Peter Sutter, 27. Februar 2026

Montag, 23. Februar 2026, 18.48 Uhr: Dharini P. (alle Namen geändert) schreibt mir per Whatsapp: „Tomorrow I’m going to school again. I’m so happy.“ Die im Jahre 2018 aus Sri Lanka nach Rumänien und im März 2025 weiter in die Schweiz geflüchtete Familie P. mit Dharini, ihrem Mann Khartik und ihrer eineinhalbjährigen Tochter Iniya befindet sich zurzeit immer noch im Ausschaffungszentrum L. Nach einer über zehn Jahre langen Leidensgeschichte haben Dharini und Karthik in den vergangenen zwei Wochen endlich wieder ein wenig Hoffnung geschöpft: Gegen den derzeit noch geltenden negativen Asylentscheid des Staatssekretariats für Migration (SEM) bzw. des Bundesverwaltungsgerichts wurde eine Beschwerde eingereicht und aufgrund der gesamten Faktenlage erscheint es durchaus realistisch, dass die so schwer leidgeprüfte Familie doch noch ein dauerhaftes Bleiberecht in der Schweiz bekommen könnte.
Zur Erinnerung: Dharini und Karthik mussten 2018 aufgrund politischer Verfolgung aus ihrem Heimatland fliehen. Sie hatten sich keinerlei Verbrechens schuldig gemacht, aber ihre Verbindung zur tamilischen Befreiungsbewegung LTTE war ihnen zum Verhängnis geworden. Sowohl Dharini wie auch Karthik waren mehrmals inhaftiert worden, beide hatten massive Gewalt erlebt, Karthik war während einem der Gefängnisaufenthalte so schwer gefoltert worden – an den Füssen aufgehängt und mit einem Eisenstock auf den Rücken geschlagen -, dass er bis heute unter bleibenden körperlichen Schäden leidet. Angesichts eines drohenden Todesurteils gegen Karthik flüchteten er und seine Frau schliesslich nach Rumänien und stellten dort ein Asylgesuch, ein Entscheid wurde aber immer wieder hinausgeschoben. Oft mussten sie stundenlang auf dem Migrationsamt warten, einmal wurden sie von dort direkt in einen kleinen, fensterlosen Raum geschafft, wo sie eine ganze Nacht verbringen mussten und schliesslich gezwungen wurden, ein Dokument zu unterschreiben, dessen Inhalt sie nicht verstanden. Sieben Jahre lang lebten die beiden unter erbärmlichsten Verhältnissen, ohne staatliche Unterstützung, waren zeitweise obdachlos und hielten sich nur mit Gelegenheitsarbeiten einigermassen über Wasser. Als Dharini einen Job in einer Fleischverarbeitungsfabrik gefunden hatte, wo sie 14 Stunden pro Tag in eiskalten Räumen schwere Kisten schleppen musste, war sie bereits hochschwanger, am Ende ihrer Kräfte. Am 19. Juni 2024 kam Tochter Iniya zur Welt. Im November 2024 wurde ihr Asylgesuch schliesslich durch die rumänischen Migrationsbehörden endgültig definitiv abgelehnt, es drohte die Inhaftierung und eine Rückschaffung nach Sri Lanka. Im März 2025 gelang ihnen die Flucht in die Schweiz, wo sie am 30. März ein Asylgesuch einreichten. Am 29. April 2025 lehnte das SEM ihr Asylgesuch ab, mit der Begründung, sie befänden sich in Rumänien noch in einem laufenden Asylverfahren, was nachweislich nicht stimmte, da ihr Asylgesuch dort definitiv abgewiesen worden war und eine Rückschaffung nach Rumänien gleichbedeutend gewesen wäre mit einer Ausschaffung nach Sri Lanka. Eine Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht wurde mit den gleichen auf falschen Tatsachen gründenden Behauptungen am 15. Juni 2025 ebenfalls abgelehnt. Im August 2025 erfolgte ein erster gewaltsamer Ausschaffungsversuch, dem sich Dharini und Karthik mit grösster körperlicher Gegenwehr zu widersetzen vermochten. Am 4. September 2025 erfolgte ein zweiter Ausschaffungsversuch, diesmal mit einem Aufgebot