erkennbar sein sowie bei jeder vernünftig denkenden Person in vergleichbarer Lage Furcht vor Verfolgung und den Entschluss zur Flucht hervorrufen (objektives Element)… Bezüglich der Informationen, welche Sie lediglich von Ihrer Mutter erhalten hätten, wonach ihre beiden Onkel Sie mit Ihrem Cousin zwangsverheiraten würden, ist Folgendes festzuhalten: Vorbringen, die sich lediglich auf Informationen Dritter stützen, sind nicht nur stereotyp, mithin unglaubhaft, sondern genügen auch nicht den Anforderungen im asylrechtlichen Sinne (vgl. Urteile des BVGer E-801/2015 vom 6. Oktober 2017 E. 3.7, E-4329/2006 vom 17. Oktober 2011 E. 4.4, D-6056/2016 vom 19. Januar 2018 E. 5.2)… Konkrete Indizien, die bestätigen würden, dass Ihnen tatsächlich eine Zwangsverheiratung mit Ihrem Cousin drohen könnte, haben Sie keine geltend gemacht, zudem hätten Sie weder mit ihren Onkeln noch mit Ihrem Cousin je eine persönliche Konfrontation wegen der angeblich drohenden Zwangsheirat gehabt… Auch konnten Sie zum Gespräch mit ihrer Mutter, in welchem sie Sie über das Vorhaben Ihrer Onkel aufgeklärt habe, kaum Angaben machen. Zunächst konnten Sie nicht äussern, unter welchen Umständen Sie überhaupt von der angeblich drohenden Zwangsheirat erstmals erfahren hatten, respektive gaben Sie an, es von den „Älteren“ der Familie mitbekommen zu haben. Notabene machten Sie noch weitere widersprüchliche Aussagen, wie beispielsweise in Bezug auf die Intention der angeblich drohenden Zwangsheirat. Deshalb hegt das SEM durchaus auch Zweifel an Ihren Vorbringen… Demzufolge erfüllen Sie die Flüchtlingseigenschaften nicht, weswegen Ihr Asylgesuch abzulehnen ist.
Die Argumente gleichen jenen, die wir beim Entscheid für Amal und ihren Mann gelesen haben, praktisch aufs Haar. Wahrscheinlich stammen sie aus einem gleichen Arsenal von Textbausteinen, und es gibt sogar Befürchtungen, dass solche Asylverfahren zukünftig von A bis Z nur noch durch KI erledigt werden…
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Amal und Yara, die ich beide zufällig persönlich kennengelernt habe, die einzigen Kurdinnen aus dem Irak oder der Türkei oder von einem anderen Land sind, wo heute noch die Blutrache herrscht und Frauen getötet werden, bloss weil sie den „falschen“ Mann heiraten wollen oder sich weigern, jenen Mann zu heiraten, der von den „Älteren“ für sie bestimmt wurde. Ich wage mir nicht vorzustellen, wie viele weitere Amals und Yaras es noch gibt, von denen wir nichts wissen und nie auch nur irgendetwas hören werden.
Der erste Gedanke, der mir durch den Kopf schiesst: Weshalb hat man für solche Frauen nicht schon längstens einen generellen Schutzstatus geschaffen, so wie beispielsweise für die Flüchtlinge aus der Ukraine? Diese mussten, als sie im Frühjahr 2022 zu Zehntausenden in die Schweiz kamen, einfach sagen, sie seien aus der Ukraine gekommen, Punkt, keine Befragungen, keine Details, nichts. Sie mussten nicht einmal etwas behaupten, was man dann glauben wollte oder nicht. Während man Amal und Yara auch noch das allerletzte Wort im Munde so lange hin und her dreht, bis sie sich irgendwann vielleicht mal in einen ganz kleinen Widerspruch verwickeln lassen, der dem Rechtsgelehrten dann genügt, um alles andere, was sie zuvor und darnach gesagt haben, generell in Abrede zu stellen.
Ich stelle die Frage nach einem generellen Schutzstatus für Frauen wie Amal und Yara in die Runde und bekommen von zwei Sachverständigen folgende Antworten:
Der Zugang zum Schutzstatus S ist nur für Personen aus der Ukraine aktiv, d.h. der Bundesrat hat entschieden, dass Personen aus der Ukraine Schutz erhalten, wenn sie zur Zeit des Kriegsausbruchs in der Ukraine wohnhaft waren. Jedes Jahr entscheidet der Bundesrat, ob der Schutzstatus verlängert wird. Zurzeit ist der Schutzstatus bis März 2028 gültig. In den Fällen, die Sie beschreiben, wird ein reguläres Asylverfahren durchgeführt. Das heisst, es wird geprüft, ob die Frauen Fluchtgründe geltend machen, die zu einer Flüchtlingsanerkennungführen. Diese Gründe sind: Volkszugehörigkeit, politische Ansichten, Nationalität, Religion und Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe. Opfer von häuslicher Gewalt, in denen der Staat nicht schutzfähig oder -willig ist, können eine Flüchtlingsanerkennung erhalten. Allerdings scheitert es oft – wie in den von Ihnen beschriebenen Fällen – an der Glaubwürdigkeit. Viele negative Asylentscheide werden gefällt, weil die Behörden den Aussagen der Asylsuchenden keinen Glauben schenken. In den Augen der Behörden verstossen sie hiermit auch nicht gegen Art. 3 EMRK (Folterverbot), weil die Gefahr ja – in der Einschätzung der Behörden – nicht da ist, da die Geschichte nicht stimme. F.K.
Die Situation der beiden Frauen erscheint sehr ungerecht. Das Problem bei der Glaubhaftigkeit ist, dass diese sehr streng bewertet wird, sowohl vom SEM als auch vom Gericht… Bei geschlechtsspezifischer Verfolgung ist das Problem oft, dass die Behörden hier meinen, die Frau hätte auch im Heimatstaat Schutz beantragen können oder dies zumindest versuchen müssen. Zudem wird in allen Fällen immer eine strenge Glaubhaftigkeitsprüfung gemacht.D.F.
Habe ich mir das nur eingebildet oder gibt es nicht so etwas wie einen ehernen, schon von Aristoteles geprägten und später ins Römische Recht aufgenommenen juristischen Leitsatz, der da lautet „in dubio pro reo“, im Zweifel für den Angeklagten bzw. für das potenzielle Opfer? Und habe ich mir ebenfalls nur eingebildet, dass der Artikel 3 der Konvention der Europäischen Menschenrechte dahingehend lautet, dass kein Mensch in ein Land verwiesen werden darf, wo sein Leben tödlicher Gefahr ausgesetzt ist?
Zufall oder nicht: Vor drei Tagen ist im „Tagesanzeiger“ ein ausführlicher Artikel über die aktuelle Situation der Frauen in Afghanistan unter dem Talibanregime erschienen, und da ist unter anderem Folgendes zu lesen:
Wenn eine Frau sich scheiden lassen möchte, muss sie das vor einem Gericht begründen. Das Regelwerk ist starr und eng, und das letzte Wort haben die Richter der Taliban. In den meisten Fällen, schreiben Menschenrechtsorganisationen, werden die Frauen wieder zu ihrem Ehemann geschickt… Vor Gericht wollte eine Frau, die krank gewesen und von ihrem Mann geschlagen worden war, weil sie nicht gekocht hatte, die Scheidung einfordern. Doch der Talibanrichter habe ihren Antrag nicht nur abgelehnt, sondern ihre Aussagen auch nicht ernst genommen.
Und spätestens jetzt ist dir wohl klar geworden, weshalb ich geschrieben habe, dass die Adresse der Schweizer Taliban der Quellenweg 6 in Wabern sei, dort, wo sich der Hauptsitz des Schweizer Staatssekretariats für Migration (SEM) befindet. Man muss nämlich am obigen Text über Afghanistan nur wenig ändern, und schon trifft er für die aktuelle Schweizer Asylpolitik erschreckend vergleichbar zu…
Wenn eine Frau wie Amal oder Yara ihr Asylgesuch in der Schweiz damit begründen, dass sie bei einer Rückkehr in ihre Heimat tödlicher Gefahr ausgesetzt wären, muss sie das vor zuständigen Richtern ausführlichst begründen. Das Regelwerk ist starr und eng, und das letzte Wort haben die Richter (und Richterinnen?) des Bundesverwaltungsgerichts. Menschenrechtsorganisationen schreiben, in den meisten Fällen würden die Frauen wieder dorthin zurückgeschickt, wo ihnen durch ein patriarchales Machtsystem höchste Gefahr drohe. Vor Gericht hätte eine Frau, die von ihren eigenen Brüdern halb tot geschlagen worden war, den zuständigen Rechtsvertreter angefleht, nicht mehr dorthin zurückkehren zu müssen, wo sie sich jeden Tag um ihr Leben fürchten müsse. Doch der Bundesverwaltungsrichter habe ihren Antrag nicht nur abgelehnt, sondern ihre Aussagen zudem nicht einmal ernst genommen und ihnen jegliche Glaubwürdigkeit abgesprochen.
Das Schlimmste daran ist, dass die betroffenen Frauen gleich mindestens zwei Mal die patriarchale Gewalt in voller Härte über sich ergehen lassen müssen und ihre Ohnmacht mindestens zwei Mal in voller Härte zu spüren bekommen. Zuerst in ihrem Heimatland, in Form zutiefst archaischer Gewaltstrukturen, denen sie mehr oder weniger hilflos ausgeliefert sind. Und dann, zum zweiten Mal, in einem Land, das weltweit immer noch als Hort der Menschenrechte gilt und von dem sie zutiefst erhofft hatten, hier eine neue Lebensperspektive in Würde und Sicherheit geschenkt zu bekommen. Um dann, wie urplötzlich aus einem schönen Traum gerissen, feststellen zu müssen, dass sie sich noch einmal zutiefst getäuscht hatten und es diesen Ort des Glücks und der Gerechtigkeit für sie offensichtlich gar nicht mehr gibt, nicht in ihrer eigenen Heimat und auch nicht anderswo.
Die Gewalt in ihrer Familie, so sagte Yara mir anlässlich unserer zweiten Begegnung, sei unvorstellbar schlimm gewesen, all die Schläge, die Fusstritte, wenn sie schon am Boden lag und sich nicht mehr aufzurichten vermochte. Aber die Gewalt, die sie durch das Schweizer Asylsystem erfahren habe, sei in gewisser Weise sogar noch schlimmer gewesen. Denn zuhause hätte sie schon gar nichts anderes erwartet. Aber in der Schweiz hätte sie anfänglich noch die Hoffnung gehabt auf ein von Grund auf neues Leben. Dies sei nun vollkommen zerstört worden und alles rund um sie herum nur noch tiefste Schwärze ohne den kleinsten Lichtblick. Wäre nicht ihre zwölfjährige Tochter, sie würde die erstbeste Gelegenheit ergreifen, sich das Leben zu nehmen.
Ob den Schweizer Taliban am Quellenweg 6 in Wabern wohl in der ganzen Tragweite ihrer Urteile bewusst ist, was sie tun?
„Es war ein Beben mit Ankündigung, das die deutsche Politik am 6. September 2026 erlebte“, schreibt das schweizerische „Tagblatt“ am Tag darauf, „44,4 Prozent stimmten bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt für die AfD, rund doppelt so viele wie vor fünf Jahren. Das Ergebnis der regierenden Christdemokraten halbierte sich hingegen, sie kamen noch auf 18 Prozent. Linkspartei und Grüne erreichten jeweils 9 Prozent, die SPD 8, das Bündnis Sahra Wagenknecht 5 Prozent. Die AfD hat damit ein Ergebnis erzielt, wie CDU und SPD es ihren besten Zeiten erreichten. Die Wahlbeteiligung, die im Vergleich zu 2021 um 15 Prozentpunkte auf rund 75 Prozent anstieg, spricht dafür, dass es der AfD gelungen ist, zahlreiche bisherige Nichtwähler ins Wahllokal zu bringen.“
Gemäss Aussagen einzelner AfD-Politiker im Laufe des Wahlkampfs ist abzuschätzen, in welche Richtung sich die politischen Verhältnisse in Sachsen-Anhalt verändern könnten. So zum Beispiel plädiert der als zukünftiger Bildungsminister gehandelte Hans-Thomas Tillschneider, der Putin einen „richtigen Mann mit gesundem Wertegerüst“ bezeichnet, für mehr Russisch-Unterricht in den Schulen. Auch findet er, dass Integration, Sozialarbeit und psychologische Betreuung keine Aufgaben der Schule sein sollten, stattdessen will er „Heimat und Volksgut“ stärker im Unterricht verankern und Regenbogenflaggen von Schulen entfernen lassen. Matthias Büttner will eine freiwillige Bürgerwacht einführen, welche die Polizei und die Behörden bei der Aufrechterhaltung von „Sicherheit und Ordnung“ unterstützen soll. Als möglicher zukünftiger Innenminister dürfte Büttner vor allem auf eine härtere Abschiebepolitik setzen. Er fordert, Abschiebungen nach Syrien wieder aufzunehmen und „Ausreisepflichtige“ konsequenter zurückzuführen. Oliver Kirchner, möglicher neuer Wirtschaftsminister, würde sich vermutlich für eine Aufhebung der Sanktionen gegen Russland einsetzen, damit Sachsen-Anhalt wieder von russischem Gas versorgt werden kann. Auch eine Einschränkung der Windkraft zugunsten von Atomenergie wäre gemäss Parteiprogramm eine seiner Aufgaben. Martin Reichhardt, möglicher zukünftiger Gesundheitsminister, plädiert für 20 Prozent mehr Medizinstudienplätze, um zukünftig auf weniger ausländische Ärzte angewiesen zu sein. Angehende Mediziner sollen dazu verpflichtet werden, nach ihrem Studium mindestens zehn Jahre lang als Landarzt in Sachsen-Anhalt zu arbeiten. Auch will er sich dafür einsetzen, dass kleinere Spitäler erhalten bleiben.
Von einer „internationalen Signalwirkung“ des AfD-Wahlerfolgs in Sachsen-Anhalt spricht der schweizerische „Tagesanzeiger“ vom 7. September 2026 und weist darauf hin, dass sich unter anderem auch Elon Musk im Vorfeld der Wahlen positiv über die AfD geäussert habe. Auch Donald Trumps ehemaliger Grenzschutzchef Gregory Bovino hätte Ulrich Siegmund, dem Spitzenkandidaten der AfD, „viel Glück“ gewünscht und ihm „die Daumen gedrückt“.
Weit über Deutschland hinaus feiern Parteien und politische Gruppierungen am rechten Rand des Parteienspektrums den AfD-Sieg in Sachsen-Anhalt geradezu euphorisch. Während sich in linken Kreisen, bei Menschenrechtsorganisationen, Umweltbewegungen und Gewerkschaften nicht nur angesichts des AfD-Wahlerfolgs in Sachsen-Anhalt, sondern auch angesichts eines seit Jahren anhaltenden Aufstiegs rechter und rechtspopulistischer Kräfte in Europa wie auch weltweit, zunehmend Ernüchterung, Ratlosigkeit und nicht selten eine gewisse Ohnmacht in Bezug auf zukünftige politische Gestaltungsmöglichkeiten breit machen.
Zeit, einen Augenblick innezuhalten. Und nicht nur in die Zukunft zu schauen, sondern für einmal vor allem in die Vergangenheit. Denn was am 6. September 2026 im deutschen Bundesland Sachsen-Anhalt geschah und überall dort, wo rechte und rechtspopulistische Kräfte immer mehr Oberhand gewinnen, hat eine mindestens 30jährige Vorgeschichte.
Die tiefere Ursache der massgeblichen politischen Veränderungen und der zunehmenden Verschiebung von links nach rechts in den vergangenen Jahrzehnten wurzelt im Zusammenbruch des Kommunismus zwischen 1989 und 1991. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es zum Kapitalismus stets ein gesellschaftspolitisches Gegenmodell, ganz unabhängig davon, wie überzeugend dies war und wie gut oder schlecht es funktionierte. Es gab nicht nur den Kapitalismus, es gab auch den Kommunismus. Und es gab zahllose weitere politische Bewegungen und Strömungen dazwischen, von denen die einen mehr in Richtung Kapitalismus tendierten, die anderen mehr in Richtung Kommunismus. Es gab eine mehr oder weniger kämpferische, oft auch gespaltene und zerstrittene, sich in unterschiedliche Flügel teilende Sozialdemokratie. Es gab die Befreiungstheologie in Lateinamerika mit Leonardo Boff, Paolo Freire und Ernesto Cardenal, welche eine Synthese zwischen dem Urchristentum und der Vision einer klassenlosen Gesellschaft schufen, welche Millionen von Menschen in ihren Bann zog. Es gab den Religiösen Sozialismus, ebenfalls eine Verbindung christlicher und sozialistischer Elemente, in der Schweiz vor allem vertreten durch Leonhard Ragaz. Es gab die Studentenbewegungen an den europäischen Universitäten, wo Marxisten, Leninisten, Trotzkisten und Anarchisten nächtelang über die Zukunft der Welt philosophierten. Die Bücherläden waren voll mit politischer Literatur, von Bertrand Russell über Karl Marx, Jean-Jacques Rousseau und Erich Fromm bis Theodor W. Adorno. Che Guevara, Mahatma Gandhi und Martin Luther King waren Namen, von denen jedes Kind früher oder später schon einmal gehört hatte. Es gab den Eurokommunismus, eine Symbiose zwischen marktwirtschaftlichen Ansätzen und sozialistischen Idealen, der während rund zwei Jahrzehnten in Italien, Spanien und Frankreich zu den einflussreichsten politischen Bewegungen zählte. Es gab sozialistische und sozialdemokratische Politiker wie Olaf Palme, Willy Brandt oder Bruno Kreisky, die weit über ihre Parteien hinaus in breitesten Bevölkerungskreisen höchstes Ansehen genossen. Es gab das jährlich in einem Land des Globalen Südens stattfindende Weltsozialforum als globale soziale Bewegung für Abrüstung, Frieden und eine gerechte Weltwirtschaftsordnung jenseits des Kapitalismus. Es gab die Sozialistische Internationale, einen globalen Zusammenschluss von über hundert Parteien und Organisationen aus allen Kontinenten, mit dem Ziel, sozialistische und basisdemokratische Prinzipien weltweit zu fördern. Und es gab die 1983 anlässlich der 6. Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen in Vancouver initiierte Bewegung für „Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Schöpfung“, anknüpfend an frühere Impulse von Dietrich Bonhoeffer und Carl Friedrich von Weizsäcker, neu belebt angesichts aktueller globaler Herausforderungen wie Hunger, soziale Ungerechtigkeit, Wettrüsten und Umweltzerstörung.
Das alles ist mehr oder weniger Geschichte. Selbst wenn Einzelnes davon – wie etwa das Weltsozialforum oder die Sozialistische Internationale – immer noch Jahr für Jahr organisiert wird, so verfügen Anlässe dieser Art höchstens noch um einen Bruchteil jener weltpolitischen Strahlkraft, die sie einmal hatten, und die frühere Hoffnung, jenseits des Kapitalismus könnte sich eine neue Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung entwickeln, die von Grund auf durch soziale Gerechtigkeit, weltweiten Frieden und ein Leben im Einklang mit der Natur geprägt sein würde, hat sich fast gänzlich in Luft aufgelöst.
Rund 30 Jahre haben genügt, um den Traum einer neuen Welt jenseits des Kapitalismus fast gänzlich zu zerstören. 30 Jahre, in denen der Kapitalismus trotz all seiner weltweit so zerstörerischen menschlichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Folgen in unseren Köpfen bereits so sehr zum „Normalfall“ geworden ist, dass wir uns etwas anderes offensichtlich schon gar nicht mehr vorzustellen vermögen. Der „Normalfall“, dass – infolge der weltweit so ungleichen, ausschliesslich von Profitinteressen geleiteten Verteilung von Nahrungsmitteln – jeden Tag weltweit rund 15’000 Kinder unter fünf Jahren qualvoll sterben, weil sie nicht genug zu essen haben. Der „Normalfall“, dass – infolge von kolonialistischer Ausplünderung und von Kriegen um Ressourcen und Bodenschätze – weltweit bereits weit über 120 Millionen Menschen, mehr denn je zuvor, in die Flucht getrieben worden sind und man die meisten jener, welche nach monate- oder jahrelangen auf der Flucht erlittenen Schmerzen und Entbehrungen schliesslich eines Tages an unsere Türen klopfen, an die Türen der reichen Länder, wo das Raubgut gelagert ist, das man ihnen und ihren Vorfahren über Jahrhunderte geklaut hat, dass man sie dann, wenn sie an diese Türe klopfen, mit Bluthunden und Eisenstangen fortjagt und wieder in ihr Elend zurückschickt, von den unzähligen weiteren Millionen von Flüchtlingen gar nicht zu reden, welche die Türen der reichen Länder gar nie erreichen werden, weil sie unterwegs schon gestorben sind oder keine andere Wahl haben, als von einem Kriegs- und Hungerland ins andere hin- und hergehetzt zu werden, oft über Jahre. Der „Normalfall“, dass, während Milliarden von Menschen in bitterster Armut leben und nicht genug zu essen haben, mehr Geld denn je in die militärische Aufrüstung gesteckt wird – sodass heute für Waffen weltweit täglich sage und schreibe tausend Mal mehr Geld ausgegeben wird als für die Friedensmissionen der UNO. Der „Normalfall“, dass, entgegen aller Vernunft und allem gesunden Menschenverstand, blindlings am Dogma eines endlosen Wirtschaftswachstums unerbittlich festgehalten und dadurch bewusst in Kauf genommen wird, die natürlichen Ressourcen der Erde auf dermassen rücksichtslose Weise auszuplündern und damit gleichzeitig die Klimaerwärmung dermassen systematisch voranzutreiben, dass selbst das nackte Überleben unserer Kinder und Kindeskinder mehr und mehr in Frage gestellt ist. Der „Normalfall“, dass sich materieller Reichtum und damit politische Macht in exorbitanter Weise in den Händen einer kleinen Minderheit der Weltbevölkerung verdichten, von denen sich die Allerreichsten, ohne mit der Wimper zu zucken, selbst ganze Kreuzfahrtschiffe oder Weltraumraketen kaufen können, während selbst in den reichsten Ländern Millionen von Menschen am Abend an einem leeren Tisch sitzen und sich das letzte Stück Brot teilen, bevor sie hungrig zu Bett gehen.
30 Jahre, während denen es dem Kapitalismus offensichtlich gelungen ist, den Widerstand gegen ihn so systematisch in sich aufzusaugen, dass kaum mehr etwas von ihm übrig geblieben ist. Da brauchen wir nicht einmal gross in die Welt hinauszuschauen, ein kritischer Blick auf unser eigenes Land, die Schweiz, genügt vollauf. Die „Linke“ bzw. das, was von ihr übrig geblieben ist, diese frühere mehr oder weniger antikapitalistische politische Kraft, hat sich grösstenteils in den kapitalistischen Mainstream aufgelöst, abgesehen von ein paar „Unverbesserlichen“, die kaum wirkungsvoll in Erscheinung treten und von der überwiegenden Mehrheit der anderen, jener, die sich dem Zeitgeist angepasst haben, höchstens noch ein mitleidvolles Lächeln geschenkt bekommen, öfters aber bloss nur noch ein Kopfschütteln. Im Parteiprogramm der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz steht zwar immer noch das Ziel einer „Überwindung des Kapitalismus“, auch die „Abschaffung der Armee“ kann man dort immer noch als Parteiziel finden, in der Realität hingegen ist nichts mehr davon zu spüren. Arrivierte SP-Politiker, die in ihrer Jugend Mitglied der Jungsozialisten waren, reagieren, darauf angesprochen, oft geradezu mit einer Art von Selbstverleugnung: Jaja, da seien sie eben noch naiv und unerfahren gewesen, inzwischen seien sie vernünftiger geworden und sowieso hätten sich ja die Zeiten seither „grundlegend verändert“. Fast wie eines dieser Aushängeschilder der deutschen Grünen, Joschka Fischer, der in seiner Jugend Steine gegen Polizisten warf und den Wehrdienst verweigerte, später aber einer der vehementesten Befürworter des völkerrechtswidrigen NATO-Kriegs gegen Jugoslawien war und heute dafür plädiert, möglichst viele junge Männer an der Seite der Ukraine in den Krieg gegen Russland zu schicken. Selbst die wichtigsten Exponentinnen und Exponenten der Schweizer Sozialdemokratie scheinen sich kaum mehr an die ursprünglichen humanistischen und pazifistischen Visionen der Linken und der Arbeiterbewegung zu erinnern. Voller Stolz verkündete Bundesrat und Justizminister Beat Jans Ende November 2024, die Schweiz sei bezüglich gewaltsamer Ausschaffungen von Asylsuchenden in ihre Heimatländer – weitgehend unabhängig von den Fluchtursachen – „europaweit führend“, es sei aber „noch nicht genug“ und man müsse „noch viel weiter gehen“. Auch Elisabeth Baume-Schneider, Sozialministerin, schien es, als es um die Finanzierung der 13. AHV-Rente im Umfang von jährlich rund vier Milliarden Franken ging, nicht in den Sinn zu kommen, man könnte dieses Geld beispielsweise ganz locker durch die Besteuerung der jährlichen Erbschaften im Betrag von rund 100 Milliarden oder etwa durch die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer hereinholen, was ebenfalls ein leichtes Spiel wäre in Anbetracht der Tatsache, dass allein im Jahre 2025 die 300 Reichsten der Schweiz um ganze 38,5 Milliarden Franken reicher wurden, ohne dafür einen Finger krümmen zu müssen. Aber nein, auch die Sozialdemokratin Baume-Schneider spricht sich dafür aus, das nötige Geld mittels einer Erhöhung von Mehrwertsteuer und Lohnabzügen zu beschaffen, also ausgerechnet bei denen, die man mit der 13. AHV-Rente eigentlich hätte ein wenig entlasten wollen. Wie sehr der Sozialdemokratie ihr theoretisches Gerüst verloren gegangen ist, zeigt sich auch in ihrer Beurteilung des Ukrainekonflikts. Es braucht nicht viel historisches Wissen, um zur Einsicht zu gelangen, dass nicht Russland, sondern die NATO mit ihrer aggressiven Expansionspolitik zwischen 1991 und 2014 sowie die Diskriminierung der russischsprachigen Bevölkerung in der Ostukraine zwischen 2014 und 2022 – mit insgesamt rund 14’000 Todesopfern – die eigentliche Hauptursache des Ukrainekriegs bildeten. Doch härtnäckigst verweigert sich die SP solchen grundlegenden Einsichten und verficht unisono mit westlichen Kriegstreibern eine einseitige Politik der militärischen Aufrüstung und moralischen Verurteilung Russlands.
30 Jahre, in denen sich die ehemals linken und antikapitalistischen Parteien und Bewegungen Europas nach und nach in den kapitalistischen Mainstream einbinden liessen und die vom Kapitalismus Ausgebeuteten und Entrechteten, für deren Interessen sie sich dereinst eingesetzt hatten, wie heisse Kartoffeln fallen liessen, ihrem Schicksal hilflos ausgeliefert bleibend. Fast alle früheren Marxisten, Trotzkisten und Anarchisten sind heute Kapitalisten. Begriffe wie „Sozialismus“, „Weltveränderung“ oder „Pazifismus“ sind fast schon Schimpfwörter, Wörter wie „Solidarität“ oder nur schon „sozial“ auch schon ziemlich suspekt. Wer für einen Einheitslohn über alle beruflichen Tätigkeiten hinweg plädiert, muss fast damit rechnen, als „geistesgestört“ betrachtet zu werden, zumindest aber als völlig „naiv“ und „weltfremd“ – während die gleichen Leute, die mit solchen Wörtern um sich werfen, keinen Anstoss daran zu nehmen scheinen, dass der höchste Lohn im Basler Pharmaunternehmen Roche den niedrigsten innerhalb des gleichen Unternehmens um das 307fache übertrifft. Die kapitalistische Gehirnwäsche funktioniert mittlerweile dermassen perfekt, dass selbst die minimalsten Gerechtigkeitsgefühle weitgehend ausser Kraft gesetzt zu sein scheinen, auch oppositionelles und systemkritisches Denken als solches, eine Gleichschaltung nie dagewesen Ausmasses im Kleinen wie im Grossen: 2003, kurz vor dem völkerrechtswidrigen Angriff der USA auf den Irak, fanden sich auf dem Bundesplatz in Bern über 100’000 Friedensdemonstrantinnen und Friedensdemonstranten ein. Heute, angesichts eines drohenden, von Seiten der USA und insbesondere Deutschlands provozierten dritten Weltkriegs, sind es noch ein paar hundert.
„Das ist das Ende der Geschichte“, verkündete der US-Ökonom Francis Fukuyama anlässlich des Zusammenbruchs der Sowjetunion im Jahre 1991. Er hätte Recht gehabt, wenn die Ausschaltung aller antikapitalistischen Kräfte zur Verwirklichung des Paradieses auf Erden geführt hätte. Doch leider war das Gegenteil der Fall. Das Ende der Geschichte ist nicht dann erreicht, wenn aller Widerstand gegen den Kapitalismus zusammengebrochen ist und dieser seine Zerstörungskraft in vollem Umfang ungehindert zu entfalten vermag. Im Gegenteil, in diesem Moment sind wir vom Paradies weiter entfernt denn je.
Das Paradies aber ist es, wonach sich alle Menschen im Innersten sehnen. Und dieses Paradies ist nicht, wie uns die Reichen und Mächtigen seit Jahrtausenden weismachen wollen, irgendwo im Jenseits. Nein, es ist hier auf der Erde. Alles, was es zu seiner Verwirklichung braucht, ist vorhanden. Es geht nur darum, die vorhandenen Schätze so gerecht zu verteilen, dass alle Menschen, egal wo und wann sie geboren wurden, den gleichen bedingungslosen Anteil daran haben. Das ist das pure Gegenteil von Kapitalismus.
Und weil eben diese Sehnsucht unausrottbar ist, wird der Widerstand gegen den Kapitalismus, gegen die soziale Ungerechtigkeit, gegen den Krieg, gegen Unterdrückung und Verfolgung niemals aufhören, solange es Menschen gibt. Wenn die „Linken“ diese Aufgabe nicht mehr wahrnehmen, sich von den Reichen und Mächtigen kaufen lassen und sich mit ihnen ins selbe Bett legen, dann bleibt den Menschen in ihrer Sehnsucht nach Gerechtigkeit und Frieden nichts anderes übrig, als jenen politischen Kräften ihre Stimmen zu geben, welche noch als Einzige dieser Hoffnung Nahrung geben. Deshalb, und nur deshalb, haben die AfD und andere rechte und rechtspopulistische Parteien und Bewegungen derzeit so viel Aufwind, liessen sie es sich doch nicht zweimal sagen, sich in jenes Vakuum zu stürzen, welches die ehemals antikapitalistischen politischen Kräfte hinterlassen hatten.
Das Verhängnisvolle daran ist, dass diese rechten und rechtspopulistischen Parteien und politischen Kräfte nicht, wie die früheren antikapitalistischen Bewegungen, eine internationale Perspektive zur Grundlage haben, sondern eine eng nationalistische. Statt den Kapitalismus als Grundproblem zu erkennen und deshalb dessen Überwindung anzustreben, biegen sie die „Schuld“ vom System auf das Individuum um und gaukeln Lösungen von gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Problemen durch härtere Einreisebedingungen, eine restriktivere Asylpolitik, das schnellere Abschieben „missliebiger“ Flüchtlinge oder die Rückbesinnung auf „heimatliche“ Werte vor, was zwar bei zahlreichen Wählerinnen und Wählern gut ankommt, die Probleme und deren eigentliche Ursachen aber nicht von Grund auf und nachhaltig anzugehen vermag. In diesem Sinne bieten sie auch nicht eine echte Alternative zum Kapitalismus an, der auf dem Überlebenskampf aller gegen alle beruht, sondern geben diesem sogar noch zusätzlichen Auftrieb.
