Ehemaliger SVP-Grossrat vergeht sich an einer 14Jährigen: Nicht bloss ein „Einzelfall“, der uns gleichgültig sein darf…

Peter Sutter, 26. Juli 2026

Und wieder – es scheint schon bald tägliche „Normalität“ geworden zu sein – ist ein Fall brutaler Männergewalt gegen zwei Frauen – diesmal eine Mutter und ihre zur Tatzeit 15 Jahre alte Tochter – publik geworden, dominiert die Schlagzeilen und füllt die Spalten sämtlicher Schweizer Zeitungen während Tagen. Besonders brisant: Beim mutmasslichen Täter handelt es sich um einen ehemaligen SVP-Grossrat im Kanton Aargau, der sich während seiner Amtszeit stets mit grösster Vehemenz für eine möglichst harte Bestrafung von Sexualstraftätern ausgesprochen und seinen Fokus dabei insbesondere auf „von Ausländern importierte Gewaltdelikte“ gerichtet hatte. Seine Opfer, Iwona L. und ihre Tochter Paula, stammen aus Polen.

Im Folgenden Auszüge aus einem Artikel im „Tagesanzeiger“ vom 21. Juli 2026….

Paula L. kommt mitten in der Nacht zu sich. Jemand sei in ihrem Zimmer gewesen, in ihrem Bett, wird sie später bei der Polizei aussagen. „Es war wie ein Traum, es war unwirklich.“ Im Halbschlaf meint die 15Jährige, ihr Freund sei zu Besuch. Doch irgendwann habe sie realisiert, „dass Patrick auf mir lag“. Er habe sie in jener Aprilnacht 2023 sexuell missbraucht, erinnert sich die Teenagerin. „Und dann wurde alles schwarz.“ Paula L. schläft wieder ein… Patrick ist nicht der Freund der Minderjährigen. Patrick heisst mit Nachnamen Frei, ist damals 54 Jahre alt, Projektleiter bei einem Grossunternehmen, SVP-Parlamentarier im Kanton Aargau. Und das, was Paula L. erlebt, ist den Ermittlungen zufolge nicht einfach ein Traum im Halbschlaf… Seit bald drei Jahren sitzt Patrick Frei in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft Aargau hat nun Anklage erhoben und wirft ihm unter anderem mehrfache Vergewaltigung, Schändung, sexuelle Handlungen mit Kindern und auch versuchten Mord vor. Er soll Paula L., aber auch zwei erwachsene Frauen betäubt und dann sexuelle Übergriffe an ihnen begangen haben, die er mit der Kamera aufzeichnete. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine lebenslängliche Freiheitsstrafe sowie eine vollzugsbegleitende Behandlung. Es gilt die Unschuldsvermutung… Bisher waren nur wenige Details über den Fall bekannt. Nun zeigen Recherchen dieser Redaktion erstmals die tatsächlichen Dimensionen. Da ist einerseits das schiere Ausmass des Missbrauchs. Die Staatsanwaltschaft sicherte Videos und Bilder von Dutzenden oft schweren Übergriffen – entstanden zu einer Zeit, als sich der Grossrat gegen kriminelle Ausländer und Pädophile positionierte. Allein Paula L. wurde laut den Ermittlungen über 40-mal sediert und während rund 40 Stunden missbraucht. Auch an ihrer Mutter Iwona L. sowie an einer weiteren Frau soll sich Frei vergangen haben… Da ist anderseits aber auch das fragwürdige Verhalten der Gemeinde, bei der Frei in der Steuerkommission sass. Sie knauserte nach seiner Verhaftung bei der finanziellen Unterstützung der beiden Polinnen. Und stiess ihre Wegweisung an. Lange haben Iwona L. und ihre Tochter geschwiegen. Nun treten sie an die Öffentlichkeit. „Um anderen Betroffenen ein Gesicht zu geben“, wie sie sagen. „Zu viele Frauen, auch in unserem Umfeld, haben schon sexuellen Missbrauch erlebt. Aber aus Scham redet niemand darüber.“… Die Tochter, inzwischen volljährig, hat eine klare Haltung: „Warum sollte ich mich schämen, mich zu zeigen? Patrick muss sich doch schämen, für das, was er mir angetan hat.“

Die Geschichte begann mit einem harmlosen Ferienflirt. Im Herbst 2021 machten Paula und Iwona L. Urlaub in Spanien, am gleichen Ort wie Patrick Frei. Die Pflegerin aus Polen und der Projektleiter aus der Schweiz lernten sich kennen und verstanden sich gut. Nach den Ferien besuchte er sie alle paar Wochen in Irland, wo Iwona seit 2007 lebte und ihre Tochter zur Welt gebracht hatte. Im Juli 2022 zogen Iwona L. und ihre Tochter in die Schweiz, nach Untersiggenthal, in das Haus des gelernten Wirtschaftsinformatikers.