von acht Polizisten, dennoch gelang es Dharini und Karthik unter Aufbietung aller ihrer Kräfte erneut, sich der Überstellung ins bereitstehende Flugzeug zu entziehen. Nach der Rückkehr ins Ausschaffungszentrum versuchte Karthik, sich mit Messerstichen in die Brust das Leben zu nehmen, schwerverletzt überlebte er. Am folgenden Tag wurde ich von Dharini kontaktiert, seither versuche ich, mit Unterstützung weiterer Personen und Organisationen, unter Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Mittel, dieser leidgeprüften Familie zu ihrem Recht und einem Leben in Würde und Sicherheit zu verhelfen, dies unter anderem mithilfe einer über Campax lancierten Petition, die bereits von über 5000 Personen unterzeichnet wurde und immer noch unterzeichnet werden kann. Bis zum 15. November 2025 erfolgte kein weiterer Ausschaffungsversuch, an diesem Tag lief die Überstellungsfrist ab, sodass nun ab diesem Datum nicht mehr Rumänien, sondern wieder die Schweiz für das weitere Asylverfahren zuständig ist. Endlich konnten Dharini und Karthik ein wenig aufatmen, das Schlimmste schien überstanden zu sein. Unverzüglich reichte die zuständige Rechtsberatung einen Antrag auf ein neues Asylverfahren ein, das wohl aufgrund einer faktenbezogenen Gesamtbeurteilung zum Schluss kommen müsste, der Familie ein dauerhaftes Bleiberecht in der Schweiz zu verschaffen. Doch kurz darauf verfügte das SEM wie ein Blitz aus heiterem Himmel eine Ausdehnung der Überstellungsfrist nach Rumänien bis Oktober 2026. Dies mit der Begründung, Dharini und Karthik hätten sich durch ihre massive Gegenwehr, insbesondere beim zweiten Ausschaffungsversuch, „nicht kooperativ“ verhalten. Als weiteres Argument wurde angeführt, Karthik hätte sich während mehrere Tage Mitte Oktober 2025 ausserhalb des Ausschaffungszentrums aufgehalten, ohne seinen Aufenthaltsort anzugeben – was sich aber im Nachhinein als reine Behauptung ohne tatsächlichen Beweis herausstellte. Die Verfügung des SEM, die Überstellungsfrist um ein Jahr auszudehnen, ist somit eindeutig rechtswidrig, da es für eine solche viel gravierendere Gründe braucht, zum Beispiel kriminelle Aktivitäten. Der zu diesem Zeitpunkt neu zugezogene Anwalt reichte deshalb unverzüglich eine Beschwerde ein mit der Forderung nach einem Vollzugsstopp bezüglich eines weiteren Ausschaffungsversuchs der Familie P. nach Rumänien.
Montag, 23. Februar 2026, 18.50 Uhr: Ich schicke Dharini ein Smiley. Es ist so schön zu wissen, dass sie jetzt endlich zwei Mal pro Woche in die Deutschschule gehen kann, was sie sich schon so lange gewünscht hat. Und es ist auch immer so berührend, wenn sie mir erzählt, dass sogar die eineinhalbjährige Iniya schon ein paar deutsche Wörter sagen kann, weil sie doch alle hoffen, dass ihre Zukunft in der Schweiz sein wird und nicht in Rumänien und schon gar nicht in Sri Lanka, wo es aller Voraussicht nach kein gemeinsames Zusammenleben der Familie mehr gäbe, Gefängnis, möglicherweise Folter oder gar eine Todesstrafe drohen und dieses wunderbare kleine Geschenk des Himmels, das für ihre Eltern die ganze Welt bedeutet, schliesslich in einem Waisenhaus landen würde. Ich muss diese Nachricht noch einmal und noch einmal lesen, sie tut so gut: „Tomorrow I’m going to school again. I’m so happy.“ Denn was kann es Schöneres geben, als „happy“ zu sein, für eine 37jährige Frau aus Sri Lanka, für die es während der allergrössten Zeit ihres bisherigen Lebens „Happiness“ wohl allerhöchstens in ihren allerschönsten Träumen gegeben hat.