Und so bleibt die Sehnsucht nach einer Überwindung des Kapitalismus und die Verwirklichung des Paradieses auf Erden nach wie vor unerfüllt. Erstens durch den Kapitalismus und seine zerstörerischen Auswirkungen als solchen. Zweitens durch die Verschmelzung der früheren antikapitalistischen Bewegungen und Kräfte mit dem kapitalistischen Machtsystem. Drittens durch die Verlockungen rechter und rechtspopulistischer Parteien, die nur von den Versäumnissen aller anderen profitieren, ohne aber selber eine glaubwürdige Alternative bieten zu können.
Diese glaubwürdige Alternative gilt es aufzubauen. Der Kapitalismus kann nicht das Ende der Geschichte sein. Auch der Krieg kann nicht das Ende der Geschichte sein. Das Ende der Geschichte ist das Paradies. Das Paradies hier auf der Erde. Es zu finden, geht nur, wenn wir aus der Vergangenheit lernen. Fronten, Mauern und Grenzen zwischen denen, die die „Wahrheit“ gefunden haben, und denen, die sie verteufeln, werden früher oder später weichen müssen. Nicht das Trennende müssen wir suchen, sondern das Verbindende. Denn genau das, was uns Menschen über alle Grenzen hinweg verbindet, die Liebe, ist das einzige wirklich zutiefst Revolutionäre. Vielleicht sind wir, nach allem, dem Paradies schon viel näher, als wir ahnen. Und vielleicht, ja vielleicht öffnen sich die Türen dorthin genau in dem Augenblick, in dem wir schon alle Hoffnung aufgeben haben. Denn „das Böse“, so Hannah Arendt, „ist immer nur extrem, aber niemals radikal, es hat keine Tiefe. Es kann die ganze Welt verwüsten, gerade weil es wie ein Pilz an der Oberfläche weiterwuchert. Tief aber und radikal ist immer nur das Gute.“
Alle Namen und Ortsbezeichnungen im folgenden Text sind geändert.
Amal V., geboren 1982, irakische Staatsangehörige kurdischer Herkunft und aufgewachsen in der Autonomen Region Kurdistan, wurde 2012, also im Alter von 30 Jahren, von ihrem Onkel väterlicherseits mit einem in Grossbritannien lebenden Mann zwangsverheiratet. Sie sah ihren Mann aber nur selten, bloss jeweils anlässlich seiner kurzen Besuche im Irak. Amal selber lebte weiterhin im Haus ihrer Familie. Im März 2014 kam Tochter Rana zur Welt. 2019 beantragte Amals Ehemann die Scheidung, Amals Familie willigte ein, aber nur unter der Bedingung, dass Amal ihre Tochter zur Familie des Vaters schicken würde, sollte sie erneut heiraten. Amal, die an der pädagogischen Fakultät der Universität P. arabische Literatur studiert hatte, arbeitete ab 2019 als Gymnasiallehrerin. 2021 lernte sie den gleichaltrigen Nabil kennen, der zu der Zeit als Taxifahrer tätig war, nachdem er zuvor als Gärtner gearbeitet hatte. Amals Familie widersetzte sich indessen einer Eheschliessung Amals mit Nabil. Weil sich Amal und Nabil dennoch nicht von ihrem Wunsch, einander zu heiraten, abbringen liessen, wurde Nabil von Amals Bruder sowie weiteren Verwandten bedroht und mehrfach zusammengeschlagen. Auch Amal wurde von ihrer eigenen Familie konstant erniedrigt, geschlagen und schikaniert. Amals Familie bedrohte sowohl Amal wie auch Nabil mit dem Tod, wiederholt verweigerten sie auch Amal den Kontakt mit ihrer Tochter. Amal bat ihre Mutter und ihre Onkel mütterlicherseits um Hilfe, diese vermochten aber nichts auszurichten.
Angesichts der wiederholten Todesdrohungen und der zeitweiligen Wegnahme von Tochter Rana verliessen Amal, Nabil und Rana den Irak Ende September 2023 auf legalem Weg, kurz nachdem sich Amal und Nabil religiös hatten trauen lassen. Nach der Ausreise wurde Nabils Vater wiederholt von Amals Brüdern aufgesucht und unter Druck gesetzt, für die Rückkehr von Nabil und Amal in den Irak zu sorgen.
Das in der Schweiz von Amal und Nabil eingereichte Asylgesuch wurde im August 2025 vom Staatssekretariat für Migration SEM abgelehnt. „Die Prüfung Ihrer Akten“, so das SEM, „hat ergeben, dass Sie und Ihr Kind nicht als Flüchtlinge anerkannt werden können. Ihre Asylgesuche wurden deshalb abgelehnt. Sie sind verpflichtet, die Schweiz zu verlassen.“
Schaut man sich die Begründungen des SEM für diesen Entscheid im Einzelnen an, so ist es nicht viel anderes als ein „Déjà-vu“, das ich nun schon x-mal in diesen Rück- und Wegweisungen des SEM immer wieder angetroffen habe, egal ob es sich dabei um eine von jahrelangen Gewalterfahrungen zutiefst traumatisierte Frau aus Afghanistan, um ein Folteropfer aus Sri Lanka oder eben um von Blutfehde und Ermordung bedrohte Menschen aus dem Irak handelt: Die „Argumente“ des SEM, gleichlautende Sätze, Kopien von Kopien, gleichen sich beinahe aufs Haar, vermutlich schlicht und einfach Textbausteine aus irgendwelchen Datenbanken, und bald schon – kein Witz – wird das ohnehin alles schnell und zackig von KI-Programmen erledigt. Es geht schon längst nicht mehr darum, Menschen als Menschen, Einzelschicksale als Einzelschicksale wahrzunehmen, Mitgefühl zu zeigen, Anteilnahme, Sorge, Hilfsbereitschaft – es geht offensichtlich einzig und allein nur darum, „unwillkommene Fremde“ so schnell und reibungslos wie möglich wieder loszuwerden und alles daran zu setzen, dass man auch niemals später noch irgendetwas von ihnen hören wird…
Auszüge aus dem Schreiben des SEM im Folgenden kursiv…
Die Schweiz gewährt gesuchstellenden Personen Asyl, wenn sie eine Verfolgung zumindest glaubhaft machen können... Echt? Dann müsste man sich eigentlich nicht lange überlegen, ob Amal und Nabil in der Schweiz Asyl bekommen dürften oder nicht.
Flüchtlinge sind Personen, die in ihrem Heimatstaat oder im Land, in dem sie zuletzt wohnten, wegen ihrer Zugehörigkeit … zu einer bestimmten sozialen Gruppe … ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind oder begründete Furcht haben, solchen Nachteilen ausgesetzt zu werden… Aha!
Als ernsthafte Nachteile gelten namentlich die Gefährdung des Leibes, des Lebens oder der Freiheit sowie Massnahmen, die einen unerträglichen Druck bewirken. Den frauenspezifischen Fluchtgründen ist Rechnung zu tragen… Weshalb listet das SEM eigentlich alle diese Punkte im Detail auf, wenn es dann zwei Seiten später sich in der eigenen Argumenten an keinen einzigen dieser Punkte halten wird? Hält es uns, die das lesen, allen Ernstes für so dumm? Oder geht es davon aus, dass die, für welche das alles zusammengetextet wurde, es ohnehin gar nicht selber lesen und verstehen können?
Übergriffe durch Dritte oder Befürchtungen, künftig solchen ausgesetzt zu sein, sind nur dann flüchtlingsrelevant, wenn der Staat nicht schutzwillig oder schutzfähig ist. Generell ist Schutz gewährleistet, wenn funktionierende und wirksame Polizei- und Justizorgane zur Ermittlung, Strafverfolgung und Ahndung von Verfolgungshandlungen bestehen… Offenbar geht das SEM davon aus – bzw. gaukelt dies vor -, es bestünden diesbezüglich im Irak bzw. der betroffenen Autonomen Region Kurdistan so etwas wie „funktionierende und wirksame Polizei- und Justizorgane“. Ein Klick im Internet zum Stichwort „Blutrache Irak“ genügt, um zu sehen, dass dies ganz und gar nicht der Fall ist: „Blutrache und Stammesfehden“, erfahre ich, „sind im Irak – insbesondere in ländlichen Regionen – weiterhin tief verwurzelte Bestandteile informeller Struktur- und Rechtskulturen. Staatliche Sicherheitsorgane und die Polizei bieten Betroffenen oft keinen verlässlichen oder flächendeckenden Schutz vor clan- oder stammesbasierten Vergeltungsmassnahmen. Das traditionelle Stammesrecht steht oft über oder neben der staatlichen Gesetzgebung, weshalb offizielle Gerichtsentscheide Blutfehden selten beilegen. Behörden und Sicherheitskräfte sind meist nicht in der Lage oder willens, konsequent gegen mächtige Stämme vorzugehen und bedrohte Individuen dauerhaft zu schützen.“ Wie kann das SEM Dinge behaupten, die ganz und gar nicht der Realität entsprechen? Haben sie keine Experten und Kenner der lokalen Verhältnisse, die sie eines Besseren belehren könnten? Wo ist die übergeordnete Instanz, welche solche Fehlbehauptungen hinterfragt und über die tatsächlichen Sachverhalte aufklärt? Was werden zukünftige Generationen, aus grösserer Distanz, dazu sagen, wenn sie erfahren werden, dass Schweizer Asyl- und Justizbehörden im Jahre 2026 Urteile aufgrund nachweislich falscher Behauptungen fällten, die nichts weniger als den Tod der betroffenen Menschen zur Folge haben können?
Gemäss dem Subsidiaritätsprinzip sind Personen mit einer innerstaatlichen Schutzalternative nicht auf den Schutz eines Drittstaates angewiesen… Aus Lügen werden keine Wahrheiten, auch wenn man sie x-fach wiederholt…
Das BVGer Urteil E-4181/2019 vom 20. September 2021 bestätigt den grundsätzlichen Willen und die Fähigkeit der kurdischen Behörden in der Autonomen Region Kurdistan, die Bürger vor den von Ihnen geltend gemachten Bedrohungen zu schützen, wobei sich die Schutzgewährung auch auf Bedrohungen, welche im Zusammenhang mit der Ehre stehen, ausdehnt (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts E-7281/2016 vom 19. Dezember 2016 und D-3292/2016 vom 9. November 2016 E. 5.4, BVGE 2008/4 E.6, bestätigt in Referenzurteil E-3737/2015 vom 14. Dezember 2015, und BVGE 2011/51, E. 7f.)… Wahrscheinlich werden Amal und Nabil inzwischen alle diese Gesetzestexte, nachdem sie sie problemlos gefunden haben, Wort für Wort gelesen und auch tatsächlich verstanden haben, fragt sich bloss, in welcher Sprache… Interessant ist übrigens auch die in den SEM-Urteilen auffallend häufige Verwendung des Begriffs „grundsätzlich“ – das beinhaltet nämlich stets, dass es auch „Ausnahmen“ geben könnte. Wenn dann zum Beispiel Amal oder Nabil nach ihrer Rückkehr in den Irak getötet werden, war es halt leider eine solche „Ausnahme“, denn „grundsätzlich“ hätten ihnen ja angeblich die Behörden Schutz bieten müssen und können…
Sie bringen nichts vor, was eine abweichende Einschätzung rechtfertigen könnte. Betreffend Ihrer vermeintlichen „Ehrbeschmutzung“, führten Sie, Frau V., aus, es handle sich um Stammes- und Familienangelegenheiten, welche keine gesetzliche Lösung erlauben würden. Zudem würden die Behörden bei Familienangelegenheiten nichts unternehmen. Jegliche gerichtliche Beschlüsse in diesem Bereich hätten keine Wirkungskraft. Der einzig mit dieser Annahme begründete Verzicht auf eine Kontaktierung der Sicherheitsbehörden vermag jedoch nicht eine effektiv fehlende Schutzfähigkeit oder einen mangelnden Schutzwillen der heimatlichen Behörden zu begründen... „Vermeintlich“ ist auch eines dieser typischen SEM-Wörter, mit dem man dem Gegenüber a priori unterstellt, nicht die Wahrheit zu sagen bzw. etwas übermässig zu übertreiben. Auch der „Verzicht auf eine Kontaktierung der Sicherheitsbehörden“ – aus Angst vor möglichen lebensbedrohlichen Folgen – wird vom SEM nicht in der wahren Tragweite und Bedeutung wahrgenommen, im Gegenteil: Es wird sogar der Spiess noch umgedreht und dieser Verzicht auf eine Kontaktnahme als Argument dafür heranzogen, dass deshalb der „mangelnde Schutzwille“ der Behörden nicht bewiesen werden könne. Gemäss der Logik des SEM hätte Frau V. also die Behörden selbst dann kontaktieren müssen, wenn es möglicherweise eine Todesgefahr zur Folge hätte haben können, dann wäre sie zwar vielleicht umgebracht worden, aber wenigstens hätte sie einen Beweis für ihre Behauptung gehabt. Dieses und zahlreiche weitere Beispiele zeigen, wie meilenweit sich das SEM mittlerweile von jeglicher Menschenwürde, aber sogar auch von jeglichem gesundem Menschenverstand entfernt hat. Die Urteile des SEM sind letztlich akademisch-bürokratisch-juristisch-absurd-spitzfindige Bastelwerke, die nichts, aber auch absolut nichts mit der Lebensrealität jener Menschen zu tun haben, um deren Rechte, Bedürfnisse und Zukunftsperspektiven es hier doch letztlich gehen müsste. Statt jahrelang an einer Universität zu sitzen und hunderte gescheiter Bücher zu lesen, wäre es für einen angehenden SEM-Anwalt wohl nutzbringender, ein paar mehrmonatige Praktika zu absolvieren, zum Beispiel auf einer Notschlafstelle im Sudan, in einem Flüchtlingscamp in Westjordanien oder in einem Bauerndorf in der Autonomen Region Kurdistan, wo heute noch die Blutrache herrscht. Dann würde er zumindest ein wenig verstehen können, worum es tatsächlich geht, wenn Flüchtlinge ihre Lebensgeschichten erzählen.
Bezüglich der Unterlassung der Schutzsuche machen Sie weiter geltend, Ihre Familie sei in der Stadt sehr bekannt und einflussreich und Ihr Bruder sei Anwalt und gut vernetzt im Gericht. Sie sagen diesbezüglich, dass er nach Belieben Haftbefehle und Dokumente ausstellen lassen könne. Dabei handelt es sich auch hierbei primär um eine Mutmassung Ihrerseits, kann lediglich aufgrund der Bekannt- und Vernetztheit Ihrer Familie nicht von vornherein darauf geschlossen werden, dass eine tatsächliche Einflussnahme bei den Behörden durch Ihre Familie vorliegt und dass ein Hilfesuchen pauschal nutzlos wäre... Was für eine Arroganz! Frau V. schildert glaubwürdig das in ihrer Stadt herrschende Machtsystem, die Verstrickungen zwischen Privatem und Öffentlichem, die Korruption, die patriarchalen Machtverhältnisse – ein klein bisschen Weltoffenheit würde genügen, um zu wissen, dass alles mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit genau so ist, wie es Amal beschreibt. Aber aller bisherigen Gewalt nicht genug. Der Gewalt in ihrer Heimat entflohen, ist Amal nun mit einer neuen, fast noch heimtückischeren Gewalt konfrontiert, mit der Gewalt nämlich, die von Menschen ausgeübt wird, von denen sie sich in keinerlei Weise verstanden fühlt, von denen sie gar als „Lügnerin“ hingestellt wird, von denen über ihr zukünftiges Leben entschieden wird und von denen sie höchstwahrscheinlich schon in ein paar Wochen, gefesselt und in Handschellen wie eine Kriminelle, frühmorgens, wenn die meisten noch schlafen, zu einem Flugzeug gebracht und an einen Ort zurückgebracht wird, wo ihr Leben im allerschlimmsten Fall viel zu früh enden könnte.
Bezüglich eines allfälligen Schlichtungsversuchs unter Einbezug der Stammesführer gaben Sie an, dass die Hilfesuchung beim Stammesführer Ihnen als Frau nicht zustehen würde. Nachdem man Ihnen Ihre Tochter weggenommen habe, hätten Sie jedoch Ihre Mutter und Ihren Onkel mütterlicherseits um Hilfe gebeten. Ihr Onkel väterlicherseits sei aber nicht auf deren Schlichtungsversuch eingegangen und habe darauf bestanden, dass die „Ehrreinigung“ nur mit dem Töten des Liebespaares vollbracht werden könne. Ansonsten hätten Sie keine weiteren Hilfeuntersuchungen unternommen. Aufgrund Ihres Profils als wohlhabende, gebildete Frau, die als Gymnasiallehrerin arbeitete und bereits eine Scheidung hinter sich hatte, wäre Ihnen zuzumuten gewesen, dass Sie sich in der von Ihnen geschilderten Bedrohungs- und Leidenssituation im Allgemeinen vehementer Schutz gesucht hätten. Aus den Akten geht jedoch nicht hervor, dass Sie sich ausreichend darum bemüht hätten... Wie unbedarft hier doch Schweizer Verhältnisse auf eine von Grund auf anders funktionierende Gesellschaft projiziert werden! Und wie geradezu „fies“ mit der Redewendung „wäre Ihnen zuzumuten gewesen“ – ebenfalls in SEM-Urteilen auffallend häufig vorkommend – wiederum der Spiess umgedreht wird: Schuld ist in der Argumentation des SEM nicht etwa das patriarchale Machtsystem, das einer Frau jegliches Recht auf Selbstbestimmung abspricht. Schuld ist, wie könnte es anders sein, die Frau, die sich nicht „vehement“ genug dagegen wehrt. An dieser Stelle verbindet sich das patriarchale Machtsystem in der Heimat von Amal auf fatale, geradezu tödliche Weise mit dem patriarchalen Machtsystem in einem Land, das man als „Demokratie“ zu bezeichnen pflegt und in dem sich Amal einen grundsätzlich anderen Umgang mit Frauen erhofft hatte als dort, wo sie den grössten Teil ihres bisherigen Lebens verbracht hatte.
Sie, Herr V., haben ebenfalls in keinem der von Ihnen vorgebrachten Nachteile staatlichen Schutz erfragt. Als Sie von den Familienmitgliedern von Frau V. attackiert und zusammengeschlagen worden seien, hätten Sie auf eine Anzeige bei den Behörden verzichtet. Sie begründeten Ihren Verzicht damit, dass Sie gemäss den Stammesgesetzen etwas falsch gemacht hätten und die Ehre der Familie von Frau V. verletzt hätten. Aus demselben Grund hätten Sie auch die wiederholten Bedrohungen Ihrer Familie nach Ihrer Ausreise nicht gemeldet.
Da Sie beide gar nicht erst den Versuch unternommen haben, bei den nordirakischen Behörden um Schutz zu ersuchen, kann diesen auch nicht mangelnder Schutzwille und fehlende Schutzfähigkeit vorgeworfen werden. Vielmehr haben Sie, indem Sie sich aufgrund der erwähnten Ereignisse nie an die Behörden gewandt haben, darauf verzichtet, den Behörden die Möglichkeit zu geben, ihrer Schutzpflicht nachzukommen. Folglich sind die geltend gemachten Nachteile im vorliegenden Fall nicht asylrelevant und Sie sind nicht auf den Schutz der Schweiz angewiesen.
Sie machen geltend, dass Sie sich Ihrer Verfolgung durch Dritte auch mithilfe eines Wegzugs in eine andere Region des Irak nicht hätten entziehen können. Diesbezüglich gaben Sie, Frau V., an, dass die Stammesgesetze verlangt hätten, dass man Sie weiterverfolgt und Ihre Familie Sie überall erwischt und zurückgebracht hätte, da diese eine „lange Hand“ habe. Sie, Herr V., geben bezüglich die Möglichkeit einer innerstaatlichen Fluchtalternative an, dass man Sie überall im Irak hätte finden können, zudem sei es aufgrund der administrativen Strukturen im Irak schwierig, in eine andere Provinz umzuziehen. Bei den von Ihnen vorgebrachten Begründungen handelt es sich um eine reine Mutmassungen. Es wäre Ihnen zuzumuten gewesen, dass Sie Bemühungen unternommen hätten, sich dem Einflussgebiet Ihrer Verfolger innerhalb des Iraks zu entziehen.Da Sie sich diesen Verfolgungsmassnahmen durch einen Wegzug in einen anderen Teil Ihres Heimatlandes entziehen können, sind Sie nicht auf den Schutz der Schweiz angewiesen.
Bei offensichtlich fehlender flüchtlingsrechtlicher Relevanz kann darauf verzichtet werden, auf allfällige Unglaubhaftigkeitselemente in Ihren Vorbringen einzugehen.
Ihre Vorbringen halten den Anforderungen an die Flüchtlingseigenschaft gemäss Art. 3 AsylG nicht stand.
Demzufolge erfüllen Sie die Flüchtlingseigenschaft nicht, so dass Ihre Asylgesuche abzulehnen sind.
Ferner ergeben sich aus den Akten keine Anhaltspunkte dafür, dass ihnen im Fall einer Rückkehr in den Heimatstaat mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine durch Art. 3 EMRK Strafe oder Behandlung droht.
Anschliessend folgt eine längere Abhandlung über die aktuelle sicherheitspolitische Lage im Irak. Es sei, so heisst es, „gesamthaft nicht von einer Situation allgemeiner Gewalt auszugehen“. Dann wird auch noch auf die vorhandene Ausbildung von Amal und Nabil hingewiesen und ihre positiven beruflichen Zukunftsperpektiven. Beides aber, weder die sicherheitspolitische noch die wirtschaftliche Lage, waren Gegenstand des Asylgesuchs, bei dem es ausschliesslich um die Todesgefahr infolge der Blutfehde ging. Mit dem Verweis auf die zumutbare sicherheits- und wirtschaftliche Lage kann das SEM nun aber seinen ablehnenden Asylentscheid sozusagen zusätzlich „legitimieren“.
Ausserdem ist der Vollzug der Wegweisung technisch möglich und praktisch durchführbar.
Sie sind verpflichtet, das Staatsgebiet der Schweiz zu verlassen. Wenn Sie Ihrer Verpflichtung nicht innert Frist nachkommen, kann die Wegweisung unter Zwang vollzogen werden.
Bekanntlich kann gegen einen Entscheid des SEM eine Beschwerde eingereicht werden. Allerdings hat man nur fünf Tage Zeit und es kostet 1000 Franken. Häufig wird die Beschwerde von jenem Pflichtanwalt eingereicht, der schon seit dem Beginn des Asylverfahrens für die betreffenden Personen zuständig war. Wenn dieser nicht bereit ist, eine Beschwerde vorzunehmen, ist es praktisch unmöglich, in dieser kurzen Zeit einen Anwalt zu finden, der sich obendrein zuerst noch in den ganzen Fall einarbeiten muss und dann innerhalb von fünf Tagen die Beschwerde einreichen muss.
Im Fall von Amal und Nabil übernahm das HEKS diese Aufgabe und reichte die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht fristgerecht ein. Im Folgenden die zentralen Aussagen der Beschwerde…
Das SEM schreibt, unser Fall sei nicht asylrelevant, weil wir nicht vom Staat, sondern von Privaten verfolgt werden. Im Nordirak sei der Staat schutzbereit; das stimmt aber in Fällen wie dem unseren nicht. Das SEM zitiert für seine Position auch einen Bundesverwaltungsgerichtsentscheid, welcher aber gegen seine Haltung spricht. So heisst es im erwähnten Entscheid: „Die kurdischen Behörden sind grundsätzlich willens, den Einwohnern der drei nordirakischen Provinzen Schutz vor allfälliger Verfolgung zu gewähren. Sofern die geltend gemachten Übergriffe jedoch von den beiden Mehrheitsparteien, ihren Organen oder Mitgliedern ausgehen, kann nicht mit einer staatlichen Schutzgewährung gerechnet werden, da die Partei- und Behördenstrukturen zu eng miteinander verflochten und teilweise sogar identisch sind… Die private Verfolgung kann von der Familie oder dem Clan ausgehen, wobei vor allem an Ehrenmorde – wovon in erster Linie Frauen betroffen sind – zu denken ist. Trotz der staatlichen Aufklärungskampagnen und den Strafgesetzrevisionen ist aber infolge mangelnder Sensibilität sowie ungenügender Schutzinfrastruktur nach wie vor nicht von der Bereitschaft der Polizeibeamten auszugehen, entsprechende Straftaten gegenüber Frauen zu verhindern oder diesen umfassend nachzugehen.“.. Ich habe dem SEM erklärt, dass es sich in unserem Fall um den Kocher-Clan handelt, der im Nordwesten der Autonomen Republik Kurdistan faktisch die Staatsmacht innehat. Mein Bruder, der Anwalt ist, hat sehr grossen Einfluss, dies habe ich anlässlich der Interviews ausführlich geschildert. Das SEM sagt dazu, ich hätte dazu „reine Mutmassungen“ angestellt, das stimmt nicht… Den Schutz der Behörden einzufordern ist auch deshalb nicht möglich, weil mich mein Mann nach unseren Traditionen entführt hat. Er ist in den Augen der traditionellen kurdischen Gesellschaft ein Straftäter, der, ebenso wie ich, verfolgt würde. Seine Familie kann uns nicht schützen, sie ist ohne Macht und Einfluss… Das SEM wirft uns vor, wir hätten uns nicht ausreichend um Schutz bemüht. Diese Haltung ignoriert die Situation und die Gepflogenheiten im Nahen Osten. Zwar ist es korrekt, dass ich gebildet bin. Ich stamme aus einer wohlhabenden, mächtigen Familie, aber ich war dennoch vollständig von dieser Familie abhängig. Die Familienbande sind bei uns generell extrem wichtig, dies ist gänzlich anders als in Westeuropa. Ohne familiäre Unterstützung kann man in der Autonomen Region Kurdistan nicht menschenwürdig leben – schon gar nicht als Paar mit Kind, gegen welches der Clan aufgrund einer Ehrensache ein Todesurteil gesprochen hat… Dass das SEM moniert, mein Mann hätte sich an die Behörden wenden können, zeugt von falschen Vorstellungen der dortigen archaischen Gesellschaft. Wie gesagt, handelt es sich mittlerweile, also nach der Flucht, um eine Entführung, welche strafbar ist… Das SEM meint, wir hätten anderswo unterkommen können, aber das Gericht hat bereits 2006 erklärt, dass eine innerkurdische Fluchtalternative, das heisst die Schutzsuche in einer der anderen nordirakischen Provinzen, infolge des Zusammenwachsens der PUK- und der KDP-Verwaltung nur mit Zurückhaltung anzunehmen ist.Spätestens seit der unterstellten Entführung ist es uns nicht mehr möglich, irgendwo in der Autonomen Region Kurdistan unterzutauchen… Unsere Flucht war die einzige Möglichkeit, dem drohenden Unheil zu entkommen. Das ist keine Übertreibung, sondern bittere Realität…
Mitte November erhielten Amal und Nabil eine „Zwischenverfügung“ des Bundesverwaltungsgerichts, unter anderem mit folgenden Aussagen…
Es wird festgestellt, dass die Rechtsbegehren – Gewährung des Asyls unter Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft – nach einer summarischen Prüfung der heute vorliegenden Akten aussichtslos erscheinen… dass das SEM den Sachverhalt vollständig und richtig festgestellt haben dürfte… dass das SEM nicht gehalten gewesen sein dürfte, auf die in der Beschwerde erwähnte rechtliche Situation in der Autonomen Region Kurdistan – eine erneut verheiratete Frau habe kein Recht, mit ihren Kindern zusammenzuleben – einzugehen, zumal sich die Beschwerdeführerin bei einem allfälligen Entzug ihrer Tochter an die grundsätzlich schutzfähigen und schutzwilligen Behörden im Nordirak dürfte wenden können… dass der Umstand, dass die Beschwerdeführenden die Auffassung und Schlussfolgerungen der Vorinstanz nicht teilen, keinen Verfahrensmangel darstellt, sondern vielmehr die Frage der materiellen Würdigung beschlagen dürfte… dass das SEM in der angefochtenen Verfügung mit überzeugender Begründung zum Schluss gelangt sein dürfte, die Vorbringenden der Beschwerdeführenden würden den Anforderungen von Art. 3 ASylG nicht genügen… dass auch die Anordnung der Wegweisung und des Wegweisungsvollzugs gesetzes- und praxiskonform erscheint… dass anstelle von Wiederholungen vollumfänglich auf die Erwägungen des SEM verwiesen werden kann und es den Beschwerdeführenden kaum gelingen dürfte, diesen Argumenten Stichhaltiges entgegenzusetzen… dass das Bundesverwaltungsgericht in konstanter Rechtsprechung davon ausgeht, die nordirakischen Behörden seien grundsätzlich schutzfähig und schutzwillig… dass es vor dem Hintergrund, dass die Beschwerdeführenden die zuständigen Behörden nie um Schutz ersucht haben, an hinreichend konkreten und ernsthaften Anhaltspunkten dafür fehlen dürfte, dass diese ihnen den gebotenen Schutz verwehren würden… dass es sich bei der Argumentation, die Behörden könnten bei familiären Problemen nichts tun beziehungsweise bei einer Anzeige könnte das Problem noch grösser werden, um blosse Mutmassungen handeln dürfte, was ebenso für die auf Beschwerdeebene geäusserte Befürchtung zutreffen dürfte, Herr V. würde wegen Entführung von Frau V. verfolgt werden… dass es den Beschwerdeführenden im Übrigen zuzumuten sein dürfte, sich den regional beschränkten Verfolgungsmassnahmen durch einen Wegzug in einen anderen Teil ihres Heimatlandes zu entziehen… dass sie mit ihren Entgegnungen, die Familie von Frau V. habe eine „lange Hand“, das Gesetz betreffend Ehre sei im Irak überall dasselbe und Herrn V. werde Entführung unterstellt, nichts zu ihren Gunsten dürfte ableiten können, zumal es sich auch hierbei um blosse Vermutungen ohne konkrete Hinweise handeln dürfte… dass auch das Kindeswohl einem Wegweisungsvollzug nicht entgegenstehen dürfte, zumal das Kind vorliegend zusammen mit seiner Mutter und damit einer engen Bezugsperson in die Heimat zurückkehren dürfte, und zudem infolge des erst seit Mitte September 2023 bestehenden Aufenthalts in der Schweiz auch nicht von einer fortgeschrittenen Integration und Verwurzelung des Kindes hierzulande auszugehen sein dürfte… dass das SEM in Anbetracht der Umstände zu Recht die Flüchtlingseigenschaft der Beschwerdeführerin ablehnt, ihre Asylgesuche abgelehnt und die Wegweisung angeordnet haben dürfte… dass den Akten keine besonderen Gründe zu entnehmen sind, die es rechtfertigen würden, ganz oder teilweise auf die Erhebung eines Kostenvorschusses zu verzichten… dass demnach ein Vorschuss innert anzusetzender Frist zu leisten ist… dass bei Ausbleiben der Zahlung auf die Beschwerde nicht einzutreten ist…
Fassungslos nehme ich – was meine Erfahrungen mit mehreren anderen mir bekannten Asylverfahren bestätigt – einmal mehr zur Kenntnis, dass das Bundesverwaltungsgericht offensichtlich seine Funktion einer höheren, dem SEM übergeordneten Instanz im Sinne einer kritischen Überprüfung der SEM-Urteile ganz und gar nicht wahrnimmt, sämtliche in der Beschwerde angeführten und stichhaltig begründeten Einwände in Bausch und Bogen verwirft und sich am Ende mehr oder weniger als 1:1-Kopie des SEM-Entscheids entpuppt. Geradezu zynisch ist zudem die gebetsmühlenartig wiederholte Unterstellung, bei den Aussagen der Beschwerdeführenden handle es sich um reine „Mutmassungen“. In Tat und Wahrheit ist es genau umgekehrt: Die vom SEM bzw. dem Bundesverwaltungsgericht vorgebrachten „Argumente“ sind nichts anderes als Mutmassungen, was sich schon in der Wortwahl zeigt – dass es den Beschwerdeführenden zuzumuten „sein dürfte“, sich an die Behörden zu wenden, usw. -, während auf der anderen Seite die Aussagen der Beschwerdeführenden allesamt auf Tatsachen beruhen und auch entsprechend mit fachlich unbestrittenen Quellen belegt werden. Schliesslich entbehrt die Forderung nach der Zahlung eines Vorschusses, andernfalls auf die Beschwerde gar nicht eingegangen werde, aus meiner Sicht jeglicher rechtlichen Grundlage. In anderen mir bekannten Fällen wurde nämlich jeweils erst nach dem definitiven Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts entschieden, wer die Kosten zu tragen habe. War der Entscheid im Sinne der Beschwerdeführenden, mussten diese nämlich nicht für die Kosten aufkommen. Bei Herr und Frau V. wird nun aber eine Zahlung eingefordert, bevor das Gericht überhaupt auf die Beschwerde eingetreten ist. Es handelt sich hier offensichtlich um den widerrechtlichen Versuch, das Recht auf eine vollständige Prüfung der Beschwerde abzuwürgen, indem man den Beschwerdeführenden das Messer an den Hals setzt und von ihnen eine Zahlung fordert, die sie aufgrund ihrer finanziellen Situation gar nicht leisten können.