Nach der Einreise in die Schweiz vergehen zwölf Tage, bis Frei den Ermittlungen zufolge erstmals die schlafende Paula L. fotografiert, wobei er auf ihr entblösstes Gesäss fokussiert habe. Die damals 14Jährige merkt nichts. Genauso wie bei den weiteren etlichen Aufnahmen, die der Beschuldigte in den folgenden Monaten von ihr macht. Und auf denen die Ermittler später immer gravierendere Übergriffe feststellen… Frei wirkt nach aussen vertrauenswürdig. Der SVPler war Mitglied im Kantonalvorstand der Partei und sass jahrelang in der Steuerkommission seiner Wohngemeinde Untersiggenthal… Frei präsentierte sich stets als Mann, der für Recht und Ordnung einsteht. Er schreibt auf seiner Website, er setze sich als Politiker für die „Beseitigung von Diskriminierung und Unterdrückung“ ein. Auf der Plattform X teilt Frei einen Beitrag der nationalen SVP mit der Überschrift: „Es reicht mit der importierten Gewalt“. Er selbst schreibt: „Der Anstieg der Gewalt geht auf ausländische Beschuldigte zurück.“ Oder: „Frauen wird eingeredet, sie würden diskriminiert. Das wurde jetzt offiziell widerlegt.“… Seine Anliegen bringt Frei ab 2021 auch direkt in den Grossen Rat ein. Der Politiker reicht eine Interpellation ein, in der er vor Platzmangel in Gefängnissen und explodierenden Vollzugskosten für den Kanton warnt, weil die Zahl ausländischer Insassen zunehme. Die entsprechende Ratssitzung findet am Morgen des 22. September 2022 statt. Wenige Stunden zuvor hat Frei den Ermittlungen zufolge einen weiteren sexuellen Übergriff an Paula L. gefilmt. Die Teenagerin lebt zu diesem Zeitpunkt noch keine drei Monate mit ihrer Mutter in Untersiggenthal. Beide sprechen anfangs kein Deutsch. Frei macht einen Arbeitsvertrag mit Iwona L.. „Ich habe mich in der Schweiz um das Kochen, das Haus und den Garten gekümmert, geputzt und eingekauft“, erzählt die Polin… Paula L. findet kaum Freunde in der neuen Heimat und ist einsam. Sie hat Probleme in der Schule. Die Teenagerin probiert Drogen wie Ecstasy aus, konsumiert regelmässig Marihuana. Frei habe ihrer Mutter Vorwürfe gemacht, sie erziehe die Tochter nicht richtig. „Er ist ein Kontrollfreak“, so Paula L… Deutlich wird das in seinem Haus. Überall hat Frei Kameras installiert, laut Iwona L. und ihrer Tochter nicht nur in den Gängen oder im Essbereich, sondern auch in den Badezimmern. „Es war, wie wenn er jede Bewegung beobachtet, und er konnte auch alles hören über diese Kameras“, gibt Paula L. in einer Befragung der Polizei an. „Das heisst, es gab keine Privatsphäre in diesem Haus.“… Laut Auswertung der Videos gehen die Übergriffe von Frei derweil unbemerkt weiter. Immer wieder liegt das Mädchen auf den Aufnahmen regungslos im Bett. Es scheint, als könne ihr Peiniger mit ihr alles machen, was er will, ohne dass Paula aufwacht. Zuerst ist das für die Ermittler nicht nachvollziehbar. Doch bald sind sie überzeugt: Die Teenagerin schlief nicht einfach. Ein rechtsmedizinisches Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Aargau bekräftigt diese These später. 254 Videodateien haben die Experten analysiert. Paula L. zeige auf vielen Aufnahmen keine Reaktion, schreiben die Gutachter, „auch nicht auf intensive Stimuli wie Schmerzreize“. Es sei unmöglich, dass die Betroffene nur geschlafen habe. Stattdessen sei gut erkennbar, wie sich Paula L. „zumeist in einem bewusstlosen, komatösen Zustand befand“, halten die Experten fest. Für sie ist klar: Das Mädchen wurde betäubt. Ihr Zustand sei „typisch für eine herbeigeführte Sedation durch hochpotente, zentral kurzwirksame Substanzen wie GHB/GBL.“ Die beiden Substanzen werden allgemein als K.-o.-Tropfen bezeichnet. Weil sie zwar euphorisierend wirken können, ab einer gewissen Dosis aber schnell zu einer Sedierung führen – „mit der Folge von schweren Atemdepressionen, gegebenenfalls mit Atempausen, bis hin zum Herz-Kreislauf-Stillstand“, wie das Gutachten festhält. Hohe Dosen würden typischerweise zu einer Erinnerungsstörung führen… Am nächsten Morgen wird Paula L. das Gefühl nicht los, dass Frei sie missbraucht hat. Iwona L. erfährt von diesem schweren Verdacht. Eine Situation, die sie in ihrer Einvernahme wie folgt nacherzählt: „Es war für mich sehr schwer, zu glauben, dass jemand, den ich liebe, so etwas mit meiner Tochter tun würde. Natürlich habe ich mich sehr aufgeregt und bin zu ihm gerannt, schreiend.“ Sie habe Antworten von Frei verlangt, aber er habe sich damit herausgeredet, er sei nur im Zimmer gewesen, um zu kontrollieren, ob dort Drogen versteckt seien… Frei bleibt unbehelligt, er kann auch weiterhin Politik betreiben. Im August 2023 unterschreibt er eine Interpellation mehrerer Grossräte. Offenbar werde das Tätigkeitsverbot für pädosexuelle Straftäter im Aargau nicht mit aller Konsequenz angewendet, heisst es darin. Der Vorstoss wird am 1. September 2023 eingereicht. Drei Tage später ist Frei laut den Ermittlungen erneut im Zimmer von Paula L. Doch diesmal entkommt er nicht… Es ist tief in der Nacht auf Montag, den 4. September, als Iwona L. erwacht. Sie realisiert, dass Frei nicht neben ihr im Bett liegt. Seit dem Zwischenfall vom April ist sie misstrauisch. Sie geht zum Zimmer von Paula L. und findet Frei. In einer Einvernahme erinnert sich Iwona L. später so: „Als er das Zimmer meiner Tochter verlassen wollte, habe ich gesehen, dass er hinten in der Unterhose etwas versteckt. Sein T-Shirt war so nass, wie wenn er gerade Krafttraining gemacht hätte.“ Sie habe ihn aufgefordert, ihr zu zeigen, was er verstecke. „Das wollte er nicht machen. Ich habe den Ausgang blockiert.“ Erst da habe Frei zuerst eine Lampe herausgedrückt, dann die Kamera. Sie habe Frei befragt, aber der sei ausgewichen, habe erneut behauptet, dass er nur habe kontrollieren wollen, ob Paula L. im Zimmer Marihuana verstecke. Ivona L. weiss nicht, wie sie die Aufnahmen auf der Kamera abspielen kann. Aber sie spürt, dass Frei nicht die Wahrheit sagt. Um 3.11 Uhr wählt sie die Nummer der Polizei…