Doch die dunklen Wolken, die ich schon am anderen Ende des Horizonts verschwinden sah, sind, wie von einem gewaltigen Sturm zurückgetragen, plötzlich wieder da, schwärzer denn je zuvor…
Dienstag, 24. Februar, 7.05 Uhr. Ein anonymer Telefonanruf aus dem Ausschaffungszentrum. Sie hätten die Familie P. heute Morgen geholt, frühmorgens um drei Uhr. Die weibliche Stimme – ich habe keine Ahnung, wer sich dahinter verbirgt – fleht mich an, alles zu tun, um eine Ausschaffung von Dharini, Karthik und Iniya nach Rumänien – und somit nach Sri Lanka – zu stoppen.
Ab diesem Moment funktioniere ich stundenlang wie eine Maschine, sämtliche Gefühle sind wie weggeblasen.
Später werde ich erfahren, dass es dieses Mal nicht acht, sondern 15 Polizisten waren. 12 Männer und drei Frauen, um einen wehrlosen Vater, eine wehrlose Mutter und ihr eineinhalbjähriges Kind festzunahmen und wegzuschaffen. Und sie nicht um fünf Uhr, wie üblich bei Zwangsausschaffungen schweizweit täglich mit legendärer Schweizer Sekundenpünktlichkeit, sondern bereits um drei Uhr kamen, um die Familie bei tiefstem Schlaf so unvermittelt zu überrumpeln, dass sie wohl keinen Hauch von Chance zu einer Gegenwehr haben sollten.
Ich werde auch erfahren, dass sie als erstes das Kind aus dem Bett rissen und auf den Flur schleppten, bevor die Eltern überhaupt richtig erwacht waren.
Ich werde auch erfahren, dass sie Dharini nicht nur mit aller Gewalt festhielten, als sie sich um ihr Kind kümmern wollte, sondern ihr dabei auch noch heftig auf den Kopf schlugen.
Ich werde auch in dem vom kantonalen Migrationsamt bereits am 18. Februar an die Kantonspolizei geschickten Befehl zur „Ausschaffung der oben erwähnten Familie mittels Sonderflug nach Bukarest am Dienstag, 24. Februar 2026“ Folgendes lesen können: „Die Verhaftung der Familie kann am Tag der Ausschaffung verfolgen. Aufgrund des Suizidversuchs von P. am 4. September 2025 ist mit erheblicher Gegenwehr der beiden Elternteile anlässlich der Verhaftung zu rechnen. Wir ersuchen Sie daher, genügend Einsatzmittel für die Abholung einzuplanen. Die medizinische Begleitung ab Haftort ist gemäss neuester Beurteilung von OSEARA nicht nötig. Wir bitten Sie jedoch, sollten Medikamente benötigt werden, einen Medikamentenvorrat für 7 Tage mitzugeben. Die Betreuung des Kleinkindes während des Fluges erfolgt bei allfälliger Weigerung der Eltern durch das Back-up. Besten Dank für Ihre Bemühungen.“
Wörter, die mir den Verstand zu rauben drohen…
Die Verhaftung der Familie. Also auch die Verhaftung eines eineinhalbjährigen Kindes. Bisher habe ich mich offensichtlich fälschlicherweise der Illusion hingegeben, verhaftet würden nur Menschen, die eine Straftat begangen haben.
