Das 15. Buchser Montagsgespräch befasste sich mit der Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens, das jedem Bürger und jeder Bürgerin unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Lage in Form einer gesetzlich festgelegten, vom Staat ausbezahlten finanziellen Zuwendung ohne Gegenleistung zur Verfügung stehen würde. Über die Einführung eines solchen BGE wurde in der Schweiz – im Jahre 2016 – bereits einmal abgestimmt, die Vorlage erhielt eine Zustimmung von immerhin 23 Prozent.
Eingangs stellte Markus Härtl, der sich seit Jahren in der Schweiz, in Liechtenstein und Deutschland für die Einführung eines BGE einsetzt, die möglichen Vorzüge eines solchen Grundeinkommens vor. Ein BGE würde unabhängig von äusseren Umständen eine lebenslange Existenzsicherung garantieren und damit auch eine uneingeschränkte gesellschaftliche Teilhabe. Es würde die Selbstbestimmung fördern, weil niemand mehr gezwungen wäre, einer Erwerbsarbeit nachzugehen, die mit schlechten Arbeitsbedingungen und zu niedriger Entlohnung verbunden ist. Und es würde all jene heute noch unentgeltlichen Care-Arbeiten entschädigen, ohne welche eine Gesellschaft nicht überlebensfähig ist. Zudem würde es zu einem Abbau der Bürokratie führen, die heute noch für Kontrollen, Abklärungen und Zuweisungen zu den unterschiedlichen Sozialleistungen notwendig ist.
Weitere Vorteile eines BGE wurden in der folgenden Diskussion genannt. Ein BGE würde zu einer Umverteilung in Richtung mehr soziale Gerechtigkeit führen. Der durch KI und andere technologische Entwicklung zu erwartende Verlust an Arbeitsplätzen könnte besser aufgefangen werden. Wichtige Gesellschaftsbereiche wie Kultur, Bildung und politische Arbeit bekämen einen höheren Stellenwert.
Es tauchten in der Diskussion aber auch einige offene Fragen auf: Wie könnte die Finanzierung eines BGE langfristig gesichert werden? Besteht angesichts der herrschenden politischen Machtverhältnisse und einer anhaltenden Sparpolitik nicht die Gefahr, dass ein BGE auf das absolute Minimum gedrückt würde und man dann am Ende schlechter dastehen würde als mit den heutigen Sozialleistungen? Ist es fair, wenn ein Konzernchef, der heute schon mehrere Millionen Franken pro Jahr verdient, zusätzlich ein von der Allgemeinheit finanziertes BGE bekäme?
Eine immer wieder gehörte kritische Frage zum BGE ist, ob die Menschen, wenn ihre Existenz gesichert wäre, überhaupt noch einer Erwerbsarbeit nachgehen würden. Die Befürworterinnen und Befürworter eines BGE gehen davon aus – und dem wurde eigentlich nicht widersprochen –, dass Menschen grundsätzlich gerne arbeiten und einen Beitrag zur Gesellschaft leisten möchten. Allerdings müssten dann die Arbeitsbedingungen so ausgestaltet sein, dass Arbeiten grundsätzlich Freude macht und nicht mit unnötigem Stress, Fremdbestimmung und fehlender Wertschätzung verbunden ist – genau dies wäre aus Sicht der Befürworterinnen und Befürworter eine wünschbare Konsequenz, die sich aus der Einführung eines BGE ergeben müsste.