Als die Polizei eintraf, schauten sie sich das Material auf der Kamera an, mit der Iwona L. ihren Partner erwischt hatte. Sie nahmen Frei sofort fest. Am nächsten Tag wurde Frei ein erstes Mal von der Polizei befragt. Er gab nur zu, Paula L. in der Nacht zuvor im Schlaf gefilmt zu haben. Zum Vorwurf der sexuellen Handlungen äusserte er sich nicht. Neun Tage später folgte die zweite Einvernahme. Die Polizei zeigte Frei nun Aufnahmen aus jener Nacht, als er verhaftet wurde. Erst jetzt gestand er den Übergriff ein.

Wie es dazu gekommen sei, will der Beamte wissen. „Ich sah sie dort liegen, halb nackt“, sagt Frei. „Ich ging davon aus, sie schläft, und dann habe ich die Gelegenheit genutzt.“ An weitere sexuelle Handlungen mit ihr könne er sich nicht erinnern.

Die Polizei durchsuchte in den folgenden Tagen das ganze Haus, es wurden mehrere Festplatten, Tablets und Computer entdeckt. Und unzählige belastende Fotos und Videos. Die IT-Auswertung ergab aber auch, dass Frei schon 2012 Onlinesuchanfragen wie „GBL bestellen“ oder „Vergewaltigungsdroge GBL“ gemacht hatte… Im Oktober 2023 folgte für Iwona L. ein weiterer Tiefschlag: Anlässlich einer weiteren Befragung durch die Staatsanwältin eröffnete ihr diese, dass Frei auch von ihr Nacktbilder im Schlaf gemacht hätte.

„Ich möchte die Fotos sehen“, sagt Iwona während der Einvernahme. Als sie das Bildmaterial anschaut, auf dem sie im Intimbereich berührt wird, beginnt sie zu weinen. Sie sagt: „Ich sehe auf diesen Fotos wie eine tote Person aus. Das ist eine Schändung meines Körpers.“… Vier Tage später wird Frei erneut von der Polizei befragt. Iwona L. verfolgt die Einvernahme per Videoübertragung. Erst jetzt wird das ganze Ausmass klar. Es geht nicht um zwei Übergriffe an Paula L., sondern um Dutzende. Und das Ganze begann schon wenige Tage nach ihrer Ankunft in der Schweiz… Die Monate nach der Verhaftung von Frei sind auch für Paula L. traumatisierend. Mehrmals wird sie befragt. Frei kann per Videoschaltung mitverfolgen, wie sie über intimste Details Auskunft gibt. „Das war vermutlich das Schlimmste“, sagt die 18Jährige heute, „zu wissen, dass er mich beobachtet“… Schliesslich erfährt Paula L., dass sie ihr Martyrium möglicherweise nur knapp überlebt hat. Im Mai 2025 liegt das rechtsmedizinische Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft vor. Laut diesem hatte Frei Oralsex mit der bewusstlosen Betroffenen durchgeführt und dabei ihre erschlaffte Zunge nach hinten geschoben. Durch die „nahezu vollständige Verlegung der oberen Atemwege“ sei sie in einem „akut lebensbedrohlichen Zustand“ gewesen, der jederzeit zu einem Erstickungstod hätte führen können. Das Fazit des Gutachtens: „Damit ist es nur dem Zufall zu verdanken, dass es zu keinem tödlichen Sauerstoffmangel gekommen ist.“… Paula L. sagt, sie habe den Schock, dass sie den Missbrauch möglicherweise nur knapp überlebt habe, inzwischen überwunden. „Ich glaube, dass das ein Zeichen ist“, sagt sie heute. „Vielleicht bin ich noch da, damit ich anderen Opfern Mut machen kann, indem ich meine Geschichte erzählen kann.“

Soweit der Bericht im „Tagesanzeiger“ vom 21. Juli 2026. Doch wie wenn das alles nicht schon weit mehr als genug gewesen wäre, bedeutete die Verhaftung Patrick Freis am 5. September 2023 nicht etwa das Ende dieses über so lange Zeit von Iwona L. und ihrer Tochter erlittenen Martyriums, sondern war bloss der Anfang einer weiteren Leidensgeschichte, in der auf nahezu unvorstellbar erschreckende Art und Weise deutlich wird, wie sehr wir es bei diesem Fall nicht nur mit einem skrupellosen Einzeltäter zu tun haben, sondern gleichzeitig, darüber hinaus, mit einem gesellschaftlichen Machtsystem, das nicht an erster Stelle darauf ausgerichtet ist, begangenes Unrecht wieder gut zu machen, sondern, ganz im Gegenteil, Menschen, die bereits mehr als genug Unrecht erlitten haben, nur noch weiteres Unrecht zuzufügen.