Zwei Wochen später erhielten Amal und Nabil eine weitere „Zwischenverfügung“ des Bundesverwaltungsgerichts. Mit folgendem Inhalt…
Es wird festgestellt, dass die Instruktionsrichterin das Gesuch der Beschwerdeführenden um Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung abwies und die Beschwerdeführenden aufforderte, bis zum festgesetzten Termin einen Kostenvorschuss von 1000 Franken zu leisten… dass die vom Beschwerdeführer eingebrachte Begründung – er könne den Betrag noch nicht begleichen, da seine Anwältin ferienhalber abwesend sei und er ohne sie keine weiteren Schritte tätigen könne – keinen ausreichenden Grund im Sinne von Art. 22 Abs. 2 VwVG darstellt, weshalb das Fristerstreckungsgesuch abzuweisen sei… dass bei Ausbleiben der Zahlung innerhalb von drei Tagen ohne Einräumung einer weiteren Nachfrist auf die Beschwerde nicht einzutreten ist…
Fünf Tage später verliessen Amal und Nabil mit Rana die Schweiz. Durch und durch desillusioniert und ohne jegliche Hoffnung, jemals bei den Schweizer Asylbehörden Gehör sowie Schutz vor Verfolgung und Tod zu finden, hatten sie sich dafür entschieden, einen weiteren und vielleicht definitiv letzten Versuch zu unternehmen, um in einem anderen europäischen Land ein zukünftiges Leben in Sicherheit und Würde aufbauen zu können. Wenn es nicht die Schweiz sein sollte, dann ja vielleicht Deutschland. Doch, wie nicht anders zu erwarten, lehnte auch das Deutsche Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ihr dort eingereichtes Asylgesuch zwei Wochen später ab, mit dem Verweis auf das Dublin-III-Abkommen, wonach jenes Land für das weitere Asylverfahren zuständig bleibt, wo erstmals ein Asylgesuch eingereicht wurde und die Fingerabdrücke in einer gesamteuropäischen Datenbank registriert sind, wodurch augenblicklich festgestellt werden kann, in welchem Land das jeweils erste Gesuch gestellt wurde, in diesem Fall eben in der Schweiz.
Zwar könnte Deutschland trotzdem auf ein Asylgesuch eingehen – Dublin-III ist nicht ein zwingend vorgeschriebener Automatismus -, in der Praxis beruft sich aber in der Regel auch ein zweites oder drittes Land auf die bereits getroffenen Entscheide des ersten Aufnahmelands, wie folgende Ausführungen der deutschen Asylbehörde zum Gesuch von Amal und Nabil zeigen…
Nebst Dublin-III kann die weitere Unzulässigkeit von Asylanträgen auch auf dem erfolglosen Abschluss des früheren Asylverfahrens beruhen, wenn die Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen des Verfahrens nicht vorliegen (Art. 29 Abs. 1 Nr. 5 ASylG)… Daher werden die Asylanträge in der Bundesrepublik Deutschland nicht materiell geprüft… Eine Abschiebung wäre nur dann unzulässig, wenn sich dies aus der Anwendung der Europäischen Konvention vom 4. November 1950 zum Schutz der Menschen- und Grundrechte ergäbe… Die derzeitigen humanitären Bedingungen in der Schweiz führen nicht zu der Annahme, dass bei Abschiebung der Antragssteller eine Verletzung des Art. 3 EMRK vorliegt. .. Ein europäischer Mitgliedstaat des Dublin-III-Abkommens ist nicht berufen, die Entscheidungen eines anderen europäischen Mitgliedstaates zu überprüfen… Es liegen keine Gründe zur Annahme von systemischen Mängeln im schweizerischen Asylverfahren vor. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass in der Schweiz Asylsuchenden der notwendige Schutz gewährt wird, es sind keine Mängel im Asylverfahren erkennbar… Es ist nicht ansatzweise erkennbar, dass in der Schweiz Asylantragsstellern unmittelbar eine verfahrenswidrige Abschiebung in ihr Herkunftsland drohen könnte. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass der schweizerische Staat seiner Verpflichtung zur ordnungsgemässen Prüfung des Asylbegehrens nachkommt…
Die länderübergreifende Staatsgewalt entfaltete somit ihre volle Wirkung. Und zwar dermassen tiefgreifend, dass nebst allen zertrümmerten Hoffnungen auf eine bessere Zukunft auch noch die Lebensgemeinschaft dreier Menschen, die sich durch so viel Leid gemeinsam hindurchgekämpft hatten, in der Folge zerbrach. Während nämlich Amal bereit war, die Rückschiebung in die Schweiz zu akzeptieren, konnte Nabil diesem Vorhaben auch nicht mehr das geringste Positive abgewinnen. Er trennte sich von Amal und Rana und wählte einen anderen Weg. Amal hat seither keinen Kontakt mehr mit Nabil und hat auch keine Ahnung, wo er sich aufhält. Sie ist nun mit Rana ganz auf sich alleine gestellt. Als sie Ende Mai folgenden Brief der Zentralen Ausländerbehörde der Regierung der Oberpfalz erhielt, blieben ihr noch genau 14 Tage, um Deutschland zu verlassen und wieder in die Schweiz zurückzukehren…
Mit Bescheid des Deutschen Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wurde ihr Asylantrag als unzulässig abgelehnt und Ihre Abschiebung angeordnet. Sie und Ihre Tochter werden in die Schweiz überstellt. Halten Sie beide sich an diesem Tag ab 6 Uhr bis zur Abholung der Polizei in dem Ihnen zugewiesenen Zimmer in der Ihnen zugewiesenen Unterkunft mit Ihrem Gepäck zur Abholung bereit. Wenn Sie sich an dem oben genannten Datum zur vereinbarten Uhrzeit nicht in dem Ihnen zugewiesenen Zimmer in der Ihnen zugewiesenen Unterkunft aufhalten, kann dies einen Grund für die Anordnung der Sicherheitshaft darstellen (Art. 28 Dublin-III-VO i.V.m. Art. 2 Abs. 14 AufenthG i.V. m. Art. 62 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 3a und 3b AufenthG).
Mit Rana zurück in der Schweiz, schrieb Amal Ende Juni 2026 ans SEM…
Ich und meine Tochter sind wieder in der Schweiz. Leider ist mein Ehemann nicht mitgekommen. Er ist untergetaucht, und wir wissen nicht, wo er sich aufhält… Wir leben derzeit im Ausschaffungszentrum L. Eine Rückkehr in den Irak ist für uns ohne meinen Ehemann nicht möglich. Wie Ihnen bekannt ist, wäre ich bereits mit meinem Ehemann im Irak nicht sicher gewesen. Als alleinstehende Frau mit einer zwölfjährigen Tochter ist meine Situation jedoch noch wesentlich schwieriger… Zu meiner Familie habe ich keinen Kontakt mehr, da ich mich damals für meinen Ehemann entschieden habe. Dadurch habe ich nach Auffassung meiner Familie deren Ehre verletzt. Ich war mein ganzes Leben von meiner Familie abhängig. Ohne familiäre Unterstützung und allein mit meiner erst zwölfjährigen Tochter kann ich nicht in den Irak zurückkehren… Ich bitte Sie daher, unser Asylverfahren aufgrund dieser neuen Umstände wieder aufzunehmen und diese sorgfältig zu prüfen.
Am 14. Juli 2026, kurz vor 22 Uhr, erhalte ich folgende E-Mail. Ich kenne Amal zu diesem Zeitpunkt noch nicht, es ist das erste Mal, das ich von ihr etwas höre, ich habe keine Ahnung, um wen es sich bei der Absenderin der Nachricht handelt…
Ich wende mich in einer äusserst schwierigen und dringenden Situation an Sie und hoffe sehr auf Ihre Unterstützung. Im AZ L., wo ich zurzeit mit meiner Tochter untergebracht bin, ist es vor einigen Tagen zu einem schwerwiegenden Vorfall gekommen: Ein anderer Bewohner hat mich bedroht, angeschrien und versucht, mich zu schlagen. Da die Situation für mich und meine Tochter extrem gefährlich und beängstigend war, mussten wir den Ort fluchtartig verlassen. Seitdem leben wir ohne feste Unterkunft und müssen jeden Tag an einem anderen Ort verbringen. Wir haben kein Geld und besitzen auch keine Fahrkarten für den öffentlichen Verkehr. Die Campleitung hat mir inzwischen mitgeteilt, dass ich zwingend dorthin zurückkehren müsse. Das Migrationsamt erklärte mir ebenfalls, dass ich entweder zurückkehren oder meine aktuelle feste Adresse angeben müsse. Eine Rückkehr in dieses Camp ist für mich jedoch unvorstellbar, da ich grosse Angst um meine eigene Sicherheit und die meiner Tochter habe. Als Frau allein mit einem Kind kann ich mich dort nicht schützen und fühle mich den Bedrohungen schutzlos ausgeliefert. Ich bitte Sie von ganzem Herzen um Ihre Hilfe in dieser Notlage. Wir wären Ihnen für jede Unterstützung oder einen Rat, wie wir in Sicherheit unterkommen können, unendlich dankbar.
Ich antworte der unbekannten Absenderin unverzüglich, es folgt aber keine Reaktion. Später werde ich erfahren, dass sie mich falsch verstand und davon ausging, dass ich ihr nicht helfen könne, deshalb habe sie sich nicht mehr gemeldet. Erst am 11. August 2026 meldet sie sich erneut…
Vor ca. einem Monat habe ich Sie bereits um Hilfe gebeten, da ich mich mit meiner Tochter in einer sehr schwierigen Lage im AZ L. befinde. Wir stammen aus dem Irak und lebten hier ursprünglich gemeinsam mit meinem Ehemann, mit dem ich damals aus unserer Heimat geflüchtet war. Nach zwei Jahren Aufenthalt in der Schweiz – in denen ich mich gut integriert und das Sprachzertifikat A2 erworben habe und auch meine Tochter die Sprache gelernt hat – erhielten wir einen negativen Asylentscheid. Auf der Suche nach Stabilität flohen wir weiter nach Deutschland. Wegen unseres Fingerabdruck-Eintrags (Dublin-Verfahren) wurden wir jedoch umgehend in die Schweiz zurückgewiesen. An diesem Punkt zerbrach meine Familie: Mein Mann weigerte sich, mit uns zurückzukehren, und hat jeglichen Kontakt abgebrochen. Derzeit bin ich völlig zerrissen zwischen der Sorge um die Zukunft meiner Tochter, den extrem belastenden Lebensbedingungen im Zentrum und der Trennung von meinem Mann. Eine Rückkehr in den Irak ist für mich ausgeschlossen, da mir dort wegen eines angeblichen „Ehrdelikts“ durch meine Familie Lebensgefahr droht. Vor über einem Monat kam es im Zentrum zu einem schwerwiegenden Vorfall: Ich wurde vom Personal verbal misshandelt und von einer Person so massiv angegriffen, dass ich ohne das Eingreifen Dritter womöglich getötet worden wäre. Zutiefst traumatisiert verliess ich das Zentrum. Ich wandte mich an die Caritas, die Kirche und das Migrationsamt mit der dringenden Bitte um Verlegung in eine sichere Unterkunft, in der wir vor weiteren Übergriffen geschützt sind. Meine psychische Gesundheit ist vollkommen zerrüttet. Die Behörden stellten mich jedoch vor die Wahl: Entweder kehre ich zurück oder ich gebe eine feste Adresse an und verzichte damit auf jegliche Unterstützung sowie die Krankenversicherung. Mangels Alternativen mussten wir an diesen für mich beängstigenden Ort zurückkehren. Wir leben nun wieder mit denselben Personen zusammen, die mich angegriffen und erniedrigt haben. Obwohl man uns versichert, die Unterkunft sei sicher und überwacht, erleben wir täglich das Gegenteil, und niemand schützt uns. Als ich Ihnen vor zwei Wochen schrieb, stand ich unter starkem Schock und extremer Angst, weshalb ich Ihre Antwort damals falsch verstanden habe. Ich dachte irrtümlicherweise, Sie könnten mir nicht helfen, obwohl Sie Ihre Unterstützung angeboten hatten. Dafür möchte ich mich entschuldigen. Heute wende ich mich in meiner Verzweiflung erneut an Sie. Wir brauchen dringend Hilfe, um diesen Ort zu verlassen, der uns Angst macht und die psychische Gesundheit meiner Tochter und mir massiv gefährdet. Ich bitte Sie von Herzen um Ihre Unterstützung.
Wir vereinbaren einen Termin und treffen uns zwei Tage später. Amal erzählt mir ihre ganze Geschichte, von Anfang an. Sie sagt mir, dass nach der Rückkehr ins AZ L. nun alles noch viel schlimmer sei, als es zuvor gewesen sei. Beständig müsse sie ihre Tochter vor sexuellen Übergriffen durch aggressive und alkoholisierte Männer schützen. Sie könne kaum mehr schlafen. Nachts getraue sie sich nicht, aufs WC zu gehen. Angst sei allgegenwärtig. Dazu die völlige Unsicherheit in Bezug auf die Zukunft von ihr und ihrer Tochter. Und das spurlose Verschwinden ihres Ehemanns, der sich nicht mehr gemeldet habe. Am Schluss sagt sie: „Wäre nicht meine Tochter, ich hätte mir schon längstens das Leben genommen. Sie ist das einzige Gute in meinem Leben. Ich kann sie doch nicht alleine lassen. Ich lebe nur noch für sie.“
In den folgenden Tagen dreht sich Amals Geschichte in meinem Kopf weiter und weiter und raubt mir nächtelang den Schlaf. Am Ende jedes Tunnels komme irgendwann mal wieder ein Licht, heisst es so schön. Aber wie lange müssen diese Tunnels für Menschen wie Amal sein, bis sie endlich, vielleicht, wieder einmal ein winziges Licht zu sehen vermögen? Und was, wenn es vielleicht auch Tunnels gibt, die für immer dunkel bleiben und bei denen sich niemals auch nicht das winzigste Licht zeigen wird?
27. August 2026: Amal erhält vom Kantonalen Migrationsamt folgendes Schreiben:
Das Staatssekretariat für Migration hat Ihr Asylgesuch abgewiesen und die Wegweisung aus der Schweiz verfügt. Gleichzeitig wurde Ihnen eine Frist zur Ausreise angesetzt. Ihre Beschwerde gegen diesen Entscheid wurde vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. In der Folge wurde Ihnen eine neue Frist zum Verlassen der Schweiz gesetzt. Unser Kanton ist mit dem Vollzug der Wegweisung beauftragt. Aufgrund dieser Sach- und Rechtslage ersuchen wir Sie, sich zwecks Ausreisebesprechung/Passbeschaffung am Freitag, 11. September 2026, um 9.15 Uhr auf unserem Amt zu melden. Falls Sie den behördlichen Anordnungen nicht nachkommen, kann gegen Sie ausländerrechtliche Haft angeordnet und die Ausschaffung in Ihr Heimatland durchgeführt werden.
8. September 2026: Heute hat mir Amal erzählt, dass ihre Schwester vor mehreren Jahren genau in der gleichen Situation gewesen war, aber keine Gelegenheit gehabt hätte, ihr Heimatland zu verlassen. Eines Tages übergoss sie ihren Körper mit Benzin und zündete sich an. Infolge der lebensgefährlichen Verletzungen erhielt sie Asyl in Schweden, wo sie heute lebt. Immer noch ist ihr Körper von Wunden übersät. Amal zeigt mir ein Bild ihrer Schwester. Eine wunderschöne Frau, aber selbst ihr Gesicht weist zahlreiche unheilbare Wunden auf. Immer wieder beschwört die nun in Schweden in Sicherheit Lebende ihre Schwester, auf keinen Fall je in ihr Heimatland zurückzukehren, koste es, was es wolle.
Muss Amal ebenfalls ihren Körper mit Benzin übergiessen und sich anzünden, bis die Schweizer Asylbehörden ihr endlich Glauben schenken?
Thema des Buchser Montagsgesprächs vom 10. August war die Demokratie-Initiative, welche eine schweizweite Vereinheitlichung der Einbürgerungsverfahren fordert. Im Gegensatz zur heutigen Wartefrist von zehn Jahren soll gemäss dieser Initiative neu bereits nach einem fünfjährigen Aufenthalt in der Schweiz ein Antrag auf Einbürgerung gestellt werden können. Zudem sollen die bisher von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich, willkürlich und oft geradezu schikanös durchgeführten Einbürgerungsverfahren abgeschafft werden. Stattdessen sollen Grundkenntnisse einer Landessprache sowie ein einwandfreier Leumund genügen, um den Anspruch auf eine Einbürgerung zu erhalten.
Mohammed Bidjo, der im Alter von einem Jahr mit seinen Eltern aus Syrien in die Schweiz flüchtete und zurzeit eine Lehre als Fachmann Betreuung für Kinder absolviert, hielt zum Einstieg in die Diskussion ein Kurzreferat. «Die Schweiz», sagte er, «ist das Land, in dem mein Leben stattfindet. Und trotzdem gibt es Momente, in denen mir gezeigt wird: Du lebst zwar hier, aber mitentscheiden darfst du nicht. Immer wieder frage ich mich: Wann gehört ein Mensch eigentlich dazu? Sollte der Wert einer Stimme wirklich davon abhängen, welchen Pass ein Mensch besitzt? Besitzt nicht jeder Mensch die gleiche Würde?»
Das Ziel der Demokratie-Initiative, die Hürden für eine Einbürgerung herabzusetzen, fand in der Gesprächsrunde weitgehend Anklang. Allerdings gab es auch Stimmen, die davor warnten, die Hürden für eine Einbürgerung allzu tief anzusetzen. Weitgehend einig aber war man sich in Bezug auf die von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich gehandhabten Einbürgerungstests. So wurde unter anderem das Beispiel einer Gemeinde genannt, wo die Einbürgerungskandidaten die Namen sämtlicher Alpen, Gasthäuser und kommunaler Behördenmitglieder aufzählen müssten – etwas, womit vermutlich auch Einheimische, die schon lange in der betreffenden Gemeinde leben, überfordert wären.
Über unterschiedliche Erfahrungen im Zusammenleben von Einheimischen und aus dem Ausland stammenden Menschen wurde in der Runde berichtet. Dabei zeigte sich, dass manchmal auch gewisse gegenseitige Vorurteile ein gutes Einvernehmen erschweren können. Manche solcher Vorurteile würden aber mit der Zeit verschwinden, und zwar meistens dann, wenn echte Begegnungen mit «anderen» oder «fremden» Menschen stattfänden und man sich auf der zwischenmenschlichen Ebene näherkomme. Dabei sei gegenseitige Toleranz und das Akzeptieren unterschiedlicher Lebensstile etwas vom Wichtigsten.
Traditionelle Werte bewahren oder immer wieder auch kritisch hinterfragen? Zwischen diesen Polen bewegte sich ein grosser Teil der Diskussion. Diese Aussage von Mohammed Bidjo zeigte, dass sich das eine und das andere nicht gegenseitig ausschliessen müssen: «Eine Demokratie», meinte er, «darf sich nicht auf dem ausruhen, was sie einmal erreicht hat. Demokratie muss sich immer wieder verändern und ist nie fertig.»
Peter Sutter, 6. August 2026, aktualisiert am 18. August 2026
Ceuta ist eine spanische Enklave in Nordafrika, an der Grenze zu Marokko. Seit 1993 ist Ceuta durch einen 24 Kilometer langen Grenzzaun von Marokko abgetrennt, um Flüchtlinge aus Afrika an dieser Stelle von einem Zutritt zu spanischem Territorium und damit zur EU abzuhalten. Dennoch gelang Einzelnen immer wieder die Flucht, oft waren es auch Hunderte zugleich, so etwa im Oktober 2005, als an einem einzigen Tag mehrere hundert Menschen versuchten, den Grenzzaun zu überwinden, worauf spanische Grenzwächter mit Gummigeschossen und marokkanische Soldaten mit scharfer Munition auf die Menschen schossen – mindestens acht Menschen starben, zahlreiche wurden verletzt. Danach wurde der Zaun von drei auf sechs Meter erhöht. Er besteht aus sogenanntem „NATO-Draht“, dessen rasiermesserscharfe Schneiden stärkere Verletzungen verursachen als gewöhnlicher Stacheldraht. Dennoch schafften es auch in der Folge immer wieder Geflüchtete, hauptsächlich Männer aus Subsahara-Afrika, auf europäisches Territorium zu gelangen, so zum Beispiel Ende Juli 2018 bei einem Massenansturm von über 800 Geflüchteten, denen es gelang, Löcher in den Grenzzaun zu schneiden – gegen die Polizisten, die sie daran zu hindern versuchten, setzten sie selbergebastelte Flammenwerfer ein.
Am 30. Juli 2026 erreichen die Fluchtversuche von Marokko nach Ceuta eine neue Dimension. Innerhalb von 24 Stunden landen rund 72’000 Geflüchtete in Ceuta, dieses Mal aber nicht über den Grenzzaun, sondern schwimmend, auf dem Weg vom marokkanischen Festland bis an die Küste der spanischen Enklave – rund 90 von ihnen kommen dabei ums Leben. Die Aufnahmezentren sind total überlastet, die meisten der Angekommenen, darunter viele Minderjährige, zahlreiche von ihnen ohne Eltern, müssen im Freien übernachten und bekommen nichts zu essen und zu trinken, weshalb die meisten schon bald nach Marokko zurückzukehren beginnen, bis nur noch ca. 2000 von ihnen in Ceuta verbleiben. Vermutet wird, dass dieser plötzliche Massenansturm die Folge eines vom Obersten Gerichts in Madrid am 16. Juni 2026 gefällten Entscheides gewesen sein könnte, wonach Flüchtlinge, die Ceuta schwimmend erreichen, nicht abgewiesen werden dürften, da sie nicht gewaltsam die spanische Grenze zu überwinden versucht hätten, ein Gerichtsentscheid, der sich wahrscheinlich in der Folge in den sozialen Medien verbreitet und bei den sodann Geflüchteten die Hoffnung ausgelöst hatte, auf diesem Weg den Zugang nach Europa zu erlangen.
Am 4. August 2026 berichtet die Tagesschau des Schweizer Fernsehens SRF über die „Lehren, die aus dieser Krise gezogen wurden.“ Wer nun erwartet hätte, dass aufgrund dieses aussergewöhnlichen und aufsehenerregenden Ereignisses, das mit den Bildern tausender schwimmender und die Küste Ceutas hochkletternder Menschen sämtliche Medien tagelang beherrscht hatten, eine umfassende Diskussion über die wirtschaftlichen und sozialen Ursachen von Migration ausgelöst worden wäre, und wer die Hoffnung gehabt hätte, man würde nun – als „Lehre, die aus dieser Krise gezogen wird“ – gemeinsam Lösungen suchen, die bei den Grundursachen ansetzen und sich nicht einfach auf reine Symptombekämpfung beschränken, sieht sich schnell eines Besseren belehrt…
Bei der Konferenz der EU-Innenministerinnen und -minister, die als Folge des Flüchtlingsansturms auf Ceuta einberufen wurde, sei es, so hören wir, in erster Linie darum gegangen, „die hohen Wogen zu glätten“. Dazu der Kommentar der Nachrichtensprecherin…
„Nachdem die EU-Länder im Vorfeld nicht mit gegenseitigen Vorwürfen gespart haben, zeigt man sich jetzt, nach Abschluss der Online-Konferenz der europäischen Innenministerinnen und -minister, wieder viel geeinter und wertet die Ereignisse inzwischen als Bewährungsprobe für den Schutz der europäischen Aussengrenze, sodass insgesamt eine positive Bilanz gezogen werden kann.“
Eingeblendet wird EU-Migrationskommissar Magnus Brunner…
„Das System hat funktioniert. Ich denke, Europa hat diese Prüfung vorerst bestanden. Es gelang niemandem, in den Schengenraum einzureisen. Und die Sicherheitslage an der Grenze wurde schnell geklärt. Jetzt kommt es darauf an, dass die EU geschlossen handelt und die richtigen Schlüsse aus diesen Ereignissen zieht.“
Weiter erfährt man, dass die Regierung in Madrid alle Vorwürfe zurückweist, wonach der Schengenraum durch dieses Ereignis gefährdet gewesen sei. Die EU-Innenministerinnen und -minister würden nun die „notwendigen Konsequenzen ziehen, die Aussengrenzen besser schützen“ und „soziale Medien verstärkt auswerten“, um „neue Migrationsbewegungen frühzeitig zu erkennen.“
Jetzt kommt SRF-Korrespondent Matthias Strasser zu Wort…
„Ceuta hat in der EU politische Gräben sichtbar werden lassen, Gräben, die bewusst ausgehoben worden sind, allen voran von der italienischen Ministerpräsidentin Georgia Meloni. Und auch wenn sich die Europäische Kommission und die irische Ratspräsidentschaft inzwischen um versöhnlichere Töne bemühen, ist der Schaden dennoch angerichtet, denn die EU-Mitgliedstaaten haben eindeutig gezeigt, dass sie in der Migrationspolitik gar nicht an einem Strang ziehen wollen, wenn sie unter Druck kommen. Das haben auch jene Kräfte sehr gern registriert, die Europa mit Migration unter Druck setzen wollen.“
Die TV-Sprecherin bringt schliesslich noch Bundesrat Beat Jans ins Spiel und fragt sich: „Wie betroffen von diesem Ereignis ist die Schweiz und wie betroffen ist der Bundesrat?“
Beat Jans äussert sich…
„Mir ging es wie wahrscheinlich allen, ich war schockiert durch diese Bilder. Das Leid, das ausgelöst wurde dort, ist schrecklich, unerträglich, so etwas darf nie mehr passieren. Zum Glück haben Spanien und die ES-Agenturen entschlossen gehandelt, die Situation ist wieder unter Kontrolle, fast alle sind wieder zurück nach Marokko. Die gute Nachricht für die Schweiz ist, dass es zu keinem Zeitpunkt Hinweise gab, dass bei uns die irreguläre Einwanderung oder die Asylzahlen in die Höhe gehen würden, wir haben das sehr gerne beobachtet. Es gab zu keinem Zeitpunkt zusätzlichen Handlungsbedarf.“
Soweit also die Tagesschau des Schweizer Fernsehens vom 4. August 2026…
Noch einmal, von vorne. 72’000 Menschen hatten für eine kurze Zeit die Hoffnung auf ein besseres Leben. Mit leeren Bäuchen sind sie stundenlang geschwommen, haben gegen die Wellen angekämpft, Männer, Frauen, Kinder. Neben den Lebenden trieben im Wasser die Toten. Mindestens 88, vermutlich aber noch viele viele mehr, ungezählt, weggeschwemmt, namenlos. Und dann rennen sie die Küste hoch, und dann stehen überall Polizisten und Soldaten. Und die Bäuche sind immer noch leer. Sieben- und achtjährige Kinder, ohne Eltern, legen sich irgendwo in der Dunkelheit schlafen. Der Schmerz in den leeren Bäuchen wird grösser und grösser. 72’000 Träume zerplatzen, bevor sie überhaupt erst angefangen haben. Bald werden auch die noch die letzten 2’000 verschwunden sein. Vergessen für immer.
Die Bilder. Das Leiden. Der Schmerz in den leeren Bäuchen. Dies alles könnte endlich die so lange verdrängte Frage wieder aufwerfen, weshalb so viele Menschen weltweit auf der Flucht sind, rund 125 Millionen, mehr denn je, und das sind bloss die offiziell registrierten – von allen anderen Abermillionen gar nicht zu reden, die zwischen Ländern hin- und herfliehen, je nachdem, wo gerade der Krieg und der Hunger und die Dürre und die Menschenjäger am schlimmsten wüten, bis sie todkrank, todmüde oder gestorben irgendwo liegen bleiben, namenlos, für immer vergessen.
Die Frage, wie gross die Verzweiflung sein muss, bis ein Mensch versucht, einen sechs Mutter hohen Zaun zu überwunden aus messerscharfem Stahl, der schon bei der kleinsten Berührung tiefst schmerzende Wunden aufreisst.
Die Frage, wo diese 72’000 Menschen mit ihren zerbrochenen Lebensträumen nächste Woche, übernächste Woche sein werden, wo sie schlafen werden, all die sieben- und achtjährigen Buben und Mädchen ohne Eltern, wer sich um sie kümmern wird, ob ihnen jemand etwas zu essen und zu trinken geben wird, eine Decke in der Nacht, wenn sie frieren, oder vielleicht sogar ein Bett, und wer sich ihrer Verletzungen annehmen wird, oder ob sie überhaupt noch leben werden…
Die Frage, wie das sogenannte „Migrationsproblem“ wirklich nachhaltig gelöst werden könnte, statt bloss die schlimmsten Auswüchse zu bekämpfen. Denn solange das Wohlstandsgefälle zwischen reichen und armen Ländern so gross ist und immer noch grösser wird, solange so viele Kriege wüten, die bloss den Interessen der Rüstungskonzerne und ihrer Aktionäre dienen, solange die kolonialistische Ausbeutung ungehindert weitergeht, solange Bodenschätze, Rohstoffe und Nahrungsmittel weiterhin den Ländern des Globalen Südens entrissen und in die immer exorbitanteren Profite multinationaler Konzerne umgewandelt werden und solange infolge des kapitalistischen Wachstumswahns die Klimaerhitzung immer weiter vorangetrieben und immer grössere Regionen unbewohnbar werden, solange werden Menschen aus den benachteiligten Ländern und Regionen des Südens und des Ostens auch nicht aufhören, ihr Glück in den bevorzugten und privilegierten Ländern und des Westens zu suchen, egal wie dicke Mauern, wie tiefe Gräben und wie hohe Grenzzäune dazwischen aufgebaut werden.
Doch statt diese Fragen endlich anzupacken, werden sie weiterhin systematisch verdrängt. Hauptsache, wir haben alles „im Griff“.
