Thierry und Marie: Die Schweiz ist zurzeit das einzige europäische Land, das Ausschaffungen von aus Burundi geflüchteten Menschen vollzieht

Peter Sutter, 29. Oktober 2026

Am 21. April 2026, gegen zwei Uhr morgens, holen rund 20 Einsatzkräfte der Kantonspolizei Zürich eine sechsköpfige, seit drei Jahren in der Schweiz lebende, aus Burundi geflüchtete Familie mit drei Kindern im Alter von zwei, sechs und acht Jahren aus ihrer Unterkunft in Neuenhof AG. Die Eltern werden vor den Augen ihrer Kinder gefesselt und die Familie wird zum Flughafen Kloten gebracht, wo eine Boeing 737-8-Max bereitsteht, um sie – ausserhalb der erlaubten Flugzeiten – nach Ägypten auszufliegen, von wo es mit einem Linienflug weitergeht nach Burundi. Dies, obwohl Burundi gemäss UNO in Sachen Menschenrechte eines der gefährlichsten Länder der Welt ist, geflüchtete Menschen nach einer Rückkehr generell als Staatsverräter betrachtet werden und mit den entsprechenden staatlichen Repressionen rechnen müssen. Eine für die betroffenen Menschen dermassen grosse, lebensbedrohliche Gefahr, dass zurzeit kein einziges europäisches Land Ausschaffungen nach Burundi vollzieht – ausser die Schweiz. „Besten Dank der Kantonspolizei Zürich“, so der Zürcher Regierungsrat Mario Fehr, „den weiteren beteiligten Polizeikorps sowie dem Staatssekretariat für Migration (SEM) für diesen gemeinsamen Effort. Der Vollzug ist wichtig. Nur so bleibt unsere Asylpolitik glaubwürdig.“

Auch Thierry (Name geändert), der vor vier Jahren in die Schweiz geflüchtet ist und dessen Asylgesuch aber inzwischen definitiv abgelehnt wurde, ist von einer Ausschaffung nach Burundi bedroht. Als ich ihn zum ersten Mal treffe und er mir seine Geschichte erzählt, stockt mir immer wieder der Atem…

Thierry wurde am 2. Februar 1987 in Bujumbura, Burundi, geboren. Als er sieben Jahre alt war, wurde sein Vater getötet. Darauf flüchtete seine Mutter mit ihm und seinen Geschwistern in die Demokratische Republik Kongo. Drei Jahre später kehrten sie nach Burundi zurück, wo Thierry eingeschult wurde.

Im Jahre 2002, Thierry ist in der sechsten Klasse, wird er von Rebellen der FNL (Force National de Libération) aus der Schule entführt und in einem Camp während sechs Monaten zum Soldaten ausgebildet. Von 2002 bis 2008, als Kämpfer der FNL, tötet er unzählige Feinde und wird selber mehrmals schwer verletzt, so zum Beispiel durch einen Schuss ins linke Bein sowie durch eine Granate an der linken Schulter und am rechten Handgelenkt. «Ich wollte nie andere Menschen töten», sagt er, «aber wenn du den Feind nicht tötest, dann tötet er dich.»

2008 endet der Bürgerkrieg, die Rebellen der FNL müssen sämtliche Waffen an die UNO abgeben. Thierry wird vor die Wahl gestellt, Soldat der burundischen Regierungsarmee zu werden oder, mit einer minimalen finanziellen Unterstützung der UNO, ein neues Leben zu beginnen. Er entscheidet sich für das Zweite und kann bei der Nichtregierungsorganisation OPD eine sechsmonatige Ausbildung zum Automechaniker und Elektriker absolvieren.

Die vorhandenen finanziellen Mittel reichen indessen nicht zum Überleben aus. Thierry sieht die einzige Überlebenschance darin, sich in den Dienst des staatlichen Nachrichtendienstes SNR zu stellen. Er wird als Spion eingesetzt und wird verpflichtet, ehemalige FNL-Kämpfer, die ihm aus seiner eigenen Zeit bei der FNL bekannt sind, aufzuspüren und der Regierung bekannt zu geben. Auch wird er dafür einsetzt, Regierungsfeinde zu foltern und zu töten.

2010 tritt Thierry den Zeugen Jehovas bei, nachdem schon seine Mutter diesen Schritt gemacht hatte. Im gleichen Jahr gewinnt die FNL, inzwischen als politische Partei organisiert, bei seit Langem erstmals stattfindenden Wahlen die Mehrheit der Stimmen, das Wahlergebnis wird jedoch von der Regierung nicht anerkannt, worauf die Führung der FNL sich dafür entscheidet, den bewaffneten Kampf gegen die burundische Staatsführung vom Kongo aus neu aufzunehmen. Thierry wird von General Z., dem Anführer der FNL-Rebellen, persönlich angefragt, sich am Wiederaufbau der FNL zu beteiligen, was Thierry jedoch ablehnt.

2011 gelangt wiederum der burundische Nachrichtendienst SNR an Thierry: Den ihm angebotenen Auftrag, sich im Kongo am Kampf gegen die FNL-Rebellen zu beteiligen, nimmt er an. Er unterrichtet junge, noch unerfahrene Kämpfer in der Handhabung von Gewehren und wird wiederum auch dazu eingesetzt, frühere und später untergetauchte FNL-Rebellen aufzuspüren, zwei von ihnen, die er auf einem Markt entdeckt, werden sodann vor seinen Augen erschossen. Nicht zuletzt dieser Vorfall ist es, der Thierry dazu bringt, diesen Job nicht mehr weiterzuführen, sein Kommandant akzeptiert seinen Wunsch und lässt ihn nach Hause gehen.

Doch ein paar Tage später erhält Thierry einen Anruf von General Z., der in Erfahrung gebracht hatte, dass Thierry Soldaten der FNL identifiziert hätte und daher für deren Tötung verantwortlich sei. General Z. droht Thierry, ihn und seine Familie umzubringen.  

Kurz darauf meldet sich K. vom SNR bei Thierry und bestellt ihn zu einem Treffen in einem Hotel in Iwabo Wa Bantu. Anlässlich dieses Treffens erhält Thierry den Auftrag, drei italienische Schwestern zu töten, weil diese geheime Informationen über die Machenschaften des SNR an einen Menschenrechtsaktivisten und an die Medien weitergegeben hatten. Thierry und ein gewisser E. sollen die drei Frauen ohne Messer und Gewehr umbringen, es solle so aussehen, als seien sie vergewaltigt worden. Thierry wird von seinen Auftraggebern unter Druck gesetzt, diesen Auftrag so rasch wie möglich durchzuführen.

In dieser Situation entscheidet sich Thierry, Burundi zu verlassen. Im Oktober 2013 beginnt seine Flucht über Tansania, Sambia und Simbabwe, bis er zwei Monate später in Südafrika landet, wo er um Asyl ersucht, was ihm aber verweigert wird. Aufgrund der äusserst prekären dortigen Lebensbedingungen entscheidet er sich indessen im Januar 2015, nach Burundi zurückzukehren, wo die standesamtliche Heirat mit seiner langjährigen Lebenspartnerin Marie stattfindet. Kurz darauf kehrt Thierry aus Angst, in Burundi aufgespürt und getötet zu werden, nach Südafrika zurück.

Im Jahr 2022 erfährt Thierry, dass burundische Staatsangehörige das Recht hätten, visumsfrei nach Serbien auszureisen. Er beschafft sich mithilfe seiner Geschwister einen Pass und reist per Flugzeug über Äthiopien und die Türkei nach Serbien aus, von dort gelangt er über Bosnien, Kroatien, Slowenien und Österreich in die Schweiz, wo er am 23. Oktober 2022 ein Asylgesuch stellt.

Am 7. März 2023 findet eine erste Anhörung statt. Thierry gibt unter anderem Folgendes zu Protokoll (die Aussagen folgen nicht dem chronologischen Ablauf, sondern wechseln, je nach den Fragen des Interviewers, zwischen unterschiedlichen Lebensabschnitten hin und her):