Nur einen Tag, nachdem der „Tagesanzeiger“ ausführlich über die Leidensgeschichte von Iwona L. und Paula L. berichtet hatte, war in der gleichen Zeitung Folgendes zu lesen…

Zwar war Frei für den Unterhalt von Mutter und Tochter aufgekommen, doch er hatte Iwona L. keinen Lohn bezahlt, so wie dies im Arbeitsvertrag vorgesehen gewesen wäre. Und jetzt, da der Mann, von dem sie finanziell abhängig ist, im Gefängnis sitzt, weiss Iwona L. nicht, wie sie durchkommen soll. Also betritt sie das Gemeindehaus, um Sozialhilfe zu beantragen. Mit einem höchst mulmigen Gefühl, denn Frei war bis zu seiner Verhaftung Aargauer Grossrat, er sass auch in der Steuerkommission der Gemeinde Untersiggenthal. Er kennt hier jeden. Sie aber ist Ausländerin, spricht kein Deutsch. Doch sie muss es versuchen, denn sie und ihre Tochter stehen vor dem Nichts… Das Gespräch auf dem Sozialamt am 7. September 2023 gestaltet sich schwierig. Der Gemeindemitarbeiter spricht offenbar kein Englisch. Zwei Personen müssen das Anliegen von Iwona L. übersetzen. Sie erklärt, ihre Tochter sei Opfer sexueller Gewalt geworden. Frei sei in Haft, und sie brauche dringend Hilfe… Keine Woche später schreibt der Gemeindemitarbeiter einen dreiseitigen Brief an das Aargauer Migrationsamt. Iwona L. würde bei ihnen Sozialhilfe beantragen, heisst es darin. Er will wissen, ob ihre Aufenthaltsbewilligung „überhaupt rechtmässig“ sei… Wenige Tage später verschickt das kantonale Migrationsamt an die Aargauer Kantonspolizei einen Ermittlungsauftrag gegen Iwona L. Es bestehe der „dringende Verdacht“, dass sie beim Bewilligungsverfahren die Behörden getäuscht habe. Das Migrationsamt bittet die Polizei, den Sachverhalt zu ermitteln und allenfalls ein Strafverfahren gegen Iwona L. zu eröffnen. Von diesen Abklärungen bekommen Iwona und Paula L. nichts mit. Sie sind mittellos, finden keine neue Bleibe und leben daher nach der Verhaftung von Frei weiterhin in dessen Haus. „Es war schrecklich“, sagt Paula L. rückwirkend. „Ich habe es gehasst, an diesem Ort zu sein. Auf dieser Matratze zu schlafen.“ Jener Matratze, auf der die junge Frau lag, als er sich an ihr verging. Paula L. stürzt in eine tiefe Krise. Dass sie die Übergriffe nicht bemerkte, weil sie mutmasslich betäubt war, verstärkt das Gefühl der Machtlosigkeit. „Psychischer Ausnahmezustand“, vermerkt ein Arzt, der sie und ihre Mutter in dieser Zeit untersucht. Die mittlerweile 16-Jährige habe starke Schlafstörungen und immer wieder Albträume. In diesen komme Frei lächelnd auf sie zu. Paula L. könne schreien, wie sie wolle, steht in den Krankenakten. „Aber niemand höre sie.“ Heute sagt Paula L., das seien die dunkelsten Zeiten ihres Lebens gewesen. „Ich wollte nicht mehr aus dem Bett kommen. Ich wollte überhaupt nichts mehr machen. Ich war einfach fertig.“

Über ein Jahr hatte Iwona L. im Haus von Patrick Frei gearbeitet, sie hatte einen Arbeitsvertrag und einen Aufenthaltstitel B. Unter diesen Bedingungen steht ihr und ihrer Tochter grundsätzlich die ordentliche Sozialhilfe von 1624 Franken monatlich zu, zuzüglich Kosten wie Miete, Krankenkasse und situativ anfallende weitere Leistungen. Doch in Untersiggenthal läuft es anders…

Zwei Monate nach Freis Verhaftung hat der Gemeinderat entschieden. Er gesteht den Polinnen nur einen Grundbedarf von gut 1000 Franken monatlich zu. Dieser Betrag liegt unter der vom Kanton Aargau festgelegten Existenzsicherung. Zudem übernehme man gewisse Leistungen wie Fahrkosten zum Arbeitsort, eine Brille oder den Zahnarzt. Der Aufenthaltsstatus der beiden Frauen werde gerade geprüft, schreibt die Gemeinde als Begründung dafür, dass sie lediglich „Nothilfe im Sinne von Asylansätzen“ bezahlt. Diese Begründung ist völlig willkürlich und die Reduktion der Sozialhilfe alles andere als zwingend, da die Abklärungen betreffend Aufenthaltsstatus noch gar nicht stattgefunden haben und die Gemeinde daher ohne weiteres die volle Sozialhilfe weiterhin ausrichten könnte… Die Gemeinde vermittelt Iwona und Paula L. schliesslich eine kleine Wohnung in Untersiggenthal. Die beiden versuchen, sich in der neuen Umgebung zu fangen. Iwona L. beginnt, für einen Floristen zu arbeiten. Sie kann sich vorstellen, sich und die Tochter selbst mit der Nothilfe irgendwie über die Runden zu bringen. Doch kurz darauf ein weiterer Rückschlag: Im Dezember 2023 schreiben die Aargauer Migrationsbehörden Iwona L., dass ihre Anstellung als Haushalthilfe ein „Scheinarbeitsverhältnis“ gewesen sei. Wegen dieses „Verhaltens“ beabsichtige das Migrationsamt nun, ihre Aufenthaltsbewilligung zu widerrufen und sie zusammen mit ihrer Tochter aus der Schweiz wegzuweisen. Zudem nehmen nun auch die Strafbehörden Iwona L. ins Visier. Einerseits ermitteln sie wegen der angeblich erschlichenen Aufenthaltsbewilligung. Anderseits erfährt die Polin, dass Patrick Frei, mittlerweile aus dem Aargauer Parlament und der Gemeinde Untersiggenthal ausgeschieden, sie angezeigt hat. Er wirft ihr vor, beim Umzug in die kleinere Wohnung zahlreiche Einrichtungsgegenstände von ihm gestohlen zu haben. Was die Staatsanwaltschaft dazu veranlasst, die Wohnung von Iwona L. zu durchsuchen. Nach den traumatischen Erfahrungen mit Frei und den Behörden hat Iwona L. somit zwei Strafverfahren am Hals. Und ihr droht die Ausschaffung.