Aufgrund des Suizidversuchs ist mit erheblicher Gegenwehr zu rechnen. Ich lese den Satz drei Mal und verstehe ihn am Ende immer noch nicht. Wäre ohne Suizidversuch nicht mit Gegenwehr zu rechnen gewesen?
Einsatzmittel. Schlagstöcke? Fusstritte? Schläge auf den Kopf?
Medizinische Begleitung nicht nötig. ??????
Gemäss neuester Beurteilung... Medizinische Begleitung scheint also vormals noch die Regel gewesen zu sein, „nach neuester Beurteilung“ nicht mehr?
… von OSEARA. Die OSEARA AG ist ein Schweizer Dienstleistungsunternehmen mit Sitz im Kanton Nidwalden, das auf medizinische Begleitung bei Ausschaffungen spezialisiert ist und laufend Aufträge vom SEM bekommt. Das auf medizinische Begleitung spezialisierte Unternehmen scheint also seinen Auftrag so verstanden zu haben, dass es diese medizinische Begleitung abgeschafft hat. Wofür es dann noch, und wahrscheinlich nicht schlecht, bezahlt wird, wenn es das, wofür es beauftragt wurde, selber abgeschafft hat, ist mir schleierhaft. Wahrscheinlich ist es nur so zu erklären, dass das SEM selber einen so gravierenden Entscheid, der im Extremfall zum Tode von „renitenten“ Personen führen könnte, gar nicht verantworten möchte und ihn deshalb an eine Privatfirma ausgelagert hat. Dass diese Privatfirma höchst umstritten ist und in der Vergangenheit immer wieder wegen der Verabreichung von Beruhigungsmitteln gegen den Willen der Betroffenen, der Einschätzung der Reisefähigkeit in sensiblen Fällen sowie dem Umgang mit schwangeren Frauen kritisiert wurde, scheint das SEM nicht sonderlich zu kümmern, Hauptsache – so die Begründung des SEM für die Wahl dieser Firma -, das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ stimmt.
Später werde ich auch erfahren, dass Vater, Mutter und Kind zwischen drei Uhr morgens bis um 10 Uhr, bei der Ankunft auf dem Flugplatz, voneinander getrennt waren. Und dass man der Mutter selbst noch während des Fluges verweigerte, das Kind in die Arme zu nehmen.
Später werde ich auch erfahren, dass es ein Sonderflug war, mit einem speziell zu diesem Zweck gemieteten Privatflugzeug.
Es ist 7.30 Uhr. Was ist zu tun? Kann die Ausschaffung noch gestoppt werden? Wo befinden sich Dharini, Karthik und Iniya jetzt gerade? Oder ist das Flugzeug schon in der Luft?
Ich nehme den nächsten Zug nach B. und eile zum kantonalen Migrationsamt. Vielleicht können die noch alles stoppen. Doch die zuständige Beamtin sitzt mir mit unbewegtem Gesicht gegenüber. Sie kenne den Fall gut. Aber sie könne nichts machen, hierfür sei einzig und allein das SEM zuständig. Ich kann aus ihrem Gesicht nicht ablesen, ob sie nicht kann oder nicht will. Und obwohl sie sagt, den Fall gut zu kennen, kann ich nichts wahrnehmen, was auch nur im Entferntesten mit einem Gefühl zu tun hätte. Es ist zum Verzweifeln. Wenn sie den Fall tatsächlich so gut kennt, könnte sie doch nicht einfach mit einem so versteinerten Gesicht mir gegenüber dasitzen. Ich bitte sie inständig, beim SEM zu intervenieren, selbst wenn die Aussicht, die Ausschaffung zu stoppen, noch so gering sei. Sie sagt weder ja noch nein, ihr Gesicht zeigt nicht die geringste Regung, mir läuft es kalt über den Rücken und ich gehe.