Ich war im Krieg. Ich hatte eine Granate in der linken Schulter. Einen Schuss habe ich abbekommen ins linke Bein… 2002 wurde ich von der Schule genommen – von dieser Gruppe FNL (Force National de Libération). Ich war damals 15 Jahre alt… Ich bin in Burundi aufgewachsen. Der Krieg fing schon 1993 an, als Präsident Marcion Dadai, ein Hutu, umgebracht wurde… 1994 wurde mein Vater umgebracht. Dann bin ich mit meiner Mutter, mit meinen zwei Schwestern und mit meinem Bruder in die Demokratische Republik Kongo geflüchtet. Wir blieben 1994-1997 dort, gingen dann aber zurück nach Burundi, da in der DRK ein Krieg ausgebrochen war. 1997 fing ich mit der Schule an. 2002, als ich 15 war in der sechsten Klasse, kamen diese Rebellen von der FNL und haben alle Jungs, die gross aussahen – so ab 12 Jahren – mitgenommen. Als wir im Camp ankamen, fingen sie an, uns beizubringen, warum der Krieg 1993 angefangen hatte und dass sie aus uns Soldaten machen würden, um unsere Familien zu schützen, damit unsere Väter nicht umgebracht und unsere Mütter nicht vergewaltigt würden. Sie fragten uns auch, ob wir noch Väter hätten, viele unserer Väter waren bereits im Krieg umgebracht worden… In Südafrika stellte ich in Südafrika einen Antrag auf Aufenthaltsbewilligung, das war anfangs 2014. Ich benützte nicht meinen richtigen Namen, sondern meinen Rebellen-Namen, das machte ich zu meiner Sicherheit… Als FNL standen wir morgens auf und beteten um vier Uhr morgens. Dann haben wir uns alle versammelt, wo man aufgestellt wurde, je nachdem, was man an diesem Tag machen musste… An Kampfhandlungen teilzunehmen war mein Leben für viele Jahre, ich habe viele Feinde getötet, möchte mich aber nicht darüber äussern, wie viele es gewesen sein könnten, weil ich jetzt, seit ich Zeuge Jehovas bin, nicht über solche Sachen reden möchte. Ich weiss, Gott hat mir vergeben. Als der Krieg vorbei war, konnte ich die Arbeit als Soldat nicht mehr weitermachen, deswegen habe ich das Land verlassen… Ich habe einen Kollegen gebeten, meine Mutter, meine zwei Schwestern, meinen Bruder, meine Frau und meine zwei Jungs in einer Provinz namens Kayanza zu verstecken… Mein Land ist ein sehr armes Land. Nur die Leute in der Regierung haben Geld. Meine Mutter besitzt eine LKeine Farm mit Kaninchen und Hühnern. Dann hat sie auch eine Maschine, mit der sie Küken züchtet. Meine beiden Schwestern verkaufen Kleider auf dem Markt… Meine Freundin wurde 2012 schwanger. Das Baby kam am 6. Januar 2013 zur Welt. Wir haben am 12. Januar 2015 geheiratet, als ich nach Burundi zurückkam… Ich habe Burundi 2013 verlassen. Ich habe dann herausgefunden, dass wenn man einen burundischen Pass hat, visumsfrei nach Serbien kann. Ich hatte keinen Pass, doch meine Schwester und mein Bruder kannten jemanden, der mir einen Pass besorgen konnte. Diese Person hat mich dann an der Grenze zwischen Tansania und Burundi abgeholt und mich direkt zum Flughafen genommen… Ich wollte nicht in Serbien bleiben, da ich wusste, dass die Regierung in Burundi herausfinden konnte, wo ich dann bin. Die Regierung hatte ja zu Serbien gute Beziehungen… In Kroatien nahmen sie mir alle Dokumente weg. Wenn du in Kroatien mit Dokumenten erwischt wirst, wirst du zusammengeschlagen… Nach dem Krieg fingen die Leute von der SRN an, uns für Folterungen, Diebstahl und Töten zu benützen. Als 2010 die Wahlen anfingen, haben sie uns nicht mehr aufgefordert, da sie mit den Wahlen beschäftigt waren. Da fing ich an, mehr über die Zeugen Jehovas zu lernen und wurde auch getauft… Bei den Wahlen gewannen dann die Rebellen der FNL, aber die Regierung fälschte das Ergebnis. Die FNL beschloss daraufhin, den Krieg wieder anzufangen. General Z. ging dann in den Kongo, um dort die FNL-Rebellen zu reorganisieren. Als diese Gruppe wieder anfing, brauchte er einfach Soldaten, die früher in seiner Gruppe waren, ob sie wieder mitmachen würden. Er hat auch mich gefragt. Er war wie ein Vater zu mir. Ich teilte ihm aber mit, dass ich jetzt Zeuge Jehovas sei. Er hat mir alles Gute gewünscht und hat mich danach nie wieder kontaktiert. 2011 kontaktierte mich K. von der SRN und meinte, dass sie meine Hilfe bräuchten, dass ich nichts Böses machen müsste, niemanden umbringen müsste und dass ich der Einzige sei, der diese Mission machen könne. Da die FNL-Leute wieder Rebellen geworden waren, wollte die burundische Regierung diese bekämpfen und umbringen. K. wollte, dass ich auf einen Markt in den Kongo gehe, wo die Soldaten der FNL immer einkauften, dass ich sie identifizieren sollte. Er meinte, sie würden nicht umgebracht werden, sondern nur verhaftet und dann nach Burundi ins Gefängnis gebracht. Doch ich wollte das nicht machen. Doch ich hatte keine Wahl, da sie meinten, ich wäre dann ein Landesverräter. Ich ging dann in den Kongo. Ich musste jüngere Leute unterrichten und dann auf diesen Markt. Eines Tages sass ich zwei Leute, die ich kannte. Sie nahmen dann diese zwei Männer in ein Camp. Ich bin dann abends ins Camp gegangen und dann habe ich diese zwei Männer dort gesehen. Ich fragte, warum sie noch da sind. K. meinte, sie müssten umgebracht werden und dass das meine Aufgabe wäre. Die haben mich gezwungen, ich habe es aber nicht gemacht. Der Kommandant meinte dann, er würde es für mich machen und K. erzählen, dass ich es gemacht habe, um mir zu helfen. Dann hat der Kommandant sie vor meinen Augen umgebracht. Dieses Bild kann ich nie vergessen und jetzt haben die Familien von denen mitbekommen, dass ich das organisiert habe, dass sie gefasst wurden. Ich habe dann meinen Kommandanten gefragt, ob ich nach Hause gehen dürfe, da ich sehr krank sei. Er hat es zugelassen. Das war ein Weg, dass ich entkommen konnte.

An dieser Stelle ist dem Protokoll zu entnehmen, dass Thierry zu weinen beginnt…

Ein paar Tage später rief mich K. an. Er wisse, dass ich sehr krank sei, aber es würde ein Treffen geben, bei dem ich unbedingt dabei sein müsste. Das Treffen würde in seiner Hotelbar Iwabo Wa Bantu stattfinden. Als ich dort ankam, waren alle Leute dort, auch E. Sie sagten E. und mir, wir müssten die drei Schwestern umbringen, weil sie Informationen über das Rebellencamp dem Pierre B. weitergegeben hätten, ebenfalls hatten sie ihre Informationen der Presse und der Menschenrechtsorganisation «Ärzte ohne Grenzen» mitgeteilt. Wir müssten das ohne Messer und Gewehr tun, es müsste so aussehen, als ob sie vergewaltigt worden seien. Dann gaben sie uns den Plan. Da ich sehr sportlich bin, gaben sie mir den Auftrag, über den Zaun zu springen und mich tagsüber im Dachgeschoss zu verstecken, um dann in der Nacht, wenn die drei Frauen schliefen, E. hereinzulassen, um sie zu töten. Wir hatten eine Woche Zeit, uns zu entscheiden, an welchem Tag wir das durchführen würden, aber zuerst mussten wir die Gegend erkunden. Doch in meinem Herzen wusste ich, dass ich das nicht machen konnte. Ich ging dann nachhause und erzählte alles meiner Mutter. Sie gab mir Geld, und das ermöglichte mir die Flucht nach Südafrika. Später erfuhr ich, dass die Frauen genau auf die Art und Weise umgebracht wurden, wie man uns angewiesen hatte…. Das Leben in Südafrika war nicht schön. Ausländer wurden dort umgebracht. Ich dachte, ich könnte nun wieder nachhause gehen, da ich in Burundi nicht mehr von Verfolgung bedroht war und es in Südafrika für mich sehr unsicher war… So kam ich anfangs Januar wieder in Burundi an. Doch nach ein paar Tagen fingen sie an, wieder nach mir zu suchen, als sie mitbekommen hatten, dass ich wieder in Burundi war. Ein paar Tage später beantragte ich meinen Pass und heiratete standesamtlich. Am 17. Januar 2015 verliess ich Burundi erneut. Ich weiss, dass mich K. immer noch sucht. Er steht unter dem direkten Befehl von Premierminister Ndaku Garika…. Auch meine Familie wird verfolgt. Ich weiss, dass meine Familie in Burundi umgebracht würde, wenn sie sie finden würden. Ich bitte Sie um den Schutz meiner Familie. Ohne sie macht für mich alles keinen Sinn.

Dem Protokoll ist zu entnehmen, dass Thierry erneut zu weinen beginnt. Dann wird das Interview aus zeitlichen Gründen beendet.

Am 30. Juni 2023 schreibt Thierry einen persönlichen Brief an das Staatssekretariat für Migration…