Für EU-Migrationskommissar Magnus Brunner hat das System „funktioniert“. Was für eine Leistung. Man gibt Menschen tagelang nichts zu essen und zu trinken und dann suchen sie sich einen anderen Ort, wo sie wahrscheinlich auch kaum etwas zu trinken und zu essen bekommen, aber vielleicht nicht gerade überhaupt nichts. „Hurra, es funktioniert!“, frohlockt ein dickbeleibter EU-Kommissar, der wahrscheinlich in seinem ganzen bisherigen Leben noch nie auch nur einen Tag lang zu wenig zu essen hatte. Aber das Ganze ist für ihn ja sowieso nur eine „Prüfung“. Wahrscheinlich haben die 72’000 Verzweifelten das Ganze bloss inszeniert, um zu „prüfen“, wie gut die europäische Asylgesetzgebung „funktioniert“. Schön, dass sich Magnus Brunner nun wünscht, die EU möge „aus diesen Ereignissen die richtigen Schlüsse ziehen.“ Das wünschte ich mir auch…
SRF-Korrespondent Matthias Strasser, wahrscheinlich auch einer, der noch nie Hunger hatte, spricht von den „politischen Gräben“ in der EU. Er würde gescheiter von den Gräben zwischen den reichen und den armen Ländern sprechen, von den Gräben zwischen Reichtum und Armut. Diese „Gräben“ innerhalb der EU, behauptet er, seien von der italienischen Ministerpräsidentin Georgia Meloni aufgerissen worden, bloss bleibt er dem verdutzten TV-Publikum jede Erklärung schuldig, was für Gräben das sein sollen und wie und warum Meloni sie aufgerissen haben sollte. Wie gut Strasser darin ist, Behauptungen in den Raum zu stellen, ohne irgendwelche Begründungen hierfür zu liefern, zeigt sich auch in seiner zweiten Behauptung, wonach es „Kräfte“ geben solle, die „Europa mit Migration unter Druck setzen wollen“. Ob er wohl an all die Rüstungs-, Rohstoff- und Nahrungsmittelkonzerne denkt, welche wesentlich mitschuldig daran sind, dass in vielen Ländern die Lebensverhältnisse so katastrophal sind, dass die Menschen gar keine andere Wahl haben, als in einem fernen Land eine bessere Zukunft zu suchen?
Den Gipfel aber setzt Bundesrat Beat Jans obendrauf. Er sei durch diese Bilder „schockiert“ gewesen, wie auch durch das „Leid, das dort ausgelöst wurde.“ Das muss ich drei Mal lesen und verstehe es immer noch nicht. Was für ein Leid wurde dort „ausgelöst“? Die nächsten Sätze bringen dann eine gewisse Klarheit. Dieses Leid sei so „schrecklich“ und „unerträglich“ gewesen, dass so etwas „nie mehr passieren dürfe“. Aha, er meint offensichtlich das Leid, das diese Bilder der EU und uns Menschen in Europa zugefügt haben sollen. Das dürfe nie mehr passieren, mit anderen Worten: Nie mehr dürften einfach so innerhalb von 24 Stunden 72’000 Menschen aus Afrika nach Europa kommen. Dieses „Leid“ müsse uns Europäern fortan erspart bleiben. Doch „zum Glück“, so Jans, habe Spanien richtig reagiert, und für die Schweiz hat er sogar „gute Nachrichten“: Zu keinem Zeitpunkt habe es Hinweise gegeben, dass „bei uns die irreguläre Einwanderung oder die Asylzahlen in die Höhe gehen würden, wir haben das sehr gerne beobachtet. Es gab zu keinem Zeitpunkt zusätzlichen Handlungsbedarf.“ Hurra! Das passt ja ausgezeichnet zu seinem im November 2024 öffentlich abgegebenen Statement, wonach die Schweiz mittlerweile „bei Ausschaffungen von Asylsuchenden europaweit führend“ sei, aber es immer „noch nicht genug“ sei. Hauptsache, es gibt nie „zusätzlichen Handlungsbedarf“. Auch nicht, wenn zu den bereits weltweit genug zahlreichen Hungerkrisen noch ein paar weitere dazukämen. Hauptsache, der Schweizer hat immer noch seine Bratwurst auf dem Teller.
Weshalb kommen in der Tagesschau des Schweizer Fernsehens eigentlich nur Politiker zu Wort, und nur solche aus europäischen Regierungen oder EU-Kommissionen, allenfalls noch ein Mainstream-Journalist? Weshalb kommt niemand von denen zu Wort, die von alledem ganz direkt und am schmerzlichsten betroffen sind? Warum gibt es keine Interviews mit geflüchteten Kindern, die ohne ihre Eltern in Ceuta gelandet sind oder vielleicht überhaupt keine Eltern mehr haben? Warum gibt man auch Vertretern von Hilfswerken, Flüchtlingsorganisationen oder beispielsweise dem Roten Kreuz keine Stimme? Ich könnte mir vorstellen, dass es in jedem europäischen Land nebst jenen, die eine möglichst harte und kompromisslose Haltung gegenüber Flüchtlingen befürworten, auch Menschen gibt, die sich für eine möglichst menschenwürdige Asylpolitik einsetzen und durchaus bereit wären, auch einen höheren Anteil von Flüchtlingen an der Gesamtbevölkerung in Kauf zu nehmen, selbst wenn sie selber hierfür auf einiges verzichten müssten – weshalb sieht und hört man in Nachrichtensendungen wie dieser ganz und gar nie etwas davon?
Aber jetzt ist ja alles wieder gut. Wir haben wieder alles im Griff. Die EU hat auch diesen Härtetest erfolgreich bestanden und wird das mit vereinten Kräften auch in Zukunft immer wieder schaffen. Es herrscht wieder der „Normalzustand“. Und wir können wieder ruhig schlafen. Denn keine Angst. Der tägliche Tod, der an allen anderen Fronten weitergeht, wird kaum jemals jene Schlagzeilen und Bilder liefern, wie man sie in den Tagen nach dem 30. Juli 2026 weltweit sehen konnte und wie wir sie, wie Bundesrat Jans überzeugt ist, auch nie mehr sehen werden. Der Tod geht ab jetzt wieder ganz still und unbesehen von der Öffentlichkeit seinen Gang. Mit jedem kleinen Fischerboot, das bei der Überfahrt über das Mittelmeer, von Westafrika nach den Kanarischen Inseln oder im Ärmelkanal zwischen Frankreich und England kentert und unzählige namenlose Tote auf den Meeresgründen hinterlässt, an die sich niemals mehr irgendwer erinnern wird. Mit jedem Mann, jeder Frau und jedem Kind, das von den kroatischen Grenzpolizisten mit ihren Bluthunden nach Bosnien zurückgeprügelt wird und dort dann mit gebrochenen Armen und Beinen mitten in einem undurchdringlichen Wald, ohne Wasser, ohne Nahrung, liegenbleibt, vergessen, verloren für immer. Mit jeder Frau und mit jedem Mädchen, das an der Grenze zu Belarus von polnischen Grenzwächtern oder militanten Schlägertrupps, welche heimlich mit ihnen kooperieren, brutalst vergewaltigt und dann an einen weit abgelegenen, von niemandem erreichbaren Ort hingeworfen wird, als wäre es ein Knochen, den man nach dem Festmahl den Hunden zum Frass vorwirft. Mit jedem Mann, jeder Frau und jedem Kind, das, in Bussen oder Lieferwagen eng ineinandergepfercht, mit verbundenen Augen an die tunesisch-libysche Grenze gekarrt und dort in die glühendheisse Wüste geschickt wird, aus denen nur die wenigsten jemals lebend zurückkehren werden – alles gesponsert von der EU im Rahmen des Frontex-Grenzschutzes, von dem EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, bezugnehmend auf die „exzellente tunesisch-europäische Zusammenarbeit“, einmal voller Stolz sagte, dass es sich hierbei um ein ganz besonders „menschliches und vorbildliches“ Beispiel in der Kooperation zweier Kontinente handle.
Du kannst in der TV-Tagesschau 72’000 Menschen sehen, die um ihr Leben schwimmen, und trotzdem nicht das Geringste empfinden. Wenn du aber nur eine einzige dieser 72’000 Geschichten wirklich kennen würdest, könntest du nächtelang kein Auge mehr zutun. So wie diese Familie mit ihrem winzigen Haus in Ceuta, ein kurzes Aufleuchten von Menschlichkeit, bevor wieder alles im Dunklen versank. An der Türschwelle dieses Häuschens sass ein etwa siebenjähriger Bub, der bitterlich weinte. Unterwegs auf dem Meer hatte er seine Schwester verloren, seine Eltern waren schon lange zuvor gestorben. Diese Familie hätte ihm in ihrem Häuschen gerne einen Platz gegeben und für seinen Lebensunterhalt gesorgt. Aber das geht in Ceuta nicht. Flüchtlingen zu helfen ist verboten. Hätten sie ihn aufgenommen, wären sie im Gefängnis gelandet.
(Nachtrag am 3. August. Mittlerweile kursieren verschiedene Erklärungsversuche, weshalb plötzlich innerhalb so kurzer Zeit so viele Menschen aus Marokko nach Ceuta flüchteten. Eine mögliche Erklärung lautet, der Entscheid des obersten spanischen Gerichtshofs vom 16. Juni 2026, wonach Geflüchtete, die über den Seeweg spanisches Territorium erreichen, nicht sofort zurückgeschickt werden dürften, könnte ein falsches Signal ausgelöst haben – falsch deshalb, weil eine Ankunft in Ceuta nicht automatisch den Zugang zu einem europäischen Land bedeutet, denn ohne Visum kommt kein einziger Migrant aus Ceuta auf das europäische Festland. Eine andere Erklärung besagt, dass der wenige Tage zurückliegende Besuch von Spaniens Ministerpräsident Pedro Sánchez beim Erzrivalen Algerien die marokkanische Regierung zu einer Vergeltungsaktion bewogen haben könnte. Beide Erklärungsversuche werfen indessen nur weiteres Licht auf die hoffnungslose und verzweifelte Lage jener Menschen, die keinen Moment zögerten, auch noch den letzten Funken Hoffnung auf ein besseres Leben blindlings zu ergreifen, ohne sich im Entferntesten bewusst zu sein, dass sie vielleicht bloss als Spielball divergierender Staats- und Machtinteressen dienen könnten. Bezeichnend ist auch, dass am Ende mit Spanien vor allem jenes Land am Pranger steht, welches als zurzeit einziges europäisches Land den Mut gezeigt hat, von Grund auf neue Wege im Umgang mit Migrantinnen und Migranten zu suchen, indem diese nicht mehr vor allem verfolgt, kriminalisiert und vertrieben werden, sondern die Chance bekommen, aus der Illegalität in die Legalität aufzutauchen und einer regulären Beschäftigung nachzugehen, was nicht nur diesen selber, sondern auch ihrem Aufnahmeland in jeglicher – gesellschaftlicher wie auch ökonomischer – Weise zweifellos zugute kommt. Doch statt sich an Spanien ein Vorbild zu nehmen, haben 22 der 27 Staats- und Regierungschefs der EU der spanischen Regierung gemeinsam einen Brief geschrieben, in dem das Verhalten Spaniens inbezug auf die Massenflucht nach Ceuta unverhohlen kritisiert wird. Wie gut, haben alle nun einen Schuldigen gefunden und müssen sich nicht mehr mit ihrer eigenen – nur zu oft von Menschenverachtung und blindem Fremdenhass geprägten – Asylpolitik auseinandersetzen.)
(Nachtrag am 7. August. Die Spekulationen und Schuldzuweisungen gehen weiter. Die sozialen Medien geraten ins Kreuzfeuer der Kritik: Sie hätten Falschinformationen verbreitet und falsche Hoffnungen geschürt, auf Instagram seien sogar genaue Anleitungen betreffend Fluchtrouten bekannt gemacht worden. Andere vermuten, die USA könnten hinter dem Aufruf zur Flucht gestanden haben, als Reaktion auf den derzeit sich auf einem „eisigen Tiefstand“ befindlichen Beziehungen zwischen Trump und Sánchez. Wieder andere könnten sich sogar vorstellen – das musste ja früher oder später noch kommen -, dass Russland mit eigenen Bots dem Ganzen massiv nachgeholfen haben könnte. Bei all den gegenseitigen Schuldzuweisungen und Rechtfertigungsversuchen geht einmal mehr beinahe gänzlich vergessen, wie gross das Elend, die Verzweiflung und zugleich die Hoffnung auf ein besseres Leben bei jenen Menschen sein müssen, die auch noch ihre allerletzten Kräfte mobilisieren, um aus der Hölle ins vermeintliche Paradies zu gelangen: Neun Kilometer weit sind sie unter widrigsten Bedingungen durch das Meer geschwommen, darunter viele Minderjährige und Elternlose, zwischen fünf und sechs Stunden waren sie im Wasser, viele von ihnen hatten seit Tagen nichts mehr gegessen, mindestens 75 von ihnen – NGOs sprechen von bis zu 140 – überlebten es nicht. Und das war noch nicht alles. Die meisten von ihnen waren zuvor schon stundenlang auf den Autobahnen Richtung Ceuta unterwegs gewesen, teilweise auf den Ladeflächen von Kipplastern, bis zu 70 Menschen pro Fahrzeug aufs engste zusammengepfercht. Man stelle sich einmal vor, 140 europäische Touristen würden bei einer Kreuzfahrt zwischen Italien und Griechenland ums Leben kommen – ich sehe schon die Strassen und Plätze in dieser oder jener europäischen Grossstadt, gefüllt mit unzähligen Kerzen, Blumen und untröstlich weinenden Menschen.)
(Nachtrag am 8. August. Die Schlussfolgerungen, die auf der politischen Ebene aus dem Massenansturm vom 30. Juli auf Ceuta gezogen werden, befassen sich bezeichnenderweise nicht mit den eigentlichen Ursachen des Problems, nämlich dem gigantischen Wohlstandsgefälle zwischen Norden und Süden, sondern beschränken sich ausschliesslich darauf, wie die Grenze zwischen der Hölle und dem Paradies noch wirkungsvoller und unüberwindlicher gesichert werden könnte. Bereits wurde, um einen neuen Massenansturm zu erschweren, eine sich 500 Meter weit ins Meer ziehende, aufblasbare Bojenanlage installiert. Durch dieses „Grenzsperrelement“ soll das Urteil des Spanischen Obersten Gerichtshofs vom 16. Juni 2026 ausgehebelt werden, wonach sich Menschen, die Ceuta schwimmend und ohne Überwindung einer Grenzsperre erreichen, nicht strafbar machen. Diskutiert wird auch die Rolle der sozialen Medien. So etwa meint der Schweizer Bundesrat und Justizminister Beat Jans: „Wir müssen besser verfolgen können, was in den sozialen Medien geschieht. So könnten wir früher reagieren und Menschen davon abhalten, eine solch gefährliche Reise überhaupt anzutreten.“ Gleichzeitig kursieren immer höhere Opferzahlen des Massenansturms vom 30. Juli. Bereits wurden 141 tote Migrantinnen und Migranten aus dem Meer geborgen – wie viele weitere werden es wohl sein, die man niemals finden wird und die für immer spurlos verschwunden bleiben werden? Immer wieder hört man von Menschen, die verzweifelt nach vermissten Angehörigen suchen, in den sozialen Foren sieht man unter vielen anderen zum Beispiel das Foto des neunjährigen Mohamed Afasi, der im Meer verschwunden war, als er mit seiner Mutter an einem Wellenbrecher vorbeischwimmen wollte, oder das Foto der 15jährigen Mariam, die es laut Zeugenaussagen offenbar bis nach Ceuta geschafft hatte, deren Handy aber seitdem ausgeschaltet ist.)
(Nachtrag am 9. August. Je mehr sich die grossen politischen Diskussionen, welche bisher alle Medien dominiert haben, zu verflüchtigen beginnen, umso drastischer rücken die Schicksale der betroffenen Migrantinnen und Migranten in den Vordergrund, nur dass diese nicht den geringsten Teil an öffentlichem Echo auslösen, welche von all jenen europäischen Politikern ausgelöst worden waren, welche sich einerseits gegenseitig die Schuld an allem in die Schuhe schoben und anderseits hoch und heilig versprachen, so etwas dürfe nie mehr passieren. „Sarah sitzt auf einer Matratze“, berichtet das schweizerische „Tagblatt“, „die auf dem Boden eines improvisierten Obergeschosses liegt. Die 23jährige Marokkanerin hat am Donnerstag die Grenze nach Ceuta überquert. Letzte Nacht hätte sie zum ersten Mal richtig geschlafen, nachdem sie an den Tagen zuvor immer wieder von Hausbesitzern geschlagen worden sei, wenn sie sich vor deren Türen niedergelassen hätte, oder auf der Strasse von betrunkenen Männern belästigt und einmal beinahe vergewaltigt worden sei. Zudem hatte sie seit der Ankunft in Ceuta während vier Tagen nichts gegessen. Jetzt hat sie in einer von ein paar freiwilligen Helfern eingerichteten Notunterkunft Unterschlupf gefunden, aber Hunderte Mädchen und Frauen halten sich immer noch irgendwo im Freien auf, in einer Umgebung, die wegen Bandenkriminalität und allgemeiner Strassengewalt als eine der gefährlichsten Regionen Spaniens gilt. Sarah sei von der Polizei weggerannt, als diese sie zur Grenze habe bringen wollen. Sie habe sieben Schwestern. Nachdem ihr Vater sie verlassen habe, hätte sie als Reinigungskraft gearbeitet, 12 Stunden pro Tag für jeweils 10 Euro, um ihre Mutter zu unterstützen und ein Zimmer in Tanger zu bezahlen, doch es hätte hinten und vorne nicht gereicht. „Mit einem Taxi“, so das „Tagblatt“, „fuhr sie bis etwa 30 Kilometer vor die Grenze. Den Rest des hügeligen Weges ging sie zu Fuss, grösstenteils barfuss. Ihre Füsse, die sie immer wieder unter ihrem Rock versteckt, sind überzogen mit Blasen und Schürfwunden. Lange kann sie in der Notunterkunft aber nicht mehr bleiben. Findet sie in der Zwischenzeit keine andere Lösung, könnte sie, wie Hunderte andere Kinder und Jugendliche, in einem Industriekomplex nahe der Grenze zu Marokko landen. Dort liegen zwischen heruntergekommenen Blechwänden Jungen und Mädchen auf Kartonschachteln, mit Tüchern notdürftig vor der prallen Sonne geschützt. Eine von ihnen, die 21jährige Aya, ist schwanger. Hier, sagt sie, hätte man nichts, nicht einmal Toiletten. Ihr grösster Wunsch, aufs spanische Festland zu gelangen, dürfte sich für die meisten dieser jungen Menschen nicht erfüllen. Viel wahrscheinlicher ist, dass sie irgendwann von der Polizei aufgegriffen und nach Marokko zurückgebracht werden.“)
(Nachtrag am 13. August, Auszüge aus einem Artikel im „Tagesanzeiger“: „Na, Glückwunsch, willkommen zurück.“ So habe ihn die Mutter sarkastisch begrüsst, als er am Montag nach der Massenflucht wieder zurück in die Wohnung der Familie in Casablanca gekommen sei, erzählt Ashraf Bahlawan. Fast eine Woche war er nach Ceuta unterwegs gewesen, erst mit dem Zug bis Tanger, dann zwei Tage zu Fuss bis zum Mittelmeer und dann noch einmal 14 Stunden schwimmend durchs Meer. So erzählt er es. Zwei Tage hielt er es in Ceuta aus ohne Essen, dann ging er zurück. Nur, um sich wieder auf die nächste Flucht vorzubereiten. Im September will er es erneut versuchen, dann, wenn die See rauer wird und die Patrouillen der Küstenwache oft im Hafen bleiben müssen. „Ich trainiere jeden Tag im Meer“, sagt Bahlawan. „Ich denke nur an Europa, hier werde ich nicht reich, in Europa schon.“ Er hat natürlich gesehen, wie sich sein Land entwickelt. Aber der Reichtum ist an ihm und seiner Familie vorbeigegangen, die Mutter putzt, der Vater ist tot. Die Familie lebt zu fünft in einer kleinen Wohnung mit zwei Zimmern und Küche. Vom derzeitigen Wirtschaftsboom profitieren fast nur die städtischen Zentren, die ländlichen Regionen sind völlig abgehängt, die Arbeitslosigkeit liegt bei 13 Prozent, die unter Jugendlichen bei 37 Prozent. Wofür die Regierung bisher noch nichts unternommen hat, ist eine Umverteilung der Reichtümer, die in den Händen der seit Jahrzehnten gleichen politisch-wirtschaftlichen Eliten liegen, die an allem mitverdienen will.)
von Peter Sutter, veröffentlicht in der schweizerischen „Sonntagszeitung“
Jugendliche nennen Schule unter Ursachen psychischen Leidens an erster Stelle
30. September 2026
Der Entwicklungspsychologe Peter Gray vertritt die interessante These, dass nicht die sozialen Medien und das Smartphone die Hauptschuld an den psychischen Krisen von Kindern und Jugendlichen trügen. Gray sieht im Gegenteil die sozialen Medien als eines der letzten Rückzugsgebiete, in denen sich Jugendliche spielerisch betätigen und sich ohne elterliche Kontrolle mit Gleichaltrigen austauschen können. Er ortet die Ursache für psychische Belastungen vielmehr bei Eltern, die ihren Kindern nichts zutrauen, sie rund um die Uhr überwachen und sie auf diese Weise daran hindern, ein gesundes Selbstvertrauen zu entwickeln. Soziale Medien oder Helikopter-Eltern als «Hauptschuldige» an psychischen Problemen Jugendlicher? Solche Fragen lenken davon ab, dass die Gründe vermutlich zu einem wesentlichen Teil bei der Schule selber liegen, was durch zahlreiche Befragungen Jugendlicher bestätigt wird: Den allermeisten Jugendlichen bereiten der permanente Leistungs-, Erwartungs- und Konkurrenzdruck, die Fremdbestimmung durch lebensfernen Schulstoff sowie Prüfungsängste weit mehr Sorgen als alles andere. Würde sich die Schule von allen ihren selbstauferlegten Zwängen befreien und individuellem, selbstbestimmtem und freiem Lernen ohne äussere Zwänge und Druck genügend Raum gewähren, würden sich wohl, da bin ich fast ganz sicher, sämtliche Diskussionen rund um den schädlichen Einfluss von sozialen Medien oder überbesorgten Eltern und dergleichen ganz von selber in Luft auflösen.
Dass die Neutralitätsinitiative so deutlich abgelehnt würde, war nicht zu erwarten, bekennt sich doch in sämtlichen Umfragen die überwiegende Mehrheit der Schweizer Bevölkerung nach wie vor zum Neutralitätsprinzip. Das Abstimmungsresultat lässt sich wohl nur damit erklären, dass es den Gegnern der Initiative gelungen ist, die Neutralitätsdiskussion mit dem aktuellen Ukrainekonflikt zu verknüpfen und dabei ein einseitig auf Russland fixiertes Feindbild zusätzlich zu schüren, ohne auch nur ansatzweise auf die Macht- und Wirtschaftsinteressen des Westens im Vorfeld dieses Konflikts einzugehen. Ebenso ist im Abstimmungskampf gänzlich untergegangen, dass sich sämtliche Parteien und Gruppierungen links von der SP sowie die Schweizerische Friedensbewegung klar für die Neutralitätsinitiative ausgesprochen hatten. Doch die Freude über den Abstimmungserfolg könnte sich schon bald als Bumerang erweisen. Spätestens dann, wenn wir mit den internationalen Reaktionen auf diese Abstimmung konfrontiert sein werden. Denn es ist kaum zu erwarten, dass in den internationalen Medien differenziert über unterschiedliche Auslegungen von Neutralität berichtet wird. Dort wird es schlicht und einfach heissen: Die Schweiz hat ihre Neutralität aufgegeben. Zur Freude aller Kriegstreiber und zum Leidwesen all jener, welche die gerade in so kriegerischen Zeiten wie der unseren so wichtige Rolle der Schweiz als Ort für internationale Friedenskonferenzen nicht vorschnell und leichtfertig aufgeben wollten.
Ein von Grund auf neues Drehbuch
16. September 2026
Der deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz hat tiefere Umfragewerte als alle seine Vorgänger und der Ruf nach einem Rücktritt wird immer lauter. Doch was käme nach Merz? Und würde dann alles besser werden? Betrachtet man das Politgeschehen aus einer etwas grösseren Distanz, so kommt es mir vor wie ein Theaterstück, in dem einzelne Figuren ihre unterschiedlichen Rollen spielen, das Drehbuch aber im Wesentlichen vorgegeben ist, nämlich durch die kapitalistischen Sachzwänge wie Gewinnmaximierung um jeden Preis, unbeschränktes Wirtschaftswachstum und immer härter werdende Verteilkämpfe zwischen Vermögenden und weniger Vermögenden um stets knapper werdende Ressourcen. Solange man in der Opposition ist, ist es leicht, nach Belieben auf denen herumzuhacken, die an der Macht sind, und dem Volk das Blaue vom Himmel zu versprechen. Kaum ist man selber an der Macht, entlarven sich jedoch die meisten Versprechungen über kurz oder lang als pure Illusion. Echter gesellschaftlicher Fortschritt wird erst möglich, wenn man, statt bloss die einzelnen Figuren auszuwechseln, daran geht, ein von Grund auf neues Drehbuch zu schreiben und eine von Grund auf neue Bühne zu bauen, auf der es nicht mehr um Selbstdarstellung und gegenseitige Machtkämpfe geht, sondern darum, gemeinsam für eine Verwirklichung der elementaren humanistischen Grundwerte einzustehen, für soziale Gerechtigkeit, gegenseitige Fürsorge, Frieden und ein gutes Leben für alle.
Ein einziger Tag würde nicht genügen
7. September 2026
Für die Opfer der Anschläge vom 11. September 2001 auf das WTC in New York findet alljährlich eine grosse Gedenkfeier statt, an welcher die Namen sämtlicher Opfer verlesen werden. So tiefe Wunden die Anschläge auf das WTC in den USA gerissen haben, so sollte man dennoch nicht jene Wunden vergessen, welche weit von New York entfernt, nämlich in Afghanistan, seit dem 7. Oktober 2001 gerissen wurden, dem Tag, an dem die USA und ihre Verbündeten ihren Krieg gegen Afghanistan begannen, mit der Begründung, Osama bin Laden, der angebliche Hauptschuldige der Anschläge auf das WTC, hielte sich dort versteckt und die afghanische Regierung weigere sich, ihn auszuliefern. Heute wissen wir, dass von den 19 an den Anschlägen auf das World Trade Center beteiligten Terroristen 14 aus Saudi-Arabien stammten und kein Einziger aus Afghanistan. Und ebenfalls wissen wir, dass der Krieg gegen Afghanistan bereits im Sommer 2001, also zwei Monate vor den Anschlägen auf das WTC, geplant war. Insgesamt kostete der Afghanistankrieg rund 180’000 Menschen das Leben, trieb Millionen von Menschen in die Flucht und hinterliess Zerstörungen unvorstellbaren Ausmasses, unter denen die afghanische Zivilbevölkerung bis heute bitterlich leidet. Gäbe es für diese Opfer ebenfalls grossangelegte Gedenkfeiern, so würde wohl ein einziger Tag nicht genügen, um all die Namen der von der US-Armee und ihren Verbündeten getöteten und in die Flucht geschlagenen Männer, Frauen und Kinder öffentlich zu verlesen.
Klimaerwärmung: Ein unabwendbares Schicksal?
1. September 2026
Klimaanlagen in öffentlichen und privaten Räumen, mehr Bäume, reduzierte Arbeitszeiten und angepasste Stundenpläne in den Schulen – diskutiert werden zurzeit fast ausschliesslich Massnahmen zur Anpassung an etwas, was offenbar wie ein unabwendbares Schicksal hingenommen wird. Die Frage, ob dieses «Schicksal» tatsächlich unabwendbar ist oder ob es vielleicht nicht doch noch rechtzeitig abzuwenden wäre, ist aus der öffentlichen Diskussion beinahe gänzlich verschwunden. Dabei wäre doch genau diese Frage das Entscheidende. Denn es geht hier letztlich um die Zukunft unserer Kinder und Kindeskinder und um das Überleben der Menschheit als Ganzes. Die Klimaerwärmung mit allen ihren zerstörerischen Folgen, die sich in Form von Unwettern, Überschwemmungen, weitgehender Austrocknung ehemals fruchtbarster Landschaften, tödlichen Hitzewellen und einem kontinuierlichen Anstieg des Meeresspiegels zurzeit in den Ländern des globalen Südens am drastischsten manifestiert, ist nicht ein «technisches» Problem, das sich mit «technischen» Mitteln beheben liesse. Sie ist, wie Albert Einstein sagte, etwas, was sich nicht mit der gleichen Denkweise lösen lässt, aus der es entstanden ist. Sie ist ein immer lauter werdender Aufschrei der Natur, die uns damit sagen will, dass nur eine radikale Rückkehr zu Bescheidenheit und die Abkehr vom selbstzerstörerischen Glauben an ein endloses Wirtschaftswachstum die Menschheit davor zu bewahren vermag, früher oder später von diesem Planeten zu verschwinden.
Nicht vom Himmel gefallen
24. August 2026
FDP-Nationalrat Hans-Peter Portmann will das Asylrecht für Nordafrikaner einschränken, weil gemäss einer Auswertung des Staatssekretariats für Migration im Jahre 2025 80,5 Prozent aller nordafrikanischen Asylsuchenden während ihres Verfahrens einer oder mehrerer Straftaten beschuldigt worden seien. Abgesehen davon, dass sich diese Zahl nur auf Anzeigen bezieht, nicht auf Verurteilungen, ist diese Art von «Kriminalität» durchaus zu relativieren. In 70 Prozent der Fälle geht es um das Klauen von Handys sowie Ladendiebstähle von Turnschuhen, Sonnenbrillen, usw. Vergleicht man diese Kleinkriminalität mit der vor rund 150 Jahren begonnenen und bis heute andauernden kolonialen Ausbeutung Afrikas durch die europäischen Kolonialmächte, dann kann man durchaus von Mücken und Elefanten sprechen. Unmengen an Rohstoffen, Bodenschätzen und Nahrungsmitteln wanderten aus dem Süden in den Norden, ganze Länder wurden buchstäblich leergeplündert. So dass man wohl ohne Übertreibung sagen kann, dass sich afrikanische Asylsuchende heute bloss einen ganz winzigen Teil dessen zurückzuholen versuchen, was ihnen und ihren Vorfahren über eineinhalb Jahrhunderte hinweg gestohlen wurde. Ich verstehe alle, die sich aufregen, wenn ihnen ein Handy oder ein Rucksack geklaut wird. Aber man sollte darob nicht jegliches Augenmass verlieren und nicht vergessen, dass der heutige Reichtum Europas nicht einfach vom Himmel gefallen ist, sondern eine ganz schmerzliche, bittere und blutige Vorgeschichte hat.
Sinkendes Leistungsniveau an den Schweizer Schulen?
17. August 2026
Es wird beklagt, das «Leistungsniveau» an den Schulen sinke. Doch bevor man über «Leistung» diskutieren kann, muss man erst einmal definieren, was eigentlich darunter zu verstehen ist. Zu oft werden nämlich zwei grundsätzlich verschiedene Dinge miteinander verwechselt. Das eine könnte man als «Drill» bezeichnen, etwas, das vor allem mit Prüfungen und dem Auswendiglernen von Faktenwissen zu tun hat, dessen Ergebnisse in Form von Noten gemessen werden. Das andere hat dagegen viel mehr mit Neugierde und Lerneifer zu tun. Drill auf der einen Seite und natürliche Lernfreude auf der anderen sind indessen nicht nur etwas Grundverschiedenes, sondern es ist geradezu so, dass zu viel Drill, Stofffülle und Prüfungsdruck dazu führen können, dass der natürliche Lerneifer des Kindes erheblich darunter leidet und die Forderung nach einem gezielten «Hochschrauben» des Leistungsniveaus genau das Gegenteil dessen bewirkt, was sie angeblich bezweckte. Jedes Kind – das zeigt das Erlernen der Muttersprache und aller weiteren lebensnotwendigen Grundfertigkeiten in den ersten Lebensjahren – verfügt über einen unbändigen Lernwillen, sofern man ihm die hierzu nötige Freiheit und Selbstbestimmung gewährt. Will man echte und nachhaltige Lesitungsförderung betreiben, so geht das nur, indem man dem freien, selbstbestimmten und lustvollen Lernen des Kindes so viel Raum gibt wie nur möglich. Und nicht, indem man danach trachtet, diesen Raum mit immer mehr Druck, Drill und überhöhter Stofffülle einzuengen.
Werden wir immer dümmer?