Meine schlimmste Befürchtung: Dharini, Karthik und Iniya werden nach der Ankunft in Bukarest augenblicklich verhaftet und ins nächste Flugzeug nach Sri Lanka verfrachtet. Das Whatsapp, das mir Dharini gestern schickte – „Tomorrow I’m going to school again. I’m so happy.“ – wäre dann das Letzte gewesen, was ich von ihr gehört hätte. Und dies nach einem halben Jahr, in dem wir zusammen so unermüdlich gekämpft und die Hoffnung nie gänzlich verloren hatten und wir trotz allem Schlimmen so oft miteinander gescherzt und gelacht hatten und sie mir vor vier Tagen noch ein kleines Geheimnis offenbart hatte: Sie würde mir zu meinem Geburtstag morgen, am 26. Februar, eine tamilische Spezialität kochen. Jetzt ist die Mauer gebrochen, die Maschine, die all meine Gefühle unterdrückt hatte, funktioniert nicht mehr. Ich lasse meinen Tränen freien Lauf, verspüre unendliche Traurigkeit und zugleich eine nie dagewesene Wut, ohne zu wissen, was ich damit anfangen soll.
10.42 Uhr. Die Erlösung. Ein Anruf von Dharini. Ich höre ihre Stimme ganz leise, die mir sagt, sie befänden sich im Flugzeug, kurz darauf bricht die Verbindung ab. Ich stelle mir vor, jemand hat ihr das Handy aus der Hand gerissen, während sie mit mir sprach. Später werde ich erfahren, dass einer der Polizisten auf dem Flugzeug freundlich gewesen sei, so etwas wie Mitgefühl gezeigt und ihr erlaubt habe, maximal eine Minute lang mit mir zu sprechen.
Und wieder denke ich: Das war vielleicht das letzte Mal, dass ich ihre Stimme gehört habe. Wenn sie unmittelbar nach der Ankunft in Bukarest nach Sri Lanka geschafft und dann wohl alle Spuren zu ihr, Karthik und Iniya für immer verloren sein werden. Es ist einer der schwärzesten Tage meines Lebens, hin und her gerissen zwischen Verzweiflung, Wut und trotz allem immer noch einem winzigen Rest Hoffnung. Denn Dharini hatte doch so oft gesagt, dass uns die Engel auf unserem Weg gewiss nie im Stich lassen werden.
12.49 Uhr, Dharini hat geschrieben: „We are in Romania Otopeni Airport. Please help us.“ Später werde ich erfahren, dass sie zu jener Haftanstalt in unmittelbarer Nähe des Flugplatzes geführt wurden, wo sie auch vor ihrer Flucht in die Schweiz mehrmals gewesen waren. Ich werde auch erfahren, dass sie nur deshalb nicht direkt ins Gefängnis kamen, weil das mit einem eineinhalbjährigen Kind nicht geht. So ist vielleicht Iniya selber der Engel, der unsere schönsten Hoffnungen weiterleben lässt. Wären sie im Gefängnis gelandet, hätte man ihnen ohne alle Zweifel das Handy weggenommen und wir hätten nicht mehr und wahrscheinlich sogar nie mehr miteinander kommunizieren können.
In den folgenden zwei Stunden schlagen mehrere Anrufe fehl, manchmal, meist nur ganz kurz, höre ich ihre Stimme, aber so leise, dass ich nichts verstehe.
15.43 Uhr, Dharini schreibt: „Did you call SEM? What can we do?“ Ich versichere ihr, weiter abzuklären, was in der jetzigen Situation noch möglich ist, eine Revision des schweizerischen Asylverfahrens, eine Rückkehr in die Schweiz, eine Klage an ein internationales Gericht, was auch immer. Einmal mehr, wie so viele Male im vergangenen halben Jahr, versprechen wir uns, nicht aufzugeben. Vielleicht finden die Engel doch noch einen Weg.
Das ist der letzte Kontakt an diesem Tag. Ich höre nichts mehr, weder am späteren Nachmittag, noch in der Nacht. Wieder beschleicht mich die Angst, eine Rückschaffung nach Sri Lanka könnte schon erfolgt sein.