Seit 1993 gab es im ganzen Land Krieg. Menschen töteten sich gegenseitig. Hutu gegen Tutsi. Als ich sieben Jahre alt war, wurde mein Vater getötet, also zogen meine Familie und ich in die Demokratische Republik Kongo, aber wir blieben nicht lange, weil es auch dort Krieg zwischen den Banyamurenge und der Kongo-Regierung gab. Also kamen wir 1997 in mein Land zurück und ich ging in die Schule, aber es war immer noch Krieg. Im Jahr 2002, als ich 15 Jahre alt war, wurden wir von FNL-Rebellen gewaltsam aus der Schule genommen, um uns ihnen im Krieg gegen die Regierung anzuschliessen. Nachdem sie uns ein Jahr lang alles über den Krieg beigebracht hatten, wie man kämpft, wie man schiesst und wie man mit Waffen umgeht, sagten sie uns vor allem: Sie wollen, dass wir unsere Familie, unser Land beschützen. Sie sagten uns, wenn wir nicht für unsere Familie kämpfen oder töten wollen, wird unsere Familie niemals von der Tutsi-Regierung befreit sein, unsere Schwestern werden immer vergewaltigt und unsere Väter und Brüder werden immer getötet… Nach dem Ende des Kriegs geschah es nicht so, wie ich es erwartet hatte, denn einige Regierungsmitglieder begannen, uns für ihre schmutzigen Arbeiten wie Töten, Foltern und Stehlen zu benutzen. Ich habe wirklich viele schlechte Dinge für sie getan, aber es gefiel mir nie, aber ich hatte keine Wahl… Als ich 2010 mit einem Zeugen Jehovas die Bibel lernte und einer von ihnen wurde, stoppte ich alle Dinge, die mit Krieg zu tun haben, da Zeugen Jehovas nicht Menschen verletzen oder töten. Ich wurde Taxifahrer… Nach den Wahlen rief mich einer der FNL-Generäle an. Er sagte: «Wir wissen, dass du jetzt ein Zeuge Jehovas bist und dich nicht mehr mit etwas befassen kannst, mit dem du dich früher beschäftigt hast. Was wir von dir brauchen, sind Dinge, die einfach sind.» Sie sagten mir, dass es einen Markt gibt, den die Rebellen immer benutzen. Ich sollte mir bekannte Personen identifizieren, doch das war ein grosses Problem für mich, denn diese Menschen waren für mich wie meine Familie, meine Brüder. Also sagte ich, dass ich das nicht tun kann. Und er sagte mir, wenn ich es nicht tue, werde ich ein Verräter meines Landes sein. Anschliessend erinnerte er mich daran, was wir früher mit Verrätern gemacht haben, dass mir das auch passieren wird. Sie würden mich töten. So beschloss ich, den Deal anzunehmen. Ich fragte ihn, was mit den Leuten passieren wird, nach denen sie suchen. Sie haben mich angelogen und gesagt, dass sie sich einfach nach Burundi bringen und einsperren werden. Aber es stimmte nicht. Als ich zwei Leute aus der FNL-Gruppe angezeigt hatte, fingen sie an, mir zu sagen, dass ich sie töten müsse. Sie wurden dann, weil ich mich weigerte, vor meinen Augen von einem anderen erschossen. Seit diesem Tag habe ich aufgehört, ihnen irgendjemanden anzuzeigen, selbst wenn ich jemanden kenne.

Im Folgenden schildert Thierry die Sache mit den drei Schwestern, die bereits an anderer Stelle ausgeführt wurde, dann die Flucht nach Südafrika und die spätere Rückkehr nach Burundi…

Ich bin im Januar 2015 zurückgekehrt, aber die Situation war immer noch die selbe, sie hätten mich fast getötet, also bin ich wieder nach Südafrika zurückgekehrt, weil ich nicht vor den Augen meiner Familie getötet werden wollte. Aber bevor ich mein Heimatland wieder verliess, heiratete ich offiziell meine Freundin, in einer Provinz, wo uns niemand kannte. Doch während ich in Südafrika war, lebte meine Frau in ständiger Gefahr, sodass ich beschloss, sie und meinen Sohn ebenfalls nach Südafrika zu holen, was uns auch gelang. So lebten wir von 2016 bis 2019 zusammen in Südafrika, wo wir im September 2019 unseren zweiten Sohn bekamen. Im Dezember 2019 wäre ich beinahe von Leuten getötet worden, die ich nicht kannte. Ich dachte darüber nach, wie meine Frau mit zwei Jungen im Alter von sieben Jahren und drei Monaten überleben könnten, wenn ich in Südafrika sterben würde. Deshalb beschloss ich, sie wieder nach Hause zu schicken… Anfang 2022 erfuhr ich, dass den südafrikanischen Behörden inzwischen meine wahre Identität bekannt war und ich erneut in Lebensgefahr schwebte. Ich ging nach Tansania, wo ich mich einigermassen sicher fühlte. In Tansania erfuhr ich, dass die serbische Regierung Leuten aus Burundi ein kostenloses Visum gewährt. Hierfür benötigte ich aber einen burundischen Pass. Ich begann herauszufinden, wie ich einen Pass bekommen könnte. Mein Bruder und meine beiden Schwestern halfen mir, jemanden zu finden, der mir einen Reisepass besorgen und mich an der Grenze abholen und direkt zum Flughafen holen konnte, was ein grosses Risiko darstellte… Weil ich der serbischen Regierung nicht traute, da sie angeblich Verbindungen zur burundischen Regierung hat, flüchtete ich nach der Ankunft weiter bis in die Schweiz… Was meine Regierung von mir braucht, ist, mich zu töten, um alle ihre Geheimnisse und alle schlechten Dinge zu schützen, für die sie mich benutzt haben. Sie suchen also ganz gewiss einen Weg, mich zu töten. Das ist es, was sie auch E. angetan haben: Nachdem sie ihn viele Male zum Töten, Foltern und Stehlen benutzt hatten, töteten sie ihn… BITTE HELFEN SIE MEINER FAMILIE, SIE IST IMMER IN GEFAHR, UND ICH WILL NICHT, DASS SIE MEINETWEGEN STIRBT. BITTE HELFEN SIE MIR, MEINE FAMILIE IN DIE SCHWEIZ ZU BRINGEN ODER FINDEN SIE SCHUTZ FÜR SIE IN EINER BOTSCHAFT ODER EINER ORGANISATION IN MEINEM LAND. ICH MÖCHTE SIE NICHT VERLIEREN. BITTE HELFEN SIE MIR, WIEDER EIN LÄCHELN AUF MEIN GESICHT ZU BEKOMMEN. ICH SCHLAFE NICHT MEHR WEGEN DEM, WAS ICH MEINER FAMILIE ANGETAN HABE. JETZT BIN ICH EIN NEUER MANN, EIN MANN, DER GEWALT HASST, EIN MANN, DER MENSCHEN LIEBT, EIN VATER VON ZWEI JUNGEN, EIN EHEMANN, EIN FAMILIENMENSCH, DER MIT SEINER FAMILIE ZUSAMMENSEIN MÖCHTE. BITTE HELFEN SIE MIR, DER ZU WERDEN, DEN ICH FÜR DEN REST MEINES LEBENS SEIN MÖCHTE. BITTE HELFEN SIE MIR, MEINE KINDER GLÜCLKICH GROSSZUZIEHEN. DESHALB FLEHE ICH SIE AN, MIR ZU HELFEN, GLÜCLKICH ZU SEIN WIE ANDERE MENSCHEN, EIN ZUHAUSE ZU HABEN WIE ANDERE MENSCHEN, MIT MEINER FAMILIE ZUSAMMEN ZU SEIN WIE ANDERE MENSCHEN. ICH HABE GEHÖRT, DASS DIE SCHWEIZ EIN LAND DER FREIHEIT, EIN LAND DER MENSCHENRECHTE, EIN LAND DES RECHTS IST. DAS LAND DER GLÜCLKICHSTEN MENSCHEN. WAS ICH IHNEN ALSO VERSPRECHE, WAS ICH DIESEM LAND VERSPRECHE: ICH WERDE SIE NICHT IM STICH LASSEN, ICH WERDE SIE NICHT ENTTÄUSCHEN, ICH WERDE NUR GUTES TUN, DISZIPLINIERT BLEIBEN, ANDEREN HELFEN UND HART FÜR MICH UND DIESES LAND ARBEITEN.

Auf diesen Brief an das SEM hat Thierry bis heute nie eine Antwort bekommen.

Es ist nun Juli 2023. Bereits ist ein Jahr verstrichen, seit Thierry seinen Antrag auf Asyl in der Schweiz gestellt hat.

Ende 2023: Seine in Burundi verbliebene Familie steht nach wie vor unter massivem Druck, den Aufenthaltsort von Thierry bekanntzugeben. Eines Tages erscheinen fremde Personen in der Umgebung der Schule seines jüngeren Sohnes und erkundigen sich bei ihm nach dem Aufenthaltsortes seines Vaters. Sie geben ihm Süssigkeiten, die Gift enthalten, sodass der Junge hospitalisiert werden muss. Kurz darauf verstirbt unerwarteterweise Thierrys Onkel, möglicherweise ebenfalls durch Vergiftung.

Im Januar 2024 teilt Thierry dem SEM mit, dass er sich grosse Sorgen um seine Familie mache, und ersucht dringend um Asyl für sich und seine Familie in der Schweiz. Er ersucht das SEM, die Sicherheit seiner Familie in Burundi zu gewährleisten. Am 5. Februar 2024 teilt das SEM seiner Rechtsvertretung mit, dass es keine Möglichkeit hat, Massnahmen zu treffen, um für die Sicherheit der Familie zu sorgen. Das SEM weist Thierry auf die Möglichkeit hin, auf der Schweizer Vertretung in Burundi um ein humanitäres Visum zu ersuchen. Thierry teilt dem SEM am 24. Februar 2024 mit, der Besuch seiner Familie bei einer Schweizer Vertretung könnte sie in Gefahr bringen, und erkundigt sich, ob es nicht eine andere Möglichkeit gäbe, ein humanitäres Visum zu beantragen. Am 7. März 2024 teilt das SEM Thierrys Rechtsvertretung mit, dass das SEM keine humanitären Visa ausstellen könne und auch keine Möglichkeiten habe, Massnahmen zur Sicherheit der Familie in Burundi zu treffen.