2. August 2026
«Werden wir immer dümmer?», fragt sich Valentina Reese in der „Sonntagszeitung“ vom 2. August aufgrund sinkender Resultate bei IQ-Tests. Im Verlaufe meiner pädagogischen Tätigkeit ist meine Skepsis gegenüber jeglichem Versuch, Intelligenz zu messen und mit einem Quotienten zu bewerten, immer grösser geworden. Ich stelle mir Intelligenz vielmehr als etwas ganz und gar Individuelles und Unvergleichbares vor. Zudem greift jede Art von Intelligenztest immer nur einen winzigen Teil aus dem Gesamtspektrum am denkbaren Intelligenzpotenzial heraus, in den westlichen Industrieländern in erster Linie kognitive Fähigkeiten wie das Erkennen von Mustern, das Lösen mathematischer Aufgaben oder das räumliche Vorstellungsvermögen. Dies allein aber genügt bei Weitem nicht für das Bewältigen aller täglichen Herausforderungen und das Weiterleben von Generation zu Generation, wofür Verantwortungsbewusstsein, Fürsorge, Durchhaltevermögen in schwierigen Situationen, Offenheit für Kritik und Denkanstösse von aussen, Dialogbereitschaft sowie Sorgfalt im Umgang mit Menschen, Dingen und der Natur weitaus wichtiger sind als die Fähigkeit, eine Mathematikaufgabe in möglichst kurzer Zeit zu lösen. So gesehen erscheint mir Intelligenz nicht etwas Statisches, Mess- und Definierbares zu sein, sondern ein jedem Menschen angeborenes Potenzial, das sich vor allem dadurch zu entfalten mag, wenn man ein Grundvertrauen in seine eigene Fähigkeiten hat und nicht das lähmende und zermürbende Gefühl, weniger intelligent zu sein als andere.
Afrikaner in der Schweiz: Vom Glück, ein Fussballspieler zu sein und nicht ein namenloser Asylsuchender
21. Juli 2026
«So sieht eine Fussballmannschaft aus», schreibt die «Sonntagszeitung», «die ein Land hinter sich bringt und Hunderttausende mitten in der Nacht auf die Strasse lockt.» Doch dieses Gemeinschaftsgefühl und der Stolz auf eine Mannschaft, die mit Spielern aus dem Kosovo, Senegal, Kamerun, Nigeria, Angola, dem Kongo und dem Sudan weit internationaler zusammengesetzt ist als jedes andere Nationalteam, sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass es von dieser Medaille auch noch eine andere Seite gibt, nämlich die in hoher Anzahl von der Schweiz durchgeführten zwangsweisen Ausschaffungen von Asylsuchenden in ihre Herkunftsländer. So etwa wurde Ende April eine Familie mit drei Kindern zwischen zwei und acht Jahren von 20 Polizisten morgens um zwei Uhr aus dem Asylzentrum Neuenhof AG weggeführt und gegen ihren Willen nach Burundi ausgeschafft – die Schweiz ist derzeit das einzige europäische Land, welches trotz prekärster Menschenrechtslage Ausschaffungen nach Burundi vollzieht. Jeden Tag werden aus der Schweiz durchschnittlich zwölf Personen mit Polizeigewalt ausgeschafft, mehr als aus jedem anderen europäischen Land. Schön ist, dass wir auf unser international so bunt gemischtes Fussballteam so stolz sind. Noch schöner wäre es, wenn die Schweiz die gleiche Offenheit auch gegenüber aus Krieg, Hunger und Verfolgung geflüchteten Menschen an den Tag legen und wieder zu einer an humanitären Werten orientierten Asylpolitik zurückkehren würde, auf die sie einmal so stolz gewesen war.
Die wundersame Verwandlung der ukrainischen Asow-Brigade
18. Juli 2026
«Die populärsten militärischen Verbände der Ukraine», so Sonja Zekri in der „Sonntagszeitung“, «treten nicht mehr nur als Kampfverbände auf. Sie operieren nach den Regeln der Unternehmenskommunikation als eigene Marken.» So auch die Asow-Brigade, die sogar eine eigene Kultur- und Bildungsplattform geschaffen hat. In «Asow-Stores» werden unter anderem Espresso, Urban Clothing, Kampfjetsocken, Folkloreschals mit Sturmgewehr und ein Puzzle mit dem Logo der Region Donezk feilgeboten, alles ganz «friedlich» und «sympathisch». Leider hat Sonja Zekri nicht erwähnt, dass die Asow-Brigade bereits Jahre vor der russischen Invasion mit äusserster Brutalität gegen die russischsprachige Bevölkerung in der Ukraine vorgegangen war. In UNO-Berichten ist unter anderem von Gruppenvergewaltigungen, tagelangen Folterungen, Entführungen, Schleifen von an Seilen Gebundenen über Getreidefelder bis zur Bewusstlosigkeit, stundenlangem Aufhängen mit auf dem Rücken zusammengebundenen Händen, Schüsse in die Knie und Brechen von Armen und Beinen die Rede. Die von der ukrainischen Armee und paramilitärischen Gruppen gegen die russischsprachige Zivilbevölkerung in der Ostukraine ausgeübten Gewalttaten hatten zwischen 2014 und 2022 rund 14’000 Todesopfer zur Folge und waren einer der Hauptgründe für die russische Invasion im Februar 2022. Warum will man dies im Westen so beharrlich nicht zur Kenntnis nehmen? «Das erste Opfer im Krieg ist die Wahrheit», sagte schon im Jahre 1914 US-Senator Hiram Johnson. Wie Recht er doch hatte!
«Man kann Probleme nicht mit der gleichen Denkweise lösen, mit der sie entstanden sind.»
12. Juli 2026
In der aktuellen Diskussion um die Klimaerwärmung geht leicht vergessen, dass diese nur eines von vielen Anzeichen dafür ist, dass das Gleichgewicht zwischen dem Menschen und der Natur schon längst aus allen Fugen geraten ist. Viele Menschen, vor allem in den reichen Ländern des Nordens und des Westens, haben sich in den letzten Jahrzehnten an einen Lebensstil gewöhnt, der sich nur mit einer unverantwortbaren Übernutzung der vorhandenen natürlichen Ressourcen aufrechterhalten lässt. Berechnet man, wie viele Ressourcen der Schweizer Bevölkerung jährlich zur Verfügung stehen, um auf natürliche Weise wieder regeneriert werden zu können, so gelangt man zur schockierenden Erkenntnis, dass die Schweiz am 11. Mai dieses Jahres bereits sämtliche dieser Ressourcen aufgebraucht hatte. Mit anderen Worten: Während zwei Dritteln des Jahres leben wir nur noch auf Kosten der ärmeren Länder und der zukünftigen Generationen. Daher besteht die einzige wirklich nachhaltige Massnahme gegen die Klimaerwärmung und die Übernutzung der natürlichen Ressourcen in einer radikalen Rückbesinnung darauf, wo die Grenze liegt zwischen unnötigem Luxus und der Sicherstellung der unerlässlichen Lebensgrundlagen. Rein technologische Lösungsvorschläge wecken bloss falsche Illusionen und bergen überdies die Gefahr, dass sich die bereits erfolgten Fehlentwicklungen weiter verschärfen, denn, wie schon Albert Einstein sagte: «Man kann Probleme nicht mit der gleichen Denkweise lösen, mit der sie entstanden sind.»
Zwei Mädchen gegen ihren Willen mit elf Buben in der gleichen Schulklasse
22. Juni 2026
Das Beispiel von zwei Mädchen, die gegen ihren Willen und entgegen dem Wunsch ihrer Eltern zusammen mit elf Buben einer dritten Klasse zugeteilt wurden, wirft über diesen Einzelfall hinaus grundsätzliche Fragen zu einem Schulsystem auf, das in seiner Grundstruktur auf dem Prinzip der Jahrgangsklasse beruht. Aufgrund fast aller Probleme, mit denen sich Schulen heute herumschlagen – von den sogenannten «Lernstörungen» und «Verhaltensstörungen» bis zum Spannungsfeld zwischen Integration und Separation – müsste man schon längst zum Schluss gekommen sein, dass Jahrgangsklassen nicht die idealen Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen bieten. Denn kein Kind lernt auf die gleiche Weise wie ein anderes, jedem Kind ist von Natur aus ein individueller «Lernplan» eingeboren, und nur wenn die äusseren Bedingungen diesem entsprechen, kann sich sein Lernen optimal entfalten – so, wie dies in den ersten Lebensjahren beim selbstbestimmten Erlernen der Muttersprache und aller weiteren für das spätere Leben notwendigen Grundfertigkeiten der Fall ist. Für gutes Lernen braucht es weder Jahrgangsklassen, noch künstliche, von Erwachsenen geschaffene Lehrpläne, sondern einzig und allein eine lernanregende Umgebung und Erwachsene, welche die Kinder bei ihrem eigenständigen Lernen ermutigend begleiten. So etwas Absurdes, dass man zwei Mädchen gegen ihren Willen mit elf Buben in eine Schulklasse setzt, wäre dann in einer zukünftigen Welt freien und selbstbestimmten Lernens völlig undenkbar.
Markus Somm und Jean Ziegler
14. Juni 2026
Markus Somm nennt seine Gedanken zum Tode von Jean Ziegler eine Art von «Liebeserklärung» und fügt hinzu: «Tatsächlich bewunderte ich ihn.» Um sogleich aber umso heftiger gegen ihn loszupoltern: Weil Ziegler gut hätte schreiben können, sei es ihm gelungen, «sich selbst von jedem Unsinn zu überzeugen». Somm kenne niemanden, der sich «in seinen politischen Ideen so geirrt hat wie Jean Ziegler». Seine Bücher würden «vor unverschämten und unbelegten Verleumdungen nur so saften». Und als Professor habe er «die falschen Lehren vermittelt». Vermutlich führt Somm gegen Ziegler nur deshalb so grobes Geschütz auf, weil er, als Historiker und selber ursprünglich ein Linker, nur allzu genau wissen muss, dass Ziegler mit seiner Grundthese, wonach extreme Armut bloss die Kehrseite extremen Reichtums ist, im Grunde Recht hatte. Kein anderer hat uns Privilegierte so unermüdlich mit der Tatsache konfrontiert, dass weltweit täglich rund 15’000 Kinder vor dem Erreichen ihres fünften Lebensjahrs sterben, weil sie nicht genug zu essen haben – nicht weil es weltweit zu wenig Nahrungsmittel gibt, sondern nur deshalb, weil im Kapitalismus die Güter nicht dorthin fliessen, wo sie am dringendsten gebraucht werden, sondern dorthin, wo sich damit am meisten Geld verdienen lässt. Ziegler nannte es «Mord». Gibt es dafür ein treffenderes Wort? Leider findet man heute nur noch wenige so zutiefst gerechtigkeitsliebende und mutige Politiker wie Jean Ziegler. Er wird uns schmerzlich fehlen.
Der Mensch, ein „merkwürdiges Wesen“?
8. Juni 2026
Die Ausführungen des Neurowissenschaftlers Lutz Jäncke zeigen auf erschreckende Weise, was passieren könnte, wenn die herrschende Technologiegläubigkeit noch extremere Formen als bisher annehmen würde. Jäncke sagt, der Mensch sei ein «merkwürdiges Wesen», das ihn «skeptisch stimmt». Demzufolge hat er mehr Vertrauen in die Maschine als in den Menschen: «Vielleicht ist es gut, dass die Maschine irgendwann schlauer sein wird als der Mensch». Jäncke selber scheint schon so sehr zum Produkt seiner eigenen Denkweise geworden zu sein, dass er all das, was die Einzigartigkeit jedes einzelnen Menschen mitsamt seiner ganzen Unberechenbarkeit und Unvollkommenheit ausmacht, gar nicht mehr wahrzunehmen vermag. Wenn Jäncke dann im Weiteren findet, der «einzelne Mensch mag als Schriftsteller, Philosoph, Arzt, Lehrer oder Journalist toll sein», nicht aber als «Gesamtkonstrukt», dann scheint er in seinem so einseitig technokratisch ausgerichteten und auf intellektuelle Einzelleistungen fixierten Welt- und Menschenbild sogar gänzlich vergessen zu haben, dass es nebst berühmten Einzelpersonen vor allem auch noch ein paar Milliarden Mütter, Väter, Handwerker, Gemüsepflückerinnen, Bäcker, Pflegerinnen und Fabrikarbeiter braucht, damit das tägliche Überleben der Menschheit überhaupt gesichert ist. Im Gegensatz zu Jäncke glaube ich, dass der Mensch durchaus ein vernünftiges Wesen ist, dessen Fähigkeit zur Vernunft sich zwar noch perfektionieren, niemals aber durch eine Maschine ersetzen lässt.
Heute darfst du nicht einmal mehr ein Aussenseiter sein
17. April 2026
«Mittlerweile», so der Aargauer Chefpsychiater Marc Walter in der «Sonntagszeitung» vom 22. Februar, «haben pro Jahr 20 bis 30 Prozent der Bevölkerung in der Schweiz eine psychische Störung.» Nicht einmal ein Aussenseiter darf man heute noch sein, schon wird den Eltern empfohlen, sich bei einer Fachperson zu erkundigen, was man dagegen tun könne. Dabei gibt es nun mal Menschen, die lieber alleine sind, während sich andere in einer Gruppe besser fühlen. Was ist «normal», was ist «abnormal», was ist «richtig», was ist «falsch» und wer bestimmt das? Sollten wir uns nicht gegenseitig einfach so leben lassen wie wir sind, in unserer ganzen Verschiedenartigkeit – solange wir dabei niemandem etwas zuleide tun? Ich war schon als kleines Kind ein Aussenseiter und bin es heute, über 70 Jahre später, immer noch. Lieber spielte ich alleine als mit anderen zusammen, und wenn, dann nie mit Jungs, sondern immer nur mit Mädchen. Während meine Schulkameraden Fussball spielten, sass ich alleine mitten im Wald und machte mir Gedanken über Gott und die Welt. Später, als die anderen miteinander ihr Bier trinken gingen, sass ich, immer noch alleine, zuhause und schrieb meine ersten Gedichte. Kürzlich riet mir ein Freund, und er meinte es sicher gut, mich gelegentlich mal auf Autismus abklären zu lassen. Nein danke, sagte ich, es geht mir gut. Ich möchte kein anderer sein als der, der ich bin. Denn, wie der irische Schriftsteller Oscar Wilde sagte: «Sei du selbst, alle anderen gibt es schon.»
Stromschläge gegen Depressionen
12. April 2026
Stromschläge gegen Depressionen. Lorazepam gegen Schlaflosigkeit. Ritalin gegen Lernstörungen. Achtsamkeitsübungen gegen Stress. Sport gegen Fettleibigkeit. Für jedes Problem eine passende Therapie. Dennoch nehmen gemäss Statistiken seelische und körperliche Belastungen und Defizite weiterhin zu. Was läuft da schief? Ich erinnere mich an eine junge Frau, die aufgrund ihres bisherigen, fast ausschliesslich von psychischer und körperlicher Gewalt geprägten Lebens all ihre Hoffnung auf eine bessere Zukunft verloren hatte. Eine langjährige Psychotherapie, die sie bloss als schmerzliches Herumstochern in ihrer Vergangenheit empfunden hatte, war ergebnislos abgebrochen worden, auch von den unzähligen Medikamenten, die ihr nicht geholfen hatten, wollte sie nichts mehr wissen. Während wir über anderes sprachen, machte sie immer wieder wirre, düstere Zeichnungen. Als ich ihr eines Tages sagte, dass mir diese Zeichnungen wie Kunstwerke aus einer anderen Welt vorkämen, war sie zunächst sprachlos. So etwas hätte noch nie jemand zu ihr gesagt. Überhaupt hätte noch nie jemand irgendetwas Gutes über sie gesagt. Und dann begann sie zu erzählen, stundenlang. Heute sagt sie, ich hätte ihr das Leben gerettet. Vielleicht sind eben doch die zwischenmenschliche Anteilnahme und der Glaube an das Gute im Menschen die wirksamsten aller Heilmittel, kurz: die Liebe. Und das Beste: Niemand muss ein halbes Jahr auf einen Therapieplatz warten. Die Liebe steht jederzeit und überall kostenlos zur
„Die Schule ist künftig vielleicht nicht mehr das, was wir darunter verstehen“
7. April 2026
Seit Jahren wird in Fachkreisen und in der Politik darüber gestritten, ob am Konzept einer integrativen Schule festgehalten oder davon Abschied genommen werden soll. Viel wesentlicher aber wäre die Frage, ob Schulen der herkömmlichen Art gutem und erfolgreichem Lernen überhaupt förderlich sind. Vieles spricht dagegen. Während Millionen von Jahren haben die Menschen ohne Schulen gelernt und dabei sämtliche geistigen, kulturellen und ökonomischen Grundlagen der heutigen Zivilisationen geschaffen. Lernen, Neugierde und Wissensdurst liegen in der Natur des Menschen. Auch die Kinder lernen in den ersten Lebensjahren von der Muttersprache bis zum aufrechten Gang alles für ihr späteres Leben Notwendige aus eigener Kraft. Menschen muss man nicht zum Lernen zwingen, man muss nur die äusseren Bedingungen so gestalten, dass sich Lernen möglichst frei entfalten kann, durch möglichst vielfältige Lernangebote aller Art von Sprachkursen und Sportvereinen über Bibliotheken, Kulturzentren und Quartervereinen bis zu Lernbörsen zum gegenseitigen Austauschen und Weitergeben von Fertigkeiten, Kenntnissen, Wissen und Lebenserfahrungen. So könnte die Vision von Leo Tolstoi, die er bereits im Jahre 1911 in seinen Pädagogischen Schriften beschrieben hatte, vielleicht doch noch Wirklichkeit werden: «Die Schule ist künftig vielleicht nicht mehr das, was wir darunter verstehen, mit Fussböden, Bänken, Stühlen; sie wird vielleicht ein Theater, eine Bibliothek, ein Museum oder eine Unterhaltung sein.»
Bis zu 5000 Franken für Gymi-Vorbereitungskurs
11. März 2026
Bis zu 5000 Franken blättern Eltern für Gymi-Vorbereitungskurse hin. Während Monaten opfern viele Jugendliche fast ihre gesamte Freizeit, verzichten auf ihre liebsten Hobbys, gehen nicht mehr Fussball spielen, lesen keine Bücher mehr, treffen sich nicht mehr mit Freundinnen und Freunden. Der Druck ist gewaltig. Mindestens zwei Fälle von Jugendlichen im Kanton Zürich, die sich kurz vor der Gymiprüfung das Leben nahmen, sind mir bekannt. Verständlicherweise ist nun immer öfters der Ruf nach einer Abschaffung der Gymiprüfung zu hören. Doch würde sich dadurch der Druck nur weiter in die voranliegenden Schuljahre verlagern. Ich würde deshalb einen Schritt weitergehen und nicht nur die Abschaffung der Gymiprüfung fordern, sondern die Abschaffung des gymnasialen Bildungswegs als solchem. Denn bereits heute kann jegliches Berufsziel auch über den Weg einer Berufslehre mit nachfolgender Weiterbildung erreicht werden. Dies wäre nicht nur gut für die Chancengleichheit – heute ist die Aussicht eines Kindes akademisch gebildeter Eltern, ans Gymnasium zu kommen, rund sieben Mal grösser als die eines Arbeiterkinds -, es wäre auch gut für eine möglichst ganzheitliche, Praxis und Theorie miteinander verknüpfende Grundausbildung, gut für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, gut für die Wertschätzung des Handwerks, gut für das Wohlbefinden Jugendlicher in einer Zeit lebensprägender Persönlichkeitsentwicklung und nicht zuletzt auch gut als Instrument gegen den zunehmenden Fachkräftemangel.
Und alle anderen Parteien haben keine eigenen Ideen?
27. Januar 2026
Das SVP-Bildungspapier greift wichtige Themen auf, so etwa die Kopflastigkeit und Realitätsferne der Schule oder die Überforderung durch zwei Fremdsprachen bereits in der Primarschule. Andere Forderungen aber lassen sich aus pädagogischer Sicht kaum nachvollziehen. So zum Beispiel das Festhalten am traditionellen Notensystem, mit dem Lernleistungen von Kindern miteinander verglichen und bewertet werden, statt sich auf eine bestmögliche individuelle Lernförderung jedes einzelnen Kindes auszurichten. Auch die Forderung, Kinder mit schwächeren Lernleistungen vermehrt «nachsitzen» zu lassen, tönt eher nach Bestrafung als nach echter Lernförderung. Völlig widersinnig erscheint mir auch die Forderung nach einer «Obergrenze» für den Ausländeranteil in Schulklassen – sollen sich die überzähligen Kinder dann einfach in Luft auflösen? Wenn sogar noch verlangt wird, Eltern, die sich weigern würden, ihr Kind in einen Sprachkurs zu schicken, allenfalls die Aufenthaltsbewilligung zu entziehen, muss man sich schon fragen, ob die SVP noch nicht mitbekommen hat, dass Eltern, egal ob Schweizer oder ausländische, in aller Regel jede Gelegenheit ergreifen, um ihre Kinder bestmöglich zu fördern, und solche Drohungen deshalb völlig unnötig sind und sich zweifellos nur kontraproduktiv auswirken würden. Bei alledem frage ich mich, ob denn alle anderen Parteien keine Ideen für Schulreformen haben. Es kann doch nicht sein, dass die SVP alleine darüber bestimmt, wie die Schule von morgen aussehen soll.
Was aus dem Unglück von Crans-Montana auch noch zu lernen wäre
5. Januar 2026
Spontan und unbürokratisch haben Deutschland, Frankreich, Italien und Belgien nach dem Unglück in Crans-Montana Schwerverletzte aufgenommen. Auch Rumänien und Luxemburg haben Ambulanzfahrzeuge und Hubschrauber zur Verfügung gestellt. Zahlreiche weitere Länder haben Unterstützung angeboten: Dänemark, Griechenland, Finnland, Irland, Kroatien, die Niederlande, Litauen, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowenien, Tschechien und die Türkei. Was für ein schönes Beispiel internationaler Solidarität! Weitaus weniger spontan und unbürokratisch ging es vor rund drei Monaten bei der Aufnahme schwerverletzter Kinder aus dem Gazastreifen zu und her. Die längste Zeit, während viele weitere Kinder ihren tödlichen Verletzungen erlagen, verstrich, bis sich schliesslich gerade mal acht von 26 Kantonen bereit erklärten, insgesamt 20 Kinder aufzunehmen. Alle anderen winkten ab: Die Asylsituation sei zu angespannt, es fehle an der nötigen Infrastruktur, das Gesundheitssystem sei ohnehin überlastet und die Finanzierung sei nicht gesichert. Jetzt gerade wird in der Schweizer Öffentlichkeit eifrig diskutiert, was aus dem Unglück von Crans-Montana zu lernen sei. Es ist zu hoffen, dass nicht nur gelernt wird, was für Materialien bei der Einrichtung öffentlicher Lokale zu verwenden seien. Sondern auch, dass echte Solidarität nicht an irgendwelchen Grenzen Halt machen darf, und schon gar nicht an den Grenzen zwischen den reichsten und den ärmsten Ländern der Welt.
Hunderttausende feiern am Samstag, den 25. Juli 2026, in Berlin den Christopher Street Day, eine friedliche Kundgebung für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen, die an die Stonewall-Aufstände erinnern, welche am 28. Juni nach einer Polizeirazzia im „Stonewall Inn“ in New York begannen. Als plötzlich, gegen 22 Uhr, in der Nähe des Potsdamer Platzes ein weisser Kastenwagen in die Menschenmenge rast und anschliessend in einen Baum prallt. Der Fahrer steigt aus und flüchtet. Eine Frau erliegt noch vor Ort ihren Verletzungen, 29 weitere Menschen werden verletzt. Zwar sind auch Stunden danach die Hintergründe und der genaue Tathergang noch völlig im Unklaren, doch bereits ist in allen Medien, weit über Deutschland hinaus, die Rede von einem mutmasslich „islamistischen Hintergrund“ der Tat. Der Berliner Bürgermeister Kai Wenger spricht von einem „schrecklichen Angriff auf unsere freie und weltoffene Gesellschaft“, auch Bundeskanzler Friedrich Merz sagt, solche Taten hätten „nur einen Zweck“, nämlich „die Gesellschaft zu spalten und ihr das Wichtigste wegzunehmen, unsere Offenheit und unsere Freiheit“, CSU-Chef Markus Söder fordert „alle Härte bei der Aufklärung“ und „dass wir uns deswegen nicht die gesamte Lebensfreude nehmen lassen dürfen“ und die Berliner AfD-Landesvorsitzende Kristin Brinker prangert auf X den „Kuschelkurs gegenüber gewaltbereiten Islamisten“ sowie die „katastrophale Migrationspolitik der vergangenen Jahre “ an.
Am Sonntag findet eine spontane Trauerversammlung vor dem Brandenburger Tor statt, an der rund 10’000 Menschen teilnehmen, die Bilder der weinenden Menschen und der unzähligen mitgebrachten Kerzen und Blumen gehen um die halbe Welt. Stunden später rückt die Polizei zu einer Gartenlaube aus, wo sich der mutmassliche Täter versteckt haben soll. Dieser soll, wie später berichtet wird, die Polizisten mit einer Stichwaffe angegriffen haben, daraufhin sei auf den Mann geschossen worden und er sei kurz darauf trotz Reanimationsmassnahmen seinen Verletzungen erlegen. Zwischenzeitlich ist zu erfahren, dass sich alle der in der Samstagnacht Verletzten ausserhalb von Lebensgefahr befinden.
Ohne diese Tat verharmlosen zu wollen, stellen sich, wenn man ihre Darstellung in den Medien und die Stellungnahmen der Politikerinnen und Politiker aus einer grösseren Distanz etwas genauer anschaut, doch einige wohl durchaus berechtigte Fragen. Ein besonderes Augenmerk verdient dabei die Art und Weise, wie Mutmassungen und Tatsachen sozusagen fliessend ineinander übergehen und das, was anfänglich bloss Mutmassungen waren, nach und nach immer mehr zu vermeintlichen Tatsachen werden, die am Ende kaum mehr irgendwer kritisch zu hinterfragen wagt, weil schliesslich die Mehrheitsmeinung so erdrückend dominant geworden ist.
Wie wacklig die Füsse sind, auf denen nun in aller Eile schon scheinbar felsenfeste Tatsachen in die Welt hinausposaunt werden, zeigt etwa folgende Stelle in einem Artikel des schweizerischen „Tagblatts“ vom 27. Juli 2026…
Am späten Abend gab die Berliner Polizei bekannt, einen Tatverdächtigen identifiziert zu haben… Ob tatsächlich er es war, der das Fahrzeug gesteuert hat, ist aber noch unklar… Ein möglicher Mittäter könnte ein iranischer Staatsbürger gewesen sein, der während der Amokfahrt Beifahrer gewesen sein könnte…
Nur schon diese wenigen Zeilen genügen, um zu sehen, wie schnell Mutmassungen in Tatsachen umkippen können. Nicht einmal die Frage, wer das fragliche Fahrzeug gesteuert hat, scheint also wirklich geklärt worden zu sein. Doch gerade dies ist ja, wenn man schon von einem „Tatverdächtigen“ spricht, der einzige wirklich entscheidende Punkt. Wenn nämlich jemand anders das Fahrzeug gesteuert hätte, würde ja die gesamte darauf aufgebaute Argumentationskette augenblicklich in sich zusammenbrechen. Dazu kommt, dass der mutmassliche Täter inzwischen tot ist und dies ja weitere Abklärungen und Untersuchungen nahezu verunmöglicht.
Die zweite Frage, die sich dem kritischen Beobachter stellt, betrifft die Art und Weise, wie der Islamische Staat IS, angeblich die politische „Heimat“ des Tatverdächtigen, ohne jegliche kritische, relativierende oder erklärende Zusatzinformationen schlicht und einfach als das „Böse“ schlechthin dargestellt wird, sozusagen etwas geradezu Dämonisches oder Teuflisches als das totale Gegenbild zu den westlichen Werte der „Freiheit“, „Offenheit“, „Demokratie“ und „Lebensfreude“, die uns doch angeblich so viel bedeuten. Dass der IS tatsächlich aber nicht eine Gegenmacht zu dieser angeblichen westlichen „Wertewelt“ ist, sondern, ganz im Gegenteil, eine unmittelbare Folge, geradezu ein Produkt bzw. ein Kind dieser „Wertewelt“, scheint entweder niemanden zu interessieren, vollkommen in Vergessenheit geraten zu sein, oder aber wird von denen, die es wissen, bewusst verschwiegen, würde es doch, wenn die Wahrheit ans Licht käme, bedeuten, dass all die Vorwürfe, all die Schuldzuweisungen, all der Hass gegen die scheinbaren „Feinde des Westens“ auf diesen selber zurückfallen und das ganze Lügengebäude, das mit soviel Aufwand aufgebaut wurde, augenblicklich in sich zusammenfallen würde.
Deshalb an dieser Stelle ein wenig „Nachhilfeunterricht“….