Mittwoch, 25. Februar, 8.52 Uhr, endlich: Dharini schickt mir die Kopie einer von ihr verfassten Erklärung zuhanden der rumänischen Migrationsbehörde, eine Ausreise nach Sri Lanka komme für sie und ihre Familie nicht in Frage. Die Unterkunft, die sie inzwischen bekommen haben – sie schickt mir Bilder und einen Film -, spottet jeglicher minimalster Menschenwürde, herumliegender Abfall, extrem verschmutzte Toiletten, die Betten voller Kakerlaken, die Wände voller Insekten, an Schlaf sei kaum zu denken. Auf einem der Bilder ist Iniya zu sehen, wie sie, umgeben von Kakerlaken, in ein Tuch eingehüllt schläft. Iniya meine, so erzählt mir Dharini, sie sei immer noch in der Schweiz und habe überall das Spielzimmer und ihre Spielkameraden gesucht.
Donnerstag, 26. Februar, 6.23 Uhr, auf meinem Handy-Bildschirm sehe ich einen Geburtstagskuchen mit sieben flackernden Kerzen: „Wish you happy birthday, god bless you.“ Ja, fast hätte ich es vergessen, heute ist ja mein Geburtstag. Und Dharini die Allererste, die mir gratuliert. Und ja, die Zweite ist Iniya, ganz fein und leise höre ich die Stimme dieses eineinhalbjährigen Kindes, das in seinem kurzen bisherigen Leben schon so unglaublich viel Schlimmes erleben musste. Und doch ist dieser Augenblick so etwas wie ein erster kleiner Sonnenstrahl nach einer langen, dunklen Nacht. Und zum ersten Mal seit vier Tagen höre ich sogar Dharini wieder lachen.
Vielleicht finden die Engel doch noch einen Weg. Nicht nur für Dharini, Karthik und Iniya. Sondern auch für alle anderen Menschen, die im Dunklen leben, in der Kälte, im Krieg, auf der Flucht, in Todesängsten. In einer Welt, die so voller Schönheit und Reichtum ist und es doch genug Liebe, Frieden und Gerechtigkeit gäbe für alle Menschen über alle Grenzen hinweg, wenn nur die, welche zu viel haben, dies mit all jenen teilen würden, die zu wenig haben. Denn die Engel gibt es, ich bin sicher. Sie würden alles tun, um die Erde in ein Paradies für alle zu verwandeln. Aber alleine schaffen sie das nicht. Sie brauchen uns Menschen, unsere Hände, unsere Phantasie, unsere Leidenschaft, unsere Liebe. Nur gemeinsam können wir es schaffen.
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Nachtrag am 1. März 2026, „NZZ am Sonntag“:
Auch Beat Jans spürt den Frühling. Am Donnerstagnachmittag joggte er bei strahlendem Sonnenschein über die Terrasse hinter dem Bundeshaus. Am Freitag lud er Journalistinnen und Journalisten zu einem Spaziergang an die Aare. In der Berner Dampfzentrale gab es Weisswein, Pasta und eine kurze Ansprache zur Asylpolitik. „Wir haben die wichtigsten Ziele des letzten Jahres alle erreicht“, sagte Jans. An der Decke baumelten goldene Discokugeln, es herrschte fast schon Feststimmung.
Eines dieser Ziele war die Ausschaffung der Familie P. nach Rumänien bzw. Sri Lanka. Drei von schweizweit täglich zwölf gewaltsamen Ausschaffungen, mit Handschellen, Fusstritten, Fesseln und Schlägen auf den Kopf, meistens um 5 Uhr morgens, wenn die meisten Menschen in der Schweiz noch schlafen, manchmal um 4 Uhr, manchmal um 3 Uhr. Drei Häkchen mehr in der Agenda des Justizministers. Prost!