Am 12. April 2024 findet eine zweite Anhörung durch das SEM statt. Liest man die Aufzeichnungen dieser Anhörung, so kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Fragen des Interviewers vor allem darauf ausgerichtet sind, den Befragten in Widersprüche zu verwickeln oder die Fragen so zu formulieren, dass sie kaum beantwortet werden können, um dann später daraus den Schluss zu ziehen, die Aussagen seien «unglaubwürdig» gewesen. So etwa klingen diese Fragen viel eher nach einem Verhör, als darnach, die tatsächlichen Begebenheiten möglichst objektiv zu erfassen. Einige Beispiele:

Woher wissen Sie, dass es CNR-Offiziere waren, die ihre Kinder getroffen und nach Ihrer Person gefragt haben?
Haben Sie von der Schule den Namen des Offiziers erfahren, der mit Ihren Kindern sprechen wollte?
Können Sie uns den Namen des Medikaments geben, das Sie zurzeit einnehmen?
Gehe ich richtig in der Annahme, dass Sie das Original Ihres temporären Schweizer Führerausweises bei sich haben?
Können Sie uns etwas über die Umstände erzählen, in denen Sie Ihren Rebellennamen erhalten haben?
Welche Namen haben die anderen Kinder erhalten, die mit Ihnen im Camp waren?
Sie erzählen, Burundi im Jahr 2013 verlassen zu haben. Wann genau sind Sie damals ausgereist?
Habe ich richtig verstanden, dass Ndakogarika mit richtigem Namen Geruai Mdirakobuca heisst?
Können Sie auch den richtigen Namen von Adolph notieren?
Die genannten Personen, die Sie persönlich bedroht haben: Gehören diese alle dem burundischen Geheimdienst an?
Wann wurden Sie erstmals von einem Mitglied des burundischen Geheimdienstes persönlich bedroht?
Versuchen Sie sich an das Jahr 2009 erinnern, den Moment, in dem Sie zum ersten Mal bedroht wurden: Können  Sie uns diesen Moment, die Situation schildern, in der Sie persönlich bedroht worden sind?
Wer hat Sie im September 2013 persönlich bedroht?
Können Sie uns sagen, auf welche Weise Sie im September 2013 konkret bedroht worden sind?
Wie oft wurden Sie in Burundi insgesamt persönlich bedroht?
Wie oft wurden Sie nach der Demobilisierung vom burundischen Geheimdienst persönlich bedroht?
Können Sie uns etwas darüber erzählen, wie sich K. in der Öffentlichkeit gegeben hat bei den Gelegenheiten, in denen Sie ihn persönlich getroffen haben, mit welchen Leuten er zusammen war und welche Kleider er getragen hat bei den Gelegenheiten, in denen Sie ihn persönlich getroffen haben?
Haben Sie Leute gesehen, die K. regelmässig begleitet haben?
Haben Sie heute noch Kontakt zu K.?
Hatten oder haben Sie heute noch eine Telefonnummer von Kazungu?
Können Sie uns seine frühere Telefonnummer geben oder die, welche Sie früher hatten?
Wissen Sie, wo sich K. aktuell aufhält?
Kennen Sie seinen genauen Aufenthaltsort und von wem haben Sie das gehört?
Können Sie uns Ihre südafrikanische Telefonnummer geben?
Sie erwähnten das Treffen in der Hotelbar. Erzählen Sie uns bitte ausführlich, wann genau und unter welchen Umständen Sie an dem Treffen teilgenommen haben. Bitte erzählen Sie uns alles, was Ihnen von diesem Treffen in Erinnerung geblieben ist, auch, wenn es Ihnen vielleicht unwichtig erscheint.

Wie auf alle anderen Fragen im Interview – es ist mittlerweile die 95. – gibt Thierry auch auf diese Frage nach den Umständen des Treffens in der Hotelbar eine überaus ausführliche und detailreiche Antwort. Und dies, obwohl dieses Treffen bereits zehn Jahre zurückliegt. Seine Schilderungen über das Treffen in der Hotelbar erstrecken sich im Protokoll über mehr als zwei A4-Seiten, hier einige Auszüge:

Es war eine Stehbar. Ich kann mich nicht genau erinnern, was sie alle getrunken haben. Aber es gab eine Flasche Whiskey und eine Flasche Wasser… Der Raum war etwa drei Mal so gross wie dieser Besprechungsraum… In dieser Reihenfolge haben wir uns hingesetzt: L. sass neben O., daneben D. und F., dazwischen ich, insgesamt waren wir sieben. K. trug ZivilLKeider. N. trug eine Polizeiuniform. A. hatte Baskeballshorts und ein ärmelloses Oberteil, es war eine Uniform von einem Team in Burundi namens Muzinga. C. trug einen Stoff aus Burundi, wir nennen es «Igitenga», das ist ein afrikanischer Stoff, aus diesem «Igitenge» kann man alles Mögliche machen. G. hat Jeans und ZivilLKeidung getragen. E. hat Zivilkleider getragen, ich weiss nicht mehr, ob es Jeans waren… Als wir reinkamen, haben sie in die Richtung der Bar geschaut. Wir sind von hinten gekommen. Da es nicht erlaubt war, sie anzusprechen, machte ich mit meinen Schuhen ein Geräusch, damit sie merkten, dass ich anwesend war. Dann haben sie uns gefragt, ob wir etwas trinken wollen. Wir haben etwas zu trinken bekommen. E. hat ein Bier getrunken, das Bier heisst «Amusted». Wir haben beide dieses Bier getrunken…

Man fragt sich, was das SEM mit diesen Ausführungen anfangen wird. Werden sie nach Burundi gehen, diese Hotelbar aufsuchen und überprüfen, ob alle Aussagen von Thierry korrekt waren? Werden sie mit anderen Beteiligten des Treffens Interviews führen? Werden sie überprüfen, ob es sich bei diesem Bier tatsächlich um ein «Amusted-Bier» gehandelt hatte, A. tatsächlich Basketballshorts trug und «Igitenga» wirklich der korrekte Begriff für einen besonderen burundischen Stoff ist?

Es folgen weitere 50 Fragen, so unter anderen:

Können Sie uns so ausführlich wie möglich erzählen, wie die Anwesenden reagiert haben, nachdem der Auftrag vorgestellt worden war?
Was haben Sie empfunden, als A. seine Rede beendet hatte?
Wissen Sie, wer den Plan, den A. vorstellte, ausgearbeitet hatte?
Woran hätte man eine Regierungsbeteiligung erkennen können?
Wie viele Stockwerke hatte das Gebäude, in dem sich die Bar befand?
Haben dort Menschen gewohnt?
Können Sie uns detailliert sagen, was K. zu Ihnen sagte?
Können Sie uns den Namen des Facebookaccounts angeben, das Sie nutzen?

Wissen Sie, welche Statur J.N. hatte?

In den späteren Ausführungen des vom SEM verhängten Nichteintretensentscheid (NEE) wird sich zeigen, dass jede in den Interviews aufgetauchte, noch so kleine Ungereimtheit oder Wissenslücke dafür verwendet wird, um Thierrys Glaubwürdigkeit in Zweifel zu ziehen. Die Art und Weise, wie das Interview geführt und Thierry sozusagen von Anfang an in eine Art «Verteidigungsposition» gedrängt wird, bestätigt die mittlerweile allgemein bekannte Tatsache, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SEM gezielt darauf trainiert werden, die Fragen in den Interviews so zu formulieren, dass früher oder später irgendeine kleine Ungereimtheit auftreten wird, die dann akribisch registriert wird und letztlich, im Entscheid betreffend das Asylgesuch, ein Gewicht bekommt, das kaum etwas zu tun hat mit der tatsächlichen Gesamtsituation des betreffenden Falles.

Nach 145 zumeist völlig unerheblichen Fragen folgt ganz zuletzt noch die einzig wirklich relevante Frage, welche eigentlich alle anderen Fragen überflüssig machen würde:

Was erwartet Sie bei einer Rückkehr nach Burundi?

Und es folgt die einzig wirklich relevante Aussage, die eigentlich alle anderen Aussagen überflüssig machen würde:

DER TOD, NICHTS ANDERES.

Das Protokoll vermerkt, dass Thierry an dieser Stelle erneut zu weinen beginnt. Auf die Frage, ob er noch etwas ergänzen möchte, sagt er:

Ich habe gehört, dass es Konsequenzen haben kann, wenn man ein Rebell war, wenn man in irgendein Verbrechen verwickelt war. Sodass man kein Asyl bekommt. Alles, was ich getan habe… als ich das erste Mal den Rebellen beitrat, war ich 15 Jahre alt. Ich wurde dazu gezwungen. Ich bereue, was ich getan habe. Ich bereue alles, was ich durchgemacht habe. Ich wünsche, dass ich zurückgehen und alles wieder rückgängig machen kann. Aber es gibt keinen Weg zurückzugehen und es wieder gutzumachen.

Ende April 2024. Inzwischen sind ein Jahr und sieben Monate verstrichen, seit Thierry seinen Antrag auf Asyl in der Schweiz gestellt hat.

Am 21. Mai 2024 wird Marie auf dem Schulweg, auf dem sie ihre Kinder begleitet,  verhaftet und unter Druck gesetzt, den Aufenthaltsort von Thierry bekannt zu geben. Es wird ihr ein Ultimatum von zwei Monaten gestellt, andernfalls drohten schwerste Konsequenzen, namentlich Gefängnis oder Tod.