Im Frühling 2024 erlitt Iwona L. einen Nervenzusammenbruch. Sie musste ihre neue Arbeit als Floristin aufgeben und wurde stationär in eine psychiatrische Klinik aufgenommen.

Kurz darauf wird Iwona L. zu ihrer angeblichen Täuschung der Behörden mit dem Arbeitsvertrag einvernommen. „Ich weiss nicht, warum diese Angaben falsch gewesen sein sollten. Ich habe meine Arbeit erledigt“, sagt sie. Doch das Aargauer Migrationsamt geht nicht darauf ein. Im September schickt es seine Verfügung. Sobald diese rechtskräftig sei, habe Iwona L. 60 Tage Zeit, um auszureisen. „Nach Ablauf der Ausreisefrist kann die Ausweisung zwangsweise vollzogen werden“, schreibt die Behörde. Das minderjährige Kind ist ebenso von der Ausweisung betroffen. Das Migrationsamt hält zwar fest, Mutter und Tochter „sollen Opfer sexueller Übergriffe geworden sein“. Doch solche Vorwürfe könnten einen „schwerwiegenden Härtefall nicht begründen“. Aus Sicht der Behörde ist das „öffentliche Interesse an der Wegweisung der Betroffenen sehr gross“.

Für Marc Spescha, emeritierter Professor für Migrationsrecht und Anwalt in Zürich, handelt es sich hier um eine „gravierende behördliche Fehlleistung“. Zunächst sei nicht nachgewiesen, dass der Arbeitsvertrag überhaupt ungültig sei. Dass Iwona L. allenfalls nur Naturallohn erhielt, könne ihr nicht vorgeworfen werden. Zudem hätte sie als EU-Bürgerin auch ohne Arbeitsvertrag ein Aufenthaltsrecht gehabt, nämlich als Nichterwerbstätige, die von ihrem Lebenspartner Kost und Logis erhält. Vor allem aber hätten die Behörden verkannt, dass die beiden Frauen Opfer seien, die es zu schützen gelte. „Gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichts dürfen an den Aufenthaltsanspruch von Migrantinnen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, keine zu hohen Anforderungen gestellt werden, Dies erst recht nicht, wenn die erlittene Gewalt derart schwer war, wie dies hier der Fall ist“, erklärt Spescha. „Doch kantonale Instanzen haben oft keinerlei Sensibilität für den Schutzbedarf ausländischer Gewaltopfer. Das Bundesgericht musste sie deshalb auch immer wieder rügen.“ Besonders gelte das bei gewaltbetroffenen Kindern wie der damals minderjährigen Paula L. „Im vorliegendem Fall steht das ausgeprägte Schutzbedürfnis ausser Diskussion“, sagt Spescha.

Das Amt für Migration des Kantons Aargau sagt auf Anfrage, man äussere sich nicht zu laufenden Verfahren. Inzwischen haben die Pflichtverteidiger von Mutter und Tochter den Wegweisungsentscheid beim Aargauer Verwaltungsgericht angefochten… Hätte sie gewusst, dass Patrick Frei sie und ihre Tochter missbrauche, „wäre sie kaum in die Schweiz eingereist“, schreibt Tamara De Caro, die Anwältin von Paula L. Sie sagt auf Anfrage: „Das Migrationsamt hätte die Möglichkeit gehabt, meiner Klientin eine Aufenthaltsbewilligung im Rahmen des Ermessens zu erteilen. Aber man hat sich dagegen entschieden.“… Die inzwischen 17jährige Paula L. hat inzwischen ihre obligatorische Schulzeit abgeschlossen. Sie hat nun eine Beiständin, die der inzwischen 17Jährigen ein Motivationssemester vermittelt, in dem sie sich für Lehrstellen bewerben kann. Eigentlich wäre es ihr Traum, Kosmetikerin zu werden. Aber niemand nimmt sie. Stattdessen beginnt sie eine Lehre in einer Bäckerei. Als die Mutter das der Gemeinde mitteilt, fragt diese bei den Migrationsbehörden nach, ob die beiden denn nun die Schweiz verlassen müssten oder nicht. Der Kanton hält in der Folge fest, dass Paula L. auch mit einer Lehre keine Aufenthaltsbewilligung zustehe. Und droht erneut ihre Wegweisung an… Der Druck – Angst vor der Wegweisung, finanzielle Schwierigkeiten, rechtliche Unsicherheiten und Sprachbarrieren am Arbeitsplatz – wird zu viel: Paula L. kann die Lehre nicht zu Ende führen. Weil sie bereits ein Motivationssemester absolviert hat, kann sie nun auch nicht mehr eine weiterführende Schule besuchen, das staatliche Ausbildungssystem ist für sie praktisch geschlossen… Ihre Mutter versucht, das Ruder herumzureissen. Sie sei im Sommer 2025 an einem Punkt gewesen, an dem sie sich gefragt habe: „Was willst du eigentlich sein?“, erzählt Iwona L. „Willst du ein Opfer bleiben? Oder willst du zu einer Überlebenden werden?“ Für sie ist der Fall klar: „Wenn du eine Überlebende sein willst, dann musst du zurückschlagen.“ Und das tut Iwona L. nun. Sie beginnt mit einer Flut von Beschwerden gegen das Sozialamt von Untersiggenthal, die Opferhilfe, die Regierung und die Gerichte im Aargau. Sie zieht manche Beschwerden bis ans Bundesgericht. Doch dieses schreibt später, ihre Eingaben seien „rechtsmissbräuchlich“ und „querulantisch“. Am Ende unterliegt Iwona L. in praktisch allen Fällen. Ob sie und ihre Tochter in der Schweiz bleiben können, ist unklar. Noch ist offen, wann die Gerichte endgültig über die Wegweisung entscheiden. Das Verfahren wegen Diebstahls hat die Staatsanwaltschaft Aargau zwar eingestellt. Doch sie sanktionierte Iwona L. mit einem Strafbefehl, weil sie bei der Einreise die Behörden getäuscht habe. Auch gegen diesen Entscheid kämpft sie noch an. Unterliegt sie, muss sie eine Busse und Kosten in der Höhe von 2160 Franken bezahlen – Geld, das sie nicht hat. Sollte sie nicht zahlen können, drohen ihr 30 Tage Gefängnis… Patrick frei wird in dieser Sache wohl nicht belangt. Obwohl auch er den Arbeitsvertag unterschrieben hatte und sich in der Folge aktiv dafür einsetzte, dass Iwona L. eine langfristige Aufenthaltsbewilligung erhält. Doch im Gegensatz zur Polin will die Staatsanwaltschaft bei ihm das Verfahren wegen Täuschung der Behörden einstellen. Aus „Opportunitätsgründen“, wie es in einem Schreiben heisst. Das ist laut Gesetz möglich, wenn einer Person mehrere Taten vorgeworfen werden und ein weiteres Delikt kaum noch Einfluss hätte auf die Strafe. So könnte es auch bei Frei sein… Dieser zeigte sich in einer letzten Befragung im Juni 2026 erstmals reuig. Er sehe ein, was er angerichtet habe, und wolle das nie wieder jemand anderem antun. Doch für Paula und Iwona L. kommen diese Worte zu spät. Ihr Fazit fast drei Jahre nach der Verhaftung von Frei ist niederschmetternd: sexuell missbraucht, traumatisiert, ohne Geld und ohne Zukunftsperspektive. Nun wollen sie Gerechtigkeit. Nicht nur dafür, was ihnen ihr Peiniger angetan habe, sondern auch dafür, wie die Behörden mit ihnen umgehen – und immer noch umgehen würden… Iwona L. ist momentan in einer stationären Therapie in einer Zürcher Psychiatrie. Doch auch dort hat sie keine Ruhe. Ende Juni brachte ihr die Polizei Betreibungsunterlagen – bis in die Klinik.