Um den Aufstieg des IS zu verstehen, kommt man nicht umhin, ins Jahr 1991 zurückzublenden, dem Beginn des Zweiten Golfkriegs, geführt von einer Koalition von 34 Staaten unter der Anführung der USA gegen den Irak mit der Begründung und dem Ziel, den Irak zum Rückzug aus dem von ihm seit 1990 besetzten Kuwait zu zwingen. Chancenlos stand der Irak, ganz auf sich alleine gestellt, der grössten je seit dem Zweiten Weltkrieg gebildeten Militärkoalition gegenüber. Die nachfolgenden Aufzeichnungen stützen sich weitgehend auf „Wikipedia“ ab…
Am 17. Januar 1991, um 3 Uhr Ortszeit, begann der Krieg. Die Koalitionsstreitkräfte flogen in den ersten 20 Stunden mit über 750 Kampfflugzeugen und Bombern rund 1300 Angriffe auf Ziele im Irak. Dabei setzten sie präzisionsgelenkte Munition, Streubomben und Marschflugkörper ein.„Bagdad brennt wie ein Weihnachtsbaum“, verkündeten US-Piloten, als sie von ihrem erstem Einsatz zurückkehrten.In der ersten Kriegsnacht verlor der Irak sämtliche Leitzentren seiner Luftstreitkräfte sowie alle Radaranlagen und einen Grossteil seiner Flugabwehrraketenstellungen. Ein grosser Teil der irakischen Kampfflugzeuge wurden am Boden zerstört. Die Luftstreitkräfte flogen umfangreiche Angriffe, ohne auf wesentlichen Widerstand zu stossen. Der Luftkrieg richtete sich auf militärische Ziele wie die Republikanische Garde in Kuwait, Luftverteidigungssysteme, R-17-Raketensysteme, Militärflugzeuge und Flugplätze, Spionagesysteme und die Marine. Zugleich zielte er auf Anlagen, die sowohl dem Militär als auch den Zivilisten nützlich sein konnten: Elektrizitätsanlagen, Nachrichtentechnik, Hafeneinrichtungen, Ölraffinerien und -pipelines, Eisenbahnen und Brücken. Die Energieversorgung des industrialisierten Landes wurde weitgehend zerstört. Am Ende des Krieges lag die Elektrizitätsproduktion bei vier Prozent des Vorkriegsniveaus, Monate später bei 20 bis 25 Prozent. Ausserdem wurde die Trinkwasserversorgung weitflächig gezielt zerstört, was insbesondere die Zivilbevölkerung schwer leiden liess. Bomben zerstörten die Steuerungssysteme aller grossen Staudämme, der meisten Pumpstationen und zahlreiche Kläranlagen. Das Abwasser floss direkt in den Tigris, von dem die Zivilbevölkerung Trinkwasser entnehmen musste, woraus die Verbreitung epidemischer Krankheiten resultierte. Immer wieder wurde auch die Zivilbevölkerung in Leidenschaft gezogen. Allein am 13. Februar 1991 kamen bei einem Luftangriff auf einen Luftschutzbunker im Bagdader Stadtteil Al-Amiriya über 400 Zivilpersonen ums Leben. Insgesamt waren auf der Seite des antiirakischen Militärbündnisses 2700 Luftfahrzeuge im Einsatz, welche insgesamt rund 116’000 Einsätze flogen. Zeitgleich mit der Luftkampagne begannen auch offensive Operationen der US-Marine im Persischen Golf. Auch dabei stellten die Patrouillenboote und Hilfsschiffe, die der Irak im Wesentlichen einsetzte, keine gleichwertigen Gegner für die amerikanischen Hochseeverbände dar. Nach rund drei Wochen war der Irak zu keinen nennenswerten Seeoperationen mehr fähig. Am 24. Februar 1991 eröffnete das antiirakische Militärbündnis schliesslich den Bodenkrieg. Mehrere irakische Panzerkompanien wurden in kürzester Zeit aufgerieben. Am 26. Februar begannen die irakischen Truppen offiziell mit dem Rückzug aus Kuwait, steckten mehrere kuwaitische Ölfelder beim Verlassen in Brand und öffneten die Sperrriegel an kuwaitischen Ölterminals, so dass sich riesige Mengen Öl in den Persischen Golf ergossen und eine Umweltkatastrophe ungeahnten Ausmasses auslösten. Insgesamt brannten rund 600 Ölquellen. In der Nacht zum 27. Februar wurde ein mehrere Kilometer langer Konvoi, bestehend aus sich auf dem Rückzug befindlichen irakischen Truppen sowie Tausenden von Zivilpersonen, von den antiirakischen Luftstreitkräften stundenlang bombardiert. Zu den Angegriffenen gehörte auch ein Teil jener insgesamt 450’000 Palästinenser, welche innerhalb weniger Tage Kuwait fluchtartig verlassen hatten. Bereits zu diesem Zeitpunkt gab es seitens der irakischen Truppen keinen nennenswerten Widerstand mehr. Der Oberbefehlshaber der antiirakischen Militärkoalition, General Norman Schwarzkopf, erklärte, dass 29 irakische Divisionen kampfunfähig gemacht und etwa 3’008 Kampfpanzer, 1’879 der 2’870 gepanzerten Fahrzeuge und 2’140 der 3’100 Artilleriegeschütze zerstört worden waren. 63’000 irakische Soldaten befanden sich in Kriegsgefangenschaft… Der Enthüllungsjournalist Seymour Hersh veröffentlichte im Jahr 2000 im Magazin „The New Yorker“ einen Artikel, wonach ein von dem Zwei-Sterne-General Barry McCaffrey geführter US-amerikanischer Verband an mehreren Massakern an irakischen Einheiten, die bereits kapituliert hatten, und an Zivilpersonen beteiligt war. McCaffrey versuchte sich zwar, gegen die Vorwürfe zu wehren, doch die Beweise waren zu erdrückend. Am 2. März 1991 verabschiedete der UNO-Sicherheitsrat die Resolution 686, in der die Rahmenbedingungen für einen dauerhaften Waffenstillstand festgelegt wurden. Im Rahmen dieses Abkommens verzichteten die USA in der Folge auf eine weitere Unterstützung der kurdischen Bevölkerung im Norden des Irak – dort hatten Kurdenführer im Vertrauen auf eine frühere Zusicherung der US-Regierung, sie in ihrem Kampf gegen das irakische Regime zu unterstützen, mit dem Widerstandskampf begonnen, liefen aber, als die versprochene Hilfe durch die USA ausblieb, der irakischen Armee ins Messer, die nicht von einem brutalen Vernichtungsfeldzug gegen die Kurden zurückschreckte, worauf Millionen von Kurden über die Berge in die kurdischen Gebiete der Türkei und des Iran flüchteten. Am 12. April 1991 trat der Waffenstillstand zwischen dem Irak und dem antiirakischen Militärbündnis unter Führung der USA in Kraft, was das offizielle Ende des Krieges bedeutete. Am 28. Mai 1991 verkündete das US-Verteidigungsministerium, dass 464’000 US-Soldaten inzwischen die Region am Persischen Golf verlassen hätten. Etwa 76′.’000 Soldaten blieben allerdings weiterhin in dem Gebiet stationiert... Erst jetzt, nach dem Ende des Zweiten Golfkriegs, kam ans Tageslicht, dass eines der wichtigsten Argumente, mit dem die USA diesen Krieg gegen den Irak begründet hatten, eine reine Fälschung gewesen war, nämlich die Behauptung, irakische Soldaten hätten in kuwaitischen Spitälern Babys aus Brutkästen gerissen und dadurch ermordet. Nun stellte sich heraus, dass eine New Yorker PR-Firma diese Falschinformation im Auftrag der von Kuwait finanzierten US-Organisation „Citizens for a Free Kuwait“ in Umlauf gebracht hatte. Die fünfzehnjährige Nijirah al-Sabah, die als angebliche Krankenschwester unter Tränen vor dem US-Kongress von den Säuglingsmorden berichtete, war die Tochter des kuwaitischen Botschafters in den USA. Ein angeblicher Chirurg, der als Zeuge vor den Vereinten Nationen auftrat, war in Wahrheit Zahnarzt und gestand später ein, gelogen zu haben.
Im Verlaufe des Zweiten Golfkriegs kam es zu zahlreichen Kriegsverbrechen, von denen die wenigsten je geahndet wurden. Eines von ihnen war der Bombenangriff auf den Schutzbunker von Amiriya durch die USA am 13. Februar 1991…
Der Morgen des 13. Februar 1991 brach in Bagdad gerade an. Zahlreiche Familien hatten in einem Bunker des Viertels Amiriya Zuflucht gefunden und fühlten sich dort sicher. Doch plötzlich schlugen zwei Bomben ein und trafen die 408 Personen, welche sich im Bunker aufhielten. Während mehrerer Stunden verbrannten die Eingeschlossenen bei lebendigem Leib. Auf dem Gelände befinden sich heute 408 symbolische Gräber, eines für jedes Opfer. Sofort fällt auf, dass die Gesichter von Frauen und Kindern in der Überzahl sind. Eine Frau murmelt beim Anblick eines jungen Mädchens, das auf einem der Bilder zu sehen ist: „Sie war immer bei uns, wenn es etwas zum Feiern gab, und meistens kam sogar auch ihre Lehrerin mit zu uns.“ Die US-Regierung rechtfertigte den Angriff auf den Bunker von Amiriya damit, dass sich dort eine Kommandozentrale des irakischen Militärs befunden habe, die Menschenrechtsorganisation „Human Rights Watch“ verfügt hingegen über Dokumente, aus denen klar hervorgeht, dass das Pentagon wusste, dass dieser Bunker als Schutzraum für Zivilpersonen diente. Der für diesen Bombenangriff verantwortliche US-General Merril McPeak, bezeichnete indessen den Bunker als ein „legitimes Ziel“ und die Opfer nur als „geringe Kollateralschäden“. Anlässlich einer Pressemitteilung zum Bombenangriff auf den Bunker von Amiriya sagte er: „Wir sollten dafür Anerkennung erhalten, anstatt uns zu entschuldigen.“
Bereits 1990 waren auf Initiative der USA von der UNO rigorose Sanktionen und eine Wirtschaftsblockade gegen den Irak verhängt worden, die auch die Lebensmittelversorgung unterminierte sowie notwendige Medikamente betraf und erst sechs Jahre später – und nur teilweise – wieder aufgehoben wurden. Ein UNICEF-Report aus dem Jahre 1998 belegte, dass diese Sanktionen eine Zunahme von 90’000 Todesfällen pro Jahr, insbesondere bei Kleinkindern und Babys, zur Folge hatten, während des gesamten Zeitraums der Sanktionen als Folge davon also rund eine halbe Million Kinder sterben mussten. Hauptverantwortlich für diese Sanktionen war Madeleine Albright, die damalige US-Aussenministerin und US-Botschafterin bei der UNO. Am 12. Mai 1996 stellte ihr eine Reporterin des TV-Senders CBS folgende Frage: „Wir haben gehört, dass eine halbe Million Kinder gestorben sind – das sind mehr Kinder, als in Hiroshima starben. War es diesen Preis wert?“ Albrights Antwort lautete: „Es ist diesen Preis wert.“ Denn es hätte, wie sie weiter ausführte, letztlich den Interessen der US-Aussenpolitik gedient.
2003 griffen die USA erneut zu einer Lüge, um einen weiteren Krieg gegen den Irak zu rechtfertigen. Am 5. Februar 2003 führte US-Aussenminister Colin-Powell anlässlich einer Sitzung des UN-Sicherheitsrats angebliche Beweise für biologische und chemische Waffen sowie für Bauteile atomarer Waffen des Irak vor, die sich im Nachhinein alle als falsch herausstellen sollten. Weil aber Russland, Frankreich, China und das nichtständige Ratsmitglied Deutschland einen weiteren Irakkrieg ablehnten, schmiedeten die USA und Grossbritannien eine eigene „Koalition der Willigen“, um über eine möglichst breite internationale Akzeptanz für eine erneute Invasion zu verfügen. Sie begannen den Krieg ohne UNO-Mandat und gegen das Veto einer Mehrheit des UN-Sicherheitsrats.
Am 17. März 2003 stellte US-Präsident Bush Saddam Hussein ein Ultimatum, den Irak innerhalb von 48 Stunden zu verlassen, andernfalls würde man den Irak angreifen. Auf Husseins Weigerung hin eröffnete die Kriegskoalition in der Nacht vom 19. zum 20. März den als „Operation Iraqi Freedom“ bezeichneten Krieg mit gezielten Bombardements in Bagdad. Die USA feuerten 40 Marschflugkörper auf das Regierungsviertel in Bagdad und mutmassliche Aufenthaltsorte Saddam Husseins ab. Diese sogenannte „Shock-and-Awe“-Kampagne („Schrecken und Furcht“) sollte die irakische Kommunikationsinfrastruktur zerstören und die irakischen Truppen demoralisieren… Der Einmarsch von westlichen Bodentruppen begann am selben Tag von Kuwait und Jordanien aus. Die von den USA geführten Streitkräfte operierten mit rund 300′.’000 Soldaten, hauptsächlich aus den USA, weitere aus Grossbritannien, Australien und Polen. Sie drangen in den ersten beiden Tagen etwa 200 km weit ins Landesinnere ein, am 24. März standen sie schon rund 95 Kilometer vor Bagdad. Die de facto seit 1991 herrschende Luftherrschaft der USA wurde genutzt, um permanente Angriffe auf taktische bzw. strategische Ziele in Städten zu fliegen sowie die Bodentruppen zu unterstützen. Schnell brach der irakische Widerstand zusammen… Die irakische Hauptstadt wurde durch die US-amerikanischen Bodentruppen etwa am 5. April erreicht, am 7. April rückten amerikanische Truppen erstmals ins Stadtzentrum vor, es kam zu schweren Verlusten auf der irakischen Seite. Am 14. April wurde der Krieg vom Pentagon für beendet erklärt, da auch Tikrit, die letzte noch umkämpfte Stadt, eingenommen werden konnte. Saddam Hussein blieb zu diesem Zeitpunkt unauffindbar… Am 13. Dezember 2003 wurde Saddam Hussein von US-amerikanischen Besatzungstruppen 15 Kilometer von seiner Heimatstadt Tikrit entfernt festgenommen. Er ergab sich kampflos, wurde später von einem von den Amerikanern eingerichteten irakischen Sondergericht der Interimsregierung wegen Kriegsverbrechen sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit am 5. November 2006 zum Tod verurteilt und am 30. Dezember 2006 gehängt. Am 29. Juni 2009 zogen die letzten US-amerikanischen Truppen aus dem Irak ab.
Um in der Weltöffentlichkeit das Bild eines „chirurgischen“, „sauberen“ Kriegs zu vermitteln, wurden von den USA im eigentlichen Kriegsgebiet nur „eingebundene“ („embedded“) Journalisten zugelassen.
Mittels der strikten Auflagen unterworfenen Berichterstattung der „embedded journalists“ sollte der Eindruck erweckt werden, die Streitkräfte könnten mit Hilfe ihrer modernsten Waffentechnologie Krieg führen, ohne dabei Unschuldige zu töten. Bei den Medienkonferenzen stand daher häufig die Militärtechnik der USA und Grossbritanniens im Zentrum, gezeigt wurden selbst gefertigte Videoaufnahmen von Raketen, die präzise in Gebäude oder feindliche Militärfahrzeuge einschlugen, oder Aufnahmen von lasergelenkten Bomben und Raketen. Hingegen wurden Bilder von zerstörten Häusern und Landschaften ebenso wenig transportiert wie die Darstellungen von Gewalt oder Bilder von Toten. Der Krieg sah auf dem Fernsehbildschirm plötzlich aus wie ein Computerspiel. Das Leiden und Sterben der Zivilbevölkerung blieb hinter der medialen Inszenierung unsichtbar.
Wie viele Iraker im Verlaufe dieses Krieges starben, ist bis heute umstritten. Die US-Studie „Der Irak-Krieg 2003 und vermeidbare menschliche Opfer“ geht in einer niedrigen Schätzung davon aus, dass der Irakkrieg etwa einer halbe Million Menschen das Leben gekostet hat. Der Untersuchung zufolge können die meisten Toten auf direkte Gewalteinwirkung wie Schüsse und Bombenangriffe zurückgeführt werden. Ein Drittel der Opfer verstarb an indirekten Folgen, wie dem Zusammenbruch der Infrastruktur für Trinkwasser, Ernährung, Verkehr und Gesundheit.
Bei der Behandlung von Kriegsgefangenen und mutmasslich als potenzielle „Terroristen“ Verdächtigten schreckten die US-Armee und ihre zuständigen Behörden vor keiner Gewalttat zurück…
Über 7’000 irakische Soldaten und ausländische Kämpfer, grösstenteils aus anderen arabischen Ländern, wurden während der ersten Kriegswochen in mehreren provisorischen Lagern sowie im britischen Hauptgefangenenlager Camp Bucca gefangen gehalten. Viele blieben noch Monate, teilweise Jahre später gefangen..Im Militärgefängnis von Abu Graib wurden die Insassen vom Wachpersonal misshandelt, vergewaltigt und gefoltert, oft mit Elektroschocks bis zum Tod – mindestens 100 solcher Todesfälle sind dokumentiert. Die Gefangenen mussten teilweise stundenlang in entwürdigenden Stellungen verharren, beispielsweise mit Maulkörben wie Hunde am Boden herumkriechen, immer wieder kam es zu Vergewaltigungen sowohl weiblicher wie auch männlicher Gefangener durch US-Soldaten. Die meisten der Insassen seien „Unschuldige“ gewesen, die „zur falschen Zeit am falschen Ort waren“, wie ein US-General später eingestand… Ende August 2003 holte US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld General Geoffrey D. Miller, den Befehlshaber des berüchtigten Gefangenenlagers Guantanamo, in den Irak. Nun sollten in den Militärgefängnissen nicht mehr nur Menschen weggesperrt werden, sondern Informationen für den militärischen Nachrichtendienst beschafft werden. Bis Ende Oktober 2003 verdoppelte sich in vier Wochen die Gefangenenzahl in Abu Graib auf 6000. Auch hier handelte es sich fast ausschliesslich um Unschuldige, wie die damalige Lagerkommandantin Janis Karpinski später einräumte.
Verheerend waren auch die Auswirkungen der von der „Koalition der Willigen“ eingesetzten Waffen und Waffensysteme…
Die „Koalition der Willigen“ verschoss im Laufe des Krieges 1000 bis 2000 Tonnen panzerbrechende Uranmunition, mit gravierenden gesundheitlichen Auswirkungen. 2003 wurde an Orten früherer Panzerschlachten teils ein zwanzigfach erhöhter radioaktiver Wert gemessen. In den Krankenhäusern stieg die Anzahl von Leukämie und anderen Krebsarten teilweise um mehr als das Zehnfache. Auch Missbildungen bei Kindern nahmen drastisch zu.Gemäss einer Recherche des WDR kam es unter anderem auch zum Einsatz von Mark-77-Bomben, einer Weiterentwicklung von Napalm-Bomben mit ähnlicher Wirkung.
Der Irakkrieg gilt bei den meisten Völkerrechtlern und Historikern wegen der Bestimmungen der UN-Charta, dem fehlenden UN-Mandat und der begangenen Menschenrechtsverletzungen als völkerrechtswidriger, illegaler Angriffskrieg. Immer wieder kam es sowohl im Kriegsverlauf wie auch während der folgenden Besetzung zu Kriegsverbrechen, von denen längst nicht alle dokumentiert sind und geahndet wurden.
Beim Massaker von Haditha im November 2005 ermordeten US-Soldaten im Zuge einer Vergeltungsaktion 24 irakische Zivilpersonen, darunter auch Kinder… Im März 2006 wurde beim Massaker von Mahmudiyya das 14-jährige irakische Mädchen Abeer Qassim al-Janab von fünf US-Soldaten vergewaltigt, zusammen mit allen anwesenden Familienangehörigen erschossen, und anschliessend mit Benzin übergossen und angezündet… Söldner diverser Sicherheitsunternehmen waren für viele Eskalationen verantwortlich mit unkalkulierbaren Gefährdungen für Zivilpersonen und Militärangehörige. Bei einem einzelnen solchen Vorkommnis am 16. September 2007 waren Angehörige der Firma Blackwater verantwortlich für den Tod von 17 Zivilisten.
Die US-amerikanische Invasion in den Irak war Teil des sogenannten „War on Terror“, der als Reaktion auf die Terroranschläge des 11. September 2001 in den USA ausgerufen wurde. Die US-Regierung bezichtigte Saddam Hussein der Unterstützung für al-Qaida, die für die Terroranschläge auf das World Trade Center verantwortlich gewesen sein soll. Im Oktober 2002 hatte der US-Kongress der US-Regierung die Vollmacht erteilt, militärische Gewalt gegen den Irak anzuwenden. Die US-Regierung Bushs hatte den Sturz Saddam Husseins jedoch bereits ab Januar 2001 erwogen. Sie begründete diesen letztlich als „notwendigen Präventivkrieg“, um einen angeblich bevorstehenden Angriff des Iraks mit Massenvernichtungswaffen auf die USA zu verhindern. Die USA und Grossbritannien legten dafür die UN-Resolution 1441 als UN-Mandat für ein militärisches Eingreifen aus. Darin hatte der UN-Sicherheitsrat den Irak unter anderem dafür verurteilt, seiner Verpflichtung zur Beseitigung und Kontrolle seiner Massenvernichtungswaffen nicht nachzukommen, Terrorismus zu unterstützen und seine Bevölkerung zu unterdrücken, sowie alle UN-Mitgliedstaaten autorisiert, „alle notwendigen Mittel“ anzuwenden, um die Einhaltung der UN-Resolutionen durchzusetzen. Jedoch hatten die USA und Grossbritannien kein explizites Mandat vom Sicherheitsrat zum militärischen Angriff erhalten, weshalb nach übereinstimmender Meinung von Völkerrechtlern der Irakkrieg im Nachhinein als ein Bruch des Verbots eines Angriffskriegs und somit als völkerrechtswidrig bewertet wird. Die USA und Grossbritannien verhinderten mit ihrem Vetorecht jedoch, dass der UN-Sicherheitsrat den Irakkrieg verurteilte. Da im Irak bis auf alte Restbestände keine Massenvernichtungsmittel und keine Beweise akuter Angriffsabsichten gefunden wurden, hat sich die vorgebrachte Begründung des Irakkriegs als falsch erwiesen. Die 9/11-Kommission kam im Jahr 2004 ausserdem zu dem Schluss, dass es keine glaubwürdigen Beweise dafür gebe, dass Saddam mit al-Qaida in Verbindung stehe. Diese falschen Kriegsbegründungen stiessen auf breite Kritik. Der damalige Generalsekretär der Vereinten Nationen, Kofi Anan, verurteilte den Irakkrieg als illegal. Der Chilcot-Bericht, eine britische Untersuchung, kam im Jahr 2016 zu dem Schluss, der Krieg sei unnötig gewesen, da friedliche Alternativen nicht vollständig ausgelotet worden seien.
Heute, 17 Jahre nach dem Ende des Dritten Golfkriegs, anlässlich der Trauerfeier für die Opfer der Amokfahrt vom 25. Juli 2026 auf dem Potsdamer Platz in Berlin, scheint dies alles in tiefe, unerreichbare Vergangenheit versunken zu sein. Nahezu unisono wird die Tat des mutmasslichen Amokfahrers- obwohl der genaue Tathergang noch nicht einmal einwandfrei geklärt ist und der Täter gar nicht mehr lebt – mit dem Islamistischen Staat IS in Verbindung gebracht, dessen Ideologie der mutmassliche Täter sich angeblich zu eigen gemacht hatte. Nun ja, dieser IS ist in der Tat alles andere als eine Wohlfahrtsorganisation. Man könnte ihn durchaus als eine Art Monster bezeichnen – Tausende Unschuldiger sind seinen Anschlägen schon zum Opfer gefallen, Kinder ab zehn Jahren werden zu Soldaten erzogen, Mädchen und junge Frauen werden versklavt, politische Gegner gefangen und gefoltert, systematisch werden Kulturgüter aus vorislamischer Zeit zerstört, christliche Minderheiten werden verfolgt. Ja, der IS ist zweifellos ein Monster. Aber dieses Monster ist nicht einfach eines Nachts rein zufällig vom Himmel gefallen. Dieses Monster ist das Kind eines anderen, noch viel grösseren, mächtigeren und gefährlicheren Monsters in Form des westlich-kapitalistischen Wirtschaftssystems im Bündnis mit dem US-Imperialismus, dem seit 1945 als Folge von rund 40 meist völkerrechtswidrigen Kriegen von Vietnam über Afghanistan bis Libyen und dem Irak bereits insgesamt rund 50 Millionen Menschen zum Opfer gefallen sind und rund 500 Millionen Menschen teilweise so schwere Verletzungen erlitten, dass sie unter lebenslangen Schmerzen, Verstümmelungen und Behinderungen zu leiden hatten, ganz abgesehen von all den „friedlichen“, „nichtkriegerischen“ Opfern des kapitalistischen Wirtschaftssystems, unter ihnen weltweit täglich rund 15’000 Kinder, die vor dem Erreichen ihres fünften Lebensjahrs infolge von Hunger und Unterernährung steben, nicht etwa, weil es insgesamt zu wenig Nahrungsmittel gäbe, sondern bloss deshalb, weil gemäss der kapitalistischen Profitmaximierungslogik die Güter nicht dorthin fliessen, wo sie am dringendsten gebraucht werden, sondern dorthin, wo sich mit ihrem Verkauf am meisten Geld verdienen lässt.
Ohne das kapitalistische Wirtschaftssystems und ohne den US-Imperialismus gäbe es auch den Islamischen Staat nicht, ebenso wenig wie andere sogenannte antiwestliche „Terrororganisationen“, die alle aus dem verzweifelten und sich in der Folge immer fanatischer gebärdenden Kampf gegen einen übermächtigen Gegner entstanden sind, der ihnen gar keine Chance lässt, sich mit friedlichen oder gar demokratischen Mitteln gegen ihn zur Wehr zu setzen und zu behaupten. Gab es Ansätze zu islamistischem Widerstand schon vor den Neunzigerjahren, so gewannen sie doch insbesondere durch die von den USA gegen den Irak geführten Kriege in den Jahren 1991 und 2003 erst so richtig Aufwind. Wie wenn ein heftiger Sturm in ein paar glühende Holzstücke geblasen hätten, aus denen sich nun in kürzester Zeit ein Riesenfeuer entfachte, das eines Tages nicht mehr gelöscht werden konnte. Den entscheidendsten Anteil daran hatte die Zerschlagung der irakischen Regierungstruppen, wodurch Hunderttausende zuvor regulär angestellte und mit sicheren Einkommen versorgte Armeeangehörige auf einen Schlag völliger Ungewissheit, Chaos und fehlender Existenzsicherung ausgeliefert waren – der ideale Nährboden für Extremismus jeglicher Art und das Aufkommen fanatisierter, sich zuletzt sogar gegenseitig bekämpfender Verbände, Milizen und Mörderbanden. „Dem Zweiten Golfkrieg 1990/91“, so das Nachrichtenmagazin „Focus“ am 2. August 2015, „folgte ein weiterer im Jahr 2003 – mit weitreichenden Auswirkungen, die letztlich zum Aufstieg der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) führten. Im Aufstand gegen die US-Truppen 2003 im Irak bildete sich jene militante Gruppe, aus der später der IS hervorging. Und in dem von der US-Armee kontrollierten Militärgefängnis Camp Bucca im Südirak sassen Männer ein, die heute zur Führungsriege des Islamischen Staates gehören – auch IS-Chef Abu Bakr al-Bagdadi soll in der Haftanstalt Bündnisse geschmiedet haben. Auch die deutsche Bundeszentrale für politische Bildung führte in einem Artikel vom 19. Februar 2016 den Aufstieg des IS auf das „plötzliche Machtvakuum“ nach dem Sturz der Regierung von Saddam Hussein zurück. Und fast mit den gleichen Worten schrieb die Deutsche Bundeswehr in ihrem „Irak-Dossier“ vom 20. März 2023 : „Aus Gewalt, mangelnder interkultureller Kompetenz des Westens und Erniedrigung erwuchsen neue politische Kräfte, die noch fundamentalistischer waren als das Saddam-Regime. Aus dem Chaos stieg mit dem Islamischen Staat IS eine neue radikal-islamistische Kraft auf.“ Selbst der frühere britische Premierminister Tony Blair, der anfänglich den Krieg gegen den Irak noch unterstützt hatte, gab später zu, dass dieser ein Fehler gewesen sei, denn die angeblichen Waffenarsenale seien gar nicht vorhanden gewesen und man hätte sich nicht rechtzeitig Vorstellungen darüber gemacht, was passieren würde, wenn das irakische Regime erst einmal gestürzt sein würde. Blair räumte ein, dass der Krieg gegen den Irak 2003 eine wesentliche Ursache gewesen sei für den Aufstieg des IS.
Als hätten die USA und ihre Verbündeten aus den Kriegen gegen den Irak zwischen 1991 und 2009 und dem daraus resultierenden Aufstieg des IS nichts gelernt, verfolgten sie zwei Jahre später in Libyen die exakt gleiche Strategie. Gewaltsam stürzten sie das Regime von Muammar Gaddafi, und wieder war das Resultat genau das gleiche: „Gezielt macht sich die IS die chaotischen Verhältnisse in Libyen zunutze“, so die Deutsche Welle am 1. Juni 2025, und fasse überall dort Fuss, „wo die jeweilige Region nicht mehr unter der Kontrolle der regionalen Behörden steht.“
Nachdem auch noch die letzten Truppen der USA den Irak verlassen hatten, gewann der „Islamische Staat im Irak“ (ISI), der im Kampf gegen die US-Invasoren gross geworden war, zusätzliche Kampfkraft und schaffte es sogar, mit der „Nusra-Front“ einen Ableger in Syrien zu gründen, wo die Proteste des Arabischen Frühlings 2011/2012 in einen Aufstand gegen das Regime von Präsident Bashar Al-Assad mündeten. Von 2014 bis 2017, als er sowohl im Irak wie auch in Syrien – in den nördlichen und östlichen Regionen des Landes – ein grosses Territorium kontrollierte, befand sich der IS auf dem Höhepunkt seiner Macht. In dieser Zeit erhielt er Zulauf aus der gesamten arabischen Welt und sogar darüber hinaus, gründete weitere Ableger im Nahen Osten – insbesondere im Iran, im Libanon und in Jordanien -, sowie in Afrika und Asien und verübte zahlreiche Anschläge in der westlichen Welt. Im Laufe seiner Expansion beging der IS zudem zahlreiche Verbrechen an der Zivilbevölkerung sowie an gefangenen Gegnern aus den Reihen der von ihm besonders gehassten Schiiten, Alawiten und anderen mit ihm verfeindeten religiösen Gruppierungen wie etwa den Jesiden, einer kleinen monotheistischen Volksgruppe im Nordirak – Schätzungen zufolge wurden bis zu 10’000 Jesiden von Kämpfern des IS getötet und mehr als 6000, zur Hauptsache Frauen und Kinder, in die Sklaverei entführt; mehr als 2000 Jesiden gelten bis heute als vermisst… Doch ab 2015 geriet der IS sowohl im Irak wie auch in Syrien zunehmend in die Offensive. Das endgültige Aus für den IS im Irak erfolgte im Oktober 2017, als eine breite Koalition von IS-Gegnern – darunter irakische Polizeieinheiten und Militär, Truppen der kurdischen Regionalregierung und schiitische Milizen, die 2014 vom IS eroberte und als Hauptquartier eingerichtete Millionenstand Mossul einnahm. Gleichzeitig geriet der IS auch in Syrien, bekämpft von US-Truppen und kurdischen Einheiten, zunehmend unter Druck, bis schliesslich im Oktober 2017 Raqqa, der syrische Hauptsitz des IS, von seinen Gegnern erobert wurde… Zu Tausenden landeten nun Kämpfer und Anhänger des IS in den zahlreichen Gefängnissen und Haftzentren, die von den USA in Kooperation mit der kurdischen PYD, dem syrischen Ableger der türkischen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), eingerichtet worden waren und in denen bereits ab 2003, nach dem Einmarsch der USA in den Irak, Abertausende geflüchtete Iraker Zuflucht gesucht hatten. Besonders berüchtigt sind die mit insgesamt rund 75’000 Insassinnen und Insassen völlig überfüllten Gefangenenlager von al-Hol und von Camp Roj im Nordosten Syriens, wo nicht nur vormalige IS-Kämpfer, sondern auch deren Familienangehörige unter katastrophalen humanitären Bedingungen eingesperrt sind. Die Bedingungen in den Lagern sind insbesondere für Kinder geradezu tödlich. Es gibt kaum Zugang zu medizinischer Versorgung, keine ausreichende Nahrung, kaum Zugang zu Schulen – jährlich sterben über 500 Kinder. „Doch es sind nicht nur die inhumanen Bedingungen“, so Sonia Khusch vom Kinderhilfswerk „Save the Children“ im „Deutschlandfunk Kultur vom 25. Mai 2021, „sondern es ist auch die Tatsache, dass keine der dort festgehaltenen Personen je einem Richter vorgeführt wurde, um die Rechtmässigkeit ihrer Inhaftierung festzustellen, von den Kindern gar nicht erst zu sprechen! Das ist eine ungeheure Verletzung von Grundrechten, die selbst in Kriegssituationen ihre Gültigkeit nicht verlieren.“ Es liegt auf der Hand, dass es sich bei diesen Gefangenenlagern um tickende Zeitbomben handelt, die schon in Kürze explodieren könnten. Und in der Tat: Anfangs 2026 begann die neue syrische Regierung mit der Auflösung der IS-Gefangenenlager, Tausende von Gefangenen wurden ohne jegliche Kontrolle von einem Tag auf den anderen frei, ihr Aufenthaltsort ist unbekannt, humanitäre Hilfe erreicht sie nicht – wohin sie gehen, wie rasch sie neue Anhänger gewinnen werden, in welcher Form sich die über Jahre erlittene Demütigung und Gewalt in zusätzlichem, vielleicht noch massiverem Extremismus manifestieren wird – niemand weiss es. „Das war ein Desaster mit Ansage“, so der Terrorismusexperte Thomas Renard in der ARD-Tagesschau vom 23. Februar 2026, „wir haben eine unkontrollierte Flucht oder Freilassung aus Al-Hol, bestimmt könnten sich einige jetzt dem IS anschliessen, es wird aber vor allem vom IS sicherlich in der Propaganda als Erfolg gefeiert. Vergeblich haben wir gewarnt, dass Al-Hol eine tickende Zeitbombe ist, dass man eine nachhaltige Lösung finden muss für IS-Anhänger, mit richtiger Verurteilung und einer Chance auf Rehabilitierung. Al-Hol war dagegen ein illegales Wegsperren ohne Chance auf Reintegration. Ein Dorn im Fuss der internationalen Gemeinschaft, die so tut, als täte sie alles, um Terrorismus weltweit zu verhindern.“
Auch wenn der Islamische Staat, was seine territoriale Ausbreitung und die von ihm ursprünglich propagierte Idee eines „Kalifats“ in Form eines grossen, grenzüberschreitenden islamischen Staates in Nordafrika und im Nahen Osten betrifft, inzwischen massiv an Bedeutung und Wirkungskraft eingebüsst hat, wäre es aus westlicher Sicht wohl vermessen, von einem endgültigen Ende des Islamischen Staates und der ihm zugrunde liegenden Ideologie eines umfassenden islamistischen Machtanspruchs zu sprechen. „Der Islamische Staat ist noch da“, sagte der Terrorismusexperte Hassan Abu Haneyeh in einem Interview mit der ARD Mitte Juli 2026, „er ist immer noch präsent, sowohl in Syrien als auch im Irak und im Libanon, aber seine Kämpfer operieren verdeckt.“ UN-Schätzungen gehen von derzeit bis zu 5000 IS-Kämpfern im Irak und in Syrien aus. „Dadurch“, so der ägyptische Politologe Hisham El Naggar, „ist der IS in der Lage, einen langwierigen Zermürbungskrieg zu führen.“ Und es ist sogar damit zu rechnen, dass der IS in Zukunft wieder vermehrt Auftrieb bekommen wird, in Anbetracht einer nach wie vor insbesondere von Israel und den USA mit äusserster Brutalität immer weiter vorangetriebenen Macht- und Vernichtungspolitik gegenüber den Palästinensern im Gazastreifen und in Westjordanien, im Krieg gegen den Iran und im Vernichtungsfeldzug gegen die Hizbollah im Libanon – mit allen damit verbundenen unermesslichen Leiden für die betroffene Zivilbevölkerung und der Entwurzelung von Millionen von Menschen, die wieder und wieder im Kampf ums nackte Überleben auf der Flucht sind. Je schonungsloser die Mächtigen ihre Macht ausspielen, umso mehr Gegengewalt seitens der Ohnmächtigen wird sich aufstauen und auf die eine oder andere, wenn auch noch so verzweifelte und „extremistische“ Art manifestieren. Und sei es bloss, dass wieder irgendwo in Deutschland oder anderswo anlässlich eines Strassenfests oder eines Weihnachtsmarkts ein „Amokfahrer“ sein Fahrzeug in eine Gruppe wehrloser Passanten rasen lässt. Nie wird auf Gewalt in der einen Form etwas anderes folgen als Gewalt in einer anderen. Solange nicht die Spirale der Gewalt radikal durchbrochen wird.