Am 1. Juli 2024 schreibt Thierry folgende E-Mail an UNHCR Switzerland:

Ich hoffe, diese E-Mail gelangt an das richtige Ziel. Ich schreibe Ihnen in einer höchst dringlichen Angelegenheit betreffend meine Familie. Sie befindet sich in einer extrem schwierigen Situation. Ich habe bereits das SEM über die Gefahr informiert, die meiner Familie droht, aber leider wurde nichts unternommen. Ich weiss, dass das SEM zeitlich überlastet ist, und ich mache ihnen deshalb auch keine Vorwürfe. Ich hoffe nun ganz fest, dass Sie in dieser Angelegenheit etwas unternehmen können. Ich bin tief besorgt betreffend Sicherheit meiner Familie, die von der Regierung meines Landes massiv bedroht wird. Es besteht die Gefahr einer Verhaftung oder Gewalt. Ich bin bereit, sämtliche Transportkosten für meine Familie zu übernehmen, ich brauche nur eine Erlaubnis, dies zu tun. Ich bitte Sie dringend um Unterstützung.

Auch das UNHCR antwortet Thierry nicht.

Am 2. Juli 2024 ersucht Thierry das SEM erneut, sich für das Wohl seiner Familie einzusetzen und vor dem Ablauf des seiner Frau gestellten Ultimatums, also vor dem 21. Juli 2024, einzugreifen. Am 12. Juli 2024 wiederholt das SEM gegenüber Thierrys Rechtsvertretung erneut, dass es keine Möglichkeit habe, Massnahmen zur Sicherheit seiner Familie zu treffen.

Am 15. Juli 2024 beantragt Thierrys auf dem Schweizer Konsulat in Burundi ein humanitäres Visum zur Einreise in die Schweiz, doch der Visumsantrag wird abgelehnt. Weiterhin steht sie unter Beobachtung des Geheimdiensts. Um einer Festnahme zu entgehen, taucht sie mit ihren beiden Kindern zeitweilig unter.

Am 11. September 2024 ersucht Thierry erneut das SEM um einen baldigen Asylentscheid und teilt ihm mit, dass seiner Frau ein humanitäres Visum verweigert worden sei und sie nach wie vor in ständiger Todesgefahr schwebe. Am 9. Oktober 2024 teilt das SEM mit, dass sich Thierrys Asylgesuch in Bearbeitung befinde und ein Entscheid so bald wie möglich vorliegen sollte.

Am 18. November 2024 erhält Thierry den Nichteintretensentscheid (NEE) des SEM. Sein Asylgesuch sei abgelehnt worden und er sei verpflichtet, die Schweiz zu verlassen.

Die Begründungen des SEM für den NEE im Einzelnen:

Sie machen geltend, im Oktober 2013 aus Burundi ausgereist zu sein, weil Sie es abgelehnt hätten, sich an einer Mission zur Ermordung von drei italienischen Schwestern zu beteiligen. Infolgedessen seien Sie von K. bedroht und von Mitgliedern des SNR verfolgt worden… Zunächst ist anzumerken, dass Sie durchaus eloquent erzählen können. Sie nannten ihren Auftrag und schilderten dann im Detail den Plan zur Ermordung der Schwestern und welches ihre Rolle dabei gewesen wäre. Der quantitative Detailreichtum Ihres Berichts darf als gegeben erachtet werden. Jedoch fehlten in Ihrem Bericht weitere typische Merkmale wie die chronologisch unstrukturierte Darstellung der erzählten Ereignisse, die Beschreibungen von Emotionen und Gedankengängen, sowie die Schilderungen von nebensächlichen und ausgefallenen Einzelheiten, die normalerweise die Erzählungen von tatsächlich erlebten Begebenheiten prägen. Zudem ist die logische Konsistenz nicht gegeben. Gebeten, ausführlich von dem Treffen in der Hotelbar in Iwabo Wa Bantu zu berichten, fällt auf, dass Sie sich in Ihrer Erzählung stark auf die Fakten, namentlich den Plan die Schwestern zu töten, fokussierten. Zwar gingen Sie auf wiederholte offene Nachfragen zu dem Treffen in der Hotelbar ein und nannten auf Aufforderung weitere Details wie beispielsweise anwesende Personen, deren Kleidung, was diese getrunken hätten, wie deren Reaktionen ausgefallen seien. Jedoch fehlen insbesondere Realkennzeichen in hinreichender Zahl, die auf subjektives Erleben schliessen lassen. Dies weckt erste Zweifel an der Glaubwürdigkeit Ihrer Darstellung des Sachverhalts… Damit ist die logische Konsistenz Ihrer Aussagen nicht gegeben. Des Weiteren bezieht sich Ihr Vorbringen auf eine spektakuläre Straftat, die international für Schlagzeilen sorgte. Ihr irreführendes Bekenntnis zu einer von Ihnen nicht begangenen Straftat erweckt den Eindruck, dass Sie sich den Mord an den italienischen Schwestern im Sinne eines Trittbrettfahrers zunutze machen, um einen persönlichen Vorteil daraus zu ziehen. Bei den von Ihnen gemachten Aussagen zum Mordmotiv, den Auftraggebern, beteiligten Personen und sowie Einzelheiten zum Plan, etwa der Angabe, wonach die Mörder mit Hilfe der Polizei bzw. des Geheimdienstes in Polizeiuniform entkommen konnten, handelt es sich um öffentlich bekannte Informationen, die in Burundi breit diskutiert worden sein dürften. Ob das Treffen in der Hotelbar in der von Ihnen geschilderten Form und zu diesem Auftrag stattgefunden hat, kann in der Sache nicht überprüft werden. Der Umstand, dass Sie allgemein bekanntes Wissen wiedergeben, spricht gegen die Glaubhaftigkeit Ihrer Aussagen. Es darf konstatiert werden, dass Sie redegewandt sind. So berichteten Sie ausführlich über das Treffen in der Hotelbar in Iwabo Wa Bantu und konnten den Ort des Treffens anschaulich beschreiben, sodass davon ausgegangen werden darf, dass Sie den Ort, an dem sich die Hotelbar befindet, kennen. Weiter konnten Sie eine Angabe dazu machen, wie K. in der Öffentlichkeit auftrat. Andererseits fielen in Ihrer Darstellung der erzählten Ereignisse Ungereimtheiten in Bezug auf die zeitliche Einordung der Ereignisse und Verstösse gegen die logische Konsistenz auf. Weiter entsprachen Ihre Aussagen im Wesentlichen dem, was zu den Mordfällen öffentlich bekannt ist. Insgesamt könnten Ihre Aussagen in der gemachten Form von irgendjemandem nacherzählt werden, der Medienberichte über den Mordfall an den Schwestern gelesen hat. Dies weist darauf hin, dass Sie sich bei Ihren Schilderungen auf einen konstruierten Sachverhalt und nicht auf tatsächlich Erlebtes stützen. Da Sie keine Beweismittel zu den Akten reichten, die eine Beteiligung Ihrerseits am Auftragsmord zu belegen vermögen und das SEM keine Anhaltspunkte auf eine Erwähnung Ihrer Person in der öffentlichen Diskussion finden konnte, fehlen Belege, die Ihr Vorbringen zu stützen vermögen. Ihr Vorbringen stützt sich somit allein auf Ihre Aussagen. Das SEM stellt fest, dass diese trotz Ihrer Redegewandtheit und dem hohen Detailreichtum Ihrer Erzählung nicht hinreichend substantiiert sind, in zentralen Punkten inkonsistent sind und der Logik des Handelns widersprechen. Deshalb kann Ihnen Ihr Vorbringen für die Ermordung der italienischen Schwestern angeheuert worden zu sein, nicht geglaubt werden… Sie ersuchten das SEM um ein humanitäres Visum für Ihre Familie, die in Lebensgefahr sei. Ihre Eingaben und das jüngst gestellte Ultimatum erwecken den Eindruck, dass Sie Druck auf das SEM auszuüben versuchen, um einen schnellen Entscheid für sich zu erwirken. Am 22. September 2024 ging ein Schreiben von Ihnen ein, in dem Sie dem SEM mitteilten, dass ein humanitäres Visum abgelehnt worden sei und Ihre Frau und Kinder seit Juli untergetaucht seien. Dies weist darauf hin, dass Ihre Frau und Kinder am Leben sind und die Bedingungen für den Erhalt eines humanitären Visums nicht erfüllen… Sie bringen vor, als Kind aus der Schule entführt, in einem Camp zum FNL-Rebellen ausgebildet und im Zeitraum von 2002 bis 2008 ein Rebell der FNL gewesen zu sein. Hierzu ist festzuhalten, dass keine Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schliessen lassen, dass Sie aufgrund Ihrer früheren Tätigkeit als Rebell Verfolgungsmassnahmen ausgesetzt waren. Vielmehr scheint es so, dass Sie im Zuge der Demobilisierung rehabilitiert und von der burundischen Regierung sowie einer UN-Organisation und einer NGO bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft unterstützt worden sind… Ihre frühere Tätigkeit als Rebell der FNL steht in keinem offensichtlichen kausalen und zeitlichen Zusammenhang mit Ihrer Ausreise aus Burundi im Oktober 2013 bzw. im Oktober 2022 und ist somit nicht mehr aktuell. Deshalb vermag dieses Vorbringen keine flüchtlingsrechtliche Relevanz zu entfalten… Sie machen geltend nach der Demobilisierung im Jahr 2008 vom SNR angeworben worden zu sein. Im Auftrag des SNR hätten Sie im Jahr 2011 in einem Camp in Kiriba Ondes im Kongo Mitglieder der Rebellengruppe FNL identifiziert, der Sie früher selbst angehört hätten. Die Identifizierung zweier Personen habe zu deren Ermordung geführt. Infolgedessen seien Sie von General Z. persönlich bedroht worden. Diesbezüglich ist festzuhalten, dass die geltend gemachte Verfolgung auf Ihr Handeln abzielt und nicht auf Ihr Sein.. Der Umstand, dass Sie infolge Ihres Verrats im Jahr 2011 zwei weitere Jahre in Burundi gelebt und gearbeitet haben, weist darauf hin, dass die Ereignisse im Jahr 2011 nicht fluchtauslösend waren. Des Weiteren fehlen Anhaltspunkte, die auf Konsequenzen für Sie persönlich schliessen lassen. Damit steht auch dieses Vorbringen in keinem offensichtlichen kausalen und zeitlichen Zusammenhang mit Ihrer Ausreise aus Burundi im Oktober 2013 bzw. im Oktober 2022 und ist somit nicht mehr aktuell. Somit ist dieses Vorbringen nicht geeignet Ihre Flüchtlingseigenschaft zu begründen. Aufgrund dieser Überlegungen sind die von Ihnen geschilderten Nachteile nicht flüchtlingsrechtlich relevant. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass keine Hinweise vorliegen, die darauf schliessen lassen, dass Sie im Zeitpunkt Ihrer Ausreise aus Burundi im Oktober 2022 in Burundi gezielten Verfolgungsmassnahmen aus den in Art. 3 AsyIG genannten Gründen ausgesetzt waren, die eine flüchtlingsrechtliche Relevanz zu entfalten vermögen… Die von Ihnen geltend gemachte Verfolgung aufgrund Ihrer Weigerung den Auftrag des SNR auszuführen, drei italienische Schwestern zu töten, ist aus oben ausgeführten Gründen nicht glaubhaft. Somit erscheint Ihre Furcht aufgrund Ihrer angeblichen Weigerung eine kriminelle Tat auszuführen, künftig Verfolgungsmassnahmen ausgesetzt zu sein, aus objektiver Sicht unbegründet. Ihre Vorbringen halten weder den Anforderungen an die Flüchtlingseigenschaft gemäss Art. 3 AsyIG, noch den Anforderungen an die Glaubhaftigkeit gemäss Art. 7 AsyIG stand. Demzufolge erfüllen Sie die Flüchtlingseigenschaft nicht, so dass Ihr Asylgesuch abzulehnen ist. An dieser Einschätzung vermögen auch die von Ihnen eingereichten Fotos, namentlich die Fotos Ihrer Familie, die Bilder, die Ihren eigenen Angaben zufolge aus Südafrika stammen und die Bilder einzelner bekannter Personen nichts zu ändern. Recherchen des SEM zeigen, dass sich viele der von Ihnen eingereichten Bilder auf Facebook oder Newsseiten im Internet finden. Da nicht nachvollzogen werden kann, wann und unter welchen Umständen diese Bilder aufgenommen worden sind, kommt ihnen lediglich ein geringer Beweiswert zu. Die von Ihnen eingereichten Beweismittel liegen — von Ihrem temporären Fahrausweis aus Südafrika und dem Verkehrsregisterauszug bzw. Traffic-Register-Card abgesehen — in Kopie vor. Eine Prüfung der Authentizität der Dokumente ist anhand von Kopien nicht möglich. Insbesondere die von Ihnen zu den Akten gereichten Haftbefehle können nicht auf Ihre Authentizität hin überprüft werden. Ihnen kann daher lediglich ein geringer Beweiswert beigemessen werden. Da Ihr Asylgesuch abgelehnt wird, sind Sie zur Ausreise aus der Schweiz verpflichtet.