So weit die Berichterstattung im „Tagesanzeiger“ vom 22. Juli 2026. Gleichentags erschien im „St. Galler Tagblatt“ ein Artikel unter dem Titel „Harsche Kritik an Herzlos-Entscheid“, in dem insbesondere auf die ganz und gar an den Haaren herbeigezogene Täter-Opfer-Umkehr im Zusammenhang mit einer angeblichen „Täuschung der Behörden“ eingegangen wird…

Als Grund für die Wegweisung wurde „Täuschung der Behörden“ angeführt. Der Arbeitsvertrag als Haushalthilfe, den die Polin mit ihrem Peiniger abgeschlossen hatte und der zum Aufenthalt in der Schweiz berechtigte, sei nur ein Scheinvertrag gewesen, so das Migrationsamt. Die Polin habe nie einen Lohn erhalten, so das zentrale Argument. Tatsächlich aber war im Arbeitsvertrag sehr wohl ein Lohn vereinbart worden. Offenbar hatten sich die beiden aber darauf geeinigt, diesen in Form von Kost und Logis, Krankenkasse und Steuern für Mutter und Tochter zu begleichen. Für Iwona L. war dabei auch massgeblich, dass sie Frei als erfahrenem Politiker und Finanzexperten volles Vertrauen schenkte, diese Regelung sei in rechtlicher Hinsicht einwandfrei und könnte ihr keinesfalls später zu irgendeinem Nachteil gereichen. Der Frau nun vorzuwerfen, ihr „Arbeitgeber“ habe ihr nie einen Lohn bezahlt, wirft Fragen grundsätzlicher Art auf. Denn man könnte das ja dann so interpretieren, dass jeder Ausländer und jede Ausländerin, die von ihrem Arbeitgeber ausgenützt und übers Ohr gehauen wird, selbst daran schuld sei.

Die SVP hat zum Fall Patrick Frei noch nicht offiziell Stellung genommen und spricht von einem „Einzelfall“. Mit der Betonung darauf, dass es sich bei solchen Gewalttaten wie auch bei den immer häufiger vorkommenden Femiziden oder der brutalen Gewalt, denen zum Beispiel Prostituierte ausgeliefert sind, stets nur um „Einzelfälle“ handelt, wird indessen systematisch davon abgelenkt, dass diese sogenannten „Einzelfälle“ bloss die Spitzen eines gewaltigen Eisbergs bilden, in dem ganz bestimmte Verhaltensweisen, Denkvorstellungen, moralische Einstellungen, politische Überzeugungen und – meist geschlechtsspezifische – Machtstrukturen und Abhängigkeitsverhältnisse als völlig „normal“ und „gesellschaftlich akzeptiert“ gelten, obwohl in ihnen bereits die Ansätze und Vorstufen vorhanden sind, die in ihrer letzten und extremsten Zuspitzung zu jenen ganz besonders „spektakulären“ Gewalttaten führen können, über die dann in aller Ausführlichkeit öffentlich informiert und diskutiert wird. Bleibt die Diskussion aber auf diese „Einzelfälle“ beschränkt und wird der gesellschaftliche Kontext ausgeblendet, kann auch keine tiefgreifende Überwindung jener tiefsitzenden Macht- und Denkstrukturen stattfinden, welche den eigentlichen Nährboden bilden für so entsetzliche Einzeltaten wie jene von Patrick Frei im aargauischen Untersiggenthal.

In diesem gesellschaftlichen Kontext, in diesen neun Zehnteln des Eisbergs, die sich unterhalb der Wasseroberfläche befinden, lassen sich mindestens drei wesentliche Phänomene erkennen: Machtgefälle, Rassismus und Doppelmoral.