Was man als „Terrorismus“ bezeichnet und was nicht, ist eine reine Definitionsfrage. Und da die Geschichte bekanntlich von den Siegern geschrieben wird und nicht von den Verlierern, ist es zwangsläufig so, dass auch der Begriff des „Terrorismus“ in einer Art und Weise verwendet und instrumentalisiert wird, die nichts zu tun hat mit der Realität. Oder soll nur der Überfall der Hamas vom 7. Oktober 2023 auf grenznahe jüdische Siedlungen mit rund 1400 Todesopfern ein „terroristischer“ Akt gewesen sein, nicht aber die Ermordung von rund 100’000 Palästinenserinnen und Palästinenser, zu einem überwiegenden Teil Frauen und Kinder, im Gazastreifen während der folgenden zwei Jahre? Soll nur die Hamas eine „Terrororganisation“ sein, nicht aber die israelische Regierung, welche sich öffentlich dazu bekennt, palästinensische Kinder schon möglichst früh nach der Geburt umzubringen? Sollen nur Selbstmordanschläge islamistischer Kämpfer in Paris oder London „terroristische“ Verbrechen sein, nicht aber die Aushungerung einer halben Million irakischer Kinder als Folge westlicher Wirtschaftssanktionen in den Jahren 1991 bis 1995? Sollen nur Salafisten, Dschihadisten und Mitglieder der al-Qaida oder der al-Nusra-Front als „Terroristen“ gelten, nicht aber jene Soldaten und ihre Befehlshaber, welche in US-Militärgefängnissen unschuldig Eingesperrte wie Hunde am Boden herumkriechen liessen oder so lange mit Elektroschocks traktierten, bis die starben? Vergleicht man das ganze Ausmass der von westlichen Regierungen und ihren Armeen seit 1945 begangenen Verbrechen mit den von Islamisten begangenen Verbrechen der vergangenen drei bis vier Jahrzehnte, dann müsste man sich ehrlicherweise eingestehen, dass das tatsächlich weltweit schlimmste terroristische Netzwerk nicht etwa aus islamistischen Kämpfern, Politikern und Organisationen besteht, sondern aus dem kapitalistischen Wirtschaftssystem und seiner Speerspitze in Form des US-Imperialismus. Allein im Vietnamkrieg, von allem anderen nicht einmal zu sprechen, wurden höchstwahrscheinlich mehr Verbrechen begangen als von sämtlichen islamistischen „Netzwerken“, seit es diese gibt. Dass wir, der Westen, noch weit davon entfernt sind, den Balken in unserem eigenen Auge zu erkennen und stattdessen hartnäckig und unbelehrbar weiterhin alles „Böse“ bloss auf „Fremde“ und „Andersartige“ projizieren, hat wohl damit zu tun, dass wir immer noch zutiefst von einer jahrhundertelangen kolonialistischen und rassistischen Geschichte geprägt sind, in der wir stets auf der Seite der Gewinner und der Profiteure gewesen sind und nie erfahren haben, wie sich das Leben auf der anderen Seite, auf der Seite der Opfer, der Ohnmächtigen, der Ausgebeuteten, der Erniedrigten anfühlt.
Es gibt wenige so klare Erkenntnisse wie diese, dass Gewalt stets nur neue Gewalt hervorruft, Demütigungen und Erniedrigungen nichts anderes als bittere Rache zur Folge haben und dass das Ausspielen von Macht und Überlegenheit derer, die darüber verfügen, gegenüber denen, die schwächer sind, nichts anderes bewirkt als das Potenzial zukünftiger, meist sogar noch schwererer Gewalt. Wenn sich daher nun, als einzige Reaktion auf die Amokfahrt vom 25. Juli 2026 in Berlin, die Politiker gegenseitig nur so zu übertrumpfen versuchen mit Forderungen nach härteren Gesetzen und drakonischeren Strafen oder gar Ausschaffungen möglicher zukünftiger „Übeltäter“, dann ist das alles bloss Öl ins Feuer eines sich ins Unendliche dehnenden Kriegszustands, in dem sich die vermeintlich „Guten“ und die vermeintlich „Bösen“ bis zum bitteren Ende unversöhnlich gegenüberstehen werden.
Doch statt die Muster jahrhundertelanger Gewalt aufzubrechen und vom Thron der sich moralisch besser Fühlenden endlich herunterzusteigen, werden die bestehenden Gewaltstrukturen heute sogar mithilfe von Technik, insbesondere durch KI, zusätzlich perfektioniert und verewigt, wie aus folgenden Ausführungen des simbabwischen Friedensforschers Ishmael Bhila, veröffentlicht in der schweizerischen „Wochenzeitung“ vom 28. Mai 2026, hervorgeht…
Erste Berichte deuten darauf hin, dass bei der von einer US-Rakete in der iranischen Stadt Minab im Februar 2026 getroffenen Schule, wo mindestens 175 Menschen, darunter 120 Kinder starben, das KI-System Maven Smart System an der Zielgenerierung beteiligt war – dasselbe System, das innerhalb der ersten 24 Stunden des Kriegs gegen den Iran über tausend Zielkoordinaten erzeugte. Solche Empfehlungsalgorithmen geben Entscheidungsträgern ein übersteigertes Selbstvertrauen, und die Illusion ihrer Genauigkeit führt dann zu solch schwerwiegenden Fehlern. So wird die Entscheidung, Leben zu nehmen, an Maschinen delegiert, ohne dass eine wirkliche menschliche Kontrolle stattfindet. Wenn das System behauptet, eine bestimmte Person sei ein „Terrorist“ – wer will da dem Algorithmus widersprechen? Dazu kommt der operative Druck: Wenn ein System innert Sekunden tausend potenzielle Ziele identifiziert, bleibt keine Zeit für eine Überprüfung… Die Systeme haben zunehmend den Charakter von Videospielen. Das System Lavender beispielsweise, das Israels Militär im Gaza einsetzt, vergibt Punkte an potenzielle Ziele. Es berechnet, wie viele zivile Todesopfer beim Angriff auf eine bestimmte Person als akzeptabel gelten. Bei einem rangniedrigen Kämpfer lag dieser Wert in den ersten Kriegswochen bei bis zu zehn oder fünfzehn; bei hochrangigen Kommandeuren überschritt er die Marke von hundert. Diese Logik stuft Menschen als entbehrlich ein, spricht ihnen das Recht auf Leben ab. Es ist ein Algorithmus, der berechnet, wie viele Menschen sterben müssen… Kriege werden durch diese Systeme stark beschleunigt, Ziele werden schneller ausgewählt, die Zerstörung schreitet rascher voran. In Gaza markierte Lavender Zehntausende Palästinenserinnen und Palästinenser als potenzielle Ziele… Dass die Hersteller dieser Systeme behaupten, diese würden sich bezüglich Präzision mit der Zeit verbessern, ist ein besonders sadistisches Argument. Denn diese Systeme werden nicht nur in Labors getestet – sie werden an echten Menschen erprobt, in Libyen, Äthiopien, Gaza, im Iran. Es herrscht ein sehr westlicher, sehr „positivistisch“-naiver Glaube vor, Technologie sei von Natur aus neutral, objektiv und fortschrittlich – dass sie zwar Fehler mache, diese aber letztlich überwinden werde. Doch diese „Fehler“ sind Menschenleben… Die Modelle sind keineswegs frei von Ideologie. Die gesellschaftlichen Vorurteile, die wir hegen – Rassismus, Sexismus und dergleichen -, sind in diesen System codiert und werden durch technologische Gewalt reproduziert. Project Maven – das zentrale KI-gestützte Zielerfassungsprogramm des US-Militärs – wurde explizit im Kontext des „Krieges gegen den Terror“ entwickelt, wobeider Fokus auf einer ganz bestimmten Gruppe und einem spezifischen Profil von Menschen lag. Alex Karp, der CEO von Palantir, das bei der Entwicklung eine zentrale Rolle spielte, hat öffentlich erklärt, er wolle dem Westen „zu seiner offensichtlichen, ihm innewohnenden Überlegenheit verhelfen“. Genau diese Ideologie ist in den Systemen festgeschrieben. Fortan muss man es dem System nicht mehr erklären, denn es ihm einwandfrei technisch einprogrammiert, wer als Mensch gilt und wer nicht. So werden zum Beispiel die Ukrainer von den Entwicklern dieser Technologien als schutzwürdige Menschen betrachtet, im Gegensatz zu den Menschen in Gaza, denen dieser Status der Schutzwürdigkeit nicht zukommt, sondern die nach Belieben abgeschossen werden können. Folglich muss der Einsatz dieser Systeme im Kontext jener ungleichen globalen Strukturen verstanden werden, die bestimmte Bevölkerungsgruppen zu blossen „Wegwerfmenschen“ degradieren… So nimmt das Tempo der Zerstörung unvermindert weiter zu. Und die Frage, wer ein legitimes Ziel darstellt – wer als Mensch zählt und wer nicht -, wird nicht mehr von Menschen beantwortet, sondern von Maschinen.
Gab es jemals in der Geschichte der Menschheit in so kurzer Zeit einen so gewaltigen gesellschaftlichen Rückschritt wie in unseren Tagen, da die angeblich höchste je von Menschen erfundene Form von Technik, die sogenannte „Künstliche Intelligenz“, den Höhepunkt ihrer Entwicklung dadurch erreicht hat, dass nun zukünftig nicht mehr Menschen, sondern nur noch Menschen darüber entscheiden, wer ein Mensch ist und wer nicht? Ganz abgesehen davon, dass es ja schon genug verwerflich und verbrecherisch wäre, wenn diese Frage nicht von Maschinen, sondern von Menschen beantwortet bzw. nur überhaupt schon gestellt würde. Wie treffend doch bereits der italienische Schriftsteller Antonio Gramsci dies vor rund 100 Jahren vorausgesehen hatte, als er sagte: „Die alte Welt stirbt, und die neue Welt kämpft darum, geboren zu werden. Jetzt ist die Zeit der Monster.“ Die Zeit, in der sich weltweit die an den Schalthebeln der Macht Sitzenden nicht so sehr durch Güte und Weisheit auszeichnen, sondern durch reine Macht- und Profitgier, grenzenlose Arroganz und Überheblichkeit. So wie Elon Musk, der zurzeit mit Abstand reichste und damit auch einer der mächtigsten Männer der Welt, der kürzlich sogar so weit gegangen ist, zu behaupten, er habe tiefere Einsichten in das Wesen des Menschen als sämtliche Philosophen früherer Zeiten. Jean-Jacques Rousseau, einen der bedeutendsten Vordenker für ein modernes, vom Anspruch auf Gleichberechtigung, Selbstbestimmung, Empathie und Liebe geprägtes Menschenbild, nannte er gar ein „diabolisches Arschloch“, und dies nur deshalb, weil Rousseau zu sehr an das Gute im Menschen geglaubt habe und das Böse nicht so sehr als Teil des Individuums betrachtet habe, sondern mit gesellschaftlichen Einflüssen in Form von autoritären, rassistischen und auf puren Materialismus ausgerichteten Machtsystemen zu erklären versucht habe.
Die Amokfahrt eines mutmasslichen „Islamisten“ vom 25. Juli 2026, das dadurch ausgelöste Medienecho und die nachfolgende Instrumentalisierung durch Politiker jeglicher Couleur zwecks ihrer eigenen Profilierungs- und Machtinteressen muss aber noch aus einem anderen Grunde zutiefst zu denken geben und die Frage aufwerfen, welche gesellschaftlichen Ereignisse eine wie grosse öffentliche Empörung auszulösen vermögen oder eben auch nicht. Der Tod einer einzigen von dieser Tat betroffenen Frau löste geradezu ein mediales und öffentliches Erdbeben aus, als wäre es gerade das denkbar Allerschlimmste, was sich an diesem Tag weltweit ereignet hat, und löste Schuldzuweisungen ungeahnten Ausmasses aus, und dies, obwohl bis zur Stunde der genaue Tathergang immer noch nicht geklärt ist. Nur wenige Wochen zuvor war es in der Schweiz zu einem überaus tragischen Ereignis gekommen, das es wohl verdient hätte, ein mindestens so grosses Medienecho auszulösen: Eine zwanzigjährige Frau, die aus Sri Lanka in die Schweiz geflüchtet war und deren Eltern nicht mehr leben, beging Suizid, nachdem ihr Gesuch, in der Schweiz Asyl zu bekommen, zum zweiten Mal und definitiv von den Schweizer Asylbehörden abgelehnt worden war – eines von unzähligen Beispielen für eine sich in den vergangenen rund 20 Jahren zunehmend verschärfte Schweizer Asylpolitik. Diese junge Frau aus Sri Lanka ist kein Einzelfall, Suizide bzw. Suizidversuche abgewiesener Asylsuchender sind in der Schweiz sozusagen an der Tagesordnung. Doch nichts davon gelangt an die Öffentlichkeit, niemand soll davon erfahren, könnte dies doch eine ebenso heftige Empörung auslösen wie die Amokfahrt eines islamistischen „Terroristen“ auf einem Weihnachtsmarkt oder anlässlich eines Musikfestivals, nur nicht gegen irgendwelche Einzeltäter, sondern gegen ein Machtsystem, aus dem die frühere Tradition einer humanitären und menschenfreundlichen Schweiz nach und nach, von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, verschwunden ist. Dieses Ereignis müsste sogar eine noch viel stärkere öffentliche Empörung auslösen, da es, im Gegensatz zum Vorfall von Berlin, einwandfrei belegt ist und es nicht den geringsten Zweifel darüber gibt, weshalb diese Frau in ihrer totalen Verzweiflung keinen anderen Ausweg sah, als sich das Leben zu nehmen. Doch was und wie laut ein Thema in die Medien gelangt, scheint nicht eine Frage der objektiven Bedeutung des einzelnen Ereignisses zu sein, sondern nur eine Frage der „Verwertbarkeit“ zu ganz bestimmten politischen Zwecken. Mein Hinweis auf den Fall des Suizids der jungen Tamilin, mit dem ich mich an einen bekannten Zeitungsjournalisten wandte, blieb unbeantwortet, die Bestattung der 20Jährigen erfolgte im engsten Kreis der tamilischen Community. Hätte ich dem gleichen Journalisten den Fall eines türkischen Asylbewerbers gemeldet, den ich in einer Seitengasse meiner Stadt dabei ertappt hätte, wie er mit einem Messer eine betagte, gehbehinderte Frau bedroht hätte, ich bin fast ganz sicher, der Teufel wäre sogleich los gewesen.
„Es wurde bisher grundsätzlich immer nur die Wahrheit verboten“, sagte Franz Kafka, „die Lüge wird zur Weltordnung gemacht.“ Und doch bleibt Hoffnung. Denn die gleiche „hochentwickelte“ Technik, die heute darüber entscheidet, wer ein Mensch ist und wer nicht, kann den Menschen weltweit, über alle Grenzen hinweg, den Zugang zu Wissen ermöglichen in einem Ausmass und in einer Geschwindigkeit, die nie zuvor denkbar waren. Die Informationen sind vorhanden und überall greifbar, auch die Methoden, bestehende Meinungen und Denkmuster immer wieder kritisch zu hinterfragen und sich immer auch vorzustellen, ob nicht auch das Gegenteil möglich wäre. Daran liegt es nicht. Es liegt nur daran, ob wir es wollen oder nicht. Widerstand ist dringendst nötig. Wir dürfen die Geschichte nicht denen überlassen, die alles nur zu ihren eigenen Machtzwecken zurechtzubiegen versuchen. Nicht denen, die ihren ganzen materiellen, letztlich auf Kosten anderer geraubten Reichtum bloss dazu missbrauchen, diesen noch weiter zu vermehren und denen, die nichts haben, auch noch das Letzte wegzunehmen. Wir müssen die Geschichte selber in die Hand nehmen. Und eines Tages wird sich die Hoffnung gelohnt haben, und auch der feste Entschluss, nie aufzugeben. Denn, wie der deutsche Schriftsteller Frank Thiess sagte: „Die Wahrheit ist eine unzerstörbare Pflanze. Man kann sie ruhig unter einem Felsen vergraben, sie stösst sich trotzdem durch, wenn es an der Zeit ist.“
Und Gramsci sagte ja nicht nur, es sei die Zeit der Monster. Er sagte vor allem auch, dass eine neue Welt darum kämpfe, geboren zu werden.
Und wieder – es scheint schon bald tägliche „Normalität“ geworden zu sein – ist ein Fall brutaler Männergewalt gegen zwei Frauen – diesmal eine Mutter und ihre zur Tatzeit 15 Jahre alte Tochter – publik geworden, dominiert die Schlagzeilen und füllt die Spalten sämtlicher Schweizer Zeitungen während Tagen. Besonders brisant: Beim mutmasslichen Täter handelt es sich um einen ehemaligen SVP-Grossrat im Kanton Aargau, der sich während seiner Amtszeit stets mit grösster Vehemenz für eine möglichst harte Bestrafung von Sexualstraftätern ausgesprochen und seinen Fokus dabei insbesondere auf „von Ausländern importierte Gewaltdelikte“ gerichtet hatte. Seine Opfer, Iwona L. und ihre Tochter Paula, stammen aus Polen.
Im Folgenden Auszüge aus einem Artikel im „Tagesanzeiger“ vom 21. Juli 2026….
Paula L. kommt mitten in der Nacht zu sich. Jemand sei in ihrem Zimmer gewesen, in ihrem Bett, wird sie später bei der Polizei aussagen. „Es war wie ein Traum, es war unwirklich.“ Im Halbschlaf meint die 15Jährige, ihr Freund sei zu Besuch. Doch irgendwann habe sie realisiert, „dass Patrick auf mir lag“. Er habe sie in jener Aprilnacht 2023 sexuell missbraucht, erinnert sich die Teenagerin. „Und dann wurde alles schwarz.“ Paula L. schläft wieder ein… Patrick ist nicht der Freund der Minderjährigen. Patrick heisst mit Nachnamen Frei, ist damals 54 Jahre alt, Projektleiter bei einem Grossunternehmen, SVP-Parlamentarier im Kanton Aargau. Und das, was Paula L. erlebt, ist den Ermittlungen zufolge nicht einfach ein Traum im Halbschlaf… Seit bald drei Jahren sitzt Patrick Frei in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft Aargau hat nun Anklage erhoben und wirft ihm unter anderem mehrfache Vergewaltigung, Schändung, sexuelle Handlungen mit Kindern und auch versuchten Mord vor. Er soll Paula L., aber auch zwei erwachsene Frauen betäubt und dann sexuelle Übergriffe an ihnen begangen haben, die er mit der Kamera aufzeichnete. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine lebenslängliche Freiheitsstrafe sowie eine vollzugsbegleitende Behandlung. Es gilt die Unschuldsvermutung… Bisher waren nur wenige Details über den Fall bekannt. Nun zeigen Recherchen dieser Redaktion erstmals die tatsächlichen Dimensionen. Da ist einerseits das schiere Ausmass des Missbrauchs. Die Staatsanwaltschaft sicherte Videos und Bilder von Dutzenden oft schweren Übergriffen – entstanden zu einer Zeit, als sich der Grossrat gegen kriminelle Ausländer und Pädophile positionierte. Allein Paula L. wurde laut den Ermittlungen über 40-mal sediert und während rund 40 Stunden missbraucht. Auch an ihrer Mutter Iwona L. sowie an einer weiteren Frau soll sich Frei vergangen haben… Da ist anderseits aber auch das fragwürdige Verhalten der Gemeinde, bei der Frei in der Steuerkommission sass. Sie knauserte nach seiner Verhaftung bei der finanziellen Unterstützung der beiden Polinnen. Und stiess ihre Wegweisung an. Lange haben Iwona L. und ihre Tochter geschwiegen. Nun treten sie an die Öffentlichkeit. „Um anderen Betroffenen ein Gesicht zu geben“, wie sie sagen. „Zu viele Frauen, auch in unserem Umfeld, haben schon sexuellen Missbrauch erlebt. Aber aus Scham redet niemand darüber.“… Die Tochter, inzwischen volljährig, hat eine klare Haltung: „Warum sollte ich mich schämen, mich zu zeigen? Patrick muss sich doch schämen, für das, was er mir angetan hat.“
Die Geschichte begann mit einem harmlosen Ferienflirt. Im Herbst 2021 machten Paula und Iwona L. Urlaub in Spanien, am gleichen Ort wie Patrick Frei. Die Pflegerin aus Polen und der Projektleiter aus der Schweiz lernten sich kennen und verstanden sich gut. Nach den Ferien besuchte er sie alle paar Wochen in Irland, wo Iwona seit 2007 lebte und ihre Tochter zur Welt gebracht hatte. Im Juli 2022 zogen Iwona L. und ihre Tochter in die Schweiz, nach Untersiggenthal, in das Haus des gelernten Wirtschaftsinformatikers.
Nach der Einreise in die Schweiz vergehen zwölf Tage, bis Frei den Ermittlungen zufolge erstmals die schlafende Paula L. fotografiert, wobei er auf ihr entblösstes Gesäss fokussiert habe. Die damals 14Jährige merkt nichts. Genauso wie bei den weiteren etlichen Aufnahmen, die der Beschuldigte in den folgenden Monaten von ihr macht. Und auf denen die Ermittler später immer gravierendere Übergriffe feststellen… Frei wirkt nach aussen vertrauenswürdig. Der SVPler war Mitglied im Kantonalvorstand der Partei und sass jahrelang in der Steuerkommission seiner Wohngemeinde Untersiggenthal… Frei präsentierte sich stets als Mann, der für Recht und Ordnung einsteht. Er schreibt auf seiner Website, er setze sich als Politiker für die „Beseitigung von Diskriminierung und Unterdrückung“ ein. Auf der Plattform X teilt Frei einen Beitrag der nationalen SVP mit der Überschrift: „Es reicht mit der importierten Gewalt“. Er selbst schreibt: „Der Anstieg der Gewalt geht auf ausländische Beschuldigte zurück.“ Oder: „Frauen wird eingeredet, sie würden diskriminiert. Das wurde jetzt offiziell widerlegt.“… Seine Anliegen bringt Frei ab 2021 auch direkt in den Grossen Rat ein. Der Politiker reicht eine Interpellation ein, in der er vor Platzmangel in Gefängnissen und explodierenden Vollzugskosten für den Kanton warnt, weil die Zahl ausländischer Insassen zunehme. Die entsprechende Ratssitzung findet am Morgen des 22. September 2022 statt. Wenige Stunden zuvor hat Frei den Ermittlungen zufolge einen weiteren sexuellen Übergriff an Paula L. gefilmt. Die Teenagerin lebt zu diesem Zeitpunkt noch keine drei Monate mit ihrer Mutter in Untersiggenthal. Beide sprechen anfangs kein Deutsch. Frei macht einen Arbeitsvertrag mit Iwona L.. „Ich habe mich in der Schweiz um das Kochen, das Haus und den Garten gekümmert, geputzt und eingekauft“, erzählt die Polin… Paula L. findet kaum Freunde in der neuen Heimat und ist einsam. Sie hat Probleme in der Schule. Die Teenagerin probiert Drogen wie Ecstasy aus, konsumiert regelmässig Marihuana. Frei habe ihrer Mutter Vorwürfe gemacht, sie erziehe die Tochter nicht richtig. „Er ist ein Kontrollfreak“, so Paula L… Deutlich wird das in seinem Haus. Überall hat Frei Kameras installiert, laut Iwona L. und ihrer Tochter nicht nur in den Gängen oder im Essbereich, sondern auch in den Badezimmern. „Es war, wie wenn er jede Bewegung beobachtet, und er konnte auch alles hören über diese Kameras“, gibt Paula L. in einer Befragung der Polizei an. „Das heisst, es gab keine Privatsphäre in diesem Haus.“… Laut Auswertung der Videos gehen die Übergriffe von Frei derweil unbemerkt weiter. Immer wieder liegt das Mädchen auf den Aufnahmen regungslos im Bett. Es scheint, als könne ihr Peiniger mit ihr alles machen, was er will, ohne dass Paula aufwacht. Zuerst ist das für die Ermittler nicht nachvollziehbar. Doch bald sind sie überzeugt: Die Teenagerin schlief nicht einfach. Ein rechtsmedizinisches Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Aargau bekräftigt diese These später. 254 Videodateien haben die Experten analysiert. Paula L. zeige auf vielen Aufnahmen keine Reaktion, schreiben die Gutachter, „auch nicht auf intensive Stimuli wie Schmerzreize“. Es sei unmöglich, dass die Betroffene nur geschlafen habe. Stattdessen sei gut erkennbar, wie sich Paula L. „zumeist in einem bewusstlosen, komatösen Zustand befand“, halten die Experten fest. Für sie ist klar: Das Mädchen wurde betäubt. Ihr Zustand sei „typisch für eine herbeigeführte Sedation durch hochpotente, zentral kurzwirksame Substanzen wie GHB/GBL.“ Die beiden Substanzen werden allgemein als K.-o.-Tropfen bezeichnet. Weil sie zwar euphorisierend wirken können, ab einer gewissen Dosis aber schnell zu einer Sedierung führen – „mit der Folge von schweren Atemdepressionen, gegebenenfalls mit Atempausen, bis hin zum Herz-Kreislauf-Stillstand“, wie das Gutachten festhält. Hohe Dosen würden typischerweise zu einer Erinnerungsstörung führen… Am nächsten Morgen wird Paula L. das Gefühl nicht los, dass Frei sie missbraucht hat. Iwona L. erfährt von diesem schweren Verdacht. Eine Situation, die sie in ihrer Einvernahme wie folgt nacherzählt: „Es war für mich sehr schwer, zu glauben, dass jemand, den ich liebe, so etwas mit meiner Tochter tun würde. Natürlich habe ich mich sehr aufgeregt und bin zu ihm gerannt, schreiend.“ Sie habe Antworten von Frei verlangt, aber er habe sich damit herausgeredet, er sei nur im Zimmer gewesen, um zu kontrollieren, ob dort Drogen versteckt seien… Frei bleibt unbehelligt, er kann auch weiterhin Politik betreiben. Im August 2023 unterschreibt er eine Interpellation mehrerer Grossräte. Offenbar werde das Tätigkeitsverbot für pädosexuelle Straftäter im Aargau nicht mit aller Konsequenz angewendet, heisst es darin. Der Vorstoss wird am 1. September 2023 eingereicht. Drei Tage später ist Frei laut den Ermittlungen erneut im Zimmer von Paula L. Doch diesmal entkommt er nicht… Es ist tief in der Nacht auf Montag, den 4. September, als Iwona L. erwacht. Sie realisiert, dass Frei nicht neben ihr im Bett liegt. Seit dem Zwischenfall vom April ist sie misstrauisch. Sie geht zum Zimmer von Paula L. und findet Frei. In einer Einvernahme erinnert sich Iwona L. später so: „Als er das Zimmer meiner Tochter verlassen wollte, habe ich gesehen, dass er hinten in der Unterhose etwas versteckt. Sein T-Shirt war so nass, wie wenn er gerade Krafttraining gemacht hätte.“ Sie habe ihn aufgefordert, ihr zu zeigen, was er verstecke. „Das wollte er nicht machen. Ich habe den Ausgang blockiert.“ Erst da habe Frei zuerst eine Lampe herausgedrückt, dann die Kamera. Sie habe Frei befragt, aber der sei ausgewichen, habe erneut behauptet, dass er nur habe kontrollieren wollen, ob Paula L. im Zimmer Marihuana verstecke. Ivona L. weiss nicht, wie sie die Aufnahmen auf der Kamera abspielen kann. Aber sie spürt, dass Frei nicht die Wahrheit sagt. Um 3.11 Uhr wählt sie die Nummer der Polizei…
Als die Polizei eintraf, schauten sie sich das Material auf der Kamera an, mit der Iwona L. ihren Partner erwischt hatte. Sie nahmen Frei sofort fest. Am nächsten Tag wurde Frei ein erstes Mal von der Polizei befragt. Er gab nur zu, Paula L. in der Nacht zuvor im Schlaf gefilmt zu haben. Zum Vorwurf der sexuellen Handlungen äusserte er sich nicht. Neun Tage später folgte die zweite Einvernahme. Die Polizei zeigte Frei nun Aufnahmen aus jener Nacht, als er verhaftet wurde. Erst jetzt gestand er den Übergriff ein.
Wie es dazu gekommen sei, will der Beamte wissen. „Ich sah sie dort liegen, halb nackt“, sagt Frei. „Ich ging davon aus, sie schläft, und dann habe ich die Gelegenheit genutzt.“ An weitere sexuelle Handlungen mit ihr könne er sich nicht erinnern.
Die Polizei durchsuchte in den folgenden Tagen das ganze Haus, es wurden mehrere Festplatten, Tablets und Computer entdeckt. Und unzählige belastende Fotos und Videos. Die IT-Auswertung ergab aber auch, dass Frei schon 2012 Onlinesuchanfragen wie „GBL bestellen“ oder „Vergewaltigungsdroge GBL“ gemacht hatte… Im Oktober 2023 folgte für Iwona L. ein weiterer Tiefschlag: Anlässlich einer weiteren Befragung durch die Staatsanwältin eröffnete ihr diese, dass Frei auch von ihr Nacktbilder im Schlaf gemacht hätte.