Die Ausführungen des SEM zeigen, dass Thierrys Asylgesuch eigentlich schon von Anfang nicht die geringste Chance hatte. Jede seiner Aussagen wird angezweifelt, auf Schritt und Tritt wird seine Glaubwürdigkeit in Frage gestellt, alle Beweismittel in den Wind geschlagen. Jede seiner Aussagen wird ihm im Munde umgedreht und wie ein umgelenkter Pfeil wieder auf ihn zurückgeschossen. Von einem der wesentlichsten Grundsätze moderner Rechtsprechung – in dubio pro reo – scheint das schweizerische Staatssekretariat für Migration offensichtlich noch nie etwas gehört zu haben.

Am 17. Dezember 2024 reicht die Rechtsanwältin N.A. im Namen von Thierry eine Beschwerde gegen den NEE an das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen ein. Im Folgenden einige Auszüge aus der Beschwerdeschrift…

Mit Asylentscheid vom 13. November 2024 entschied die Vorinstanz, der Beschwerdeführer erfülle die Flüchtlingseigenschaft nicht, sodass sein Asylgesuch abzulehnen sei. Weiter wurde die Wegweisung aus der Schweiz verfügt. In der Begründung führt die Vorinstanz aus, dass die Schilderungen des Beschwerdeführers zwar zahlreiche Einzelheiten würden, dass jedoch in Bezug auf die zeitliche Einordnung der Ereignisse Ungereimtheiten sowie Verstösse gegen die logische Konsequenz aufgefallen seien. Auch würden Widersprüche vorliegen und die Erzählung sei nicht hinreichend substantiert… Entgegen der Behauptung der Vorinstanz, liegen nebst den sehr detaillierten Schilderungen sehr wohl weitere Realkennzeichen vor. So berichtete der Beschwerdeführer bereits an der ersten Anhörung chronologisch, was nach dem Krieg und seiner Rückkehr nach Burundi zu seiner Flucht geführt hatte. Zunächst konnte er erklären, wie es überhaupt dazu kam, dass K. auf den Beschwerdeführer aufmerksam wurde. So hätten Personen des SNR gezielt angefangen, ehemalige FNL-Kämpfer zu rekrutieren. Dass der Beschwerdeführer Rebell bei der FNL war, wird von der Vorinstanz zu Recht nicht bestritten. Unter Angaben der entsprechenden Jahreszahlen schilderte der Beschwerdeführer, wie er sich im Jahr 2010, als die Wahlen anfingen, mehr über die Zeugen Jehovas zu lernen begann und auch getauft wurde… Da der Beschwerdeführer bei den FNL Kämpfer war, ist es auch naheliegend, dass er für die Mission betreffend die Identifikation der FNL-Kämpfer kontaktiert wurde. Dabei nannte der Beschwerdeführer auch das Camp namentlich, in welches er geschickt wurde, was ebenfalls für die Glaubhaftigkeit seiner Aussagen spricht… Auch zeigte der Beschwerdeführer Emotionen, als er von den Ereignissen im Kongo berichtete… Im Rahmen der ersten Anhörung berichtete der Beschwerdeführer insgesamt sehr ausführlich von seinen Fluchtgründen. Er zeigte, entgegen der Vorinstanz, auch Emotionen und schilderte nachvollziehbar und widerspruchsfrei von den Ereignissen… Beim Treffen in der Hotelbar nannte der Beschwerdeführer Details, die jemand, der nicht tatsächlich anwesend gewesen wäre, nicht hätte nennen können. Weiter kannte er die genaue Adresse der Hotelbar, deren Richtigkeit sich auf Google Maps überprüfen lässt… Die Vorinstanz macht geltend, dass es obsolet erscheine, dass der Plan gewesen sei, die Örtlichkeit vorgängig auszukundschaften. Dieses Argument erscheint vorgeschoben. Weshalb es unglaubhaft sein soll, dass der Beschwerdeführer eine Woche Zeit hatte, um das Gebiet zu erkunden, ist nicht ersichtlich… Wie die Vorinstanz richtigerweise ausführt, sorgte der Fall betreffend den Mord an den drei italienischen Schwestern für Schlagzeilen. Dass der Beschwerdeführer lediglich ein Trittbrettfahrer gewesen sein soll, ist indessen völlig unbegründet. Bereits bei seinem Asylantrag in Südafrika begründete der Beschwerdeführer seine Flucht mit dieser Mission. In diesem Zeitpunkt war in den Medien zur Tötung der Nonnen noch nichts bekannt. Die diesbezüglichen Akten des Asylverfahrens in Südafrika wurden bestellt, jedoch noch nicht zugestellt… Nach Art. 3 Abs. 1 AsylG wird für die Erfüllung der Flüchtlingseigenschaft vorausgesetzt, dass man im Heimatstaat wegen Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Anschauungen ernsthaften Nachteilen ausgesetzt war oder solche künftig drohen. In Art. 3 Abs. 2 AsylG werden als ernsthafte Nachteile Gefährdung des Leibes oder der Freiheit sowie Massnahmen, die einen unerträglichen psychischen Druck bewirken, genannt. In casu ist zweifelsfrei von einer politisch motivierten Verfolgung auszugehen. Die Furcht vor Verfolgungshandlungen und Mordversuchen durch den burundischen Geheimdienst gründet nicht zuletzt auf der notorisch brutalen Vorgehensweise des burundischen Sicherheitsapparats gegen Andersdenkende. Der Beschwerdeführer fürchtet sich nicht zuletzt auch aufgrund der herrschenden politischen Situation zu Recht, in seinem Heimatstaat ernsthafter Nachteile im Sinne von Art. 3 Abs. 2 AsylG ausgesetzt zu sein… Der Grund, welcher für den Beschwerdeführer endgültig zur Ausreise bewog, war, dass er den Auftrag zur Ermordung der italienischen Schwestern ablehnte. Er gilt damit als Landesverräter, weshalb er zu Recht Furcht vor Verfolgung hat… Entgegen den Ausführungen der Vorinstanz ist die Sicherheitslage in Burundi weiterhin als prekär zu bezeichnen. Der Umgang mit verdächtigen Personen durch die Sicherheitskräfte des Landes ist weiterhin willkürlich. Ein Bericht von Human Rights Watch zeigt auf, dass in Burundi im Jahr 2022 weiterhin Personen verschwunden sind, willkürlich inhaftiert, gefoltert und umgebracht wurden. Wie der Bericht schildert, ist die Justiz in Burundi nicht unabhängig und die Menschenrechtsorganisationen werden nach wie vor in ihrer Arbeit eingeschränkt. Zudem werden gerade Rückkehrer unter einen Generalverdacht gestellt. So drohte der Polizeisprecher Personen, welche im Rahmen der Visabefreiung Serbiens Burundi verliessen und zurückkehren mussten, mit Verfolgungshandlungen… Die Vorinstanz hält in allgemeiner Weise und ohne Belege fest, dass die Sicherheitslage in Bujumbura als stabil bezeichnet werden könne. Diese pauschale Behauptung sowie die weiteren Ausführungen der Vorinstanz zur Zumutbarkeit der Wegweisung nach Burundi stellen eine Verletzung der Begründungspflicht dar. Es ist unklar, woher die Vorinstanz zu diesem Schluss kommt, Solche Aussagen hat sie mit entsprechenden Länderberichten zu belegen… Es liegt eine Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes und der Begründungspflicht vor… Die Voraussetzungen einer asylrelevanten Verfolgung sind erfüllt. Die Vorinstanz ist daher anzuweisen, den Beschwerdeführer als Flüchtling anzuerkennen und ihm Asyl zu gewähren…  