Zunächst das Machtgefälle. Vergleichen wir im „Fall Untersiggenthal“ den Täter mit den Opfern, so lässt sich ein mindestens zehnfaches Machtgefälle feststellen, wobei es zwischen ihnen fliessende Übergänge gibt und sie sich gegenseitig bedingen wie auch verstärken. Das erste ist das Geschlecht: Der Täter ist männlich, die Opfer sind weiblich – das Grundmuster von mindestens 90 Prozent sämtlicher Gewalttaten, insbesondere, wenn es um sexuelle Gewalt geht. Das zweite ist die Herkunft: Der Täter ist ein Einheimischer, die Opfer sind „Fremde“. Das dritte ist das Alter: Der Täter ist 54 Jahre alt, sein am meisten und brutalsten von ihm missbrauchtes Opfer ist zu Beginn der Übergriffe gerade mal 15 Jahre alt. Das vierte ist die gesellschaftliche Position und das gesellschaftliche Ansehen: Der Täter ist ein angesehener und einflussreicher Politiker sowie Projektleiter bei einem Grossunternehmer, seine Opfer, mitsamt all ihrer Wurzeln ihrer früheren Heimat entrissen, verfügen im neuen, ihnen zunächst völlig fremden und unbekannten Land nicht einmal über das Allermindeste, was man als gesellschaftlichen Status bezeichnen könnte. Das fünfte ist die Sprache: Der Täter kann sich überall und jederzeit über jedes noch so komplizierte Thema verständigen und sich Gehör verschaffen, die Opfer scheitern nur schon beim Versuch, auf dem Sozialamt der Gemeinde ihre Notlage so zu schildern, dass sie vom zuständigen Beamten auch nur einigermassen in ihrer Tragweite erkannt wird, und Paula muss die Lehre abbrechen, weil sie es trotz aller Anstrengung nicht schafft, die ihr immer und immer wieder im Weg liegenden Sprachbarrieren erfolgreich zu überwinden. Das sechste ist das Wissen und die Information: Während der Täter mit allen Gesetzen wie auch deren Schlupflöchern bestens vertraut ist, verfügen seine Opfer nicht einmal über die minimalsten diesbezüglichen Kenntnisse an ihrer neuen Wohnstätte, wesentliche Informationen, wie sie sich für ihre persönlichen Anliegen und Rechte einsetzen könnten, werden ihnen sogar bewusst vorenthalten. Das siebte sind die Beziehungen: Während der Täter über ein riesiges Beziehungsnetz verfügt, das ihm Zugang zu jeder beliebigen Schaltstelle, zu jedem beliebigen Amt und zu jeder beliebigen Fachperson von Rechts-, über Versicherungs-, Immobilien- und Gesundheits- bis zu Finanzexperten verschafft, sind seine Opfer bei allen ihren persönlichen oder gesellschaftlichen Problemen und Anliegen völlig auf sich alleine gestellt. Das achte ist das Geld: Steht es dem Täter jederzeit in ausreichendem Ausmass zur Verfügung, ist es für seine Opfer so knapp bemessen, dass sie, aus Angst, noch das Wenige zu verlieren und einschneidende Einschränkungen ihrer Lebensqualität in Kauf nehmen zu müssen, stets vom Willen und den Machtgelüsten anderer abhängig, ja geradezu erpressbar sind, bis hin zum Betreibungsbeamten, der das am Ende aller ihrer Kräfte angelangte Opfer selbst noch in der psychiatrischen Klinik aufsucht – wie einer, der selbst dann noch auf seinem Opfer herumtrampelt, wenn es schon längstens hilflos am Boden liegt. Das neunte ist die Macht, sozusagen die Summe von allem anderen: Jene Macht, die jenem, der sie hat, alle Türen öffnet, während sie jenem, der sie nicht hat, alle Türen zuschlägt, jenes Gefühl grenzenloser Macht, das in dem Moment auf seinem Gipfelpunkt angelangt ist, wenn das betäubte und wehrlose Opfer vor ihm liegt, und er weiss, dass er jetzt alles mit ihm machen kann, was er will. Das zehnte ist das Selbstwertgefühl: In dem Masse, wie es beim Täter durch seine Taten immer stärker wird, wird es bei seinen Opfern immer schwächer, bis es zuletzt in einer umfassenden Selbstzerstörung zu enden droht, Macht auf der einen Seite, Ohnmacht auf der anderen, der Moment, in dem Iwona L. sich fragte: Will ich ein Opfer bleiben oder will ich zu einer Überlebenden werden? Nicht alle haben am Ende noch so viel Kraft, viele andere hätten den Kampf schon lange zuvor aufgegeben.