„Ich möchte die Fotos sehen“, sagt Iwona während der Einvernahme. Als sie das Bildmaterial anschaut, auf dem sie im Intimbereich berührt wird, beginnt sie zu weinen. Sie sagt: „Ich sehe auf diesen Fotos wie eine tote Person aus. Das ist eine Schändung meines Körpers.“… Vier Tage später wird Frei erneut von der Polizei befragt. Iwona L. verfolgt die Einvernahme per Videoübertragung. Erst jetzt wird das ganze Ausmass klar. Es geht nicht um zwei Übergriffe an Paula L., sondern um Dutzende. Und das Ganze begann schon wenige Tage nach ihrer Ankunft in der Schweiz… Die Monate nach der Verhaftung von Frei sind auch für Paula L. traumatisierend. Mehrmals wird sie befragt. Frei kann per Videoschaltung mitverfolgen, wie sie über intimste Details Auskunft gibt. „Das war vermutlich das Schlimmste“, sagt die 18Jährige heute, „zu wissen, dass er mich beobachtet“… Schliesslich erfährt Paula L., dass sie ihr Martyrium möglicherweise nur knapp überlebt hat. Im Mai 2025 liegt das rechtsmedizinische Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft vor. Laut diesem hatte Frei Oralsex mit der bewusstlosen Betroffenen durchgeführt und dabei ihre erschlaffte Zunge nach hinten geschoben. Durch die „nahezu vollständige Verlegung der oberen Atemwege“ sei sie in einem „akut lebensbedrohlichen Zustand“ gewesen, der jederzeit zu einem Erstickungstod hätte führen können. Das Fazit des Gutachtens: „Damit ist es nur dem Zufall zu verdanken, dass es zu keinem tödlichen Sauerstoffmangel gekommen ist.“… Paula L. sagt, sie habe den Schock, dass sie den Missbrauch möglicherweise nur knapp überlebt habe, inzwischen überwunden. „Ich glaube, dass das ein Zeichen ist“, sagt sie heute. „Vielleicht bin ich noch da, damit ich anderen Opfern Mut machen kann, indem ich meine Geschichte erzählen kann.“
Soweit der Bericht im „Tagesanzeiger“ vom 21. Juli 2026. Doch wie wenn das alles nicht schon weit mehr als genug gewesen wäre, bedeutete die Verhaftung Patrick Freis am 5. September 2023 nicht etwa das Ende dieses über so lange Zeit von Iwona L. und ihrer Tochter erlittenen Martyriums, sondern war bloss der Anfang einer weiteren Leidensgeschichte, in der auf nahezu unvorstellbar erschreckende Art und Weise deutlich wird, wie sehr wir es bei diesem Fall nicht nur mit einem skrupellosen Einzeltäter zu tun haben, sondern gleichzeitig, darüber hinaus, mit einem gesellschaftlichen Machtsystem, das nicht an erster Stelle darauf ausgerichtet ist, begangenes Unrecht wieder gut zu machen, sondern, ganz im Gegenteil, Menschen, die bereits mehr als genug Unrecht erlitten haben, nur noch weiteres Unrecht zuzufügen.
Nur einen Tag, nachdem der „Tagesanzeiger“ ausführlich über die Leidensgeschichte von Iwona L. und Paula L. berichtet hatte, war in der gleichen Zeitung Folgendes zu lesen…
Zwar war Frei für den Unterhalt von Mutter und Tochter aufgekommen, doch er hatte Iwona L. keinen Lohn bezahlt, so wie dies im Arbeitsvertrag vorgesehen gewesen wäre. Und jetzt, da der Mann, von dem sie finanziell abhängig ist, im Gefängnis sitzt, weiss Iwona L. nicht, wie sie durchkommen soll. Also betritt sie das Gemeindehaus, um Sozialhilfe zu beantragen. Mit einem höchst mulmigen Gefühl, denn Frei war bis zu seiner Verhaftung Aargauer Grossrat, er sass auch in der Steuerkommission der Gemeinde Untersiggenthal. Er kennt hier jeden. Sie aber ist Ausländerin, spricht kein Deutsch. Doch sie muss es versuchen, denn sie und ihre Tochter stehen vor dem Nichts… Das Gespräch auf dem Sozialamt am 7. September 2023 gestaltet sich schwierig. Der Gemeindemitarbeiter spricht offenbar kein Englisch. Zwei Personen müssen das Anliegen von Iwona L. übersetzen. Sie erklärt, ihre Tochter sei Opfer sexueller Gewalt geworden. Frei sei in Haft, und sie brauche dringend Hilfe… Keine Woche später schreibt der Gemeindemitarbeiter einen dreiseitigen Brief an das Aargauer Migrationsamt. Iwona L. würde bei ihnen Sozialhilfe beantragen, heisst es darin. Er will wissen, ob ihre Aufenthaltsbewilligung „überhaupt rechtmässig“ sei… Wenige Tage später verschickt das kantonale Migrationsamt an die Aargauer Kantonspolizei einen Ermittlungsauftrag gegen Iwona L. Es bestehe der „dringende Verdacht“, dass sie beim Bewilligungsverfahren die Behörden getäuscht habe. Das Migrationsamt bittet die Polizei, den Sachverhalt zu ermitteln und allenfalls ein Strafverfahren gegen Iwona L. zu eröffnen. Von diesen Abklärungen bekommen Iwona und Paula L. nichts mit. Sie sind mittellos, finden keine neue Bleibe und leben daher nach der Verhaftung von Frei weiterhin in dessen Haus. „Es war schrecklich“, sagt Paula L. rückwirkend. „Ich habe es gehasst, an diesem Ort zu sein. Auf dieser Matratze zu schlafen.“ Jener Matratze, auf der die junge Frau lag, als er sich an ihr verging. Paula L. stürzt in eine tiefe Krise. Dass sie die Übergriffe nicht bemerkte, weil sie mutmasslich betäubt war, verstärkt das Gefühl der Machtlosigkeit. „Psychischer Ausnahmezustand“, vermerkt ein Arzt, der sie und ihre Mutter in dieser Zeit untersucht. Die mittlerweile 16-Jährige habe starke Schlafstörungen und immer wieder Albträume. In diesen komme Frei lächelnd auf sie zu. Paula L. könne schreien, wie sie wolle, steht in den Krankenakten. „Aber niemand höre sie.“ Heute sagt Paula L., das seien die dunkelsten Zeiten ihres Lebens gewesen. „Ich wollte nicht mehr aus dem Bett kommen. Ich wollte überhaupt nichts mehr machen. Ich war einfach fertig.“
Über ein Jahr hatte Iwona L. im Haus von Patrick Frei gearbeitet, sie hatte einen Arbeitsvertrag und einen Aufenthaltstitel B. Unter diesen Bedingungen steht ihr und ihrer Tochter grundsätzlich die ordentliche Sozialhilfe von 1624 Franken monatlich zu, zuzüglich Kosten wie Miete, Krankenkasse und situativ anfallende weitere Leistungen. Doch in Untersiggenthal läuft es anders…
Zwei Monate nach Freis Verhaftung hat der Gemeinderat entschieden. Er gesteht den Polinnen nur einen Grundbedarf von gut 1000 Franken monatlich zu. Dieser Betrag liegt unter der vom Kanton Aargau festgelegten Existenzsicherung. Zudem übernehme man gewisse Leistungen wie Fahrkosten zum Arbeitsort, eine Brille oder den Zahnarzt. Der Aufenthaltsstatus der beiden Frauen werde gerade geprüft, schreibt die Gemeinde als Begründung dafür, dass sie lediglich „Nothilfe im Sinne von Asylansätzen“ bezahlt. Diese Begründung ist völlig willkürlich und die Reduktion der Sozialhilfe alles andere als zwingend, da die Abklärungen betreffend Aufenthaltsstatus noch gar nicht stattgefunden haben und die Gemeinde daher ohne weiteres die volle Sozialhilfe weiterhin ausrichten könnte… Die Gemeinde vermittelt Iwona und Paula L. schliesslich eine kleine Wohnung in Untersiggenthal. Die beiden versuchen, sich in der neuen Umgebung zu fangen. Iwona L. beginnt, für einen Floristen zu arbeiten. Sie kann sich vorstellen, sich und die Tochter selbst mit der Nothilfe irgendwie über die Runden zu bringen. Doch kurz darauf ein weiterer Rückschlag: Im Dezember 2023 schreiben die Aargauer Migrationsbehörden Iwona L., dass ihre Anstellung als Haushalthilfe ein „Scheinarbeitsverhältnis“ gewesen sei. Wegen dieses „Verhaltens“ beabsichtige das Migrationsamt nun, ihre Aufenthaltsbewilligung zu widerrufen und sie zusammen mit ihrer Tochter aus der Schweiz wegzuweisen. Zudem nehmen nun auch die Strafbehörden Iwona L. ins Visier. Einerseits ermitteln sie wegen der angeblich erschlichenen Aufenthaltsbewilligung. Anderseits erfährt die Polin, dass Patrick Frei, mittlerweile aus dem Aargauer Parlament und der Gemeinde Untersiggenthal ausgeschieden, sie angezeigt hat. Er wirft ihr vor, beim Umzug in die kleinere Wohnung zahlreiche Einrichtungsgegenstände von ihm gestohlen zu haben. Was die Staatsanwaltschaft dazu veranlasst, die Wohnung von Iwona L. zu durchsuchen. Nach den traumatischen Erfahrungen mit Frei und den Behörden hat Iwona L. somit zwei Strafverfahren am Hals. Und ihr droht die Ausschaffung.
Im Frühling 2024 erlitt Iwona L. einen Nervenzusammenbruch. Sie musste ihre neue Arbeit als Floristin aufgeben und wurde stationär in eine psychiatrische Klinik aufgenommen.
Kurz darauf wird Iwona L. zu ihrer angeblichen Täuschung der Behörden mit dem Arbeitsvertrag einvernommen. „Ich weiss nicht, warum diese Angaben falsch gewesen sein sollten. Ich habe meine Arbeit erledigt“, sagt sie. Doch das Aargauer Migrationsamt geht nicht darauf ein. Im September schickt es seine Verfügung. Sobald diese rechtskräftig sei, habe Iwona L. 60 Tage Zeit, um auszureisen. „Nach Ablauf der Ausreisefrist kann die Ausweisung zwangsweise vollzogen werden“, schreibt die Behörde. Das minderjährige Kind ist ebenso von der Ausweisung betroffen. Das Migrationsamt hält zwar fest, Mutter und Tochter „sollen Opfer sexueller Übergriffe geworden sein“. Doch solche Vorwürfe könnten einen „schwerwiegenden Härtefall nicht begründen“. Aus Sicht der Behörde ist das „öffentliche Interesse an der Wegweisung der Betroffenen sehr gross“.
Für Marc Spescha, emeritierter Professor für Migrationsrecht und Anwalt in Zürich, handelt es sich hier um eine „gravierende behördliche Fehlleistung“. Zunächst sei nicht nachgewiesen, dass der Arbeitsvertrag überhaupt ungültig sei. Dass Iwona L. allenfalls nur Naturallohn erhielt, könne ihr nicht vorgeworfen werden. Zudem hätte sie als EU-Bürgerin auch ohne Arbeitsvertrag ein Aufenthaltsrecht gehabt, nämlich als Nichterwerbstätige, die von ihrem Lebenspartner Kost und Logis erhält. Vor allem aber hätten die Behörden verkannt, dass die beiden Frauen Opfer seien, die es zu schützen gelte. „Gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichts dürfen an den Aufenthaltsanspruch von Migrantinnen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, keine zu hohen Anforderungen gestellt werden, Dies erst recht nicht, wenn die erlittene Gewalt derart schwer war, wie dies hier der Fall ist“, erklärt Spescha. „Doch kantonale Instanzen haben oft keinerlei Sensibilität für den Schutzbedarf ausländischer Gewaltopfer. Das Bundesgericht musste sie deshalb auch immer wieder rügen.“ Besonders gelte das bei gewaltbetroffenen Kindern wie der damals minderjährigen Paula L. „Im vorliegendem Fall steht das ausgeprägte Schutzbedürfnis ausser Diskussion“, sagt Spescha.
Das Amt für Migration des Kantons Aargau sagt auf Anfrage, man äussere sich nicht zu laufenden Verfahren. Inzwischen haben die Pflichtverteidiger von Mutter und Tochter den Wegweisungsentscheid beim Aargauer Verwaltungsgericht angefochten… Hätte sie gewusst, dass Patrick Frei sie und ihre Tochter missbrauche, „wäre sie kaum in die Schweiz eingereist“, schreibt Tamara De Caro, die Anwältin von Paula L. Sie sagt auf Anfrage: „Das Migrationsamt hätte die Möglichkeit gehabt, meiner Klientin eine Aufenthaltsbewilligung im Rahmen des Ermessens zu erteilen. Aber man hat sich dagegen entschieden.“… Die inzwischen 17jährige Paula L. hat inzwischen ihre obligatorische Schulzeit abgeschlossen. Sie hat nun eine Beiständin, die der inzwischen 17Jährigen ein Motivationssemester vermittelt, in dem sie sich für Lehrstellen bewerben kann. Eigentlich wäre es ihr Traum, Kosmetikerin zu werden. Aber niemand nimmt sie. Stattdessen beginnt sie eine Lehre in einer Bäckerei. Als die Mutter das der Gemeinde mitteilt, fragt diese bei den Migrationsbehörden nach, ob die beiden denn nun die Schweiz verlassen müssten oder nicht. Der Kanton hält in der Folge fest, dass Paula L. auch mit einer Lehre keine Aufenthaltsbewilligung zustehe. Und droht erneut ihre Wegweisung an… Der Druck – Angst vor der Wegweisung, finanzielle Schwierigkeiten, rechtliche Unsicherheiten und Sprachbarrieren am Arbeitsplatz – wird zu viel: Paula L. kann die Lehre nicht zu Ende führen. Weil sie bereits ein Motivationssemester absolviert hat, kann sie nun auch nicht mehr eine weiterführende Schule besuchen, das staatliche Ausbildungssystem ist für sie praktisch geschlossen… Ihre Mutter versucht, das Ruder herumzureissen. Sie sei im Sommer 2025 an einem Punkt gewesen, an dem sie sich gefragt habe: „Was willst du eigentlich sein?“, erzählt Iwona L. „Willst du ein Opfer bleiben? Oder willst du zu einer Überlebenden werden?“ Für sie ist der Fall klar: „Wenn du eine Überlebende sein willst, dann musst du zurückschlagen.“ Und das tut Iwona L. nun. Sie beginnt mit einer Flut von Beschwerden gegen das Sozialamt von Untersiggenthal, die Opferhilfe, die Regierung und die Gerichte im Aargau. Sie zieht manche Beschwerden bis ans Bundesgericht. Doch dieses schreibt später, ihre Eingaben seien „rechtsmissbräuchlich“ und „querulantisch“. Am Ende unterliegt Iwona L. in praktisch allen Fällen. Ob sie und ihre Tochter in der Schweiz bleiben können, ist unklar. Noch ist offen, wann die Gerichte endgültig über die Wegweisung entscheiden. Das Verfahren wegen Diebstahls hat die Staatsanwaltschaft Aargau zwar eingestellt. Doch sie sanktionierte Iwona L. mit einem Strafbefehl, weil sie bei der Einreise die Behörden getäuscht habe. Auch gegen diesen Entscheid kämpft sie noch an. Unterliegt sie, muss sie eine Busse und Kosten in der Höhe von 2160 Franken bezahlen – Geld, das sie nicht hat. Sollte sie nicht zahlen können, drohen ihr 30 Tage Gefängnis… Patrick frei wird in dieser Sache wohl nicht belangt. Obwohl auch er den Arbeitsvertag unterschrieben hatte und sich in der Folge aktiv dafür einsetzte, dass Iwona L. eine langfristige Aufenthaltsbewilligung erhält. Doch im Gegensatz zur Polin will die Staatsanwaltschaft bei ihm das Verfahren wegen Täuschung der Behörden einstellen. Aus „Opportunitätsgründen“, wie es in einem Schreiben heisst. Das ist laut Gesetz möglich, wenn einer Person mehrere Taten vorgeworfen werden und ein weiteres Delikt kaum noch Einfluss hätte auf die Strafe. So könnte es auch bei Frei sein… Dieser zeigte sich in einer letzten Befragung im Juni 2026 erstmals reuig. Er sehe ein, was er angerichtet habe, und wolle das nie wieder jemand anderem antun. Doch für Paula und Iwona L. kommen diese Worte zu spät. Ihr Fazit fast drei Jahre nach der Verhaftung von Frei ist niederschmetternd: sexuell missbraucht, traumatisiert, ohne Geld und ohne Zukunftsperspektive. Nun wollen sie Gerechtigkeit. Nicht nur dafür, was ihnen ihr Peiniger angetan habe, sondern auch dafür, wie die Behörden mit ihnen umgehen – und immer noch umgehen würden… Iwona L. ist momentan in einer stationären Therapie in einer Zürcher Psychiatrie. Doch auch dort hat sie keine Ruhe. Ende Juni brachte ihr die Polizei Betreibungsunterlagen – bis in die Klinik.
So weit die Berichterstattung im „Tagesanzeiger“ vom 22. Juli 2026. Gleichentags erschien im „St. Galler Tagblatt“ ein Artikel unter dem Titel „Harsche Kritik an Herzlos-Entscheid“, in dem insbesondere auf die ganz und gar an den Haaren herbeigezogene Täter-Opfer-Umkehr im Zusammenhang mit einer angeblichen „Täuschung der Behörden“ eingegangen wird…
Als Grund für die Wegweisung wurde „Täuschung der Behörden“ angeführt. Der Arbeitsvertrag als Haushalthilfe, den die Polin mit ihrem Peiniger abgeschlossen hatte und der zum Aufenthalt in der Schweiz berechtigte, sei nur ein Scheinvertrag gewesen, so das Migrationsamt. Die Polin habe nie einen Lohn erhalten, so das zentrale Argument. Tatsächlich aber war im Arbeitsvertrag sehr wohl ein Lohn vereinbart worden. Offenbar hatten sich die beiden aber darauf geeinigt, diesen in Form von Kost und Logis, Krankenkasse und Steuern für Mutter und Tochter zu begleichen. Für Iwona L. war dabei auch massgeblich, dass sie Frei als erfahrenem Politiker und Finanzexperten volles Vertrauen schenkte, diese Regelung sei in rechtlicher Hinsicht einwandfrei und könnte ihr keinesfalls später zu irgendeinem Nachteil gereichen. Der Frau nun vorzuwerfen, ihr „Arbeitgeber“ habe ihr nie einen Lohn bezahlt, wirft Fragen grundsätzlicher Art auf. Denn man könnte das ja dann so interpretieren, dass jeder Ausländer und jede Ausländerin, die von ihrem Arbeitgeber ausgenützt und übers Ohr gehauen wird, selbst daran schuld sei.
Die SVP hat zum Fall Patrick Frei noch nicht offiziell Stellung genommen und spricht von einem „Einzelfall“. Mit der Betonung darauf, dass es sich bei solchen Gewalttaten wie auch bei den immer häufiger vorkommenden Femiziden oder der brutalen Gewalt, denen zum Beispiel Prostituierte ausgeliefert sind, stets nur um „Einzelfälle“ handelt, wird indessen systematisch davon abgelenkt, dass diese sogenannten „Einzelfälle“ bloss die Spitzen eines gewaltigen Eisbergs bilden, in dem ganz bestimmte Verhaltensweisen, Denkvorstellungen, moralische Einstellungen, politische Überzeugungen und – meist geschlechtsspezifische – Machtstrukturen und Abhängigkeitsverhältnisse als völlig „normal“ und „gesellschaftlich akzeptiert“ gelten, obwohl in ihnen bereits die Ansätze und Vorstufen vorhanden sind, die in ihrer letzten und extremsten Zuspitzung zu jenen ganz besonders „spektakulären“ Gewalttaten führen können, über die dann in aller Ausführlichkeit öffentlich informiert und diskutiert wird. Bleibt die Diskussion aber auf diese „Einzelfälle“ beschränkt und wird der gesellschaftliche Kontext ausgeblendet, kann auch keine tiefgreifende Überwindung jener tiefsitzenden Macht- und Denkstrukturen stattfinden, welche den eigentlichen Nährboden bilden für so entsetzliche Einzeltaten wie jene von Patrick Frei im aargauischen Untersiggenthal.
In diesem gesellschaftlichen Kontext, in diesen neun Zehnteln des Eisbergs, die sich unterhalb der Wasseroberfläche befinden, lassen sich mindestens drei wesentliche Phänomene erkennen: Machtgefälle, Rassismus und Doppelmoral.
Zunächst das Machtgefälle. Vergleichen wir im „Fall Untersiggenthal“ den Täter mit den Opfern, so lässt sich ein mindestens zehnfaches Machtgefälle feststellen, wobei es zwischen ihnen fliessende Übergänge gibt und sie sich gegenseitig bedingen wie auch verstärken. Das erste ist das Geschlecht: Der Täter ist männlich, die Opfer sind weiblich – das Grundmuster von mindestens 90 Prozent sämtlicher Gewalttaten, insbesondere, wenn es um sexuelle Gewalt geht. Das zweite ist die Herkunft: Der Täter ist ein Einheimischer, die Opfer sind „Fremde“. Das dritte ist das Alter: Der Täter ist 54 Jahre alt, sein am meisten und brutalsten von ihm missbrauchtes Opfer ist zu Beginn der Übergriffe gerade mal 15 Jahre alt. Das vierte ist die gesellschaftliche Position und das gesellschaftliche Ansehen: Der Täter ist ein angesehener und einflussreicher Politiker sowie Projektleiter bei einem Grossunternehmer, seine Opfer, mitsamt all ihrer Wurzeln ihrer früheren Heimat entrissen, verfügen im neuen, ihnen zunächst völlig fremden und unbekannten Land nicht einmal über das Allermindeste, was man als gesellschaftlichen Status bezeichnen könnte. Das fünfte ist die Sprache: Der Täter kann sich überall und jederzeit über jedes noch so komplizierte Thema verständigen und sich Gehör verschaffen, die Opfer scheitern nur schon beim Versuch, auf dem Sozialamt der Gemeinde ihre Notlage so zu schildern, dass sie vom zuständigen Beamten auch nur einigermassen in ihrer Tragweite erkannt wird, und Paula muss die Lehre abbrechen, weil sie es trotz aller Anstrengung nicht schafft, die ihr immer und immer wieder im Weg liegenden Sprachbarrieren erfolgreich zu überwinden. Das sechste ist das Wissen und die Information: Während der Täter mit allen Gesetzen wie auch deren Schlupflöchern bestens vertraut ist, verfügen seine Opfer nicht einmal über die minimalsten diesbezüglichen Kenntnisse an ihrer neuen Wohnstätte, wesentliche Informationen, wie sie sich für ihre persönlichen Anliegen und Rechte einsetzen könnten, werden ihnen sogar bewusst vorenthalten. Das siebte sind die Beziehungen: Während der Täter über ein riesiges Beziehungsnetz verfügt, das ihm Zugang zu jeder beliebigen Schaltstelle, zu jedem beliebigen Amt und zu jeder beliebigen Fachperson von Rechts-, über Versicherungs-, Immobilien- und Gesundheits- bis zu Finanzexperten verschafft, sind seine Opfer bei allen ihren persönlichen oder gesellschaftlichen Problemen und Anliegen völlig auf sich alleine gestellt. Das achte ist das Geld: Steht es dem Täter jederzeit in ausreichendem Ausmass zur Verfügung, ist es für seine Opfer so knapp bemessen, dass sie, aus Angst, noch das Wenige zu verlieren und einschneidende Einschränkungen ihrer Lebensqualität in Kauf nehmen zu müssen, stets vom Willen und den Machtgelüsten anderer abhängig, ja geradezu erpressbar sind, bis hin zum Betreibungsbeamten, der das am Ende aller ihrer Kräfte angelangte Opfer selbst noch in der psychiatrischen Klinik aufsucht – wie einer, der selbst dann noch auf seinem Opfer herumtrampelt, wenn es schon längstens hilflos am Boden liegt. Das neunte ist die Macht, sozusagen die Summe von allem anderen: Jene Macht, die jenem, der sie hat, alle Türen öffnet, während sie jenem, der sie nicht hat, alle Türen zuschlägt, jenes Gefühl grenzenloser Macht, das in dem Moment auf seinem Gipfelpunkt angelangt ist, wenn das betäubte und wehrlose Opfer vor ihm liegt, und er weiss, dass er jetzt alles mit ihm machen kann, was er will. Das zehnte ist das Selbstwertgefühl: In dem Masse, wie es beim Täter durch seine Taten immer stärker wird, wird es bei seinen Opfern immer schwächer, bis es zuletzt in einer umfassenden Selbstzerstörung zu enden droht, Macht auf der einen Seite, Ohnmacht auf der anderen, der Moment, in dem Iwona L. sich fragte: Will ich ein Opfer bleiben oder will ich zu einer Überlebenden werden? Nicht alle haben am Ende noch so viel Kraft, viele andere hätten den Kampf schon lange zuvor aufgegeben.
Dann der Rassismus. „Nur einmal in meinem Leben“, so erzählt eine 26jährige, mittlerweile in der Schweiz sesshaft gewordene Angolanerin, „wurde ich offen rassistisch beschimpft. Das war auf dem Pausenhof in der Primarschule, ich war zehn Jahre alt. Seither ist mir der Rassismus auf eine andere Weise begegnet: Nicht offen und laut, sondern leise und versteckt im Alltäglichen.“ Es ist dieser „lautlose“ Rassismus, der genauso schlimm ist wie der laute oder jener in Form eines Faustschlags. Denn gegen den „lautlosen“, alltäglichen Rassismus kann man sich nicht wehren, ist ihm hilflos ausgeliefert, das, worüber Menschen, die aus anderen Ländern in die Schweiz gekommen sind, immer wieder erzählen. Das, was sich die meisten Schweizerinnen und Schweizer schlicht und einfach nicht vorstellen können, weil sie es am eigenen Leib und in der eigenen Seele noch nie erlebt haben. Es ist die seit sechs Jahren in der Schweiz lebende Familie aus Eritrea, die von ihren Nachbarn am Morgen, wenn sie die Wohnung verlassen, immer noch nicht gegrüsst werden, bloss weil die Mutter ein Kopftuch trägt. Es ist der seit neun Jahren in der Schweiz lebende Familienvater aus Syrien, der den Vater eines Schulbuben aufsucht, der seinen Sohn auf dem Schulweg als „Scheissausländer“ beschimpfte und anschliessend mit zwei anderen Mitschülern nach Strich und Faden verprügelte, er möchte diesem Vater erklären, wie schmerzvoll dieser Vorfall für seinen Sohn gewesen war – doch dieser Vater wollte vom Anliegen des Syrers gar nichts wissen, sondern drohte ihm bloss, die Polizei zu rufen, falls er es wagen sollte, die Grenze seines Grundstücks zu überschreiten. Es ist der seit sieben Jahren in der Schweiz wohnhafte Afghane, der zwei Mal pro Woche frühmorgens in seiner Stadt Werbeprospekte verteilt und schon zwei Mal von einem älteren Mann mit groben Worten angesprochen wurde, was er als Ausländer in diesem Quartier, wo nur Schweizer Familien wohnen, verloren hätte. Es ist die 16jährige aus Kamerun, die auf dem Weg zur Berufsschule am Bahnhof ihren Scooter abstellte, um ihn am Abend völlig demoliert wiederzufinden, versehen mit einem Pappschild, auf dem „Go home nigger“ geschrieben stand. Es ist das Zugabteil, in dem ein einzelner dunkelhäutiger Mann sitzt, doch während alle anderen Abteile bis auf den letzten Platz gefüllt sind und einige Reisende sogar nur noch einen Stehplatz haben, sind die drei weiteren Plätze in seinem Abteil leer. Es ist mein Freund aus Sri Lanka, der mich, nachdem er zwei Wochen lang auf eine E-Mail, die er ans städtische Sozialamt geschrieben und immer noch keine Antwort bekommen hatte, bat, beim Sozialamt nachzufragen, weil er dringend eine Information benötigte – worauf ich auf meine Nachfrage per E-Mail bereits am folgenden Tag eine Antwort bekam. Es ist die 22jährige Türkin, deren grösster Wunsch es wäre, in der Schweiz eine Lehre als Fachangestellte für Gesundheit zu machen, ihr aber von der Berufsberaterin empfohlen wurde, diesen Berufswunsch aufgrund ihrer noch mangelhaften Deutschkenntnisse zu vergessen und ihr stattdessen die Adresse eines Gemüsebauern gegeben wurde, der noch Hilfskräfte für die Salat- und Rübenernte suche.
Schliesslich die Doppelmoral, das Verdrängen, Vertuschen, Schönreden, Ablenken, die Projektion eigener Defizite und Schwächen auf andere, meist „Fremde“, „Andersartige“, bloss um nicht den eigenen Unzulänglichkeiten in die Augen schauen zu müssen. Etwas Verlogeneres und Scheinheiligeres kann man sich kaum vorstellen als einen Schweizer Biedermann, der gegen „Pädophile“ wettert und sich über die Zunahme von „aus dem Ausland importierter Gewalt“ beklagt, um hernach nach Hause zu gehen und in der folgenden Nacht eine 15jährige Ausländerin zu betäuben und sich auf bestialische Weise an ihr zu vergehen.
Ein mit dem „Fall Untersiggenthal“ vergleichbares Verbrechen, bei dem sich Machtgefälle, Rassismus und Doppelmoral dermassen eng gegenseitig bedingen, verstärken und zu einem Gesamtsystem verschmelzen, ohne welches diese Tat und alle weiteren aus ihr hervorgegangenen Ungerechtigkeiten gar nicht denkbar wären, kann man sich gar nicht vorstellen. Mit der Inhaftierung und einer möglicherweise lebenslangen Gefängnisstrafe ist daher das Problem nicht nachhaltig gelöst. Solange wir uns nicht mit aller Aufmerksamkeit und Beharrlichkeit um die unteren, unsichtbaren neun Zehntel des Eisbergs kümmern und auf die letztendliche Überwindung jeglicher auf willkürlich geschaffenen Machtpositionen beruhenden Vorrechte, jeglichen Rassismus, jeglicher Doppelmoral und jeglicher Projektion eigener Defizite auf künstlich gebaute Feindbilder kümmern, wird über kurz oder lang im obersten Zehntel des Eisbergs ein neues, vielleicht noch entsetzlicheres Verbrechen die Öffentlichkeit erschüttern. Genau so, wie auch aus vergifteter Erde immer wieder Pflanzen hervorgehen, welche das Gift aus dem Boden an die Oberfläche bringen. Es genügt daher nicht, mit dem Finger auf die einzelnen „Bösewichte“ zu zeigen und sich selber aus jeglicher Mitverantwortung zu stehlen. Der „Fall Untersiggenthal“ zeigt aufs Eindrücklichste, dass sich neben dem eigentlichen Haupttäter viele andere, von Behörden über Amtsstellen und Fachpersonen sowie all jene, die vielleicht etwas ahnten und trotzdem bloss wegschauten, mitschuldig gemacht haben. So wie im bekannten Theaterstück „Andorra“ von Max Frisch, in dem sich die Schlinge immer enger um den Hals von Andri zieht, bis es zu spät ist. Alle reden über ihn, keiner redet mit ihm selber, alle tuscheln hinter vorgehaltener Hand, und am Schluss will es niemand gewesen sein, weil es eben alle zusammen gewesen waren…
Jeder Einzelne und jede Einzelne von uns ist mitverantwortlich dafür, in was für einer Gesellschaft wir leben und welche Werte an oberster Stelle stehen sollen. Das ist das Mindeste, was wir tun können. Was geschehen ist, kann nicht rückgängig gemacht werden. Aber es kann und muss alles unternommen werden, damit der Boden, der Garten, die unteren neun Zehntel des Eisbergs so frei werden von allem Gift, dass aus dem oberen Zehntel nichts mehr herauswachsen kann, was sich auch nur im Entferntesten mit so entsetzlichen Verbrechen wie dem „Fall Untersiggenthal“ vergleichen lässt.