Am 9. Januar 2025 meldet sich Marie erneut beim Schweizer Konsulat in Burundi, um die nötigen Pässe zu beschaffen. Auf dem Heimweg wird sie vom Geheimdienst aufgegriffen, zusammengeschlagen und erst eine Woche später wieder freigelassen.

Anfangs Februar 2025 stellt Thierry einen schriftlichen Antrag für ein humanitäres Visum an das Schweizer Konsulat in Bujumbura, Burundi:

Mein Name ist Thierry und ich vertrete meine Frau, die zuvor bei Ihrem Konsulat ein humanitäres Visum beantragt hat und mit dem Verfahren Schwierigkeiten hatte. Als Einwohner Burundis, der seit dem 23. Oktober 2022 in der Schweiz lebt, gelange ich an Sie. Meine Frau reichte ihren Visumantrag letztes Jahr, am 15. Juli 2024 ein, da sie in Burundi Unsicherheit und Bedrohungen durch den Geheimdienst erlebte. Bedauerlicherweise wurde ihr Visumantrag abgelehnt. Anschliessend überwachte der Geheimdienst weiterhin ihre Bewegungen und schränkte ihre Freiheit ein, das Land zu verlassen. Am 9. Januar 2025 besuchte meine Frau Ihr Konsulat, um ihre Pässe abzuholen, da ihr seit Dezember eine weniger strenge Überwachung aufgefallen war. Mir ist bekannt, dass es an diesem Tag Ereignisse im Konsulat gab, und ich bitte höflich um einen detaillierten Bericht, der die Geschehnisse bezüglich meiner Frau für unsere Unterlagen darlegt. Ich möchte dem Konsulat meinen Dank dafür aussprechen, dass es meiner Frau während ihres Besuchs vorübergehend Zuflucht gewährt und sie vor potenziellen Bedrohungen geschützt hat. Obwohl sie auf dem Heimweg anschliessend vom Geheimdienst festgehalten wurde, wurde sie schliesslich am 16. Januar 2025 um ein Uhr nachts freigelassen. Aufgrund der aktuellen Situation in Burundi und der anhaltenden Bedrohungen, denen meine Familie ausgesetzt ist, bitte ich Sie in aller Bescheidenheit, uns das von uns beantragte humanitäre Visum zu gewähren. Dieses Visum ist für unsere Sicherheit und unser Wohlergehen von entscheidender Bedeutung, da wir seit unserem Umzug von Südafrika nach Burundi im Jahr 2019 keine Freiheit mehr haben und vor grossen Herausforderungen stehen. Bitte übermitteln Sie mir und meiner Anwältin NA den Bericht über die Ereignisse im Konsulat am 9. Januar 2025. Darüber hinaus bitte ich Sie höflich, bei der Ausstellung des humanitären Visums für meine Familie zu helfen, um unsere missliche Lage zu lindern. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, mich zu kontaktieren. Ihre umgehende Aufmerksamkeit und Unterstützung in dieser Angelegenheit wären sehr willkommen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Unterstützung.

Den Brief überbringt Thierrys Schwester persönlich dem Konsulat. Auf eine Antwort warten sie längere Zeit vergeblich. Erst nach mehrmaligem Nachfragen teilt man mit, dass das Schweizer Konsulat nicht zuständig sei und das Gesuch stattdessen an die französische oder belgische Botschaft gerichtet werden könnte.

Am 17. März 2025 schreibt Thierry an die Schweizer Botschaft in Nairobi (Kenia):

Ich bin in grosser Sorge um das Wohlergehen meiner Frau, die sich in Burundi in grosser Gefahr befindet. Ich bin in der Schweiz seit dem 23. Oktober 2022 in einem Asylverfahren. Am 15. Juli 2024 ersuchte meine Frau beim Schweizer Konsulat in Burundi um ein humanitäres Visum, begründet durch die gegen sie ausgeübten Drohungen des burundischen Geheimdiensts. Leider wurde das Gesuch abgelehnt und die Bedrohungen durch den Geheimdienst verstärkten sich sogar noch. Am 9. Januar 2025 wurde sie nach ihrem Besuch beim Schweizer Konsulat in Bujumbura auf dem Nachhauseweg von Leuten des Geheimdiensts überfallen und bis am 16. Januar festgehalten. Obwohl wir durch meine Schwester beim Konsulat intervenierten, erhielten wir weder eine Antwort noch eine Unterstützung. Der Geheimdienst setzte meine Frau weiterhin unter Druck, konfiszierte ihren Pass und untersagte ihr, weitere Hilfe beim Schweizer Konsulat anzufordern. Rund um die Uhr wird sie überwacht. Ich ersuche Sie um Unterstützung zwecks Sicherheit meiner Frau. Ihr Leben ist in grosser Gefahr, sie ist dringend auf Ihre Hilfe angewiesen.

Am 25. Januar 2026 wird Marie in ihrer Wohnung aufgesucht, festgenommen und geschlagen.

Angesichts der aussichtslosen Lage beschliesst Thierry, nun im Besitz eines gefälschten Passes, Burundi zu verlassen. Am 17. Mai 2026 fliegt Marie mit ihren Kindern in die Türkei. Beim Versuch, von Antalaya aus nach Italien zu gelangen, werden sie aber am 22. Mai 2026 auf dem Flughafen von Antalya festgenommen und während zwei Tagen inhaftiert. Anschliessend unternehmen sie einen zweiten Versuch, nach Italien zu gelangen, diesmal von Izmir aus, mit einem Schlepperboot, auf dem rund 40 Personen Platz gefunden haben. Doch kurz nachdem das Boot abgelegt hat, wird es von einer Küstenpatrouille aufgegriffen, alle sich an Bord Befindlichen werden verhaftet und anschliessend mit schweren Eisenstangen verprügelt, Marie trägt schwere Beinverletzungen davon. Erneut landen Marie und ihre zwei Jungs im Gefängnis. Nach ihrer Freilassung erhalten sie die Aufforderung, sich am 19. September 2026 beim Gericht zu melden. Vordergründig ist eine Verurteilung wegen der gefälschten Pässe zu erwarten, tatsächlich aber könnte es – aufgrund der kongolesischen Fake-Pässe – zur Ausschaffung in den Kongo kommen und anschliessend zur Überstellung nach Burundi, wo eine Einweisung ins Gefängnis droht.

Am 16. Juli 2026 – eineinhalb Jahre nach Einreichung der Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht, in denen Thierry in Sorge um das Schicksal seiner Frau und seiner Kinder immer wieder vergeblich darum gebeten hat, seinen Fall möglichst schnell abzuschliessen – erhält Thierry endlich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Wie kaum anders zu erwarten – erfahrungsgemäss sind die Urteile des BVGer in der Regel nicht das Resultat einer von Grund auf neuen Beurteilung der Fälle, sondern bloss Kopien der vom SEM getroffenen Nichteintretensentscheide -, wurde die Beschwerde abgewiesen. Im Folgenden die wesentlichen «Begründungen»:

Es ist mit dem SEM festzuhalten, dass insbesondere Unklarheiten hinsichtlich der zeitlichen Einordnung des Treffens in der Hotelbar Iwabo Wa Bantude bestehen… Den Schilderungen des Beschwerdeführers, er habe im Rahmen eines Treffens in der Hotelbar den Auftrag erhalten, die drei italienischen Schwestern zu töten, ist zwar ein gewisser quantitativer Detailreichtum nicht abzusprechen. Es fehlen seinen Ausführungen aber Realkennzeichen, welche typischerweise auf ein tatsächliches subjektives Erleben schliessen lassen. Insbesondere ist dem SEM dahingehend zuzustimmen, dass er sich bei der Schilderung des Treffens in der Hotelbar stark auf den Plan, die Schwestern zu töten, konzentrierte. Die in der Beschwerde hervorgehobenen Emotionen, die Wiedergabe einzelner Dialoge sowie der geschilderte innere Konflikt vermögen die Zweifel nicht auszuräumen. Derartige Schilderungen erscheinen im behaupteten Sachverhalt naheliegend. Das Gericht teilt daher die Einschätzung der Vorinstanz, wonach die Ausführungen des Beschwerdeführers ohne Weiteres öffentlich zugänglichen Berichten über die Tötung der drei Schwestern entnommen werden könnten. Daran vermag auch der Einwand nichts zu ändern, er habe dieselben Asylgründe bereits im Jahr 2013 im Rahmen des Asylverfahrens in Südafrika geltend gemacht, zu einem Zeitpunkt, als über die Tötung der Schwestern noch nicht berichtet worden sein… Nicht zu überzeugen vermögen ferner die Ausführungen des Beschwerdeführers zu einem fortbestehenden Verfolgungsinteresse des SNR. Dieses stützt er im Wesentlichen auf eingereichte Haftbefehle, auf Aussagen angeblicher Kontakte beim Geheimdienst sowie auf verschiedene nachgereichte Unterlagen. Den lediglich in Kopie eingereichten Dokumenten kommt jedoch aufgrund fehlender Sicherheitsmerkmale und ihrer leichten Fälschbarkeit von vornherein nur ein geringer Beweiswert zu. Ebenso fällt auf, dass der Beschwerdeführer keine nachvollziehbaren Angaben dazu machte, unter welchen Umständen er diese Dokumente erhalten haben will… Auch die eingereichten Videoaufnahmen, welche auf den 26. März sowie 13. April 2025 datieren und zeigen sollen, wie die Ehefrau des Beschwerdeführers vom Geheimdienst SNR behelligt werde, vermögen kein aktuelles Verfolgungsinteresse zu belegen. Die darauf erkennbaren Personen sind nicht identifizierbar, sodass nicht überprüft werden kann, ob es sich tatsächlich um Angehörige des Geheimdienstes SNR handelt. Die teilweise offensichtlich beschleunigten Sequenzen erschweren eine Überprüfung zusätzlich. Gleiches gilt für die eingereichen Chatnachrichten, welche Zahlungen an den SNR belegen sollen, denen aufgrund ihrer einfachen Fälschbarkeit nur ein geringer Beweiswert zukommt… Zusammenfassend hat die Vorinstanz mit sehr ausführlicher und überzeugender Begründung seine Beweggründe  für die Ablehnung des Asylgesuchs dargelegt. Nebst den obigen Erwägungen kann vollumfänglich auf die entsprechende Verfügung verwiesen werden. Die Vorinstanz hat somit zu Recht die Flüchtlingseigenschaft des Beschwerdeführers verneint und sein Asylgesuch abgelehnt.

Kann hier allen Ernstes noch von einer seriösen, professionellen Rechtssprechung die Rede sein? Die Ausführungen des BVGer strotzen von willkürlichen und völlig aus der Luft gegriffenen Mutmassungen und Behauptungen. Psychologisch könnte man von einer klassischen Projektion sprechen: Genau das, was das SEM und das BVGer Thierry vorwirft, nämlich bloss unbegründete Behauptungen abzugeben oder gar Sachverhalte zu «erfinden», tun sie selber in ungleich viel höherem Ausmass und verletzen damit ihre eigene Professionalität zutiefst. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass das SEM und das BVGer «unter der gleichen Decke» stecken und sich in allen ihren noch so fragwürdigen, widersprüchlichen und willkürlichen Entscheiden gegenseitig unterstützen, um auf diese Weise nach aussen eine scheinbare Legitimierung vorzutäuschen, und dies, wie im Falle von Thierry und zahllosen anderen Schutzbedürftigen, mit geradezu tödlichen Folgen. SEM- und BVGer-Urteile können demnach durchaus früher oder später zu Todesurteilen werden, ohne dass die, welche sie geschrieben haben, dies jemals erfahren und somit nie mit den Folgen ihres Tuns persönlich konfrontiert sein werden. Besonders stossend ist, dass sich das BVGer alle diese Willkür und Fahrlässigkeit nur deshalb leisten kann, weil es weiss, dass die Beschwerdeführer nach dem letztinstanzlichen BVGer-Entscheid über keinerlei rechtliche und finanzielle Möglichkeiten mehr verfügen, diesen erneut anzufechten, auch wenn sie noch viele unhaltbare Erwägungen aufweisen und auf noch so vielen falschen Tatsachen beruhen. Im Gegensatz zu allen anderen Rechtsfällen ist in den Asylverfahren nämlich nicht das Bundesgericht, sondern das Bundesverwaltungsgericht die oberste und letzte Instanz, eine stossende Rechtsungleichheit im Vergleich zu sämtlichen Rechtsverfahren ausserhalb des Asylwesens.

Dass sowohl Thierry wie auch seine Familie bei einer Rückkehr nach Burundi von Verfolgung und Tod bedroht sind, müsste doch Grund genug sein für ein Bleiberecht der Familie in der Schweiz, darf doch gemäss Artikel 3 der Konvention der Europäischen Menschenrechte kein Mensch in ein Land ausgeschafft werden, wo ihm Lebensgefahr droht. Doch weder das SEM noch das BVGer gehen auf diese Tatsache ein, sondern fokussieren ihre Entscheide auf einzelne marginale Widersprüchlichkeiten in den Aussagen von Thierry, um auf diese Weise die Glaubwürdigkeit seiner Darlegungen grundsätzlich in Frage zu stellen. Indessen hat Thierry mittels rund 300 Seiten sorgfältig zusammengetragener Dokumente seine Lebensgeschichte und seine aktuelle Situation ausführlichst dargelegt, was im Asylentscheid in keinster Weise die entsprechende Würdigung und Berücksichtigung findet.

Besonders stossend ist, dass das SEM behauptet, die Sicherheitslage in Burundi hätte sich inzwischen verbessert, ohne hierfür auch nur einen einzigen Beleg vorlegen zu können. Was für ein Widerspruch: Während das SEM die Glaubwürdigkeit der Aussagen von Thierry in Frage stellt, obwohl er hierfür Hunderte von Dokumenten vorweisen kann, behauptet das SEM ohne jeglichen Beleg, die Sicherheitslage in Burundi habe sich verbessert, und versucht somit den Entscheid, einen schutzbedürftigen Menschen höchst wahrscheinlicher Lebensgefahr auszusetzen. Mindestens so stossend ist die vom Bundesverwaltungsgericht verfolgte Praxis, vom SEM vorgenommene Argumente auch dann unhinterfragt zu übernehmen, wenn sie völlig willkürlich und ohne Bezug zu Fakten getroffen wurden. Und dies selbst dann, wenn in der Beschwerde gegen den SEM-Entscheid ausschliesslich faktenbasiert überzeugende Argumente dargelegt werden. In einem demokratischen Rechtsstaat müsste man eigentlich erwarten, dass ein höheres Gericht die Beschlüsse eines niedrigeren Gerichts von Grund auf hinterfragt und, wenn nötig, neu beurteilt.

Weiterhin kann eine über Campax lancierte Petition, welche für Thierry und seine Familie ein dauerhaftes Bleiberecht in der Schweiz fordert, unterschrieben werden. Sie ist mit Eingabe der Stichwörter „Campax“ und „Thierry“ im Internet zu finden.

Ebenfalls unterschrieben werden kann eine über Campax an Bundesrat Beat Jans gerichtete Petition, welche einen generellen Ausschaffungsstopp für Flüchtlinge aus Burundi fordert. Sie ist zu finden mittels der Eingabe der Stichwörter „Campax“ und „Burundi“.

(Nachtrag am 29.10.2026: Laut einem Artikel in nau.ch vom 28.10. wurden die zerstückelten Leichenteile eines Geflüchteten aus Burundi tot im Rhein bei Stein AG gefunden. Ein Freund des Opfers vermutet, dass er bis in die Schweiz von der Regierung seines Heimatlandes verfolgt wurde. „Ich habe Angst“, sagt der Freund und hofft, dass er selbst nun geschützt werde. Er könnte sich nämlich vorstellen, dass das Opfer nur deshalb getötet wurde, weil er sich für Menschenrechte stark machte, persönliche Feinde habe er nämlich keine gehabt. Tatsächlich gibt es laut der Schweizerischen Flüchtlingshilfe Berichte, wonach die burundische Regierung direkt oder über Dritte versuche, im Ausland lebende Personen einzuschüchtern. Gemäss ACAT-Schweiz, einer Menschenrechtsorganisation, die sich gegen Folter, Todesstrafe und andere schwere Menschenrechtsverletzungen einsetzt, bleibt die Menschenrechtslage in Burundi „äusserst besorgniserregend“. Dokumentiert seien aussergerichtliche Hinrichtungen, Verschleppungen, Folter und willkürliche Inhaftierungen. Daran seien vor allem Sicherheitskräfte und Mitglieder der Imbonerakure beteiligt, einer Jugendliga der Regierungspartei. Laut der burundischen Menschenrechtsliga Iteka wurden 2025 insgesamt 402 Menschen getötet. Zudem seien 53 Menschen gefoltert worden, 55 weitere seien entführt worden oder verschwunden. Auch im ersten Halbjahr 2026 wurden schwere Menschenrechtsverletzungen dokumentiert. Der UNO-Sonderberichterstatter für Burundi berichtete im September von 182 Getöteten und 25 Fällen von Verschleppungen. Bereits ein Asylantrag im Ausland könne bei den burundischen Behörden Misstrauen wecken, da sie dies als Kritik an der Lage im Land interpretieren.)