Dann der Rassismus. „Nur einmal in meinem Leben“, so erzählt eine 26jährige, mittlerweile in der Schweiz sesshaft gewordene Angolanerin, „wurde ich offen rassistisch beschimpft. Das war auf dem Pausenhof in der Primarschule, ich war zehn Jahre alt. Seither ist mir der Rassismus auf eine andere Weise begegnet: Nicht offen und laut, sondern leise und versteckt im Alltäglichen.“ Es ist dieser „lautlose“ Rassismus, der genauso schlimm ist wie der laute oder jener in Form eines Faustschlags. Denn gegen den „lautlosen“, alltäglichen Rassismus kann man sich nicht wehren, ist ihm hilflos ausgeliefert, das, worüber Menschen, die aus anderen Ländern in die Schweiz gekommen sind, immer wieder erzählen. Das, was sich die meisten Schweizerinnen und Schweizer schlicht und einfach nicht vorstellen können, weil sie es am eigenen Leib und in der eigenen Seele noch nie erlebt haben. Es ist die seit sechs Jahren in der Schweiz lebende Familie aus Eritrea, die von ihren Nachbarn am Morgen, wenn sie die Wohnung verlassen, immer noch nicht gegrüsst werden, bloss weil die Mutter ein Kopftuch trägt. Es ist der seit neun Jahren in der Schweiz lebende Familienvater aus Syrien, der den Vater eines Schulbuben aufsucht, der seinen Sohn auf dem Schulweg als „Scheissausländer“ beschimpfte und anschliessend mit zwei anderen Mitschülern nach Strich und Faden verprügelte, er möchte diesem Vater erklären, wie schmerzvoll dieser Vorfall für seinen Sohn gewesen war – doch dieser Vater wollte vom Anliegen des Syrers gar nichts wissen, sondern drohte ihm bloss, die Polizei zu rufen, falls er es wagen sollte, die Grenze seines Grundstücks zu überschreiten. Es ist der seit sieben Jahren in der Schweiz wohnhafte Afghane, der zwei Mal pro Woche frühmorgens in seiner Stadt Werbeprospekte verteilt und schon zwei Mal von einem älteren Mann mit groben Worten angesprochen wurde, was er als Ausländer in diesem Quartier, wo nur Schweizer Familien wohnen, verloren hätte. Es ist die 16jährige aus Kamerun, die auf dem Weg zur Berufsschule am Bahnhof ihren Scooter abstellte, um ihn am Abend völlig demoliert wiederzufinden, versehen mit einem Pappschild, auf dem „Go home nigger“ geschrieben stand. Es ist das Zugabteil, in dem ein einzelner dunkelhäutiger Mann sitzt, doch während alle anderen Abteile bis auf den letzten Platz gefüllt sind und einige Reisende sogar nur noch einen Stehplatz haben, sind die drei weiteren Plätze in seinem Abteil leer. Es ist mein Freund aus Sri Lanka, der mich, nachdem er zwei Wochen lang auf eine E-Mail, die er ans städtische Sozialamt geschrieben und immer noch keine Antwort bekommen hatte, bat, beim Sozialamt nachzufragen, weil er dringend eine Information benötigte – worauf ich auf meine Nachfrage per E-Mail bereits am folgenden Tag eine Antwort bekam. Es ist die 22jährige Türkin, deren grösster Wunsch es wäre, in der Schweiz eine Lehre als Fachangestellte für Gesundheit zu machen, ihr aber von der Berufsberaterin empfohlen wurde, diesen Berufswunsch aufgrund ihrer noch mangelhaften Deutschkenntnisse zu vergessen und ihr stattdessen die Adresse eines Gemüsebauern gegeben wurde, der noch Hilfskräfte für die Salat- und Rübenernte suche.

Schliesslich die Doppelmoral, das Verdrängen, Vertuschen, Schönreden, Ablenken, die Projektion eigener Defizite und Schwächen auf andere, meist „Fremde“, „Andersartige“, bloss um nicht den eigenen Unzulänglichkeiten in die Augen schauen zu müssen. Etwas Verlogeneres und Scheinheiligeres kann man sich kaum vorstellen als einen Schweizer Biedermann, der gegen „Pädophile“ wettert und sich über die Zunahme von „aus dem Ausland importierter Gewalt“ beklagt, um hernach nach Hause zu gehen und in der folgenden Nacht eine 15jährige Ausländerin zu betäuben und sich auf bestialische Weise an ihr zu vergehen.

Ein mit dem „Fall Untersiggenthal“ vergleichbares Verbrechen, bei dem sich Machtgefälle, Rassismus und Doppelmoral dermassen eng gegenseitig bedingen, verstärken und zu einem Gesamtsystem verschmelzen, ohne welches diese Tat und alle weiteren aus ihr hervorgegangenen Ungerechtigkeiten gar nicht denkbar wären, kann man sich gar nicht vorstellen. Mit der Inhaftierung und einer möglicherweise lebenslangen Gefängnisstrafe ist daher das Problem nicht nachhaltig gelöst. Solange wir uns nicht mit aller Aufmerksamkeit und Beharrlichkeit um die unteren, unsichtbaren neun Zehntel des Eisbergs kümmern und auf die letztendliche Überwindung jeglicher auf willkürlich geschaffenen Machtpositionen beruhenden Vorrechte, jeglichen Rassismus, jeglicher Doppelmoral und jeglicher Projektion eigener Defizite auf künstlich gebaute Feindbilder kümmern, wird über kurz oder lang im obersten Zehntel des Eisbergs ein neues, vielleicht noch entsetzlicheres Verbrechen die Öffentlichkeit erschüttern. Genau so, wie auch aus vergifteter Erde immer wieder Pflanzen hervorgehen, welche das Gift aus dem Boden an die Oberfläche bringen. Es genügt daher nicht, mit dem Finger auf die einzelnen „Bösewichte“ zu zeigen und sich selber aus jeglicher Mitverantwortung zu stehlen. Der „Fall Untersiggenthal“ zeigt aufs Eindrücklichste, dass sich neben dem eigentlichen Haupttäter viele andere, von Behörden über Amtsstellen und Fachpersonen sowie all jene, die vielleicht etwas ahnten und trotzdem bloss wegschauten, mitschuldig gemacht haben. So wie im bekannten Theaterstück „Andorra“ von Max Frisch, in dem sich die Schlinge immer enger um den Hals von Andri zieht, bis es zu spät ist. Alle reden über ihn, keiner redet mit ihm selber, alle tuscheln hinter vorgehaltener Hand, und am Schluss will es niemand gewesen sein, weil es eben alle zusammen gewesen waren…

Jeder Einzelne und jede Einzelne von uns ist mitverantwortlich dafür, in was für einer Gesellschaft wir leben und welche Werte an oberster Stelle stehen sollen. Das ist das Mindeste, was wir tun können. Was geschehen ist, kann nicht rückgängig gemacht werden. Aber es kann und muss alles unternommen werden, damit der Boden, der Garten, die unteren neun Zehntel des Eisbergs so frei werden von allem Gift, dass aus dem oberen Zehntel nichts mehr herauswachsen kann, was sich auch nur im Entferntesten mit so entsetzlichen Verbrechen wie dem „Fall Untersiggenthal“ vergleichen lässt.